RE: Defekte Ware erhalten

#1 von quaman ( gelöscht ) , 27.04.2005 08:05

Hallo Leute,

habe vor Kurzem ein Objektiv von einem Forumsmitglied erhalten, welches sich beim Ausprobieren als defekt herausgestellt hat. Bei einer kleinen dünnen Kunststoffblende, die um die Hinterlinse wahrscheinlich als eine Art Streulichtblende dient, sind zwei von drei Befestigungsnasen abgebrochen und dieses Teil bleibt nicht mehr an seinem Platz, sondern fällt bei ausgefahrenem Zoom (hintere Linsengruppe fährt nach vorne) ins Innere des Objektives. Dort kann das Teil die Zoomeinstellung blockieren.

VK lehnt jede Verantwortung für den Schaden ab und mir bleibt nichts Anderes übrig, als zu versuchen einen Transportschaden bei der Post zu reklamieren.

Habe jedoch selber erhebliche Zweifel ob die Post ( DHl) diesen Mangel als Transportschaden anerkennen wird, da das Paket und auch das Objektiv mit beiden Abdeckkappen äußerlich völlig unversehrt waren.
Das Objektiv befand sich im Originalköcher in der Originalverpackung und war im Paket mit Zeitungspapier gepolstert ( Brenner macht das wohl auch so).
Kann mir nicht vorstellen, daß durch eine Erschütterung etwas abbricht zumal die Optik und die Blendenübertragung in Ordnung zu sein scheinen, das konnte ich noch ausprobieren.

Hat jemand von Euch Erfahrungen mit Transportreklamationen, immerhin müßte ich das Objektiv an die Post einschicken, umd wer weiß ob ich es bei negativem Bescheid nicht noch defekter zurückbekomme als es jetzt schon ist.

Immerhin hat mir der VK jetzt den Einlieferungsbeleg übermittelt...

Werde Euch noch ausführlicher berichten ( versuche neutral zu bleiben), kann Euch aber nur empfehlen in Zukunft nur mit vereinbartem Rückgaberecht zu kaufen.

Jetzt brauch ich aber Eure Erfahrungen und Eure Hilfe!

Beste Grüße Frank



quaman

RE: Defekte Ware erhalten

#2 von Mark , 27.04.2005 09:11

ZITATWerde Euch noch ausführlicher berichten ( versuche neutral zu bleiben), kann Euch aber nur empfehlen in Zukunft nur mit vereinbartem Rückgaberecht zu kaufen.[/quote]

Erstmal sit es immer klug kühlen Kopf zu bewahren und ein gesundes Maß an Objektivität in Kopf zu behalten. Aber gefallen lassen musst du dir sicher nicht alles.
Für einen privaten Kauf hier im Forum gilt (wie bei eBay) der Verkäufer ist für die Ware verantwortlich bis sie bei dir ankommt. Der Transport ist Verkäufersache. Entspricht die Ware, dein Objektiv, nicht den Angaben die der Verkäufer gemacht hat, ist kein Handel zustande gekommen, du kannst dein Geld zurück fordern und das Objektiv unfrei zurück schicken.

Was hier aber hinzu kommt, der Handel ist offensichtlich über das Forum zustande gekommen. Wir wollen natürlich vermeiden das andere durch derartiges Verhalten geschädigt werden. Wenn es dir recht ist, benenne bitte das Mitglied einem der Moderatoren oder Administratoren damit dieser jemand vom Handel ausgeschlossen werden kann.

Mark



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RE: Defekte Ware erhalten

#3 von quaman ( gelöscht ) , 27.04.2005 10:20

Hallo Mark,

danke für Deine Antwort, werde sicherlich Namen nennen, starte aber nochmal einen letzten Einigungsversuch. Bisher war es aber leider noch nicht einmal möglich in telefonischen Kontakt mit dem Vk zu treten. Habe Nr. über Auskunft herausbekommen nur AB und kein Rückruf.
Kann nur sagen, daß ich als Verkäufer anders ( kompromißbereiter) reagieren würde.

