ZITAT(zwincker @ 2009-12-07, 10:47) Fazit: Ebay tut etwas - aber nur, wenn man sie mit der Nase drauf stößt.[/quote]
Und nur bei den "kleinen Fischen". Einem Powerseller wird (fast) alles nachgesehen.
ZITAT(zwincker @ 2009-12-07, 10:47) Fazit: Ebay tut etwas - aber nur, wenn man sie mit der Nase drauf stößt.[/quote]
Und nur bei den "kleinen Fischen". Einem Powerseller wird (fast) alles nachgesehen.
Gruß, clintup
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hmm interessant, also als ich den Ebaynamen eingeben wollte, hat mir das Formular gesagt "**" ist ungültig,weil Sonderzeichen, ich solle doch einen richtigen Namen eingeben... oO bin ich zu doof?
@Lesabendio
Ich will natürlich gerne aus anderen Fehlern lernen bzw. aus deren Erfahrungen, man muß ja nicht jede selbst machen
Ich dachte bei der Auktion nicht daneben zu liegen.
Schon durch die Tatsache, daß Anleitungen für alles dabei war, hat mich darauf schließen lassen, das müßte was vernünftiges sein.
Dann war die Beschreibung zwar nicht sehr detailliert, aber das Nötigste stand drin.
Sein Profil: 100% positiv und doch einige Bewertungen.
Häufig habe ich auch gelesen (in diversen Foren), daß man einen (guten) Body mit eher minderwertigen Objektiven günstiger bekommt, als nur den Body an sich (ja ich weiß, Schnäppchenjagd, anstatt auf Nummer sicher zu gehen, aber warum auch nicht, wenn man nicht grad die "konnte es nicht Testen" Auktion nimmt).
Die Kamera war übrigens Drei Wochen unterwegs, bevor sie bei mir ankam.
Der Verkäufer ist leider mit keiner Silbe auf meine Beschwerde eingegangen sondern frei gesprochen (Inhalt seiner Mail): "Ich habe mich so bemüht ihnen die Kamera zuzuschicken und jetzt bekomme ich eine Mängelbeschwerde... darauf hab ich kein Bock".
Ich wär einverstanden gewesen die Rücksendekosten zu zahlen.
Das Ergebnis: Ich -7€, er -7€ (Gebühren von Ebay bekommt er ja wieder).
Anscheinend weiß er aber selbst, daß er die Teile nicht los werden kann so wie die ausschauen ..keine Ahnung was in dem Verkäufer vorgeht oder vorging...
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mal ein Update.
Also der Paypal Käuferschutz ist NICHTS Wert.
Ich soll jetzt einen Dritten beauftragen (Händler, Gutachter), der die Mängel bestätigt.
Tja jetzt war ich bei Drei verschiedenen, und entweder wollen die das nicht machen (aus Angst selbst in Rechenschaft
gezogen zu werden), oder die wollen es nur gegen Kostenerstattung machen, der Betrag bewegt sich um die 50€...
Das die Mängel alle offensichtlich sind, bestreiten die Fotoläden auch garnicht, aber bei was "offiziellem" muß es auch "offiziell" ablaufen.
Laut Paypal muß die Kosten eines möglichen Gutachtens aber ich tragen...
d.h. am Schluß bekäme ich dann von Paypal mit Glück meine 60€, bleibe aber auf den 50€ Kosten sitzen bzw. müßte diese beim
Verkäufer einklagen.
Da kann ich dann aber gleich auf paypal verzichten und direkt gegen den Verkäufer wegen des Mangels klagen...
Toller Schutz, ich werde meinen Paypal Account kündigen, wenn die Sache vorbei ist.
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ZITAT(frosti @ 2009-12-17, 13:45) mal ein Update.
Also der Paypal Käuferschutz ist NICHTS Wert.
Ich soll jetzt einen Dritten beauftragen (Händler, Gutachter), der die Mängel bestätigt.[/quote]
Das war doch klar.
EDIT - siehe hier: http://www.mi-fo.de/forum/index.php?showto...st&p=252388
ZITATTja jetzt war ich bei Drei verschiedenen, und entweder wollen die das nicht machen (aus Angst selbst in Rechenschaft
gezogen zu werden), oder die wollen es nur gegen Kostenerstattung machen, der Betrag bewegt sich um die 50€...
