habe die letzte Zeit, zum Tei, l auch sehr schlechte Erfahrungen hier im Forum machen müssen, die Forumler bestellen die Ware und zahlen dann einfach nicht. Dann könnte man doch bitte eine kurze PM schreiben, das man die Ware nicht haben möchte, bei manchen macht man dann ein viertel Jahr rum, das war vor einem Jahr noch nicht so schlimm.
ZITAt (TMi @ 7.03.2006 - 14:33) Stimmt, aber durch eine Strafanzeige kommt Kalle nicht an sein Geld. Da hilft nur die klageweise Geltendmachung vor dem Zivilgericht. Und da zahlt die Rechtsschutzversicherung nur, wenn Erfolgsaussichten bestehen.[/quote]
Hallo,
also da gibt es aber noch einen Weg. Nennt sich Mahnbescheid. Formular gibts im Schreibwarenhandel. Ausfüllen und zum Amtsgericht damit. Die Rechtmäßigkeit wird nicht geprüft, eine Gebühr wird fällig. Wenn das Ding zugestellt ist und innerhalb von (ich glaube 14 Tagen) kein Einspruch erfolgt, dann besitzt man einen vollstreckbaren Titel, mit welchem man einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann.
Das Ganze wird dann für den Gläubiger recht unangenehm...
Dieser mein Wissenstand ist zwar schon etwas älter, aber meines Wissens geht das nach wie vor so...
also da gibt es aber noch einen Weg. Nennt sich Mahnbescheid. Formular gibts im Schreibwarenhandel. Ausfüllen und zum Amtsgericht damit. Die Rechtmäßigkeit wird nicht geprüft, eine Gebühr wird fällig. Wenn das Ding zugestellt ist und innerhalb von (ich glaube 14 Tagen) kein Einspruch erfolgt, dann besitzt man einen vollstreckbaren Titel, mit welchem man einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann.[/quote]
Hallo Garf,
mit dem Thema hatte ich mich auch mal beschäftigt. Die Vorgehensweise habe ich auch noch so in Erinnerung. Legt der Beschuldigte allerdings Einspruch ein, wird verhandelt und damit teuer: z. B. Anwalt, Gerichtskosten usw. /sad.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="sad.gif" />
Das lohnt sich daher nur, wenn die Beweislage wirklich glasklar ist und deshalb mit einem Einspruch nicht zu rechnen ist. (Und natürlich nur, wenn beim Beschuldigten überhaupt was zu holen ist.) Ist das nicht der Fall hat man leider nur zusätzliche Kosten verursacht. /blink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blink.gif" />
Hier muss Kalle realistisch einschätzen, ob er genug belastbare Beweise (Versandbeleg, Schriftverkehr) in der Hand hat. Hat er nur ein Päckchen verschickt und es existieren nur mündliche Absprachen, kann er sich das Geld für den Bescheid sparen.
ja sicher, aber der Schuß vor den Bug mittels Mahnbescheid ist eine massive Maßnahme. 2 Wochen sind nicht sehr lange wenn man auf Post nur langsam reagiert... Ich habe bei der Suche dieses Faltblatt gefunden, welches sich mit dem Thema recht nett auseinandersetzt. Da steht eigentlich alles drin. Und billiger als eine Anwalt und Prozeß ist's allemal...
ja sicher, aber der Schuß vor den Bug mittels Mahnbescheid ist eine massive Maßnahme[/quote]
Aber sobald der Käufer Einspruch einlegt ist die "massive Massnahme" schon vorbei! Dann wird verhandelt und man braucht den Anwalt. Und dann zählt NUR noch die Beweislage vor Gericht. Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei Paar Schuhe.
Das weiss der Käufer auch, weil er ja weiss, was Kalle in der Hand hat. Wenn Kalle nichts beweisen kann, hat er neben Gerichts- und Anwaltskosten auch noch die Kosten für den Mahnbescheid zu tragen.
Deshalb würde ich nach wie vor die Strafanzeige als ersten Schritt favorisieren. Die kostet nichts und ist auch eine "massive Massnahme". Zivilrechtliche Schritte kann man sich dann immer noch überlegen wenn man genug in der Hand hat. Sonst kann das ziemlich teuer werden und steht in keinem Verhältnis zu den lächerlichen 100 Piepen. /sad.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="sad.gif" />
Jetzt hab ich mir ellenlang was aus den Rippen geleiert, und das hochladen hat nicht geklappt.
Nochmal die Kurzform: Bitte Vorsicht mit der Strafanzeige Kalle! Es muss schon nachweisbar sein, dass der Käufer eine Zahlung bei Vertragsabschluss nicht beabsichtigt hat (verkürzt dargestellt).
