RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#61 von manfredm , 11.05.2007 22:03

Ich denke schon, daß jeder, der ein Bild hier einstellt, die Nutzungsbedingungen akzeptieren muß, sonst soll (darf! er es halt nicht einstellen! Diese Regelung mit dem Löschverbot wurde übrigens, wie Ihr Euch sicher erinnert, erst auf massive Beschwerden von "Kommentatoren" erstellt, die zu Recht darüber geklagt haben, daß ihre ganze Mühe zu qualifizierten Kritiken (ja, gibt es wirklich einige) vergebens war, wenn wieder das Bild gelöscht wurde. Also keine "Moderatoren-Willkür" - aber mann kann es halt nicht allen recht machen.


Gruß,
Manfred


 
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RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#62 von tatatu , 11.05.2007 23:19

ZITAt (manfredm @ 2007-05-11, 22:03) Diese Regelung mit dem Löschverbot wurde übrigens, wie Ihr Euch sicher erinnert, erst auf massive Beschwerden von "Kommentatoren" erstellt, die zu Recht darüber geklagt haben, daß ihre ganze Mühe zu qualifizierten Kritiken (ja, gibt es wirklich einige) vergebens war, wenn wieder das Bild gelöscht wurde. Also keine "Moderatoren-Willkür" - aber mann kann es halt nicht allen recht machen.[/quote]
Moderatoren-Willkür hat, glaube ich, auch noch nie jemand unterstellt. Wie jeder nachlesen kann, waren es aber ganz wenige, die sich da "massiv" beschwert haben. Wenn auch offenbar viele stillschweigend oder via PMs (super Stil in einem Diskussionsforum! der geänderten Regelung zugestimmt hatten.
Noch dazu war ein Bild der Anlaß, bei dem es gar nicht um das Bild, sondern die Bildbeschreibung ging. Die war aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse etwas verunglückt... hätte der Fotograf ja editieren können - wurde aber in praktisch jedem Kommentar zum Bild zitiert, so dass ihm wohl nur Löschung als geeignete Lösung erschien.
Allerdings will ich damit in keiner Weise in Abrede stellen, dass es zahlreiche "qualifizierte Kritiken" gab und gibt. Die anderen gibt es allerdings auch. Und ich werde ganz sicher nicht müde, das im Zusammenhang mit diesem Thema wieder und wieder anzusprechen. Dieser Punkt des Gesamtthemas wurde bislang nämlich immer höflich umschifft.
Beste Grüße.


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RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#63 von torfdin , 11.05.2007 23:21

Ich stelle zwar keine Bilder ein, aber
Das Löschen von Bildern könnte verhindert werden, indem jeder in sich geht und sich unpassende Formulierungen spart.
Lebt etwas mehr Toleranz und Gemeinschaftlichkeit! Sony verlinkt auf uns und auch viele andere könnten hier vorbei schauen, wenn sie wollten, oder einen Grund dafür finden sollten. /give_rose.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="give_rose.gif" />
Lasst doch eure Intelligenz spielen und formuliert eure Kritik so, dass die inhaltliche Kritik rüber kommt. Fachlich untermauerte Argumente bringt allen mehr.
Flamereien kann man sich einfach sparen, das wirkt professioneller.

Das gilt auch für das normale Forum.

Was man tun und lassen kann, sagen die Administratoren/Moderatoren denen das Forum ja gehört - und ihre Arbeit reinstecken, wer das nicht will, braucht ja nicht her zu kommen.

Ein fettes Danke mal an die Administratoren für die ganze Arbeit, die nach dem Plattencrash geleistet wurde! Bis auf ein paar Flaws geht ja wieder alles.




nur so nebenbei aus den hinteren Zuschauerrängen,
torfdin


Vertrauen ist das Gefühl, einem Menschen sogar dann glauben zu können, wenn man weiß, daß man an seiner Stelle lügen würde. - Henry Louis Mencken


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RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#64 von Dirk ( gelöscht ) , 12.05.2007 08:28

ZITAt (Itscha @ 2007-05-11, 20:40) Ja. Da Du aber für die Zwecke des Forums (=Galerie) dein Bild zur Verfügung gestellt hast, hast Du zumindest in diesem einen Punkt dein Recht teilweise (freiwillig) aufgegeben. Nicht dein Recht am Bild. Aber das Recht, über diese Kopie des Bildes ohne Einschränkung verfügen zu können. Die Einschränkungen liegen in den Forenregeln begründet, und Du hast Sie akzeptiert.[/quote]

Die Rechte bleiben beim Fotografen. Ein Abtreten von Teilrechten für Kopien gibt es nicht.
Wenn die Forumsbetreiber das Löschen eines eigenen Bildes verhindern, verstoßen Sie gegen geltendes Recht.
Wenn die Forumsbetreiber einen Teilnehmer vom Forum ausschließen, so ist das juristisch i.O., es gibt ja kein Grundrecht auf die Teilnahme an diesem Forum.


