ZITAT(Surkan @ 2009-11-27, 9:08) ZITAT(frosti @ 2009-11-26, 16:54) Danke auch für das Unterstützungsangebot bezüglich dem Verkäufer.
Ich habe heute mal einen Problemfall bei Paypal eröffnet und die Kamera wieder gut verpackt für den
Versand vorbereitet. Ich bin zudem auch bereit die Versandkosten als "Lehrgeld" zu bezahlen, aber bisher
kam noch keine Reaktion.[/quote]
so noch ein kleiner Hinweis von für Probleme mit eGay-Verkäufern:
Nach den ersten drei Mails (eine pro Tag) würde ich dem Verkäufe einen Brief schreiben (per Einschreiben-Rückschein). In diesem Brief weist du den Verkäufer freundlich aber direkt auf seine "Vergehen" hin. Biete ihm an alles außergerichtlich zu bereinigen. Setze ihm eine Frist!!! (<--- Wichtig)
Wenn die Frist rum ist und der Verkäufe sich nicht gerührt hat, schreibst du eine Anzeige und geht zur Polizei (Tipp: schreib die Anzeige vorher, denn die Polizei ist nicht sonderlich schnell mit schreiben. d.h. du sitzt da eine weile) Lass dir ein Aktenzeichen geben und lass dir den Posteingang auf einer Kopie bestätigen (<--- beides Wichtig)
Noch ein par Tipps zu einer Anzeige: Wenn du noch nie eine Anzeige aufgegeben hast, bietet es sich evtl. an das doch mal mit der Polizei zusammen zu machen - nur um zu wissen was die alles haben wollen. Ansonsten kannst du zu Hause machen. Tendenziell solltest du alles was mit dem Kauf im Zusammenhang steht der Anzeige beilegen (Ausdruck der Auktion, Bestätigungsmail das du den Artikel erworben hast, alle Mails und den Brief an den Verkäufe und eigene Fotos des Artikels)
Wenn die Anzeige raus ist, informierst du natürlich den Verkäufer darüber und bewertest ihn Negativ (vorher ist immer nicht so optimal)
Dann musst du nur noch warten...
Sollte der Verkäufer reagieren, dann freu dich nicht zu früh. Oft wollen die nur etwas nachverhandeln. Lass dich darauf nicht ein (es sei denn das ist dein Ziel). Wenn die Ware nicht dem entspricht was der Verkäufer angegeben hat, muss er die Ware zurück nehmen - so seh ich das.
Wenn der Verkäufer die Ware zurücknimmt, läuft alles wie beim Kaufen - erst Geld und dann Ware. Wenn der Verkäufer die Rücksende kosten nicht mitüberweist, frag nach. Wenn er sich weigert die Kosten zu tragen, kannst du es Unfrei verschicken - dann solltst du den Verkäufer darüber aber informieren.
Ganz wichtig!!! : NIEMALS DIE WARE EINFACH SO ZURÜCK SCHICKEN - DAS IST DEIN EINZIGES BEWEISMITTEL!!!
So - ich weis dass das erste Mal echt Nerven aufreibend ist. Aber so schlimm ist es gar nicht. Drei Mails, ein Brief, Anzeige...
Ich hab das mittlerweile schon mehrfach durch. Insgesamt musste ich vier Anzeigen schreiben. Eine davon wurde eingestellt und bei den drei anderen hat der Verkäufer DANN reagiert.
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Ist es notwendig, direkt schweres Geschütz aufzufahren?
Sowohl bei eBay als auch bei PayPal gibt es ja die Möglichkeit, Problemfälle zu melden.
Sollte dies scheitern, ist meiner Meinung nach dann erst ein weiteres Vorgehen abzuwägen. Bei einem Preis unter 100 Euro ist die Chance sowieso recht hoch, daß ein Ermittlungsverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Das produziert also nur bürokratischen Aufwand...
(Meine Meinung - ich habe bisher null Erfahrung mit solch negativen eBay-Erlebnissen.)
Aber der Hinweis, die Sachen erst NACH etwaigem Geldeingang zurückzuschicken ist wichtig!