RE: Habe wohl Müll ersteigert? :(

#121 von fwiesenberg , 28.01.2010 13:50

ZITAT(opelgt @ 2010-01-28, 13:14) Aber du bist ein sehr erfahrener Ebayer und hast doch auch ein bisschen mit dem geringen Sofortkaufpreis gezockt, oder? ardon: [/quote]
Natürlich. ardon:

ZITATHast du denn schon mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen?[/quote]
Ich habe direkt bei PayPal reklamiert. Die Reaktion des Verkäufers steht noch aus.


Grüße aus dem Westen der Republik!
Frank.


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RE: Habe wohl Müll ersteigert? :(

#122 von Professore , 28.01.2010 14:13

Wenn Sie hier auf Links zu eBay klicken und einen Kauf tätigen, kann dies dazu führen, dass diese Website eine Provision erhält.

ZITAT(frosti @ 2010-01-28, 12:24) kannst Du evtl den Link zur Auktion einstellen?
Mich interessiert das Bild und die Beschreibung.[/quote]

Hier: Werbung: http://cgi.ebay.de/search.dll?ViewItem&item=200429139018

Oder hier: Werbung: http://cgi.ebay.de/search.dll?ViewItem&item=200426673341

Seltsam ist schon, dass der Verkäufer für die paar Kröten seine 100% Bewertung riskiert.
Ibä-Seppuku?

Gruß

Jochen

PS: Frank, wenn es Dir nicht recht ist, dass ich den Artikel poste, bitte löschen ardon:

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RE: Habe wohl Müll ersteigert? :(

#123 von fwiesenberg , 28.01.2010 14:58

ZITAT(Professore @ 2010-01-28, 14:13) PS: Frank, wenn es Dir nicht recht ist, dass ich den Artikel poste, bitte löschen ardon: [/quote]

Kein Problem, ich war nur zu faul die Nummer rauszusuchen.


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Frank.


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#124 von clintup , 28.01.2010 20:48

So, vermutlich wird das jetzt ein längerer Thread. Ich habe vermutlich heute auch so ein ähnliches Ding wie Frosti erhalten. Ehe ich konkreter werde, muß ich es mir nochmal genau anschauen (Ist erst einmal wegen Frust meinerseits in die Ablage gewandert). Aber das sah alles nicht so fein aus, wie "excellent condition" suggeriert hatte.


Gruß, clintup


 
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RE: Habe wohl Müll ersteigert? :(

#125 von F-Xer , 28.01.2010 22:36

Sei froh bei dir sind es nur ein paar euro.
Mein neulich erstandenes Sigma 400 Apo hat HAZE und das hat über 250€ gekostet vom Verkäufer bis jetzt keine Reaktion ...
Na toll, armer Schüler der in die Tierphotographie einsteigen wollte und ich habe schon gedacht es läge an mir das die bilder nicht so richtig scharf wurden oder an meiner A700 so ein dreck . (Blöder britischer Verkäufer das Geld seh ich nie wieder 100%ig) und nach stundenlangem Googeln liegt der Fehler bei Sigma besser gesagt am verwendetem Linsen-Zement, super!

(Viele Smilies für einen Post aber auch viel Emotion beim Autor)


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RE: Habe wohl Müll ersteigert? :(

#126 von Lesabendio , 30.01.2010 07:39

ZITAT(F-Xer @ 2010-01-28, 22:36) Sei froh bei dir sind es nur ein paar euro.
Mein neulich erstandenes Sigma 400 Apo hat HAZE und das hat über 250€ gekostet vom Verkäufer bis jetzt keine Reaktion ...
Na toll, armer Schüler der in die Tierphotographie einsteigen wollte und ich habe schon gedacht es läge an mir das die bilder nicht so richtig scharf wurden oder an meiner A700 so ein dreck . (Blöder britischer Verkäufer das Geld seh ich nie wieder 100%ig) und nach stundenlangem Googeln liegt der Fehler bei Sigma besser gesagt am verwendetem Linsen-Zement, super!

