RE: Reparatur Minolta Dynax 7

#1 von Arcis , 07.07.2005 21:55

Bei meiner Dynax 7 kommt es vor, daß der Film vorzeitig zurückgespult wird bzw. im Display eine entsprechende Aufforderung erscheint (abhängig von der Custom-Einstellung). Dies passiert auch bei frischen Batterien und mal nach 3, mal nach 20 Bildern. Bisher war es allerdings so, daß jeweils bei den nächsten 8-10 Filmen alles wieder normal gelaufen ist und deshalb hatte ich mir anfangs auch keine größeren Gedanken darum gemacht.

Nachdem dieser Fehler aber kürzlich zweimal hintereinander auftrat, habe ich die Kamera jetzt doch beim Händler abgegeben, der sie zu Minolta eingeschickt hat.
Das Teil ist vor 18 Monaten gekauft worden, hat also keine Händlergarantie mehr, sehr wohl aber die Hersteller-Gewährleistung. Insgesamt sind damit vielleicht lächerliche 50 Filme verknipst worden, Verschleiß scheidet also mit Sicherheit aus.

Gestern habe ich dann den Kostenvoranschlag bekommen: 260 Euro und keine Gewährleistung bzw. Kulanz; Diagnose: "Filmtransport defekt, Rep. Service für Dynax 7". Ich muß ja nun beim Händler Bescheid geben, ob ich die teure Reparatur haben will oder -falls nicht- die Kostenvoranschlagsgebühr zahle. Deshalb folgende Fragen:

-Hat jemand Erfahrung mit diesem Defekt und der Reparatur desselben? Kann man die vorzeitige Rückspulung durch irgend einen Kniff verhindern und sich auf diese Weise mit dem Fehler arrangieren?

-Macht es nach Eurer Erfahrung Sinn, in so einem Fall bei Minolta oder beim Händler nachzuhaken und auf Kulanz zu pochen? Wenn ja, habt Ihr Tips, wie man es am besten anstellt?

Für Ratschläge und Meinungen dazu wäre ich dankbar!

Gruß Arcis



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RE: Reparatur Minolta Dynax 7

#2 von Dat Ei , 07.07.2005 22:05

Zitat von Arcis
Das Teil ist vor 18 Monaten gekauft worden, hat also keine Händlergarantie mehr, sehr wohl aber die Hersteller-Gewährleistung.


Hey Arcis,

es ist genau umgekehrt - Du hast eine zweijährige, gesetzlich geregelte Gewährleistung durch den Händler, aber nur eine einjährige, freiwillige Garantie durch Minolta.


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RE: Reparatur Minolta Dynax 7

#3 von charder ( gelöscht ) , 07.07.2005 22:13

Hallo,
hier im Forum gab es schon mal einen Beitrag für eine Dynax, die vorzeitig zurückspulte. Allerdings finde ich diesen gerade nicht.
So ein Fehler ist bestimmt sehr störend, aber 260€ für die Reparatur sind trotzdem etwas zu viel, zumal du den Fehler kaum verursacht hast. Die Preise für eine Reparatur sind oft so hoch, daß durfte ich auch vor einiger Zeit bei KM erfahren.
Vielleicht fragst du einfach nochmal deinen Händler, ob er Erfahrungen mit KM und Gewährleistung hat.
Grüße



charder

RE: Reparatur Minolta Dynax 7

#4 von Arcis , 07.07.2005 22:14

Hallo Dat Ei,

das ist ja interessant, der Händler hat mir das genau anders rum erklärt. Ich selber habe mich glücklicherweise in letzter Zeit nicht mit Garantie-Regelungen befassen müssen, bin also realiv unbeschlagen.

Heißt das jetzt, ich sollte mich doch mal mit dem Händler intensiver unterhalten?

Gruß Arcis



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RE: Reparatur Minolta Dynax 7

#5 von erich_k , 07.07.2005 22:19

Hallo Arcis

Mach das und nimm deinen Händler ins gebet. Der muss nämlich für die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren geradestehen. Minolta aber ist da leider sehr fein raus.

Die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung durch den Händler sind erst vor einigen Jahren bei uns eingeführt worden!



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RE: Reparatur Minolta Dynax 7

#6 von *mb* , 07.07.2005 22:20

Zitat von Dat Ei
Du hast eine zweijährige, gesetzlich geregelte Gewährleistung durch den Händler, aber nur eine einjährige, freiwillige Garantie durch Minolta.


