@ apophis
Warum hast Du den den Verkäufer positiv bewertet? /sad.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="sad.gif" /> Hast die Kamera
zuvor nicht getestet?
lg
Wolfgang
Hast die Kamer" />
@ apophis
Warum hast Du den den Verkäufer positiv bewertet? /sad.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="sad.gif" /> Hast die Kamera
zuvor nicht getestet?
lg
Wolfgang
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Registriert am: | 28.01.2005 |
Wenn der Verkäufer die Ware als fehlerfrei beschreibt, diese aber bei Lieferung defekt ist, so kannst Du, wenns "Spitz auf Knopf" geht, mal davon ausgehen, daß er vom Defekt wusste und Dir wissentlich defekte Ware angedreht - dich also im strafrechtlichen Sinne betrogen - hat. Die meißten Polizeidienststellen haben mittlerweile eigene Sachbearbeiter für ebay-Betrüge und kennen sich da auch sehr gut aus.
Dies soll keine Aufforderung zur Strafanzeige sein, nur ein kleiner Gedanke, der evtl möglicherweise dem Verkäufer durch die Blume mitgeteilt werden könnte.
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