Hallo Bernd,
eigentlich wollte ich da jetzt gar nicht so tief einsteigen, weil diese Details doch die meisten hier langweilen werden, aber da ich Rechtsanwalt bin, möchte ich Dir doch mal kurz erklären, wie das nun mit dem Handelsgesetzbuch ist, das oft auch als "Sonderrecht der Kaufleute" bezeichnet wird. Diese Bezeichnung kann aber ganz schön in die Irre führen, weil das HGB eben nicht bloß "unter Kaufleuten" gilt, sondern in vielen Fällen auch bei Geschäften von Kaufleuten mit Nichtkaufleuten, ja sogar mit Verbrauchern (wobei ich diese Begriffe jetzt mal ohne nähere Erklärung so stehen lasse).
Bei der von mir zitierten Norm handelt es sich jedenfalls um eine Vorschrift aus dem "Vierten Buches" des HGB mit dem Titel "Handesgeschäfte". Dort wird im 4. Abschnitt das sogenannte "Frachtgeschäft" geregelt (§§ 407ff. HGB). Und für die Anwendbarkeit der meisten Vorschriften dieses "Vierten Buches" reicht es bereits aus, wenn das Geschäft für EINEN der beiden Teile ein Handelsgeschäft ist (vgl. §§ 345, 343, 344 HGB).
Für den Paketdienst UPS (United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG, Neuss), der Kaufmann ist und als solcher auch im Handelsregister eingetragen ist, ist der Paketversand ein Handelsgeschäft. Damit ist § 438 HGB im vorliegenden Fall eindeutig anwendbar.
UPS auf diese Norm einmal hinzuweisen, wäre deshalb nach meinen eigenen Erfahrungen sicherlich nicht schlecht (vorausgesetzt natürlich, daß der Schaden innerhalb der Frist von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt wurde).
In einem gebe ich Dir allerdings recht: Ob sich ein Rechtsstreit lohen würde, ist wegen des relativ geringen Streitwerts (Schadens) und der unklaren Beweislage höchst zweifelhaft. Hinzu kommt, daß bei einem Streitwert von unter 600 Euro eine Berufung (außer bei Zulassung; hier wohl zu vergessen! nicht möglich ist, so daß der Prozeß vom Amtsgericht in erster und einziger Instanz entschieden wird.
Da würde ich mir schon ganz genau überlegen, ob ich klage. Ich würde wohl alles daran setzten, ohne Gerichtsverfahren zumindest einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen (einen "Vergleich zu schließen", indem ich gewaltig Druck mache.
Beste Grüße!
Wolfgang (wn-mf)