Das ist zwar richtig, aber nach Ablauf der ersten 6 Monate muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits zu Beginn bestanden hat. Und das dürfte nach 18 Monaten schwierig werden!

Diese Gewährleistungsregelung gilt seit dem 01.01.02, also dem Tag, an dem der Euro kam!



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RE: Reparatur Minolta Dynax 7

#7 von Arcis , 07.07.2005 22:23

Zitat von charder
Vielleicht fragst du einfach nochmal deinen Händler, ob er Erfahrungen mit KM und Gewährleistung hat.


Hallo charder,

der Verkäufer hat mir schon gesagt, daß er schlechte Erfahrungen mit dem Minolta-Service hat: zickig, kleinkariert und umständlich. Unter anderem deshalb überlegt er auch, KM aus dem Sortiment zu nehmen.

Gruß Arcis



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RE: Reparatur Minolta Dynax 7

#8 von eugene g. ( gelöscht ) , 07.07.2005 22:26

Wurde die Herstellergarantie nicht erst mit dem Merger von Konica und Minolta von 2 Jahren auf 1 Jahr reduziert? Das ist doch noch keine 18 Monate her (?!.
Diesbezüglich würde ich sicherheitshalber noch mal auf der Garantiekarte nachlesen.

Auch bei der Händlergewährleistung, die derzeit 2 Jahre beträgt, und meines Erachtens leistungsmässig der Herstellergarantie gleichkommt - lediglich der Händer ist leistungspflichtig - müssten die Bestimmungen, die zum Zeitpunkt des Kaufes galten, zum Zuge kommen. Betrug die Händlergewährleistung damals ebenfalls 2 Jahre oder nur eines?

E.G.



eugene g.

RE: Reparatur Minolta Dynax 7

#9 von erich_k , 07.07.2005 22:28

Zitat von *mb*

Zitat von Dat Ei
Du hast eine zweijährige, gesetzlich geregelte Gewährleistung durch den Händler, aber nur eine einjährige, freiwillige Garantie durch Minolta.


Das ist zwar richtig, aber nach Ablauf der ersten 6 Monate muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits zu Beginn bestanden hat. Und das dürfte nach 18 Monaten schwierig werden!

Diese Gewährleistungsregelung gilt seit dem 01.01.02, also dem Tag, an dem der Euro kam!



Wieso sollte das nach 18 Monaten schwierig sein?

Wenn keine äusserlichen Beschädigungen oder ähnliches vorhanden sind, dürfte das kein Problem sein. Fall aber welche vorhanden sein sollten, schon eher.

Du darfts beim Händler nur nicht locker lassen!



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RE: Reparatur Minolta Dynax 7

#10 von fwiesenberg , 07.07.2005 22:28

@Arcis

Da ist wohl doch ein klärendes Gespräch mit dem Händler fällig...

Meines Wissens ist das so: KoMi gewährt eine EINjährige HerstellerGARANTIE; der Verkäufer/Einzelhandel MUSS inzwischen die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene ZWEIjährige GEWÄHRLEISTUNG gewähren.

Während der Garantiezeit ist der Ablauf bei Defekten für den Kunden theoretisch recht einfach: Das Gerät wird beim Händler abgegeben, ggf. beim Hersteller repariert oder ein Tauschgerät genommen. Außer, wenn der Hersteller oder Händler nachweisen kann, daß der Fehler durch den Kunden herbeigeführt wurde (Beweislast also beim Hersteller/Händler), zB. daß das Gerät außerliche Beschädigungen durch Sturt oä. hat.

Während der über die Garantiezeit hinausgehende Gewährleistungszeit kehrt sich dummerweise die Beweislast um: Der Kunde muß nachweisen, daß der Fehler vorher schon vorhanden war bzw. konstruktionsbedingt ist (oder eben bei sachgerechtem Gebrauch unvermeidbar war). Da gibt es für Hersteller und Händler leider genügend Möglichkeiten, sich taub zu stellen...

Daß KoMi in diesem Fall (außerhalb der 1jährigen Garantie eingeschickt => kostenplichtiger Kostenvoranschlag für Reparatur) nur mit dem Kostenvoranschlag reagiert ist klar. Der Händler müßte sich ja rühren, WENN in diesem Fall die 2jährige Frist schon greift. Denn ich weiß leider nicht, AB WANN diese Neuregelung des Gewärleistungsrechts in Deutschland gilt...



