RE: UPS und wie sie mein Objektiv zerstörten

#181 von Dynax 79 , 02.07.2005 11:40

@Sonnenkind,

ZITAT...und in der Pfalz Elwedritsche! Und es wird dort niemand verzeihen, wenn Ihr die mit Trollen gleichsetzt[/quote]

Sorry, aber das mit den Trollen kam vom Herren Oberlehrer! /blum.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blum.gif" />
Wir wollten niemandem in der Pfalz zu nahe treten! /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />



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RE: UPS und wie sie mein Objektiv zerstörten

#182 von sunny21 ( gelöscht ) , 02.07.2005 12:34

Hi an alle.

Erst mal möchte ich einige Leute bitten sich nicht aufzuführen wie im Kindergarten. Von wegen wie man was kürzt und bla bla. Klärt das unter euch per e-mail und nicht in aller Öffentlichkeit. DAS INTERESSIERT NIEMAND! /angry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="angry.gif" />

Und dann an alle die immer noch nicht gecheckt haben, dass man hier von vorne alles lesen muss, denn dann muss man nicht ständig zwischendurch wieder fragen und behaupten wie Alex irgendwas machen soll und muss. /huh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="huh.gif" />
Ja ich weiß, ich bin seine Freundin, aber das hier ist trotzdem meine ganz eigene Meinung zu dem Thema.
Ich verstehe dieses ganze Rumgelabere nicht. Alex hat das Paket so verpackt, wie wir selber oft genug welche erhalten haben, verschickt. Mit dem gleichen Material also wie uns zugeschickt wurde. Wenn ich also ein Paket erhalte, gehe ich davon aus, dass es sicher verpackt ist. Und wenn ich jetzt eins verschicke und es genauso verpacke denke ich, dass es sicher ist. Ich hoffe dass jeder kapiert was ich mein und nicht wieder irgendwelche kindischen Fragen kommen, wie das jetzt genau gemeint ist. Erst drüber nachdenken, bitte! /dry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="dry.gif" />
Also weiter. Alex verschickt das Paket, Ups nimmt es an, Komi sieht anscheinend keine äußeren Schäden packt es aus und schmeißt die Verpackung weg. Meiner Meinung sind sie wirklich selber Schuld. Wer keine ordentliche Regelung hat ist doch echt selber Schuld. Kann ja nicht das erste mal sein. Jemand hat hier, glaub ich, mal einen Beitrag geschrieben (leider kann ich nicht zitieren), dass sie eine Versicherung für solche Fälle haben. Wenn das der Fall ist, wieso scheißen sie dann so rum? Außerdem wär das alles nicht passiert, wenn sie die Kamera schon beim ersten mal repariert hätten. Oder noch besser: Wie wärs wenn sie eine funktionstüchtige Kamera auf den Markt bringen anstatt eine, die jeder wieder zurückschicken muss weil sie irgendwelche Fehler hat. Alex ist ja nicht der einzige der sie einschicken musste.
Irgendwie alles logisch, wenn man es so sieht.

Ach ja. Von wegen es gäbe viele die für nur Geld rausholen wollen würden. Was sollen diese Unterstellungen? Klar es gibt solche und solche. Aber in diesem Fall nicht. Und ich glaube dass die Komiker und UPSler genau wissen was da passiert ist. Natürlich wäre das für eine der beiden Firmen schlecht wenn sie die Wahrheit ans Licht bringen. Wenn man nicht so rumkacken würde, wäre alles nicht so schlimm. Ich denke das kann jedem passieren. Aber für was versichert man ein Paket, wenn man dann doch nix machen kann? Dann brauch ich es doch gar nicht erst versicher. Ist doch das gleiche!

Und jetzt könnt ihr soviel rummeckern an mir wie ihr wollt. Das hier ist jedoch meine persönliche Meinung. Nicht die eines anderen oder so.

Viele freundliche und liebe Grüße

Kathi /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />



sunny21

RE: UPS und wie sie mein Objektiv zerstörten

#183 von iffi ( gelöscht ) , 02.07.2005 13:11

Bravo Kathi /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" />,
dem kann ich nur voll und ganz zustimmen.

Gruß iffi



iffi

RE: UPS und wie sie mein Objektiv zerstörten

#184 von Mark , 02.07.2005 13:20

an alle

Ich möchte hier an dieser Stelle mal wieder darum bitten das Ganze wieder auf ein sachlicheres Niveau zu heben und die kleinen persönlichen Kleingefechte doch in einem kleineren, privaterem Rahmen auszutragen.

Danke,
Mark



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RE: UPS und wie sie mein Objektiv zerstörten

#185 von Kwashiorkor ( gelöscht ) , 07.07.2005 16:29

Okay, heute war ich bei der Rechtsberatung vom Studentenwerk und der dortige Anwalt hat mir einige Tips gegeben.