Dirk

RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#65 von Dirk ( gelöscht ) , 12.05.2007 08:32

ZITAt (Itscha @ 2007-05-11, 20:40) Man kann immer und jederzeit freiwillig beschränkende Verpflichtungen in einer "rechtlichen Beziehung" eingehen, an die man dann auch gebunden ist.
Leider versteht das in Zeiten, wo man Kaufverträge ohne Begründung rückgängig machen kann (Zurückschicken von Internetkäufen), keine Sau mehr.[/quote]

Dann sollte Klarheit bzgl. dieses Punktes in den Forumsregeln herrschen:
"Mit der Veröffentlichung eines Fotos tritt die Fotografin/der Fotograf die Rechte des Fotos an die Betreiber dieses Forums ab."
Ganz einfach.

Korrektur eines Schreibfehlers:
Streiche: Rechte des Fotos
Setze: Rechte am Foto


Dirk

RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#66 von co2 , 12.05.2007 08:38

ZITAT"Mit der Veröffentlichung eines Fotos tritt die Fotografin/der Fotograf die Rechte des Fotos an die Betreiber dieses Forums ab."[/quote]
Also das zeugt jetzt wirklich nicht von grossem juristischen Sachverstand.

1. Ein Foto hat keine Rechte. Der Fotograf hat Rechte an dem Foto.
2. Ein Fotograf kann (in DE) nur die Nutzungsrechte an einem Foto abtreten.
3. Nach deinem Satz dürfen die Betreiber des Forums die Fotos nachher ausbelichten und verkaufen.
4. Wenn unter einem Foto beleidigende Kommentare stehen, kann der Fotograf aus Urheberpersönlichkeitsrecht (das kann man nicht abtreten) verlagen, dass das Bild entfernt wird. Dies weil er selbst als Schöpfer in seiner Persönlichkeit verletzt ist, wenn die beleidigenden Kommentare und das Foto weiterhin öffentlich verfübar sind.

Edit: Rechtschreibung


Vollkommenheit entsteht nicht dann, wenn man nichts mehr hinzuzufügen hat, sondern wenn man nichts mehr wegnehmen kann.

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RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#67 von Sonnenkind ( gelöscht ) , 12.05.2007 09:01

ZITAt (co2 @ 2007-05-12, 8:38) ZITAT"Mit der Veröffentlichung eines Fotos tritt die Fotografin/der Fotograf die Rechte des Fotos an die Betreiber dieses Forums ab."[/quote]
Also das zeugt jetzt wirklich nicht von grossem juristischen Sachverstand.

1. Ein Foto hat keine Rechte. Der Fotograf hat Rechte an dem Foto.
[/quote]
Punkt 1 ist ja wohl kein juristisches, sondern ein grammatikalisches Problem.
Jeder weiß, was gemeint ist, auch wenn es ungeschickt formuliert ist, da braucht man nicht noch süffisant drauf rumreiten!
Die Diskussion ist hitzig genug...

Ich fand den Vorschlag weiter oben, Alex ganz einfach auf Dauer aus der Galerie auszusperren, richtig!
Nix gegen Erziehungsmaßnahmen, aber die müssen auch zum Ziel führen.
Wenn man Alex wirklich eine Chance geben will, dann tut man ihm mit einer Eingruppierung in
"problematische Mitglieder" sicher keinen Gefallen.
Hier gibt´s ab und zu mal Stänkerer (unser österreichischer Jungspund weiß, wen ich meine), die
wissen damit ganz genau, wen sie ungestraft angreifen können, weil derjenige unter "Beobachtung" steht
und sich quasi nicht wehren darf. So ein "Brandzeichen" ist Unfug!


Sonnenkind

RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#68 von Dirk ( gelöscht ) , 12.05.2007 09:21

ZITAt (co2 @ 2007-05-12, 8:38) 3. Nach deinem Satz dürfen die Betreiber des Forums die Fotos nachher ausbelichten und verkaufen.[/quote]

Ja.


Dirk

RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#69 von Dirk ( gelöscht ) , 12.05.2007 09:22

ZITAt (co2 @ 2007-05-12, 8:38) kann der Fotograf aus Urheberpersönlichkeitsrecht[/quote]

Was ist das?


