ZITAt (Itscha @ 2007-05-14, 16:59) Jetzt hast Du das aktuelle Gesetz? Na, geht doch.[/quote]
Das Neue ist praktisch die Zusammenfassung mehrerer ältere Gesetze. Am Inhalt hat sich wenig geändert.
Alt:
(6) Der Diensteanbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telediensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.
Neu:
(6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.
Ist natürlich ein Rieeesenunterschied, nicht? Aber Hauptsache, man kann auf dicke Hose machen.
ZITATIn dem neu zitierten Gesetz ist das von Dir behauptete auch mit zwei Einschränkungen, nämlich der technischen Machbarkeit und der Zumutbarkeit, versehen. Über die Machbarkeit braucht man, glaube ich, nicht zu diskutieren. Über die Zumutbarkeit kann man sehr wohl mal reden, solange es Leute gibt, die sich hinter Ihrer Anonymität verstecken, und dann den Troll geben. Dabei darfst Du auch getrost unterscheiden, ob es um die Anmeldung zum Forum geht, wo nur die Betreiber die personenbezogenen Daten sehen, oder ob es um die einzelnen Postings geht -und um die Frage, ob DA dein richtiger Name drunter steht. Und auch dafür gilt wahrscheinlich: Drei Juristen, 5 Meinungen.[/quote]
Nenn mir einen Grund, warum es nicht zumutbar sein soll. Im übrigen wollte der Gesetzgeber, dass man an Telemedien d.h. auch und gerade Webforen teilnehmen kann, ohne seine Identität Preis zu geben. Die Verknüpfung von Pseudonym und Realname ist übrigens strafbar, d..h. wenn du jemand "enttarnst" kann das böse enden.
ZITATFalls Du mit Jura mehr am Hut haben solltest, als dass Du die entsprechenden Gesetzestexte finden kannst, wirst Du wissen, dass man Aussagen wie Deine zumindest mit Einschränkungen versehen sollte. Zumal, wenn Sie sogar schon im Gesetzestext stehen.[/quote]
Der Gesetzestext ist derart von klar, klarer geht's gar nicht.
ZITATDAS ist das, was mich stört: Behauptungen die als abschließend und endgültig dem Unkundigen aufgetischt werden, obwohl wesentliche Teile weggelassen wurden. Natürlich kann man ins Blaue hinein alles mal behaupten. Solange es keiner hinterfragt.[/quote]
Dann lies doch einfach Kommentare zu §4 TDDSG oder §13 TMG, vielleicht verstehst du's dann besser.
Aber: Nix für Ungut. Für Streß ist mir meine Zeit echt zu schade.
ZITATDeshalb war es das dann von mir zu diesem Thema. Ich geh dann doch lieber Fotografieren oder Hinkelsteine austragen. Und ich glaub, mein Wildschwein brennt an...[/quote]
Schon gut.