Hast Recht, sollte kühlen Kopf bewahren, vielleicht hat Er den Mangel wirklich selber nicht bemerkt, oder es ist tatsächlich ein Transportschaden, aber dann müßte der Vk sich selbst doch darum kümmern oder?
Auch hat er schon andere Verkäufe getätigt, aber da weiß man ja nichts über die Zufriedenheit der Kunden...

Leider rennt die Zeit weg, wenn man bei der Post reklamieren will, sollte man es unverzüglich tun .

Gruß Frank



quaman

RE: Defekte Ware erhalten

#4 von udo , 27.04.2005 10:43

Hallo Frank,
das ist ärgerlich und sollte schon gar nicht unter "uns" passieren. War das Paket beschädigt? Was es das nicht, so denke ich, ist der VK zuständig. Liegt keine äussere Beschädigung vor, war die Verpackung mit dem Zeitungspapier sicher nicht OK, egal ob andere das auch so machen.

Viel Glück
Udo

PS: an den unbekannten VK, Du bist aufgefordert zu helfen.



 
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RE: Defekte Ware erhalten

#5 von Reklov , 27.04.2005 11:11

ZITATHat jemand von Euch Erfahrungen mit Transportreklamationen, immerhin müßte ich das Objektiv an die Post einschicken[/quote]

1. Punkt: GEDULT
2. Punkt: Gedult
3. Punkt: Du brauchst das Packet nicht einschicken sondern "nur" in der Filliale "Vorstellen" (Sprich zeigen)

Dann wird ein Protokoll auf genommen. Danach wirst Du sicherlich eine Negative Entscheidung von der Post bekommen. Da ja Zeitungspapier als Verpackung genommen wurde, und dieses wird von der Post nicht als Ordnungsgemäßes Verpackungmaterial anerkannt.

Cooll bleiben /ninja.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ninja.gif" />

Einspruch einlegen und nochmal ein Brief an die Post senden mit der Bitte den Schaden zu übernehmen.
Nun wirst Du sicherlich wieder eine Nagative Entscheidung bekommen.

COOOOOOOOL bleiben /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" /> /rolleyes.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="rolleyes.gif" /> /ninja.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ninja.gif" />

Jetzt eine Brief an die Post Direktion senden (Adresse findest du auf der HP von DHL bzw der Post)

Und wenn Du jetzt viel Glück hast hat sich deine Coooooooolnes rentiert! Den die schicken einen Scheck (Aus Kulanz)

Natürlich ist es einfacher wenn sich der VK äußert und Hilft! Ich wünsche Dir jedenfalls das alles zu deiner Zufriederheit läuft.

Gruß



 
Reklov
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RE: Defekte Ware erhalten

#6 von quaman ( gelöscht ) , 27.04.2005 11:33

Habe inzwischen bei DHL nachgefragt, den Schaden kann ich reklamieren, so wie du das beschrieben hast, dann aber wenden Die sich an den Vk weil dieser Auftraggeber und somit der Vertragspartner ist.

Da bin ich dann wohl auf Dessen Goodwill angewiesen, daß er Das auch bis zum Ende durchzieht ...

Das Paket war übrigens nicht mit Papier verpackt, sondern es bestand aus einem kleinen Karton, nur die Originalverpackung des Objektives war im Karton nur mit Zeitungspapier gepolstert.

Gruß Frank



quaman

RE: Defekte Ware erhalten

#7 von matthiaspaul , 27.04.2005 12:07

Zitat von quaman
Habe jedoch selber erhebliche Zweifel ob die Post ( DHl)  diesen Mangel als Transportschaden anerkennen wird, da das Paket und auch das Objektiv mit beiden Abdeckkappen äußerlich völlig unversehrt waren.
Das Objektiv befand sich im Originalköcher in der Originalverpackung und war im Paket mit Zeitungspapier gepolstert ( Brenner macht das wohl auch so).
Kann mir nicht vorstellen, daß durch eine Erschütterung etwas abbricht zumal die Optik und die Blendenübertragung in Ordnung zu sein scheinen, das konnte ich noch ausprobieren.

Hat jemand von Euch Erfahrungen mit Transportreklamationen, immerhin müßte ich das Objektiv an die Post einschicken, umd wer weiß ob ich es bei negativem Bescheid nicht noch defekter zurückbekomme als es jetzt schon ist.