Dirk

RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#70 von co2 , 12.05.2007 09:35

siehe z.B. http://www.bama.fb15.uni-dortmund.de/www/d...ele/seite10.htm

daraus zitiert.
ZITATGemäß § 14 UrhG hat der Urheber das Recht, eine Entstellung oder Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die seine ideellen und persönlichen Interessen an seinem Werk gefährden. Es wird zwischen direkter und indirekter Entstellung unterschieden: Eine direkte Entstellung ist substanzverändernd und somit per se ohne Zustimmung des Urhebers nicht erlaubt. Bei der indirekten Entstellung, die nicht substanzverändernd ist, ist die Zustimmung des Urhebers nur notwendig, wenn das Werk in einem beeinträchtigen Sachzusammenhang veröffentlicht wird, d.h. die Aussage des Werkes verändert wird (Vgl. Schwarz, S. 12). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Foto aus dem Badeurlaub in einen pornographischen Zusammenhang gerückt wird und beispielsweise über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.[/quote]

Es geht darum, dass das Werk Teil der Persönlichkeit des Urhebers ist (salopp formuliert), und dass der Urheber selbst betroffen ist, wenn das Werk in den Dreck gezogen wird. Das heisst, er kann klagen, damit die Beeinträchtigung seiner eigenen Persönlichkeit unterbunden wird.


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RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#71 von p?lzer bu , 12.05.2007 09:36

ZITAt (Dirk @ 2007-05-12, 8:28) Die Rechte bleiben beim Fotografen. Ein Abtreten von Teilrechten für Kopien gibt es nicht.[/quote]
ZITAt (Dirk @ 2007-05-12, 8:32) Dann sollte Klarheit bzgl. dieses Punktes in den Forumsregeln herrschen:
"Mit der Veröffentlichung eines Fotos tritt die Fotografin/der Fotograf die Rechte des Fotos an die Betreiber dieses Forums ab."
Ganz einfach.[/quote]
Rechtliche Fragestellungen sind in den seltensten Fällen ganz einfach von Laien (da zähl ich mich selbstverständlich auch dazu! zu lösen.
Leute, tut euch doch bitte selbst einen Gefallen und lasst davon ab juristisches Halbwissen zu verbreiten. Das ist nicht bös gemeint, aber wenn jeder der noch nie einen Gesetzestext in der Hand hatte das was er von Bekannten gehört hat und das von dem er meint es müsste ja eigentlich so im Gesetz stehen sich selbst zusammenreimt kommen die irrwitzigesten Konstruktionen dabei heraus! Und das Schlimme daran ist, dass andere es evtl glauben und wieder so weiter tragen!
ZITAt (Dirk @ 2007-05-12, 8:28) Wenn die Forumsbetreiber das Löschen eines eigenen Bildes verhindern, verstoßen Sie gegen geltendes Recht.[/quote]
Zum einen halte ich das für eine sehr fragwürdige These und zum anderen tun sie das nicht. [edit: das verhindern des Löschen eines Bildes]
Allerdings musst du sehr wohl damit leben, dass die Admins & Moderatoren deinen Accont sperren bzw. löschen können wenn du laufend deine Bilder löschst und damit ggf. auch die mühevollen Kommentare entfernst.
Um beim aktuellen Fall zu bleiben. Alex konnte alle seine Bilder löschen bzw. Frank hat sie sofort gelöscht nachdem Alex das wollte. Allerdings hat Alex damit auch unmissverständlich klar gemacht, dass er keine Bilder in der Galarie einstellen will und somit wurde sein Galerie Account genau dem gleichen Schicksal übergeben. Geben und nehmen.

