ZITATBis zur Absendung der Ware oder zur konkreten Auftrags-Bestätigung ist der Versender noch überhaupt keine Verpflichtung eingegangen, der kann sich immer auf einen Irrtum rausreden. Da müsste schon ein absoluter Laie die AGBS und die Formulierungen in den Bestellabläufen geschnitzt haben.[/quote]
Alban hat Recht. In den AGb's von Pixchamp steht's ja auch. Bis zur Auftragsbestätigung durch Pixchamp ist der Preis frei. Da kann sich nach oben und nach unten alles draus entwickeln. Nur leider keine 0,00 Euro. /sad.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="sad.gif" />
Zitat von Joerg_hhZITATBis zur Absendung der Ware oder zur konkreten Auftrags-Bestätigung ist der Versender noch überhaupt keine Verpflichtung eingegangen, der kann sich immer auf einen Irrtum rausreden. Da müsste schon ein absoluter Laie die AGBS und die Formulierungen in den Bestellabläufen geschnitzt haben.
Alban hat Recht. In den AGb's von Pixchamp steht's ja auch. Bis zur Auftragsbestätigung durch Pixchamp ist der Preis frei. Da kann sich nach oben und nach unten alles draus entwickeln. Nur leider keine 0,00 Euro. /sad.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="sad.gif" /> [/quote] Ich habe von denen eine Bestellbestätigung über 8,95 Euro und eine Auftragsbestätigung über 1187,95 Euro (jeweils inkl. Versand) erhalten.
Zitat von mtsIch habe von denen eine Bestellbestätigung über 8,95 Euro und eine Auftragsbestätigung über 1187,95 Euro (jeweils inkl. Versand) erhalten.
Die 1187,95€ sind dann wohl bindend. aber immer noch ein guter Preis,wenn Du kaufen wolltest. /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" /> Wenn nicht hast Du ja ein 14tägiges Rückgaberecht /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" />
Gibt es die Möglichkeit die Seriennummer an KoMi per Mail zu schicken und die können mir sagen, ob die Kamera auch für den deutschen Markt bestimmt war?
Zitat von theguardhqGibt es die Möglichkeit die Seriennummer an KoMi per Mail zu schicken und die können mir sagen, ob die Kamera auch für den deutschen Markt bestimmt war?
Christian
Das können die bestimmt aber ob die das auch wollen. Der Zoll soll soviel ich weis auch solche Listen haben,die wird er aber nicht bekannt geben /ninja.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ninja.gif" />
Wende Dich doch einfach mal an den Konica-Minoltaservice /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" />
Aber Du kaufst doch innerhalb der Eu und da gilt doch EU-recht im Schadensfall, ist bei Eu -Kfz auch so.
Man wird eine defekte Kamera aber wohl schlecht beim örtlichen Händler abgeben können,und dort ein Austauschgerät bekommen. Das sollte man berücksichtigen. Aber dem Herstellerservice dürfte es Egal sein wenn man eine Rechnung und Garantiekarte vorlegt woher die Kamera stammt..
Es sei denn sie fiel mal von einem LKW /ninja.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ninja.gif" />
ZITATAber schaut jezt teinmal auf die österreichische Seite von Pixchamp.com[/quote] ZITATDafür verkauft DELL zur Zeit über die (österreichische) Gewerbekunden-Seite ein Latitude D600 Notebook um über 11.000 EUR[/quote] Jetzt weiss ich auch, warum die bei uns immer soviel Oesterreicherwitze erzählen. /blum.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blum.gif" /> Muss doch was wahres dran sein /laugh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="laugh.gif" />
Ich habe PIXCHAMP bzgl. der Garantie angeschrieben: Das kam zurück:
Lieber Kunde,
wir freuen uns, dass sie an der Dynax 7D interessiert sind. Bei der Kamera handelt es sich um europäische Ware mit internationalem Garantie-Zertifikat. Sie haben ein 14-tägiges un- eingeschränktes Rückgaberecht und 2 Jahre Garantie. Über einen Auftrag von Ihnen würden wir uns sehr freuen!
Zitat von bubuZITATAber schaut jezt teinmal auf die österreichische Seite von Pixchamp.com
ZITATDafür verkauft DELL zur Zeit über die (österreichische) Gewerbekunden-Seite ein Latitude D600 Notebook um über 11.000 EUR[/quote] Jetzt weiss ich auch, warum die bei uns immer soviel Oesterreicherwitze erzählen. /blum.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blum.gif" /> Muss doch was wahres dran sein /laugh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="laugh.gif" />
Zitat von RumburakIch habe PIXCHAMP bzgl. der Garantie angeschrieben: Das kam zurück:
Lieber Kunde,
wir freuen uns, dass sie an der Dynax 7D interessiert sind. Bei der Kamera handelt es sich um europäische Ware mit internationalem Garantie-Zertifikat. Sie haben ein 14-tägiges un- eingeschränktes Rückgaberecht und 2 Jahre Garantie. Über einen Auftrag von Ihnen würden wir uns sehr freuen!
Viele Grüße
Ihr PIXCHAMP-Team
Zwei Jahre Garantie (Herstellergarantie)... da wissen die ja mehr als KoMi...
ZITATZwei Jahre Garantie (Herstellergarantie)... da wissen die ja mehr als KoMi...[/quote]
Herstellergarantie hat PIXCHAMP nicht geschrieben! Die Rechnung für meine Dynax 7D hat auch den Aufdruck "2 Jahre Gewährleistung". Mein Händler (Wiesenhavern in Hamburg) macht das so wie viele andere (Blödmarkt un Co.), und gibt 1 Jahr zusätzliche Gewährleistung.