(Viele Smilies für einen Post aber auch viel Emotion beim Autor)[/quote]

Hallo
liegt der Fehler bei Sigma oder beim Verkäufer. Wenn das Sigma kein so gutes Objektiv ist dann kann der Verkäufer ja auch nichts dafür falls er es nicht besser wusste. Da jetzt Vorsatz zu unterstellen kann schwierig werden. England hat da ne andere Rechtssprechung bei Gebrauchtverkäufen.

Aber jetzt mal an alle anderen Poster. Gerade diejenigen welche nach einer misslungenen Billigauktion immer gleich nach dem Anwalt oder der Polizei rufen.
Bei dieser Kamera in der Folie liegt weder eine Betrugsabsicht noch arglistige Täuschung vor. Es steht alles genau drin. Nämlich das es kein zurück gibt. Manche übersehen das in Ihrer Gier halt immer gern. Der Schaden ist als geringfügig einzuschätzen. Und nicht immer gleich nach der Polizei rufen. Die haben bestimmt besseres zu tun als sich mit einer 15,- Euro Geschichte rumzuschlagenn bei der nichts raus kommt. So ein Schuss kann leicht nach hintenn los gehen.Nämlich dann wenn ein Beamter die Anzeige wirklich durchzieht und der Richter dann zu Gunsten des Verkäufers entscheidet. Dann hat der ganze Spaß leicht 150,- Euro wenn nicht sogar erheblich mehr gekostet für den Käufer. So und nun mal zum Anwalt.Normal übernimmt der Rechtsschutz sowas nicht.
War ein Internetgeschäft.Ausser sowas ist explizit im Vertrag verankert. Ist aber sehr teuer, und nur für Onlinehändler interessant. Nimmt es der Anwalt trotzdem an gegen Bezahlung dann würde ich Ihn als unseriös ablehnen. So sieht es aus.Ausserdem lässt sich die ganze Geschichte wegen Geringfügikeit ablehnen. Das nimmt in der ersten Instanz kein Gericht an. Wäre ja noch schöner.

So nun mal zum Kaufgebahren einiger Zeitgenossen.Erst lesen dann bieten.Und so eine Geschichte immer als Spaß Auktion sehen.Als Überraschungs Ei.
Warum bieten so wenige mit bei einer Kamera in einer Plastiktüte.Warum wohl. Meine Herrn.Über was ärgert sich der Käufer da am meisten.Über seine nicht erfüllten innersten Erwartungen doch etwas zu bekommen für 70% unter Wert im Zustand 1.Oder über seine Dummheit den eigenen Erwartungen unterlegen zu sein.Ich spreche da jetzt nicht nur den Käufer an sondern auch ich selbst bin da schon auf die Schnautze gefallen.Also ich weis wovon ich hier schreibe.Abhaken unter ich will noch nicht mal sagen schlechten Erfahrungen.Dieser Deal wird dich in Zukunft genauer hinsehen lassen und dich vor größerem Schaden bewahren.Vielleicht hättest du irgendwann in der 200,- Euro Liga zugeschlagen.Im Ausland ohne Anspruch auf Geld zurück Garantie.

Haste für ein paar Euro was gelernt.Nämlich nicht Leichtsinnig zu werden.Und immer wenn du jetzt ins Netz gehst zum steigern dann legst du das Ding in seiner Plasiktüte neben die Tastatur.Und vor jedem bieten immer schön draufschauen.




