RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#106 von Peanuts , 14.05.2007 17:38

ZITAt (Itscha @ 2007-05-14, 16:59) Jetzt hast Du das aktuelle Gesetz? Na, geht doch.[/quote]
Das Neue ist praktisch die Zusammenfassung mehrerer ältere Gesetze. Am Inhalt hat sich wenig geändert.
Alt:

1
 
(6) Der Diensteanbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telediensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.
 


Neu:

1
 
(6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.
 



Ist natürlich ein Rieeesenunterschied, nicht? Aber Hauptsache, man kann auf dicke Hose machen.

ZITATIn dem neu zitierten Gesetz ist das von Dir behauptete auch mit zwei Einschränkungen, nämlich der technischen Machbarkeit und der Zumutbarkeit, versehen. Über die Machbarkeit braucht man, glaube ich, nicht zu diskutieren. Über die Zumutbarkeit kann man sehr wohl mal reden, solange es Leute gibt, die sich hinter Ihrer Anonymität verstecken, und dann den Troll geben. Dabei darfst Du auch getrost unterscheiden, ob es um die Anmeldung zum Forum geht, wo nur die Betreiber die personenbezogenen Daten sehen, oder ob es um die einzelnen Postings geht -und um die Frage, ob DA dein richtiger Name drunter steht. Und auch dafür gilt wahrscheinlich: Drei Juristen, 5 Meinungen.[/quote]

Nenn mir einen Grund, warum es nicht zumutbar sein soll. Im übrigen wollte der Gesetzgeber, dass man an Telemedien d.h. auch und gerade Webforen teilnehmen kann, ohne seine Identität Preis zu geben. Die Verknüpfung von Pseudonym und Realname ist übrigens strafbar, d..h. wenn du jemand "enttarnst" kann das böse enden.

ZITATFalls Du mit Jura mehr am Hut haben solltest, als dass Du die entsprechenden Gesetzestexte finden kannst, wirst Du wissen, dass man Aussagen wie Deine zumindest mit Einschränkungen versehen sollte. Zumal, wenn Sie sogar schon im Gesetzestext stehen.[/quote]
Der Gesetzestext ist derart von klar, klarer geht's gar nicht.

ZITATDAS ist das, was mich stört: Behauptungen die als abschließend und endgültig dem Unkundigen aufgetischt werden, obwohl wesentliche Teile weggelassen wurden. Natürlich kann man ins Blaue hinein alles mal behaupten. Solange es keiner hinterfragt.[/quote]

Dann lies doch einfach Kommentare zu §4 TDDSG oder §13 TMG, vielleicht verstehst du's dann besser.

Aber: Nix für Ungut. Für Streß ist mir meine Zeit echt zu schade.

ZITATDeshalb war es das dann von mir zu diesem Thema. Ich geh dann doch lieber Fotografieren oder Hinkelsteine austragen. Und ich glaub, mein Wildschwein brennt an...[/quote]
Schon gut.


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RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#107 von Eugene ( gelöscht ) , 14.05.2007 17:53

Ja, die Zumutbarkeit bezieht sich auf die technische Realisierung bzw. die Wirtschaftlichkeit für den Dienstebetreiber, selbige umzusetzen.

Ist aber hier doch alles eigentlich gar kein Thema, oder? Die gröbsten Konflikte werden ja nicht gerade zwischen anonymen Teilnehmern ausgetragen.

Grüsse


Eugene

RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#108 von Itscha , 14.05.2007 19:28

ZITAt (Peanuts @ 2007-05-14, 17:38) Aber Hauptsache, man kann auf dicke Hose machen.[/quote]
Ich möchte keinen auf dicke Hose machen. Was mich daran stört, hab ich schon gesagt. Und das betrifft auch nicht nur Dich. Sollte ich ausgerechnet Dir da Unrecht getan haben, tuts mir Leid.

ZITATDie Verknüpfung von Pseudonym und Realname ist übrigens strafbar, d.h. wenn du jemand "enttarnst" kann das böse enden.[/quote]

Das ist es, was ich meine: Ohne die Strafnorm jetzt zur Hand zu haben: Ist es tatsächlich strafbar, Pseudonym und Realname zusammenzuführen? Oder nur dann, wenn der Betroffene nicht damit einverstanden ist. Das ist -besonders im Strafrecht- ein kleiner aber feiner Unterschied.