Zuerst hat er aber sofort geschlußfolgert, daß Minoltas Behauptung, das Paket ist verschwunden, eine Schutzbehauptung ist. Nichtsdestotrotz hat er mir gesagt, ich solle mich an UPS wenden, da es ja eigentlich klar ist, dass sie das Objektiv zerstört haben.

Er hat mir geraten, einen Brief an UPS zu schreiben (was ich gerade getan habe) und sie aufzufordern, binnen einer Frist von zwei bis drei Wochen das Geld zu zahlen. Falls dies nicht passiert, dann soll ich vor Gericht gehen. Dadurch, daß ich wenig Geld zur Verfügung habe, würde mir höchstwahrscheinlich sogar Prozeßkostenhilfe gewährt. Dies bedeutet, die Klage würde mich nichts kosten.

Meine Freundin als Zeugin reicht seiner Meinung nach total aus und da Minolta ja auch einen Zeugen hat (der berüchtigte Herr zu Klampen), liegt die Beweislast nun bei ihnen.

Ich hoffe, die ganze Geschichte findet jetzt endlich mal ein Ende, dieses Rumgehacke nervt tierisch!



Kwashiorkor

RE: UPS und wie sie mein Objektiv zerstörten

#186 von Dennis , 08.07.2005 11:50

Na, dann viel Glück! Wenn's gut läuft, hast Du ja vielleicht in zwei Jahren schon Dein Geld... B) /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" />



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RE: UPS und wie sie mein Objektiv zerstörten

#187 von Kwashiorkor ( gelöscht ) , 08.07.2005 14:27

Danke! Mit sowas in der Richtung rechne ich auch /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />. Naja, mal sehen, vielleicht erkennt UPS die Aussichtslosigkeit ihrer Lage, aber wenn nicht, dann kann's tatsächlich länger dauern.



Kwashiorkor

RE: UPS und wie sie mein Objektiv zerstörten

#188 von Dat Ei , 08.07.2005 14:42

Zitat von Kwashiorkor
Naja, mal sehen, vielleicht erkennt UPS die Aussichtslosigkeit ihrer Lage, aber wenn nicht, dann kann's tatsächlich länger dauern.


Hey Kwashiorkor,

"Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand" heißt es nicht ganz zu Unrecht im Volksmund. Ich hoffe, Dein Winkeladvokat hat Dich auch über Deine Risiken aufgeklärt. Zudem kann eine Prozeßkostenhilfe gewährt werden - muß aber nicht. Auch trotz Prozeßkostenhilfe können Dir Kosten entstehen.


Dat Ei



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RE: UPS und wie sie mein Objektiv zerstörten

#189 von christoph.ruest , 16.11.2005 16:32

Der letzte Beitrag war am 08. Juli.
Jetzt haben wir den 16. November.

Es vergingen über 4 Monate...was ist passiert?

Ich denke, ich bin nicht der einzige, den das hier interessiert...
Also lieber Kwashiorkor...wäre es möglich, mal wieder was von diesem Fall hören (resp. lesen) zu lassen? *Bitte bitte bitte* /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />

Ne - ganz im ernst: es interessiert mich doch schon sehr, was daraus geworden ist und wie es weitergeht. Ich warte also schon ganz gespannt auf eine Fortsetzung des Donnerstagkrimis /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" />

Viele Grüsse

Christoph



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RE: UPS und wie sie mein Objektiv zerstörten

#190 von Kwashiorkor ( gelöscht ) , 16.11.2005 17:12

ZITATEs vergingen über 4 Monate...was ist passiert?[/quote]

Gute Frage, eigentlich nicht viel. UPS verwies mich an Minolta, von denen ich eine Abtrittserklärung gebraucht hätte, die ich nicht bekommen habe, Minolta verweigert alles, weil ich das Objektiv ja sowieso schon beschädigt zu ihnen geschickt habe und mittlerweile hat sich UPS darauf festgelegt, daß Minolta schuldig ist, da sie ja das Paket vernichtet haben.

Aber wie gesagt, dieser Ansicht ist Minolta nicht und ich schreibe jetzt demnächst meine zweite Mahnung an Minolta und danach mache ich vielleicht ein gerichtliches Mahnverfahren.

Also eigentlich müßte ich ja nach meinen Erlebnissen alles, was mit Minolta zu tun hat wie ein gebranntes Kind meiden wie den Teufel, da mich in letzter Zeit ja auch noch mein seltendummer Händler ärgert bis zum Umfallen.

Ansonsten läuft alles wie geschmiert /angry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="angry.gif" /> .



Kwashiorkor

RE: UPS und wie sie mein Objektiv zerstörten

#191 von wn-mf ( gelöscht ) , 19.11.2005 02:56

Ohne mich in die ganze umfangreiche Diskussion einzuschalten, und ohne diesen Fall in allen Einzelheiten zu diskutieren, sei mir doch ein kurzer Hinweis auf § 438 HGB erlaubt, insbesondere auf den Absatz 2 dieser Vorschrift (Hervorhebungen in Fettschrift von mir).