Gruß
Michael


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RE: Habe wohl Müll ersteigert? :(

#127 von derScheuch , 30.01.2010 09:03

ZITAT(Lesabendio @ 2010-01-30, 7:39) Aber jetzt mal an alle anderen Poster. Gerade diejenigen welche nach einer misslungenen Billigauktion immer gleich nach dem Anwalt oder der Polizei rufen.
Bei dieser Kamera in der Folie liegt weder eine Betrugsabsicht noch arglistige Täuschung vor. Es steht alles genau drin. Nämlich das es kein zurück gib[/quote]

Nach meinem Rechtsempfinden ist gerade das Quatsch. Wenn der Verkäufer offensichtliche gravierende Mängel verschweigt, ist das in betrügerischer Absicht geschehen.
Selbst bei versteckten Mängeln kann der Käufer auf Rückabwicklung des Geschäfts bestehen, wenn er nachweisen kann, dass dem Verkäufer diese Mängel bekannt waren und er sie verschwiegen hat. Das kann natürlich schwieriger werden.
Aber eine defekte offensichtlich zerstörte Kamera nur mit dem Passus "Ich nehms aber nicht zurück, wenn du es kaufst...selber Schuld" zu versehen, reicht da nicht aus. Das ist Betrug.

Ciao Oli


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RE: Habe wohl Müll ersteigert? :(

#128 von fwiesenberg , 30.01.2010 09:14

ZITAT(derScheuch @ 2010-01-30, 9:03) ZITAT(Lesabendio @ 2010-01-30, 7:39) Aber jetzt mal an alle anderen Poster. Gerade diejenigen welche nach einer misslungenen Billigauktion immer gleich nach dem Anwalt oder der Polizei rufen.
Bei dieser Kamera in der Folie liegt weder eine Betrugsabsicht noch arglistige Täuschung vor. Es steht alles genau drin. Nämlich das es kein zurück gib[/quote]

Nach meinem Rechtsempfinden ist gerade das Quatsch. Wenn der Verkäufer offensichtliche gravierende Mängel verschweigt, ist das ganz offensichltich in betrügerischer Absicht geschehen.
Selbst bei versteckten Mängeln kann der Käufer auf Rückabwicklung des Geschäfts bestehen, wenn er nachweisen kann, dass dem Verkäufer diese Mängel bekannt waren und er sie verschwiegen hat. Das kann natürlich schwieriger werden.
Aber eine defekte offensichtlich zerstörte Kamera nur mit dem Passus "Ich nehms aber nicht zurück, wenn du es kaufts...s elber Schuld" zu versehen, reicht da nicht aus. Das ist Betrug.
[/quote]

Das nicht nur Deinem Rechtsempfinden nach so, sondern auch der Rechtslage nach. Die Mängel waren in diesem Fall (meinem Fall mit der HiMatik E) für jeden Laien offensichtlich. Sie zu verschweigen und das Auktionsfoto mit der Plastiktüte so anzufertigen, daß die sonst offensichtlichen Mängel nicht erkennbar sind, ist Betrug. Da nützt auch ein Gewährleistungsausschluß nichts.

Zudem ist grundsätzlich von einer funktionierenden Ware auzugehen, wenn nicht ausdrücklich im Angebotstext anders erwäht. Also auch in diesem Fall, was sich aber leider wieder nicht mit der Realität deckt. Die Konsequenz: Auch hier entspricht das Angebot nicht der Beschreibung, also ist steht dem Käufer ein Anspruch auf Rückabwicklung zu.

Anders sähe es bei einem versteckten Mangel aus: Also einem Mangel, den der Verkäufer (auch bei gutwilliger Auslegung) hätte übersehen können. Dann hätte ein Käufer keine Chance auf Reklamation.

Aber hier ist die Sache sehr eindeutig.

Übrigens ist das Ganze ziemlich unabhängig vom Preis: Selbst bei einem Sofortkauf-Preis, der deutlich unter dem erzielbaren Wert einer Top-Ware siedelt, muß der Käufer nicht davon ausgehen, daß Schrott verkauft wird, sondern er darf von einer funktionierenden Ware ausgehen - wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben!


Grüße aus dem Westen der Republik!
Frank.


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RE: Habe wohl Müll ersteigert? :(

#129 von clintup , 30.01.2010 09:41

ZITAT(Lesabendio @ 2010-01-30, 7:39) Erst lesen dann bieten.[/quote]

"Excellent condition", und das noch einmal extra für das gehäuse betont, heißt für mich weder Schimmel an den Scharnieren noch eine verbogene Platte im Spiegelkasten (Wie heißt das Ding genau?). Und so geht das weiter: eindeutig Betrug.