Hallo Frank,

nach dem, was Du bezüglich der Verpackung schreibst, halte ich einen Transport-
schaden für nahezu ausgeschlossen. Sicherer als viermal gepolstert (Köcher,
OVP, Zeitungspapier, äußerer Karton) kann man ein Objektiv eigentlich nicht
verpacken...

Einen Transportschaden müßtest Du meines Wissens nach binnen einer Frist von
drei Werktagen bei der Post melden. Einschicken brauchst Du das aber nicht,
es reicht, wenn Du in einer Schalterstelle vorstellig wirst und denen die Ware mit
kompletter Verpackung zur Begutachtung mitbringst und dann gemeinsam mit
denen das entsprechende Formular ausfüllt. Du kannst sogar wählen, ob Du den
Artikel behalten willst oder der Post zur Verfügung stellst, aber wenn Du ihn
behältst, wird die Sache mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
für Dich abschlägig entschieden. Aber auch ansonsten sehe ich bei /der/
Verpackung kaum Chancen, einen Transportschaden geltend zu machen.

In den - zum Glück wenigen - Fällen, in denen ich mich diesbezüglich als Käufer
mit der Post auseinandersetzen mußte, ist die Sache noch jedesmal im Sande
verlaufen, obwohl die Sache für mich sonnenklar ein Transportschaden war.
Du bekommst nach einigen Wochen eine Bestätigung, daß der Vorgang bearbeitet
wird und das war's dann. Selbst Nachhaken brachte in meinen Fällen nichts.
In einem Fall mußte ich die Formulare über einen Zeitraum von zwei Monaten
dreimal neu ausfüllen, weil es beim Nachhaken immer hieß, der Vorgang sei
überhaupt nicht bekannt (das ging sowieso nur, weil ich die Durchschrift des
Formulars mit der Unterschrift des Schalter"beamten", bei dem ich alles
abgegeben hatte, vorweisen konnte)... Nach vier bis fünf Anrufen über einen
Zeitraum von einem Jahr und jedesmal der Antwort "in Bearbeitung" habe ich
es dann aufgegeben und für mich die Konsequenz daraus gezogen, daß /ich/
möglichst keine Pakete mehr mit DHL verschicke. Als Käufer hat man ja leider
in der Regel nicht die Wahl...

Aber in Deinem Fall scheint die Sache sowieso klar - und anders - zu liegen,
deshalb würde ich mich direkt an den Verkäufer halten, der, wie andere auch
schon schrieben, grundsätzlich für den Transport der Ware zuständig und
verantwortlich dafür ist, daß sie Dich auch im angepriesenen Zustand erreicht -
es sei denn, ihr hättet vorher explizit vereinbart, daß die Ware auf Dein Risiko
versendet werden soll.

Grundsätzlich ist es immer ratsam, sich die Kontaktdaten seines Gegenübers /vor/
dem Handel komplett geben zu lassen und auch zu überprüfen. Bei Leuten, die
ich nicht kenne und die noch keine Referenzen vorweisen können, greife ich ab
Beträgen von 50 - 100 EUR auch gerne auf Nachnahme zurück, aber in einem
Fall wie Deinem würde das natürlich auch nichts bringen. Aufgrund schlechter
Erfahrungen packe ich z.B. eBay-Käufe nur noch unter Zeugen aus und probiere
alles sofort durch. So hat man im Falle eines Falles bessere Karten, zu seinem
Recht zu kommen. Daß Dein Verkäufer nur schwer zu erreichen ist, ist
einerseits "verdächtig", andererseits kommt sowas auch so schon mal vor,
muß also nichts heißen.

ZITATWerde Euch noch ausführlicher berichten ( versuche neutral zu bleiben), kann Euch aber nur empfehlen in Zukunft nur mit vereinbartem Rückgaberecht zu kaufen[/quote]
Das Gute ist, daß Du das nicht explizit vereinbaren mußt, da Du dieses Recht
grundsätzlich immer hast, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht.
Und ein nicht deklarierter Defekt ist so ein Grund.