@Eugene
ZITATJa, die Zumutbarkeit bezieht sich auf die technische Realisierung bzw. die Wirtschaftlichkeit für den Dienstebetreiber, selbige umzusetzen.[/quote]
Ist das aus der Kommentierung oder aus dem Gesetzentwurf? Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass sich die Zumutbarkeit auch auf die Ziele und Absichten des Betreibers und die sich eventuell ergebenden Schwierigkeiten für den Betrieb eines "Dienstanbieters" bei völliger Anonymität der User ergibt. Zumindest hatte ich den Gesetzestext bisher immer so verstanden. Allerdings ohne die Not, da tiefer einzusteigen.

ZITATIst aber hier doch alles eigentlich gar kein Thema, oder? Die gröbsten Konflikte werden ja nicht gerade zwischen anonymen Teilnehmern ausgetragen.[/quote] Ja. Mit offenem Visier sozusagen... Von daher haste Recht ;-)

Und jetzt ist mein Essen wirklich angebrannt. /ninja.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ninja.gif" />


Gruß,

Itscha

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RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#109 von Peanuts , 14.05.2007 19:43

ZITAt (Itscha @ 2007-05-14, 19:28) ZITATDie Verknüpfung von Pseudonym und Realname ist übrigens strafbar, d.h. wenn du jemand "enttarnst" kann das böse enden.[/quote]

Das ist es, was ich meine: Ohne die Strafnorm jetzt zur Hand zu haben: Ist es tatsächlich strafbar, Pseudonym und Realname zusammenzuführen? Oder nur dann, wenn der Betroffene nicht damit einverstanden ist. Das ist -besonders im Strafrecht- ein kleiner aber feiner Unterschied.
[/quote]
Wo kein Kläger, da kein Richter. Lies mal http://www.realname-diskussion.info/tddsgsoz.htm, vielleicht hilft das weiter.


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RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#110 von Eugene ( gelöscht ) , 14.05.2007 20:00

ZITAt (Itscha @ 2007-05-14, 19:28) ZITAt (Peanuts @ 2007-05-14, 17:38) Aber Hauptsache, man kann auf dicke Hose machen.[/quote]
Ich möchte keinen auf dicke Hose machen. Was mich daran stört, hab ich schon gesagt. Und das betrifft auch nicht nur Dich. Sollte ich ausgerechnet Dir da Unrecht getan haben, tuts mir Leid.

ZITATDie Verknüpfung von Pseudonym und Realname ist übrigens strafbar, d.h. wenn du jemand "enttarnst" kann das böse enden.[/quote]

Das ist es, was ich meine: Ohne die Strafnorm jetzt zur Hand zu haben: Ist es tatsächlich strafbar, Pseudonym und Realname zusammenzuführen? Oder nur dann, wenn der Betroffene nicht damit einverstanden ist. Das ist -besonders im Strafrecht- ein kleiner aber feiner Unterschied.

@Eugene
ZITATJa, die Zumutbarkeit bezieht sich auf die technische Realisierung bzw. die Wirtschaftlichkeit für den Dienstebetreiber, selbige umzusetzen.[/quote]
Ist das aus der Kommentierung oder aus dem Gesetzentwurf? Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass sich die Zumutbarkeit auch auf die Ziele und Absichten des Betreibers und die sich eventuell ergebenden Schwierigkeiten für den Betrieb eines "Dienstanbieters" bei völliger Anonymität der User ergibt. Zumindest hatte ich den Gesetzestext bisher immer so verstanden. Allerdings ohne die Not, da tiefer einzusteigen.

ZITATIst aber hier doch alles eigentlich gar kein Thema, oder? Die gröbsten Konflikte werden ja nicht gerade zwischen anonymen Teilnehmern ausgetragen.[/quote] Ja. Mit offenem Visier sozusagen... Von daher haste Recht ;-)

Und jetzt ist mein Essen wirklich angebrannt. /ninja.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ninja.gif" />
[/quote]


Die Intention des Gesetzes ist ja in diesem Falle, Anonymisierung/Pseudonym umzusetzen. Nun gibt es unterschiedliche Dienste und in Zukunft vielleicht noch weitere, deren spezielle technische Begebenheiten und Art der Gesetzesgeber heute noch gar nicht absehen kann. Deshalb die allgemeinformulierte Zumutbarkeitsklausel, um nicht Barrieren zu schaffen, die bei heute noch unbekannten Diensten möglicherweise nicht mehr sinnvoll wären.
Internetforen sind jedoch schon eine Weile bekannt. Hier eine andere Auslegung von Zumutbarkeit zuzulassen würde der Intention des Gestzes widersprechen: Recht auf anonyme Forenteilnahme durch den user vs. Wunsch des Betreibers, die Anonymisierung aufzuheben, ohne dass technische zwingende Gründe dafürsprächen. Selbst an der totalen Anarchie, verursacht massgeblich durch anonyme Nutzer, die es dem Betreiber aufgrund der Anonymisierung nicht mehr ermöglichen würde, das Forum entsprechend seines Zwecks zu betreiben, mangelt es objektiv.