Es gibt ihn also doch, den verdeckten Transportschaden... und nach Hinweis auf diese Vorschrift und Drohung mit gerichtlicher Geltendmachung hat ein anderer Paketdienst mir einen Schaden in Höhe von etwa EUR 40 "aus Kulanz" und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" erstattet.

Alles Gute in Deiner Sache wünscht
wn-mf


§ 438 HGB (Schadensanzeige)

(1) Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder der Absender dem Frachtführer Verlust oder Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes an, so wird vermutet, daß das Gut in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist. Die Anzeige muß den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen.

(2) Die Vermutung nach Absatz 1 gilt auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.

(3) Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dem Frachtführer die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Ablieferung anzeigt.

(4) Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

(5) Werden Verlust, Beschädigung oder Überschreitung der Lieferfrist bei Ablieferung angezeigt, so genügt die Anzeige gegenüber demjenigen, der das Gut abliefert.



wn-mf

RE: UPS und wie sie mein Objektiv zerstörten

#192 von -bel- ( gelöscht ) , 19.11.2005 10:21

Hm,

ich glaube wn-mf deine antwort ist ja ganz nett gemeint, aber mit meinem eher beschränkten Rechtswissen würde ich pauschal mal sagen, dass das gar nicht Kwashiorkor gar nicht zu, denn - wie du schon richtig schreibst - stammen all diese Vorschriften aus dem HGB - Handeslgesetzbuch, wenn ich mich recht erinnere betrachtet man das als Sonderrecht, das nur zum Zuge kommt, wenn die handelnden Personen bestimmte Voraussetzungen erfüllen;
in diesem Fall dürften die Voraussetzungen sein, dass u.a. die handelnden Personen Geschäftsleute sind; das ist aus dem vorhergehenden Monster-Thread nicht gerade erkennbar...

Also mein Tipp (den Kwashiorkor ja wohl auch umgesetzt hat): professionelle Rechtsbereatung, wenn Aussicht auf Chance und der Streitwert hoch genug ist (das zweifle ich ein bisschen an, aber das spielt ja auch immer noch etwas gefühlsmäßig ein: "Das will ich jetzt geklärt haben /dry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="dry.gif" /> !", ansonsten UPS meiden, evtl. auch KoMi...

Viele Grüße

Bernd



-bel-

RE: UPS und wie sie mein Objektiv zerstörten

#193 von wn-mf ( gelöscht ) , 20.11.2005 07:52

Hallo Bernd,

eigentlich wollte ich da jetzt gar nicht so tief einsteigen, weil diese Details doch die meisten hier langweilen werden, aber da ich Rechtsanwalt bin, möchte ich Dir doch mal kurz erklären, wie das nun mit dem Handelsgesetzbuch ist, das oft auch als "Sonderrecht der Kaufleute" bezeichnet wird. Diese Bezeichnung kann aber ganz schön in die Irre führen, weil das HGB eben nicht bloß "unter Kaufleuten" gilt, sondern in vielen Fällen auch bei Geschäften von Kaufleuten mit Nichtkaufleuten, ja sogar mit Verbrauchern (wobei ich diese Begriffe jetzt mal ohne nähere Erklärung so stehen lasse).

Bei der von mir zitierten Norm handelt es sich jedenfalls um eine Vorschrift aus dem "Vierten Buches" des HGB mit dem Titel "Handesgeschäfte". Dort wird im 4. Abschnitt das sogenannte "Frachtgeschäft" geregelt (§§ 407ff. HGB). Und für die Anwendbarkeit der meisten Vorschriften dieses "Vierten Buches" reicht es bereits aus, wenn das Geschäft für EINEN der beiden Teile ein Handelsgeschäft ist (vgl. §§ 345, 343, 344 HGB).

Für den Paketdienst UPS (United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG, Neuss), der Kaufmann ist und als solcher auch im Handelsregister eingetragen ist, ist der Paketversand ein Handelsgeschäft. Damit ist § 438 HGB im vorliegenden Fall eindeutig anwendbar.

UPS auf diese Norm einmal hinzuweisen, wäre deshalb nach meinen eigenen Erfahrungen sicherlich nicht schlecht (vorausgesetzt natürlich, daß der Schaden innerhalb der Frist von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt wurde).

In einem gebe ich Dir allerdings recht: Ob sich ein Rechtsstreit lohen würde, ist wegen des relativ geringen Streitwerts (Schadens) und der unklaren Beweislage höchst zweifelhaft. Hinzu kommt, daß bei einem Streitwert von unter 600 Euro eine Berufung (außer bei Zulassung; hier wohl zu vergessen! nicht möglich ist, so daß der Prozeß vom Amtsgericht in erster und einziger Instanz entschieden wird.

Da würde ich mir schon ganz genau überlegen, ob ich klage. Ich würde wohl alles daran setzten, ohne Gerichtsverfahren zumindest einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen (einen "Vergleich zu schließen", indem ich gewaltig Druck mache.



Beste Grüße!
Wolfgang (wn-mf)



wn-mf

   


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