Das die Mängel alle offensichtlich sind, bestreiten die Fotoläden auch garnicht, aber bei was "offiziellem" muß es auch "offiziell" ablaufen.
Laut Paypal muß die Kosten eines möglichen Gutachtens aber ich tragen...
d.h. am Schluß bekäme ich dann von Paypal mit Glück meine 60€, bleibe aber auf den 50€ Kosten sitzen bzw. müßte diese beim
Verkäufer einklagen.[/quote]
Wenn ich die PayPal Käuferschutz-Richtlinien richtig verstanden habe, kann dieses "Gutachten" auch formlos sein, nur eben von einem Sachverständigen (wer auch immer das sein mag... laut PayPal reicht ja wohl ein Foto-Fachverkäufer). Ich frage mich eher, mit welcher Berechtigung für eine formlose Bestätigung 50 Euro aufgerufen werden. Das liegt ja im Bereich von Reparatur-Kostenvoranschlägen! Und auch selbst bei diesen gibt es Läden, die einen unverbindlichen Kostenvoranschlag auch mal kostenlos machen...
ZITATDa kann ich dann aber gleich auf paypal verzichten und direkt gegen den Verkäufer wegen des Mangels klagen...
Toller Schutz, ich werde meinen Paypal Account kündigen, wenn die Sache vorbei ist.[/quote]
PayPal ist eine gute Möglichkeit, schnell zu bezahlen - oder auch Geld schnell zu bekommen. Wer PayPal als Treuhandservice verstanden hat, der ist ziemlich auf dem Irrweg. Der PayPal-Käuferschutz ist ein nettes Marketinginstrument, nicht viel mehr...
Grüße aus dem Westen der Republik!
Frank.
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... zur Interpunktion:
"Als Mitglied der Uralten und Ehrwürdigen Loge ... war es für Herrn Parker Ehrensache, seine Satzzeichen niemals an die richtigen Stellen zu setzen."
(Terry Pratchett in "Schöne Scheine")
... zur Groß- und Kleinschreibung:
Ich behalte mir vor, Beiträge, die die in unserem Sprachraum allgemein übliche Groß- und Kleinschreibung ohne nachvollziehbare Begründung vermissen lassen, komplett zu ignorieren.
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Hat eigentlich wer Erfahrungen wie sich Paypal im Fall einer verloren gegangenen Sendung verhält? Mein Wissensstand ist der, dass es einen nachverfolgbaren Sendungsbeleg geben muss (für eine reine Briefsendung gibts nix), aber konkrete Erfahrungen hab ich (glücklicherweise - bisher kam immer alles bei mir an) keine.
Eugen
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ZITAT(wiener @ 2009-12-17, 18:22) Hat eigentlich wer Erfahrungen wie sich Paypal im Fall einer verloren gegangenen Sendung verhält? Mein Wissensstand ist der, dass es einen nachverfolgbaren Sendungsbeleg geben muss (für eine reine Briefsendung gibts nix), ...[/quote]
Dann handelt es sich aber meist auch um durch den Paketdienst versicherte Sendungen - also wieder kein Risiko für PayPal.
Grüße aus dem Westen der Republik!
Frank.
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Hab gerade mal die Paypal-Käuferschutzrichtlinien aufgerufen - der Käuferschutz dürfte wirklcih für die Fische sein! Für auf dem Postweg verloren gegangene Sachen gibts ausdrücklich keinen Ersatz! ("Der PayPal-Käuferschutz gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab." Weiß nicht, obs tatsächlich Verkäufer (mit weitgehend positiven Bewertungen) gibt, die einen Artikel absichtlich nicht versenden.
Die einzige noch reelle Chance sehe ich in der Möglichkeit einer Kreditkartenrückbuchung, die es geben dürfte, allerdings weiß ich über die rechtlichen Rahmenbedingungen dabei nicht Bescheid.
Eugen
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Auch der Paypal "Verkäuferschutz" ist sehr merkwürdig.