Das EU-Recht geht sogar soweit, daß Du, solange beim Kauf nicht explizit die
Anwendung dieser Regelung ausgeschlossen wurde, der Verkäufer 12 Monate
Gewährleistung auf die Gebrauchtware gibt. Da diese Regelung allerdings
für Privatverkäufe reichlich praxisfremd ist, kann ein privater Verkäufer
sie ausschließen (er muß es dann aber explizit machen, sonst gilt's), ein
Gewerblicher nicht. Ein Gewerblicher muß Dich sogar über Deine Rechte
aufklären, sonst verlängert sich die Frist entsprechend um die Zeit, bis er
Dich darüber aufklärt. Da ist die Gesetzeslage also inzwischen sehr kunden-
freundlich, was aber im Internet-Zeitalter auch nötig ist.

Das ist eine gute Startposition, aber es ist natürlich immer besser, wenn
man einen Handel für beide Seiten erfolgreich abschließen kann, ohne
erst solche rechtlichen Geschütze auffahren zu müssen. Leider gibt es
immer wieder Fälle, wo's nicht anders geht...

In jedem Fall wünsche ich Dir, daß Du Dich mit dem Verkäufer einigen
kannst und: Halte uns auf dem Laufenden.

Viele Grüße,

Matthias



matthiaspaul  
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RE: Defekte Ware erhalten

#8 von quaman ( gelöscht ) , 27.04.2005 12:34

Danke Mathias,

das mit dem Transportschaden sehe ich eigentlich genauso.

Manchmal denke ich auch, daß Ebay fast die sicherere Angebotsplatform ist, denn Händler räumen inzwischen meist explizit ein 14 - tägiges Rückgaberecht ein und Privatverkäufer haben in der Regel auch Respekt vor einer schlechten Bewertung.

Gruß Frank



quaman

RE: Defekte Ware erhalten

#9 von quaman ( gelöscht ) , 27.04.2005 15:32

Tja,

es sieht nicht nach Einigung aus, Vk behauptet ich hätte Ware kaputt gemacht und droht sogar indirekt mit Klage, falls ich über Ihn unrichtige Dinge in der Öffentlichkeit verbreite.

Und ich weiß, daß das Objektiv defekt bei mir angekommen ist, und ich nichts anderes getan habe, als es an meiner Dynax 5 anzubringen um es ausprobieren zu können.

Es ist übrigens gar nicht so leicht diese Plastikblende kaputt zu bekommen, sie liegt nämlich normalerweise hinter dem Metallbajonett und würde selbst bei einem Stoß gar nichts abbekommen...

Sicher gibt es eine geringe Möglichkeit, daß das Objektiv bereits vorgeschädigt war, der Verkäufer nichts davon bemerkte und der Transport den Rest besorgt hat. Spekulationen helfen aber auch nicht weiter. Weiß auch gar nicht ob er der Erstbesitzer war? Vor einigen Monaten wurde das gleiche ( oder dasselbe?) Objektiv schon einmal von Ihm angeboten zu einem weitaus höheren Preis ...

Nun habe ich drei Möglichkeiten: Rechtsstreit
Transportschaden reklamieren
Objektiv reparieren lassen

Neige fast zu Letzterem, alles Andere hat wenig Aussicht auf Erfolg, und verbuche diese Transaktion unter Ausbau meines Erfahrungsschatzes.

Werde auf jeden Fall die Administratoren über diesen Fall unterrichten, finde das völlig kompromisslose Verhalten des VK sehr indiskutabel und auch die Weigerung in telefonischen Kontakt zu treten ziemlich arm.
Er hätte sich ja wenigstens mal das Teil zurückschicken lassen können, um den Schaden sich anzusehen.

Was meint Ihr?

Gruß Frank



quaman

RE: Defekte Ware erhalten

#10 von JayBee , 27.04.2005 15:51

Ehrliche Meinung:

Mail dem Admin den Namen des Verkäufers, damit dieser gesperrt wird.
Solche A****l***** brauchen wir hier nicht...

