#61 von
0604Michael
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, 27.02.2013 17:43
Hallo zusammen Habe heute meine Anzeige gemacht.Wird jetzt durch unseren Polizeiposten sofort mit allen Unterlagen weitergeleitet an das Polizeikommissariat 31 Oberaltenallee 42 in 22081 Hamburg. Schau me mal was es bringen wird. Ich wäre schon zufrieden wenn ich meine Kamera wieder bekommen würde.
ZITAT(0604Michael @ 2013-02-27, 17:43) Hallo zusammen Habe heute meine Anzeige gemacht.Wird jetzt durch unseren Polizeiposten sofort mit allen Unterlagen weitergeleitet an das Polizeikommissariat 31 Oberaltenallee 42 in 22081 Hamburg. Schau me mal was es bringen wird. Ich wäre schon zufrieden wenn ich meine Kamera wieder bekommen würde.
Viele Grüße Michael[/quote]
o.k, ich habe eine Z3 in dem Gewurl verloren. Der Empfang wurde mir leider nicht mehr quittiert - der Postempfang des Pakets jedoch schon (durch die Post, mittels der "Track and Trace" Nummer). Da so eine Z3 unter ¤100 wert ist (auch in einwandfreiem Zustand) soll ich da ¨berhaupt eine Anzeige machen?? Ich meine, gerne hćtte ich sie schon wieder (auch dejustiert, wie sie ist).
#63 von
0604Michael
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, 28.02.2013 11:16
Hallo Nicolas Ich würde es auf jeden Fall zur Anzeige bringen um auch vielleicht die Aufmerksamkeit ein wenig zu erhöhen damit der Sache auch wirklich nachgegangen wird. Es gibt einige die haben mehr zu verlieren als wir beide deshalb auch aus Solidarität zu diesen Geschädigten.Meine DSC HX 100 macht auch am Anfang beim zoomen Knackgeräusche aber sonst hat sie garnichts. War mal abgestürzt , hatte sie dann bei der Kameraklinik zur Reparatur was nicht so ganz geklappt hatte und schickte sie wieder hin. Das war mein Fehler wie ich jetzt feststellen muß. Wird Ende März gerade mal ein Jahr alt.
#65 von
0604Michael
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, 07.03.2013 20:29
Hallo Hogi Habe bis jetzt noch nichts gehört . Laut dem Polizist welcher die Anzeige aufgenommen hat soll ich ca. 2 Wochen warten und mich dann bei der Hamburger Polizei melden. Das wäre nächsten Mittwoch. Sobald ich dann etwas neues weiß, melde ich mich sofort wieder.
die Strafanzeige hat vermutlich nur wenig Aussicht auf einen Erfolg und ich erwäge nun, eine Herausgabeklage einzureichen. Hat jemand Erfahrung damit oder hat jemand gar selbst solch einen Schritt gegen die K.-K. unternommen? Kann ich die Klage selbst verfassen und einreichen oder benötige ich hierfür einen Anwalt?
#68 von
0604Michael
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, 13.03.2013 23:31
Liebe Kollegen , hallo Günter Habe jetzt die ersten spärlichen Informationen von dem Polizeikommisariat 31 in Hamburg. Die nette Beamtin teilte mir mit , ich wäre einer von hundert oder mehr die eine Anzeige gegen die Kameraklinik gemacht hätten. Herr Kembouche lässt sich über einen Anwalt vertreten. Die ganze Sache ginge jetzt an die Staatsanwaltschaft und ich oder vermutlich alle bekämen dann Post von dort. Das mit dem Einbruch scheint aber zu stimmen. Sie sagte etwas davon, vielleicht ist Ihre Kamera ja dabei. Genaueres wollte Sie mir im Laufe der Woche noch mitteilen. Was ist wenn nachgewiesen wird das unsere Kameras wirklich gestohlen wurden? Ich denke dann können wir uns den ganzen Aufwand mit der Herausgabeklage sparen, oder? Kommt dann irgenteine Versicherung auf? Wie du schon sagtest Günter Fragen über Fragen... Ich werde nochmal auf das Ermittlungsergebnis warten und dann entsrechend handeln.