Ein Kollege von mir hat ein technisches Gerät, was ausdrücklich als Defekt beschrieben worden ist (2xmal im Anzeigentext und 1x in der Überschrift) mit Paypal verkauft. Der Käufer schrieb ihm dann eine sinngemäße Mail : "Ey... das ist ja wirklich kaputt... ich habs nicht repariert gekriegt, will ich jetzt doch nicht!" und hat da den Käuferschutz aktiviert...
Das ist jetzt 5 Wochen her, mein Kollege hat kein Geld gesehen (bzw., das wurde von Paypal wieder zurückgebucht), das defekte Gerät ist verschickt, er hat auch noch diverse Euros ebay-Gebühre bezahlt und bei paypal reagiert man nicht mehr auf seine Mails... eine sehr erheiternde Übung ist es, ihn auf "ebay" anzusprechen :-)
Dafür ist bei mir heute ne tadellose XD7 für 30€ inkl. Versand bei mir angekommen :-)
Ciao Oli
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ZITAT(derScheuch @ 2009-12-18, 12:30) Das ist jetzt 5 Wochen her, mein Kollege hat kein Geld gesehen (bzw., das wurde von Paypal wieder zurückgebucht), das defekte Gerät ist verschickt, er hat auch noch diverse Euros ebay-Gebühre bezahlt und bei paypal reagiert man nicht mehr auf seine Mails... eine sehr erheiternde Übung ist es, ihn auf "ebay" anzusprechen :-)[/quote]
Genau das ist der Grund, warum ich PayBuddy nur als Käufer, aber nie als Verkäufer nutze. Und was den Käuferschutz angeht mach ich mir keine Illusionen, das ist nur Feigenblatt. Da gabs irgendwann den Fall (ich glaub das war bei Wiso), dass einer ein Notebook versteigert hat, der Käufer hat per PP bezahlt, anschließend das Teil abgeholt und die Lastschrift von PP zurückgehen lassen. PP hat das Geld gnadenlos wieder vom Verkäufer zurückgebucht. Pech gehabt. Notebook weg, Geld weg.
Danke Ebay
Gruß
Jochen
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Ich bin zwar auch kein Fan von Paypal aber bei Geschäften in Übersee habe ich es schon mal verwendet. In einem Fall ist hier nur ein leerer Karton angekommen, obwohl darin ein Warenwert von 50 Euro hätte sein sollen. Ich hatte es glücklicherweise gleich am Postamt gemerkt und habe von dem Postbeamten eine schriftliche Bestätigung über den leeren Karton bekommen.
Außerdem war es ohne Versicherung abgeschickt worden, obwohl ich ausdrücklich die Versicherung mit bezahlt hatte (versichertes Paket). Ich habe erst den Verkäufer angeschrieben und dem war es egal. Dann Paypal und die haben mir nach 10 Tagen den kompletten Kaufpreis in Kulanz erstattet. Inkl. Porto. Paypal hatte in dem Schreiben an mich auch angefügt, das sie sich das Geld von dem Verkäufer aus den USA definitiv wiederholen würden. Insofern war es für mich sinnvoll, mit Paypal zu bezahlen. Ein Rechtsweg wäre nahezu ausgeschlossen gewesen, denn ich wüßte nicht wie ich mein Geld in den USA einklagen könnte. Die Anwaltskosten wären wohl sehr hoch.
Ich denke, das Paypal keine 100% Garantie bei Verlust oder Beschädigung übernimmt aber wenn der Verkäufer z.B. keinen Einlieferungsbeleg vorweisen kann, dann dürfte Paypal immer zahlen. Bei Verlust auf dem Postweg ist wiederum die Post zuständig. Die zahlt übrigens auch innerhalb von wenigenTagen, falls etwas nachweislich verschwindet.
Bei wider erwarten kaputten Artikeln, die man in Deutschland gekauft hat, düfte eher der Weg einer normalen Klage beim Amtsgericht der bessere Weg sein. Man muß nur heraus finden ob der Verkäufer noch liquide ist. Sonst bleibt man auf den Kosten für Mahnbescheid usw sitzen. Spielt sich so zwischen 25 und 50 Euro ab, die man m.e. vorstrecken muß. Meines Wissens kann man inzwischen sogar einen Mahnbescheid Online beantragen/rausschicken lassen.