IMHO



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RE: Defekte Ware erhalten

#11 von manfredm , 27.04.2005 16:09

Hier laufen wir auf ein ernstes Problem! Bisher haben wir nur die Anklage (den Käufer) gehört, der Beschuldigte (Verkäufer) hat ganz offensichtlich eine andere Sicht der Dinge, das bestätigt ja auch Frank.
Dies ist ein privates Forum, wir haben keine Möglichkeit die Wahrheit zu ermitteln. Ganz sicher können wir niemanden aufgrund einer einzelnen Beschuldigung ausschließen. Ich sehe keine Möglichkeit, außer daß sich die streitenden Parteien privat, möglichst außerhalb des Forums auseinandersetzen - nach Möglichkeit: einigen.



 
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RE: Defekte Ware erhalten

#12 von JayBee , 27.04.2005 16:22

Manfred, 'mal ehrlich...

Es müßte ja anhand des Usernamens herauszufinden sein, ob es ein "Frischling" oder ein "Alteingesessener" Forumsuser ist.

Allem Anschein nach ist dem User aber nur daran gelegen gewesen, seinen Kram zu verticken und dann wieder eine Fliege zu machen.
Sonst würde der Betreffende User sich schon melden, entweder beim Betroffenen oder bei euch...

Und einem "Frischling", der sich in meinen Augen so krass danebenbenimmt, kann man locker eins auf die Finger klopfen.

Gott, wie ich soetwas hasse...



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RE: Defekte Ware erhalten

#13 von manfredm , 27.04.2005 16:33

ZITATAllem Anschein nach ist dem User aber nur daran gelegen gewesen, seinen Kram zu verticken und dann wieder eine Fliege zu machen.[/quote]
Man kann überlegen, ob man "Newbies" /blum.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blum.gif" /> erstmal vom Verkauf ausschließt, aber damit werden solche Streitigkeiten, wie von Frank nicht zuverlässig verhindert. Schön wär's. Soll man dann übrigens solche "Newbies" (geht alles nicht gegen Dich, klar, oder?) dann auch vom Kauf übers Forum ausschließen?



 
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RE: Defekte Ware erhalten

#14 von quaman ( gelöscht ) , 27.04.2005 16:50

Nein ist kein Newbie und es mag sein, daß andere Käufer zufrieden waren.
Würde auch nicht öffentlich behaupten, daß ich wissentlich übers Ohr gehauen wurde.
Mir ist durchaus bewußt, das das Ganze eine heikle Angelegenheit ist, hier steht eben Aussage gegen Aussage.

Mich stört hauptsächliche der fehlende Wille zu einer einvernehmlichen Einigung!

Gruß Frank



quaman

RE: Defekte Ware erhalten

#15 von JayBee , 27.04.2005 17:08

Zitat von manfredm
ZITATAllem Anschein nach ist dem User aber nur daran gelegen gewesen, seinen Kram zu verticken und dann wieder eine Fliege zu machen.


Man kann überlegen, ob man "Newbies" /blum.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blum.gif" /> erstmal vom Verkauf ausschließt, aber damit werden solche Streitigkeiten, wie von Frank nicht zuverlässig verhindert. Schön wär's. Soll man dann übrigens solche "Newbies" (geht alles nicht gegen Dich, klar, oder?) dann auch vom Kauf übers Forum ausschließen? [/quote]
Schon klar, Manfred.

Ein anderes Szenario wäre natürlich, wenn es ein "Gast" wäre, der die Sachen z. B. per Mail zum verkauf angeboten hat.
Da wäre die Sache noch etwas komplizierter...

Anhand der immerwieder verlautbarten Resonanzen auf getägtigte Handelsabschlüsse (z. B. Minoltapit) kann jeder User schließlich entscheiden, bei wem er kauft...

Übrigens kenne ich es von anderen Foren (nicht Foto- bezogen), daß "Newbies" für eine gewisse Anzahl von Posts "unter Überwachung" stehen.
D. h., daß deren Postings erst zeitversetzt im Forum erscheinen.
Und das man erst einen positiven Eindruck hinterlassen soll, bevor man Zugriff auf den Marktplatz erhält, finde ich legitim...

BTW: Wie ändere ich meinen Usernamen?



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