Gruß, clintup


 
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RE: Habe wohl Müll ersteigert? :(

#130 von Professore , 30.01.2010 15:08

ZITAT(Lesabendio @ 2010-01-30, 7:39) ...[/quote]


Hmmm, spielst Du hier Advocatus Diaboli? Ansonsten verstehe ich Deinen Post nicht ganz.

Dass bekannte und offensichtliche Mängel bei einem Online-Verkauf anzugeben sind, da sind wir uns sicher einig. Tüte oder nicht.
Wenn ich mein Auto im Internet ohne Motor verkaufe, das verschweige aber dazu schreibe, keine Rückgabe, dann komme ich da nicht durch.
Und bei einer Himatic-E und einem Preis von 11 € + Versand kann man Frank sicher nicht Gier unterstellen.

Und es ist legitim und menschlich, sich zu ärgern, wenn man ein bisschen übers Ohr gehauen wird.

Wo ich Dir recht geben muss, ist, dass man nicht immer gleich nach Polizei und Gericht schreien muss. Wer das macht, der hat
wahrscheinlich noch keinen Rechtsstreit hinter sich gebracht. Ganz abgesehen davon, dass bei 11 € das Verfahren wegen Geringfügigkeit
eingestellt wird (wird Franks Anwalt-Freund ihm auch gesagt haben).
Es bliebe noch die zivilrechtliche Klage. Nachdem ich seit vier Jahren einen Mietrechtsstreit am Hals hab, muss ich aber sagen,
dass meine Schmerzgrenze, was das angeht, mittlerweile sehr hoch liegt. Selbst bei 500€ würde ich mir gut überlegen, ob mir
mein Seelenfrieden und meine Lebensqualität nicht mehr wert sind. Das Geld abschreiben, sich kurz mächtig ärgern, oder über lange Zeit
immer wieder, jedes Monat, mit der Sache konfrontiert werden und dann erleben, dass Recht haben und Recht bekommen immer noch zwei
verschiedene Sachen sind.

Was immer geht, ist, ein bisschen die Muskeln spielen lassen, einen Brief vom Anwalt schreiben lassen, wenn er ein guter Freund ist und es
ohne Rechnung macht, und hoffen, dass der Andere als erster klein bei gibt.

ZITAT(fwiesenberg)Selbst bei einem Sofortkauf-Preis, der deutlich unter dem erzielbaren Wert einer Top-Ware siedelt, muß der Käufer nicht davon ausgehen,
daß Schrott verkauft wird...[/quote]

Das schon, aber man muss immer damit rechnen, dass es Hehlerware ist

Gruß

Jochen


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RE: Habe wohl Müll ersteigert? :(

#131 von wiener , 30.01.2010 22:39

bei 11 EUR zahlt es sich meiner Meinung überhaupt nicht aus, einen Rechtsstreit zu beginnen - kostet nur Nerven und bringt im besten Fall 11 EUR. Bei Ebay negativ bewerten und die Sache vergessen - Recht und Gerechtigkeit sind halt nun mal 2 ganz verschiedene Dinge. Aber zum Glück geht's nicht um Riesensummen sondern gerade mal um 11Eur + Versandkosten.

Eugen


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RE: Habe wohl Müll ersteigert? :(

#132 von Surkan , 31.01.2010 01:17

ZITAT(wiener @ 2010-01-30, 22:39) bei 11 EUR zahlt es sich meiner Meinung überhaupt nicht aus, einen Rechtsstreit zu beginnen[/quote]

Ja da gebe ich dir recht. Allerdings geht es auch ums Prinzip. Es ist und bleibt BETRUG!!!

Wie man damit umgeht, bleibt jedem selbst überlassen.