Der Tipp mit dem gerichtlichen Mahnverfahren ist besser und auch nicht so teuer (ca. 18,00 &euro. Wenn Widerspruch eingelegt wird, kann man die Sache noch im Zivilklageweg weiterverfolgen und das Geld für das Mahnverfahren wird angerechnet.
Ich will das jetzt nicht alles nochmal tippen, aber wenn Du interesse hast, kann ich Dir das auch genauer erklären. Habe da gewisse berufliche Erfahrungen.
Habe diesen Thread erst heute zum 1. mal gesehen und mich durchgelesen.
Ein kleinen Kommentar möchte ich nun auch da lassen:
Hey "XY" so ein netten TYP wie Kalle lässt man nicht einfach "Hängen". Und wenn Du Privat, Persönlich ect. in Schieflage zur Zeit bist ist Kalle garantiert der letzte der nicht mit sich reden lässt. Also klär die Sache mit Kalle damit auch er wieder ruhig schlafen kann.
@Kalle: ich hoffe die Sache geht doch noch ein guten Weg, Zeit wird es ja.
#70 von
Sonnenkind
(
gelöscht
)
, 31.03.2006 17:34
ZITATDas lohnt sich daher nur, wenn die Beweislage wirklich glasklar ist und deshalb mit einem Einspruch nicht zu rechnen ist. (Und natürlich nur, wenn beim Beschuldigten überhaupt was zu holen ist.) Ist das nicht der Fall hat man leider nur zusätzliche Kosten verursacht. blink.gif[/quote]
Zu holen ist evtl. kein Geld, aber vielleicht das Teil zurück, das geht per Gerichtsvollzieher nämlich auch und nennt sich Herausgabevollstreckung!
@Kalle Den Namen wollen wir aber jetzt schon wissen!
da das Thema am Samstag beim Treffen mehrmals angesprochen wurde, schreibe ich mal wieder was zum Stand der Dinge.
@Sonnenkind:
Ich würde gerne, aber es ist nicht mein Ding, den "Täter" an den Pranger zu stellen. Obwohl er es vielleicht verdient hätte.
@alle:
natürlich halte ich in dieser Angelegenheit den Ball flach. Ich könnte zwar hier den Aufstand proben, aber darum ist mir die Sache nicht wichtig genug. Fakt ist aber, dass mich ein Forumsmitglied sehr enttäuscht hat.
wieder @Sonnenkind: Dazu kommt, dass ich von diesem "Mitglied" die Kamera gar nicht mehr zurück holen kann. Es hat sie leider bereits weiter verkauft. Und das noch hier im Forum /laugh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="laugh.gif" />
Hehlerware im Forum /pardon.gif" style="vertical-align:middle" emoid="ardon:" border="0" alt="pardon.gif" /> Oder ist nur geklaute Ware Hehlerware /unsure.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="unsure.gif" />
Ja, genau das soll es heißen. Der Betreffende, hat eine Kamera verscherbelt, die ihm nicht gehört. Weder meldet er sich bei mir, noch reagiert er, wie immer, nicht auf eMails.
Es ist natürlich nicht meine Aufgabe dem Mitglied nachzulaufen oder Zucker in den Arsch zu blasen. Ich hatte mehrmals versucht, Kontakt mit ihm aufzunehmen.
Aber sind wir mal ehrlich...ist das MEINE Aufgabe? Ich denke nicht. ICH muß mich nicht melden /angry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="angry.gif" />
ZITAt (Dimage-Kalle @ 30.05.2006 - 7:19) Ich würde gerne, aber es ist nicht mein Ding, den "Täter" an den Pranger zu stellen. Obwohl er es vielleicht verdient hätte.[/quote]
Ich bin auch kein Freund von Denunziationen, an den Pranger stellen, verpetzen oder wie auch immer man sowas bezeichnen wollte... aber: wäre es nicht sinnvoll, die Person trotzdem zu nennen, damit andere nicht auch Schaden nehmen?
Ich habe das Ganze bisher schon als Sauerei gesehen. So was macht man einfach nicht.
Wenn ich nun hier lesen muss, dass derjenige die Kamera sogar weiterverkauft hat, dann ist das in meinen Augen eine Riesensauerei!
Überlege Dir noch einmal, ob Du nicht doch den Namen preisgeben willst. Es muss ja nicht öffentlich geschehen, sondern Du kannst Dich vertraulich an einen Moderator oder Admin wenden.
Ich persönlich fühle mich unwohl dabei, so jemanden hier als (evtl. sogar aktives) Mitglied zu haben.