 
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RE: Reparatur Minolta Dynax 7

#11 von Norbert , 07.07.2005 22:32

Hi,

es besteht eine 2 Jährige gesetzliche Gewährleistungspflicht (§§437 ff BGB) des Händlers. In der Gewährleistungszeit kannst Du Nacherfüllung (Nach Deiner Wahl: Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware) verlangen. Falls Beseitigung des Mangels oder Umtausch nicht möglich ist kannst Du vom Vertrag zurück treten.

Das Problem bei der Sache ist: Nach den ersten 6 Monaten nach dem Kauf (Beweislastumkehr $476 BGB) bist Du in der Beweispflicht, das der Schaden an der Kamera nicht durch Dich und unsachgemäße Bedienung hervorgerufen wurde.

Du müßtest also dem Händler gegenüber nachweisen können, daß Du den Fehler unmöglich selbst verursacht haben kannst.

gruß Norbert



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RE: Reparatur Minolta Dynax 7

#12 von Dat Ei , 07.07.2005 22:35

Hey Eugene,

Garantie und Gewährleistung kann und darf man nicht in einen Topf werfen. Eine Garantie, die immer freiwillig durch den Hersteller gewährt wird, ist in ihrem Umfang nur durch die Garantiebestimmungen des Herstellers geregelt. So eine Garantie kann in ihren Leistungen unterhalb der gesetzlich geregelten Gewährleistung bleiben, also ohne wirklichen Nutzen für den Käufer, oder aber auch deutlich über die Gewährleistung hinausgehen - sowohl zeitlich, als auch im Umfang.
*mb* hat richtigerweise ergänzt, daß die gesetzliche Gewährleistung, wie sie derzeit existiert, einen Pferdefuß hat, nämlich daß sich nach 6 Monaten die Beweispflicht zu Ungunsten des Kunden umdreht. Von daher ist der Wechsel von der alten Gewährleistung von damals 6 Monaten zu den heutigen 24 Monaten geringfügiger ausgefallen, als es auf den ersten, flüchtigen Blick den Anschein hat.
Gute und kundenorientierte Händler sehen aber selbst nach 6 Monaten davon ab, daß der Kunde den Nachweis der Fehlerhaftigkeit ab Werk und nicht durch Eigenverschulden erbringen muß und regeln solche Dinge kulant. Hier unterscheiden sich gute Händler, die eine langfristige Bindung des Kunden anstreben, von den Quick-Win-Händlern.


Dat Ei



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RE: Reparatur Minolta Dynax 7

#13 von eugene g. ( gelöscht ) , 07.07.2005 22:43

ZITATVon daher ist der Wechsel von der alten Gewährleistung von damals 6 Monaten zu den heutigen 24 Monaten geringfügiger ausgefallen, als es auf den ersten, flüchtigen Blick den Anschein hat.[/quote]
@Dat EI
Also, wenn es zum Zeitpunktdes Kaufs (vor 18 Monaten) nur 6 Monate Gwährleistung vom Händler gab, dann hat Arcis ggü. dem Händler schlechte Karten, es sei denn, er verhält sich kulant, wiel er einen Kunden binden möchte.

Ist Dir darüberhinaus der Zeitpunkt bekannt, ab dem KM die Minolta Garantiebestimmungen nicht mehr anbot (Reduzierung der Garantiedauer von 2 Jahren auf 1 Jahr).

E.G.



eugene g.

RE: Reparatur Minolta Dynax 7

#14 von *mb* , 07.07.2005 22:48

Zitat von eugene g.
Also, wenn es zum Zeitpunktdes Kaufs (vor 18 Monaten) nur 6 Monate Gwährleistung vom Händler gab, dann hat Arcis ggü. dem Händler schlechte Karten, es sei denn, er verhält sich kulant, wiel er einen Kunden binden möchte.


Das kann ja wohl nicht sein, da die Erweiterung der Gewährleistung auf 24 Monate ab dem 01.01.02 gilt!
Meines Wissens sind seitdem mehr als 18 Monate ins Land gegangen! /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />



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RE: Reparatur Minolta Dynax 7

#15 von Norbert , 07.07.2005 22:50

hi,

ZITATdazu schrieb *mb* ganz am Anfang des Thread: Diese Gewährleistungsregelung gilt seit dem 01.01.02, also dem Tag, an dem der Euro kam![/quote]

gruß Norbert

Edit:Ich seh gerade mb war schneller



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