ICH würde heute 11 Euro auch abschreiben. Aber ab einer gewissen Geldgrenze, würde ich mir den Sachverhalt schon sehr genau anschauen und dementsprechend entscheiden.

Aber um es nochmal auf den Punkt zu bringen:
WER OFFENSICHTLICHE MÄNGEL VERSCHWEIGT, DER MACHT SICH STRAFBAR. DAS IST UND BLEIBT BETRUG!!!

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RE: Habe wohl Müll ersteigert? :(

#133 von Lesabendio , 31.01.2010 09:13

ZITAT(clintup @ 2010-01-30, 9:41) ZITAT(Lesabendio @ 2010-01-30, 7:39) Erst lesen dann bieten.[/quote]

"Excellent condition", und das noch einmal extra für das gehäuse betont, heißt für mich weder Schimmel an den Scharnieren noch eine verbogene Platte im Spiegelkasten (Wie heißt das Ding genau?). Und so geht das weiter: eindeutig Betrug.
[/quote]

Dann hat er wohl nachträglich seine Anonnce überarbeitet. Von "Excellent condition" steht bei mir wenn ich den Link weiter oben anklicke nichts. Und darauf bezog sich eigentlich meine Antwort. Sorry. Ich möchte mich natürlich nicht als "Advocatus Diaboli" aufspielen wie Professore ein wenig vermutet hat.
Vielmehr möchte ich meine in letzter Zeit gemachten schlechten Erfahrungen mit ins Thema einbringen. Gerade was Rechssicherheit bei Onlinekäufen betrifft.

Es gibt aber noch viel "schönere" Spielarten. Ich habe nämlich ein sehr tolles fast neues Minolta 3,5/50-135 ersteigert. Für knappe 15,- Euro incl. Versand.
Die Auktion war vor ein paar Wochen Nachts unter der Woche abglaufen. Und ich bin sogar aufgeblieben obwohl ich arbeiten musste Morgens. Nur 2 Mitbieter und ich habs geschnappt. Super, Toll. Der Verkäufer hat es mir aber nicht geschickt. Er hat behauptet das Paket wäre auf dem Postweg abhanden gekommen da er angeblich einen falschen Empfänger angegeben hätte. Den Kaufpreis hat er mir natürlich gleich zurück erstattet. Rein Rechtlich bin ich aber doch der rechtmäßige Eigentümer nach bezahlter Auktion gewesen. Also hätte es mir oblegen die Sache selbst zu regeln.

Natürlich ist das Paket nicht abhanden gekommen, oder falsch verschickt worden. Dem "Zeitgenossen" war das Geld zu wenig. Deshalb die Aktion. So kann es auch laufen. Ìch habe neulich eine Kamera im Top überholten Zustand für über 70,- Euro unter Wert versteigert. Ich habe trotzdem geliefert. Hatte keinen Mindestpreis angesetzt. Das war mein Fehler. Ich habe das Geschäft trotzdem abgewickelt. Was das kaufen betrifft, da halte ich mich nur noch an eingetragene Händler aus Deutschland. Durch die unklare Rechtslage bei Online Geschäften artet mir das mittlerweile zu sehr in "Russisches Roulett" aus.
Und mal Sorry falls ich im vorherigen Post zu harsch formuliert habe.


Mfg
Michael


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RE: Habe wohl Müll ersteigert? :(

#134 von fwiesenberg , 31.01.2010 09:35

ZITAT(Surkan @ 2010-01-31, 1:17) Aber um es nochmal auf den Punkt zu bringen:
WER OFFENSICHTLICHE MÄNGEL VERSCHWEIGT, DER MACHT SICH STRAFBAR. DAS IST UND BLEIBT BETRUG!!![/quote]

Genau das ist der Punkt. Und dabei ist es egal, ob es um einen Betrag von 10 oder 1000 Euro geht. Wer es nötig hat, sich schon bei Kleckerbeträgen strafbar zu machen, der wird bei höheren Beträgen bestimmt nicht eherlicher agieren.