Das liegt daran, dass sie sich mit der Preisgarantie (Wenn Du diesen Artikel innerhalb 14 Tagen bei gleichen Leistungen günstiger in Hamburg findest, erstatten die den Unterschied...) gegenseitig immer mehr Leistungen oder so aus den Rippen geleiert haben.
Trotz gesetzlicher Garantie von 1 Jahr bieten die meisten größeren Geschäfte eine 2 Jährige Gewährleistung. Wie die das dann regeln, weiß ich auch nicht. Hab's bisher noch nicht gebraucht...
Man sollte Gewährleistung und Garantie nicht durcheinander bringen. Viele Händler kennen den Unterschied nicht:
1. Gewährleistung:
Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers (bei Kaufverträgen §§ 459 ff. BGB a.F. - §§ 434 ff. BGB n.F.) bzw. Werkunternehmers (bei Werkverträgen §§ 633 ff. BGB a.F. und n.F.) für Rechts- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen.
Wegen Sach- und Rechtsmängel kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber Wandelung (= Rückgängigmachung des Kaufvertrags) oder Minderung (= Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Beim Werkvertragsrecht hat der Werkunternehmer im Normalfall noch ein Nachbesserungsrecht (= Beseitigung eines Mangels an einer Sache).
In bestimmten Fällen kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung (vgl. §§ 463, 635 BGB a.F.) verlangen.
2. Garantie/Garantievertrag:
Unter einem "Garantievertrag" versteht der Jurist nach den alten Regelungen bis zum 31.12.2001 eine vertragliche Vereinbarung, wonach der "Garantieversprechende" sich verpflichtet, für den Eintritt oder Nichteintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder die Gefahr für einen bestimmten eintretenden Schaden zu übernehmen.
Der Garantievertrag ist gesetzlich nicht geregelt, er darf aber nicht mit der Gewährleistung verwechselt werden!
In der Praxis kann ein "Garantieversprechen" auch eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung darstellen. Hierdurch verpflichtet sich der Garantiegeber zur Einstehung für einen bestimmten Erfolg (z.B. Fehlerfreiheit eines Produkts). Häufig geben Hersteller von Produkten ein solches Versprechen ab, wenn sie über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten hinaus einstehen wollen.
3. Wo liegt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Wie oben schon erwähnt, handelt es sich bei der Gewährleistung um eine gesetzliche Verpflichtung und bei der Garantie um eine freiwillige vertragliche Leistung. Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für das verkaufte Produkt leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben (vgl. oben unter Punkt 1).
Dies ist bei der Garantie anders. Eine Garantie kann über und unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Häufig liegt sie unter den gesetzlichen Verpflichtungen (Bsp.: Der Verkäufer bezahlt im Garantiefall nur die Ersatzteile oder den Reparaturlohn, den "Rest" muss der Käufer selbst tragen.).
Weiterhin kann in den Garantiebedingungen ausgeschlossen werden, dass diese auf einen Dritten übergeht, z.B. beim Verkauf des Gegenstandes.
@RainerW. ZITAT3. Wo liegt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?[/quote]
Rainer, das hast Du schön geschrieben. Ich denke, ich habe die beiden Sachen auch nicht durcheinandergebracht. Dafür hast Du mich jetzt durcheinander gebracht /blink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blink.gif" />
/shok.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="shok.gif" /> Was ist denn nun das Bessere? Garantie oder Gewährleistung.
Am Beispiel der Dynax 7D, hier liegt ja die internationale "Garantieurkunde" bei. Da dachte ich an die gesetzliche Verpflichtung als Hersteller. Die Rechnung des Händlers weisst aber eine Gewährleistung von 2 Jahren aus.
Was ist denn nun Pflicht und was Kür? Und was nutzt das uns? /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />
Zitat von Joerg_hh@RainerW. ZITAT3. Wo liegt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Rainer, das hast Du schön geschrieben. Ich denke, ich habe die beiden Sachen auch nicht durcheinandergebracht. Dafür hast Du mich jetzt durcheinander gebracht /blink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blink.gif" />
/shok.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="shok.gif" /> Was ist denn nun das Bessere? Garantie oder Gewährleistung.
Am Beispiel der Dynax 7D, hier liegt ja die internationale "Garantieurkunde" bei. Da dachte ich an die gesetzliche Verpflichtung als Hersteller. Die Rechnung des Händlers weisst aber eine Gewährleistung von 2 Jahren aus.
Was ist denn nun Pflicht und was Kür? Und was nutzt das uns? /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" /> [/quote] @ jörg:
da gibt es eine "klare" Antwort: Es kommt drauf an.
Wie Rainer geschrieben hat, kann die freiwillige Garantie mehr oder weniger Rechte für den Konsumenten bedeuten als die gesetzliche Gewährleistung, die (eben) gesetzlich normiert ist.
Nachdem Wohltätertum und Gutmenschlichkeit bei großen Unternehmen üblicherweise nicht statutorisch verankert sind, kannst Du davon ausgehen, dass in den Garantieurkunden wesentliche Einschränkungen der Garantiebedingungen enthalten sind.
Aber mach' Dir mal den Spaß und lies die Urkunde durch. Ich habe leider keine, da keine Dynax 7D.