Auch auf die Gefahr hin, dass was andere Mitglieder schon gesagt haben nocheinmal zu wiederholen hier ein paar grundlegende rechtliche Zusammenhänge:Generell ist es auch so, dass wir hier in Deutschland die sogenannte Vertragsfreiheit haben. Ein sehr fundamentales Grundrecht, auch wenn viele das gar nicht wahrnehmen.
Vereinfacht gesagt heißt Vertragsfreiheit, dass 2 oder mehr Personen völlig frei darin sind was sie in einem Vertrag vereinbaren solange sie nicht gegen geltendes Recht verstossen. Und die Übertragung von Nutzungsrechten ist in unserem Fall hier definitiv gar kein Thema!Verträge kann / darf man in Deutschland nicht einfach so brechen. Wie vorhin schon einmal erwähnt wurde geht das Verständnis dafür den meisten Leuten dank Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften oder fehlenden Strafen für Vertragsbruch ab. Unterschreibt mal beim Autohändler einen Kaufvertrag für ein Neufahrzeug und geht eine Stunde später wieder zu dem Verkäufer und sagt ihm ihr habt es euch anders überlegt. Keine Chance ausser er ist sehr, sehr kulant. Lest euch einfach mal die ein oder andere Nutzungsbedingung durch bevor ihr sie blind anklickt und aktzeptiert! Den nichts anderes habt ihr beim Anlegen eures Galerieaccounts getan.ZITAt (co2 @ 2007-05-12, 8:38) 1. Ein Foto hat keine Rechte. Der Fotograf hat Rechte an dem Foto.[/quote] /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" /> danke co2Generell bin ich der Meinung, dass es sehr schade ist jeden möglichen Schambel reglementieren zu müssen. Aber bei der großen Mitgliederanzahl die dieses Forum erreicht hat ist es wohl leider nicht anders realistisch. Die Diskussion über die Galerie hatten wir aber schon einmal und sind damals zu einem Entschluss gekommen der nicht wieder bei jeder Gelegenheit torpediert werden muss. Wem diese Regelung nicht passt der soll sich bitte aus der Galerie fernhalten. Die Admins zwingen keinen dazu hier mit zumachen. Und wer nunmal gegen die Regeln der Admins & Moderatoren und die mühsam erarbeiteten Entschlüsse der Gemeinschaft angeht sollte auch mit entsprechenden Schritten rechnen. Irgendwie fehlt mir das Verständnis für eure Probleme mit der Galerie. Vorallem in Zeiten in denen jeder Handyknipser Bild-Reporter oder SuperRTL-Photograph ist mit nem tollen Pappkärtchen auf dem Presse drauf steht durch die Gegend rennt... /wacko.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wacko.gif" />
Ich persönliche halte es auch für wenig sinnvoll bei jeder Gelegenheit die Galerieregeln wieder zu diskutieren.

An die Admins & Moderatoren hätte ich nur die Bitte, dass sie klar bei ihren Richtlinen und Regeln bleiben und in diesem Rahmen auch eher mal direkt "hart" durchgreifen. Denn nur so kann man hier wohl Ordnung halten /sad.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="sad.gif" />
Und an dieser Stelle nocheinmal ein dickes DANKE an die viele Arbeit die die ganzen Helfer im Hintergrund in dieses Forum stecken! /give_rose.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="give_rose.gif" />

gruß
m.euch

[edit: meine Muttersprache und die Ergänzung einer missverständlichen Formulierung]


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RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#72 von Sonnenkind ( gelöscht ) , 12.05.2007 09:55

ZITAt (co2 @ 2007-05-12, 9:35) siehe z.B. http://www.bama.fb15.uni-dortmund.de/www/d...ele/seite10.htm

daraus zitiert.
ZITATGemäß § 14 UrhG hat der Urheber das Recht, eine Entstellung oder Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die seine ideellen und persönlichen Interessen an seinem Werk gefährden. Es wird zwischen direkter und indirekter Entstellung unterschieden: Eine direkte Entstellung ist substanzverändernd und somit per se ohne Zustimmung des Urhebers nicht erlaubt. Bei der indirekten Entstellung, die nicht substanzverändernd ist, ist die Zustimmung des Urhebers nur notwendig, wenn das Werk in einem beeinträchtigen Sachzusammenhang veröffentlicht wird, d.h. die Aussage des Werkes verändert wird (Vgl. Schwarz, S. 12). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Foto aus dem Badeurlaub in einen pornographischen Zusammenhang gerückt wird und beispielsweise über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.[/quote]

Es geht darum, dass das Werk Teil der Persönlichkeit des Urhebers ist (salopp formuliert), und dass der Urheber selbst betroffen ist, wenn das Werk in den Dreck gezogen wird. Das heisst, er kann klagen, damit die Beeinträchtigung seiner eigenen Persönlichkeit unterbunden wird.
[/quote]
@co2
...nur hat das Ganze einen großen Haken: Es hat mit unserer Diskussion hier nichts zu tun...
Und zwar deshalb nicht, weil nicht alles, wo "Galerie" draufsteht, auch "Galerie" (im herkömmlichen Sinne) drin ist.
Die Galerie, um die es hier geht, ist keine Ausstellung, sondern man stellt seine Bilder bewußt zur Diskussion.
Das ist jedem vorher klar, auch daß negative Kritiken dabei sein können. Punkt.
Wie weit sollte das sonst führen? Sollte eine Frau einer anderen nicht sagen dürfen, daß ihr das selbst geschneiderte Kleid nicht steht?