Deshalb ist die Regelung - und nur so kenne ich das Minolta Forum - anonyme Anmeldung zuzulassen, gesetzeskonform.

Ich glaube aber, dass dieses juristische Thema hier lediglich aus Spass an der Diskussion bzw. einen Sachverhalt zu klären, diskutiert wird. Solange dieses Forum nicht grossartig was anders macht als das Gross der anderen Foren, wirds schon passen. ;-)


Eugene

RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#111 von Dirk ( gelöscht ) , 14.05.2007 22:04

Dieses Forum läuft Gefahr, zum ColorFoto der Foren zu werden, was das Niveau betrifft. Da geht es auch nicht mehr um Fotografie.


Dirk

RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#112 von opelgt , 14.05.2007 22:33

ZITAt (Dirk @ 2007-05-14, 22:04) Dieses Forum läuft Gefahr, zum ColorFoto der Foren zu werden, was das Niveau betrifft. Da geht es auch nicht mehr um Fotografie.[/quote]

Kommt mir langsam auch wie ein Juristen-Forum vor... /unknw.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="unknw.gif" />


 
opelgt
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RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#113 von manfredm , 14.05.2007 22:38

ZITAt (opelgt @ 2007-05-14, 22:33) ZITAt (Dirk @ 2007-05-14, 22:04) Dieses Forum läuft Gefahr, zum ColorFoto der Foren zu werden, was das Niveau betrifft. Da geht es auch nicht mehr um Fotografie.[/quote]

Kommt mir langsam auch wie ein Juristen-Forum vor... /unknw.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="unknw.gif" />
[/quote]
/mellow.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="mellow.gif" /> Hab' auch langsam den Eindruck! Es liegt an Euch allen, daß es wieder besser wird! /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" />


Gruß,
Manfred


 
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RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#114 von Itscha , 14.05.2007 22:56

@Peanuts: Interessante Seite (ohne Ironie) aber doch wohl etwas "tendenziell". Das Thema kann man sicher auch ausgewogener behandeln.

ZITAT"Dieses Forum läuft Gefahr, zum ColorFoto der Foren zu werden, was das Niveau betrifft. Da geht es auch nicht mehr um Fotografie."[/quote]
@Dirk: Weil ich Dir einmal etwas heftiger widersprochen habe? Ich hatte mich, glaub ich, entschuldigt.

ZITAt (Eugene @ 2007-05-14, 20:00) Ich glaube aber, dass dieses juristische Thema hier lediglich aus Spass an der Diskussion bzw. einen Sachverhalt zu klären, diskutiert wird.[/quote]

Auch. Aus diesem Grund und weil das alles wirklich nix mehr mit dem Löschen der Bilder zu tun hat, wars das jetzt wirklich. Gute Nacht.
Und Danke für Deine Ausführungen.


Gruß,

Itscha

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RE: Löschen von Bildern in der Galerie

#115 von u. kulick , 14.05.2007 23:24

Es gibt einige Forums-Mitglieder, die nur gute Fotos in der Galerie sehen möchten. Manchmal stellt man etwas zur Dokumentation rein, was technisch nicht vollkommen ist, ein andermal sind einfach die Geschmäcker verschieden. Bei Einsicht in geschmäckerübergreifend allzuschlechte Bild-Kritik kann man IMHO durchaus sein Bild zurückziehen, das ist dann allen Beteiligten nur dienlich. Die Regel sollte aber sein, daß das letzlich zur Diskussion gestellte Bild auch zur weiteren Diskussion zugänglich bleibt. Diskussion von Bildfehlern in nicht allzugrober Menge sollte niemand zu schamhaftem Bildrückzug verleiten, auch die Fehlerkritik nachzulesen kann für die Beteiligten nützlich sein.


u. kulick  
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Löschen von Bildern... Mal wieder :-(

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