ZITAT(fwiesenberg @ 2010-01-31, 10:49) Dann habe ich:
- eine mehrfach eingedellte Kamera (mit genau der Plastiktüte und der mit dem Foto identischen Tasche)
- das passende Paket ohne deutliche Stoßschäden o.ä.
- einen Screenshot der eBay-Auktion
- eine Dokumentation der (bisher unbeantworteten) PayPal-/eBay-Reklamation
und eine Zeugin, die zugegen war, als ich das Paket geöffnet und die offensichtlich defekte Ware entnommen habe.
Wie beurteilst Du nun die Beweislage? ardon: [/quote]
Nachdem ich schon Zeugen erlebt habe, die trotz Ermahnung des Richters ein selektives, in Teilbereichen aber unglaubliches Gedächtnis hatten, spiele ich mal "Advocatus Diaboli" (@Lesabendio: der Begriff ist nicht negativ besetzt):
Ich könnte mir vorstellen, dass der Anwalt der Gegenseite in einem Zivilrechtsprozess wie folgt argumentiert:
"Wie unser Zeuge glaubwürdig versichert, war die Kamera zum Zeitpunkt des Versands in einwandfreiem, funktionsfähigen
Zustand. Wir zweifeln in keinster Weise die Aussage von Herrn Wiesenberg an, das er Kamera beschädigt erhalten hat. Die einzige logische Schlussfolgerung die wir daraus ziehen können, ist, dass die Beschädigung auf dem Versandweg entstanden sein muss. Das nachzuweisen kann aber nicht die Aufgabe meines Mandanten sein. Hier ist das Versandunternehmen in Regress zu nehmen, dass auch erklären muss, wie es trotz des unbeschädigten Paketes zu derartig gravierenden Schäden an der Kamera kommen kann.
Mein Mandant bedauert ausdrücklich, dass er auf die Mails von Herrn Wiesenberg nicht zeitnah geantwortet hat, aber er hatte zu diesem Zeitpunkt Computerprobleme und konnte seinen E-Mail Account nicht abrufen. Meinem Mandanten ist also kein Fehlverhalten nachzuweisen, die Klage ist abzuweisen."
Ist alles hypothetisch, ich hoffe nicht , dass es so weit kommt aber ich bin in Rechtsdingen mittlerweile desillusioniert und
Schwarzseher. In der Sache bin ich absolut auf Deiner Seite und hab mich auch schon mal über eine Auktion geärgert, wo die Ware nicht ganz der Beschreibung entsprach.
Auf der anderen Seite hab ich ein 85/1.7 erstanden, bei dem der Verkäufer nachträglich, noch bevor er das Geld hatte, mitgeteilt hat, dass die Blende etwas träge wäre (ist ihm vorher nicht aufgefallen) und ich könne jederzeit vom Kauf zurück treten. Ich habs trotzdem genommen, wir haben uns auf einen Preisnachlass geeinigt, und beide Seiten waren zufrieden.
Gruß
Jochen