Was die Auslegung von Juristereien durch Laien angeht, kann ich nur auf das Posting von "Pälzer Bu" verweisen. Treffender hätte man es nicht beschreiben können.


Sonnenkind

RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#73 von Sonnenkind ( gelöscht ) , 12.05.2007 10:06

@co2
Übrigens, nochmals zu Deinen Ausführungen:
Alex hatte mal ein Bild einer afrikanischen Bekannten eingestellt, die im Laufe der Diskussion als "Nutte" bezeichnet wurde.
Daraufhin hatte Alex das Bild zum Schutz des Mädchens gelöscht! Daran hat niemand Anstoß genommen und dabei ging es schliesslich auch um was ganz anderes!!!
Hier wurde nicht Alex als Fotograf in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, sondern das Model!
Was bei Deinem Gesetzteszitat mit "Aussage des Werks" gemeint ist (Du führst hier -völlig zutreffend die "Pornoecke" an), ist eine die Wirkung (=Aussage) verfälschende Änderung am Werk selbst oder in einem falschen Zusammenhang und keinesfalls eine Aussage zum oder über das Werk!
Ein falscher Zusammenhang wäre das berühmte "Strandfoto" auf einer Schmuddel-Website. Hier ist der Zusammenhang aber eine Website zur Abgabe verschiedener Meinungen über Fotos und es ist jedem klar, daß ein geposteter Kommentar lediglich die individuelle Einstellung eines Einzelnen darstellt.
Deshalb wurde das Foto eingestellt. Eine Verfälschung durch die Kommentare kann es fast nicht geben.
Selbst wenn Du ein Foto eines "Löwen" einstellst und der einzige Kommentar dazu ist "Schöner Tiger" ist das keine Verfälschung in dem juristischen Sinne, der hier gemeint ist!


Sonnenkind

RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#74 von co2 , 12.05.2007 10:18

ZITATWas die Auslegung von Juristereien durch Laien angeht, kann ich nur auf das Posting von "Pälzer Bu" verweisen. Treffender hätte man es nicht beschreiben können.[/quote]
ZITATverfälschende Änderung am Werk selbst und keinesfalls eine Aussage zum oder über das Werk![/quote]
Ich studiere nun schon seit einigen Semestern Rechtwissenschaften, unter anderm Immaterialgüterrecht (Urheberrecht gehört dazu). Aber es freut mich dass du so gut Bescheid weisst.

ZITATWas bei Deinem Gesetzteszitat mit "Aussage des Werks" gemeint ist[/quote]
Kleine Anmerkung am Rande, es ist kein Gesetzeszitat sondern ein Zitat aus einem Kommentar zu einem Gesetz.

Trotzdem einen schönen Tag und gut Licht wünscht

co2


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RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#75 von Sonnenkind ( gelöscht ) , 12.05.2007 10:29

ZITAt (co2 @ 2007-05-12, 10:18) ZITATWas die Auslegung von Juristereien durch Laien angeht, kann ich nur auf das Posting von "Pälzer Bu" verweisen. Treffender hätte man es nicht beschreiben können.[/quote]
ZITATverfälschende Änderung am Werk selbst und keinesfalls eine Aussage zum oder über das Werk![/quote]
Ich studiere nun schon seit einigen Semestern Rechtwissenschaften, unter anderm Immaterialgüterrecht (Urheberrecht gehört dazu). Aber es freut mich dass du so gut Bescheid weisst.

ZITATWas bei Deinem Gesetzteszitat mit "Aussage des Werks" gemeint ist[/quote]
Kleine Anmerkung am Rande, es ist kein Gesetzeszitat sondern ein Zitat aus einem Kommentar zu einem Gesetz.

Trotzdem einen schönen Tag und gut Licht wünscht

co2
[/quote]
@co2
Mit "Laien" war niemand Bestimmtes gemeint, deshalb war der Satz auch mit einer Leerzeile abgesetzt, hätte ich vielleicht deutlicher machen sollen!
Selbstverständlich hast Du recht, es handelt sich um einen Kommentar zum Gesetzestext. Wären Gesetze so formuliert, und nicht im normalen "Beamtendeutsch" täten wir uns alle etwas leichter!
Das mit der "verfälschenden Aussage" hatte ich bereit VOR Deinem Posting editiert, um klarer zu machen, was ich meine.
Würde mich freuen, wenn Du mir hier zustimmen kannst!
Gruß


Sonnenkind

   

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Löschen von Bildern... Mal wieder :-(

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