Vielleicht helfen Dir meine Konzerterfahrungen: Bei den Konzerten, die ich besuche, sind die Umgebungsbedingungen nicht gerade toll. Objektivwechsel nicht möglich, weil genau dann sicher entweder Bier von hinten oder Wasser von der Bühne geflogen kommt, stark und schnell wechselndes Licht, oft zu wenig, aber unheimlich wichtig für die Stimmung, weshalb allein deswegen blitzen ausfällt, und für die Anwendung eines Stativs ist es weiter vorne zu eng. Dazu kommt noch ständige Bewegung - im Publikum und auf der Bühne, wobei sich die Musiker meist recht flott bewegen. Ich verwendete eine Dynax 7D mit dem 28-100er, also nicht gerade das Meisterobjektiv. In einer Hinsicht hatte ich es aber besser als Du: für die Nahaufnahmen kam ich wesentlich näher als 20 m ran. Am Rand geht's sogar bis an die Absperrung vor die Bühne, wobei man da aber aufpassen muss, dass man mit einer guten Kamera nicht von den Securities rausgeworfen wird (was ich mir bei den eher Mainstream-Konzerten gut vorstellen kann).
Aber mit den Ergebnissen bin ich teils wirklich zufrieden, wobei der Anteil an Ausschuss wirklich recht hoch ist. Allerdings ist der Stil dieser Bilder höchstwahrscheinlich nicht das, was Du machen möchtest. Von optimaler Schärfe redet da keiner und durch (meist) ISO 800 rauscht's auch etwas. Aber das Rauhe passt auch irgendwie zu den Konzerten, und bei Sachen wie Headbangen ist die Bewegungsunschärfe nicht unbedingt fehl am Platz.
Ehrlich gesagt wäre für mich die Fotografiererei analog nicht denkbar. Allein die sofortige Beurteilung der Belichtung würde mir unheimlich fehlen, weil ich einfach nicht das Gefühl hab, wie viel ich im Vergleichi zur Messung unterbelichten soll, weil's sonst of zu hell (und die Belichtungszeit zu lange) wäre. Aber andererseits war ich über Jahre hinweg mit einer einfachen Kompaktkamera mit 3-fach Zoom unterwegs, mit der ich auch viele toll anzusehende Bilder und gar nicht arg viel total unbrauchbares Material produziert hab.
Sonst fällt mir nur noch ein, dass Standpunktwechsel gut tun.
lg und viel Erfolg - Georg