Zitat von Kwashiorkor
Habe gerade eine e-mail von Minolta erhalten, in der sie mir mitteilten, daß das Paket leider nicht aufbewahrt wurde. Herrlich, jetzt wird's richtig lustig mit UPS.
Ja, jetzt kann sich Minolta mit UPS rumschlagen.
Du kannst jetzt mit einer Klage auf UPS losgehen.
Sie werden eine Gegenklage einreichen und verlangen, dass du ihnen das Paket zeigst. Da Minolta aber das Paket entsorgt hat, liegt das Problem bei Ihnen.
Du legst also noch eine Klage ein gegen Minolta, weil sie das Beweismittel vernichtet haben, dass du brauchst, um die Klage gegen UPS durchzusetzen.
Minolta hat das Paket ja vernichtet, somit werden sie diese Klage verlieren und müssen dir den Schaden ersetzen (UPS kann ja nicht beweisen, dass sie alles richtig gemacht haben und Minolta hat dir die Möglichkeit verwehrt, deinerseits das selbe zu beweisen).
Ich würde jetzt auf jeden Fall überhaupt nichts mehr ohne einen guten Anwalt machen.
Ehrlich gesagt, hätte ich von Anfang an nichts ohne einen solchen gemacht.
Ich kenne mich mit dem deutschen Rechtssystem nicht so gut aus, aber in der Schweiz müsste das so, wie oben beschrieben, funktionieren.
Hier ist es auch recht einfach: man schickt einen Brief an seine Rechtsschutzversicherung und erhält ein paar Monate später den definitiven Entscheid (wenn sie gewinnen, erhältst du natürlich sofort Bescheid, wenn sie verlieren geht es automatisch an die nächste Instanz weiter, solange deine Anwälte davon überzeugt sind, dass du im Recht bist. Lohnt sich die Sache für sie nicht mehr, übernimmt die Rechtsschutzversicherung den Schaden und lässt den Fall versanden. So war das auf jeden Fall jedes mal bei mir).