Natürlich geht es dabei auch ums Prinzip. Ich verkaufe auch ab und zu bei eBay - und beschreibe alles (also natürlich auch alle mir bekannten Defekte! so gut und genau wie es geht. Ich mag es einfach nicht, daß sich solche schwarze Schafe rumtreiben. Und wenn ich eine gute Handhabe gegen solche Machenschaften habe, dann werde ich sie selbstverständlich auch einsetzen.

Da ist auch eine Betrugsanzeige ein probates Mittel, denn ich gehe eigentlich immer vom Guten im Menschen aus. Aber auch bei "NichtSoGuten": Jeder hat eine Chance auf Besserung. Diese möchte ich jedem auch gerne gewähren, aber dazu gehört eben auch, daß manchem deutlich aufgezeigt wird, wo sie Scheiße gebaut haben.


Grüße aus dem Westen der Republik!
Frank.


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RE: Habe wohl Müll ersteigert? :(

#135 von fwiesenberg , 31.01.2010 09:44

ZITAT(Lesabendio @ 2010-01-31, 9:13) Es gibt aber noch viel "schönere" Spielarten. Ich habe nämlich ein sehr tolles fast neues Minolta 3,5/50-135 ersteigert. Für knappe 15,- Euro incl. Versand.
Die Auktion war vor ein paar Wochen Nachts unter der Woche abglaufen. Und ich bin sogar aufgeblieben obwohl ich arbeiten musste Morgens. Nur 2 Mitbieter und ich habs geschnappt. Super, Toll. Der Verkäufer hat es mir aber nicht geschickt. Er hat behauptet das Paket wäre auf dem Postweg abhanden gekommen da er angeblich einen falschen Empfänger angegeben hätte. Den Kaufpreis hat er mir natürlich gleich zurück erstattet. Rein Rechtlich bin ich aber doch der rechtmäßige Eigentümer nach bezahlter Auktion gewesen. Also hätte es mir oblegen die Sache selbst zu regeln.

Natürlich ist das Paket nicht abhanden gekommen, oder falsch verschickt worden. Dem "Zeitgenossen" war das Geld zu wenig. Deshalb die Aktion.[/quote]
Kannst Du das beweisen - oder vermutest Du das nur?
Mit öffentlich geäußerten Vermutungen wäre ich sehr vorsichtig, denn schnell ist man im strafbaren Bereich von übler Nachredge, Unterstellung und Rufschädigung.

ZITATSo kann es auch laufen. Ìch habe neulich eine Kamera im Top überholten Zustand für über 70,- Euro unter Wert versteigert. Ich habe trotzdem geliefert. Hatte keinen Mindestpreis angesetzt. Das war mein Fehler. Ich habe das Geschäft trotzdem abgewickelt.[/quote]
Ich habe mich auch über meinen Verkauf einer Top 505si Super für 15,50 Euro geärgert. Oder über eine Top-X-700, die um 35 Euro weggingen. Wenn ich das jeweils gewußt hätte, hätte ich sie behalten. In der Konsequenz habe ich hier insgesamt 5 gute bis sehr gute X-700 herumliegen, die ich eben nicht verkaufen werde. Für weniger als 50 Euro behalte ich sie dann lieber. Ebenso habe ich noch ein paar 7000AF hier, die ich nicht für 10 Euro und weniger verramschen will.

ZITATWas das kaufen betrifft, da halte ich mich nur noch an eingetragene Händler aus Deutschland. Durch die unklare Rechtslage bei Online Geschäften artet mir das mittlerweile zu sehr in "Russisches Roulett" aus.[/quote]
Die Rechtslage ist (zumindest innerhalb Deutschlands) recht eindeutig. Aber es fehlt an Leuten, die bereit sind, auch bei geringen Beträgen ihr Recht durchzusetzen. Und so kommt es zum subjektiven Eindruck eines rechtsfreien Raums bei Onlinegeschäften.


Grüße aus dem Westen der Republik!
Frank.


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