Na, hoffen wir mal das wir sowas nie brauchen...
Grüße,
Oliver
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ZITAT(Schwupp @ 2009-12-21, 1:05) Bei wider erwarten kaputten Artikeln, die man in Deutschland gekauft hat, düfte eher der Weg einer normalen Klage beim Amtsgericht der bessere Weg sein.[/quote]
Habe ich noch nie gemacht; ich hatte das allerdings bisher auch nur im Billigbereich, wo sich das sowieso nicht lohnt. Aber der Aufwand würde michn eher abschrecken.
Gruß, clintup
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ZITAT(Professore @ 2009-12-20, 23:23) Genau das ist der Grund, warum ich PayBuddy nur als Käufer, aber nie als Verkäufer nutze. Und was den Käuferschutz angeht mach ich mir keine Illusionen, das ist nur Feigenblatt. Da gabs irgendwann den Fall (ich glaub das war bei Wiso), dass einer ein Notebook versteigert hat, der Käufer hat per PP bezahlt, anschließend das Teil abgeholt und die Lastschrift von PP zurückgehen lassen. PP hat das Geld gnadenlos wieder vom Verkäufer zurückgebucht. Pech gehabt. Notebook weg, Geld weg.
Danke Ebay
Gruß
Jochen[/quote]
Das hatte ich auch gesehen. Der 'Käufer' hat den Betrag angewiesen und den Verkäufer darauf aufmerksam gemacht. Damit entstand der Eindruck, daß die Überweisung 'gelaufen' ist. Das ist aber nur dann der Fall, wenn der Empfänger das Geld auf seinem Konto sieht. Solange die Gutschrift nicht final erfolgt, kann die Transaktion abgebrochen werden.
Gruß
Matthias
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Hi!
Mal ein kleines Update von mir, hab ja lange nix mehr hören lassen:
Also gute Nachricht zu erst:
Paypal erstattet mir den vollen Kaufpreis!
Ich muß jetzt nur noch die Kamera an den Verkäufer schicken und Paypal eine Trackingnummer übermitteln, dann bekomme ich das Geld (auf den Versandkosten bleibe ich wohl sitzen... nicht so wild).
Falls die Frage kommt, wie ich das gemacht habe:
Naja nachdem ich in ca. 7 Läden war (Fachgeschäfte, Labor, Fotostudio etc) und keiner es kostenlos oder überhaupt machen wollte,habe ich es über die Firma eines bekannten gemacht, der im TechnikBereich tätig ist, war ne Sache von 5 Minuten und angesichts der offensichtlichen Fehler hat er auch kein Problem darin gesehen.
Habe Paypal zum einen also die Bestätigung über seine Firma geschickt und habe ferner noch 5 Bilder angehängt wo die Mängel deutlich zu sehen sind.
Anscheinend hat das überzeugt.
Nur mal als Info: Man muß die Sachen entweder an paypal faxen (0180 Nummer) oder im Internet hochladen.
Letzteres ist leider nicht gerade einfach, da die Funktion unter "Namensänderung" läuft, es somit keinen Button im Problemlösungsbereich gibt, der einem das Hochladen erlaubt... ich frage mich ob das micht Absicht gemacht wurde.
Immerhin habe ich zwei Mails an Paypal geschickt, daß ich nicht meinen Namen ändern will, sondern Dokumente für ein Problem hochladen will, die zweite Antwort war dann in etwa so: "Gehen Sie es stur durch und laden Sie statt der Heiratsurkunde etc. einfach ihre Dokumente/Bilder hoch"...
Mal sehen wir lustig das mit der Trackingnummer wird, denn die muß ich denen bis Montag online übermitteln, fragt sich nur wie
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Na, immerhin tut sich was. Ich drücke Dir die Daumen.
Gruß, clintup
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Daumendrücken war erfolgreich, habe gestern das Geld von meinem Paypalkonto auf mein Bankkonto transferiert.
Damit kann die (X-)Akte geschlossen werden
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