ZITAT(Lesabendio @ 2010-01-30, 7:39) ...[/quote]
Hmmm, spielst Du hier Advocatus Diaboli? Ansonsten verstehe ich Deinen Post nicht ganz.
Dass bekannte und offensichtliche Mängel bei einem Online-Verkauf anzugeben sind, da sind wir uns sicher einig. Tüte oder nicht.
Wenn ich mein Auto im Internet ohne Motor verkaufe, das verschweige aber dazu schreibe, keine Rückgabe, dann komme ich da nicht durch.
Und bei einer Himatic-E und einem Preis von 11 € + Versand kann man Frank sicher nicht Gier unterstellen.
Und es ist legitim und menschlich, sich zu ärgern, wenn man ein bisschen übers Ohr gehauen wird.
Wo ich Dir recht geben muss, ist, dass man nicht immer gleich nach Polizei und Gericht schreien muss. Wer das macht, der hat
wahrscheinlich noch keinen Rechtsstreit hinter sich gebracht. Ganz abgesehen davon, dass bei 11 € das Verfahren wegen Geringfügigkeit
eingestellt wird (wird Franks Anwalt-Freund ihm auch gesagt haben).
Es bliebe noch die zivilrechtliche Klage. Nachdem ich seit vier Jahren einen Mietrechtsstreit am Hals hab, muss ich aber sagen,
dass meine Schmerzgrenze, was das angeht, mittlerweile sehr hoch liegt. Selbst bei 500€ würde ich mir gut überlegen, ob mir
mein Seelenfrieden und meine Lebensqualität nicht mehr wert sind. Das Geld abschreiben, sich kurz mächtig ärgern, oder über lange Zeit
immer wieder, jedes Monat, mit der Sache konfrontiert werden und dann erleben, dass Recht haben und Recht bekommen immer noch zwei
verschiedene Sachen sind.
Was immer geht, ist, ein bisschen die Muskeln spielen lassen, einen Brief vom Anwalt schreiben lassen, wenn er ein guter Freund ist und es
ohne Rechnung macht, und hoffen, dass der Andere als erster klein bei gibt.
ZITAT(fwiesenberg)Selbst bei einem Sofortkauf-Preis, der deutlich unter dem erzielbaren Wert einer Top-Ware siedelt, muß der Käufer nicht davon ausgehen,
daß Schrott verkauft wird...[/quote]
Das schon, aber man muss immer damit rechnen, dass es Hehlerware ist
Gruß
Jochen