Hallo, es ist schon komisch, da werden Kameras aus einer Reparaturwerkstatt geklaut!? Die Kunden werden nicht benachrichtigt, keine Nachricht an ein Forum, der Ruf der Firma ist dahin.
ZITAT(0604Michael @ 2013-03-13, 23:31) Was ist wenn nachgewiesen wird das unsere Kameras wirklich gestohlen wurden? Ich denke dann können wir uns den ganzen Aufwand mit der Herausgabeklage sparen, oder? Kommt dann irgenteine Versicherung auf?[/quote] Wie ich oben schon mal geschrieben hatte, ist der Gefahrenübergang im BGB ganz eindeutig geregelt, und das bedeutet, daß die Firma als Rechtsperson haftet (zumindest solange die Teile dort vor Ort zur Reparatur sind, in der Regel wohl auch auf dem Rückpostweg). Das Risiko eines Diebstahls muß die Firma tragen, nicht Du als deren Kunde. Ob die Firma eine Versicherung dafür hat oder nicht, ist dafür (aus Deiner Sicht) völlig unerheblich. Dein "Ansprechpartner" ist der, mit dem Du einen Vertrag hast, die Firma, nicht irgendwer anderes, solange keine Rechte und Pflichten abgetreten wurden.
Ich halte ein Mahnverfahren für wahrscheinlich zielführender als eine Herausgabeklage, denn letztlich willst Du ja Schadenersatz. Aber das sollte eine Rechtsberatung klären können.
Viele Grüße,
Matthias
"All the important human advances that we know of since historical times began have been due to individuals of whom the majority faced virulent public opposition." --Bertrand Russell
ich habe schon vor einiger Zeit beim Gericht angerufen: ein Mahnverfahren geht nur über einen Geldbetrag. Dieser Geldbetrag muß vom Gläubiger festgelegt werden und stellt eine Unsicherheit dar - zumindest aus meiner Sicht: Es muss ein Zeit- bzw. Wiederbeschaffungswert festgelegt werden, von dem dann die zu erwartenden Reparaturkosten abgezogen werden. Dieser Betrag ist natürlich leicht anfechtbar. Andererseits hat man dann sofort einen Rechtsanspruch auf den Geldbetrag erwirkt, wenn der Schuldner nicht innerhalb von - ich glaube es sind 14 Tagen Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hat. Und es ist nicht zu erwarten, dass Herr K. Widerspruch einlegen wird. Da nach meiner Information die Kamera Klinik GmbH insolvent ist, wird es kein Geld geben. Deshalb halte ich eine Herausgabeklage für sinnvoller, vorausgesetzt, dass mein Objektiv nicht dem Einbruchdiebstahl zum Ofer gefallen ist. Und es kann - falls der Gegenstand nicht mehr im Besitz des Schuldners ist - auf die Herausgabe einer Ersatzleistung in Geld bestanden werden. Falls jetzt aber schon feststände, dass das Objektiv nicht mehr im Besitz des Schuldners ist, wäre ein Mahnbescheid mit einem festgelegten Geldbetrag wohl der bessere Weg, auch wenn hier wegen der Insolvenz nicht mit Erfolg zu rechnen ist.
#72 von
0604Michael
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, 15.03.2013 00:29
Hallo zusammen Habe heute von der netten Beamtin von der Polizei erfahren das meine Kamera nicht gestohlen wurde. Werde mich morgen früh mit meiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen ob Sie die Kosten für eine Herausgabeklage übernehmen. Ist die Übernahme der Kosten geklärt werde ich mir einen Anwalt suchen und die Sache ins Rollen bringen. Oder hat jemand noch eine andere oder bessere Idee? Ich würde auch hinfahren und mir meine Kamera holen wenn ich wüsste es ist jemand vor Ort der sie mir aushändigt. Aber wenn die Firma insolvent ist gehen unsere Kameras und Objektive nicht mit in die Insolvenzmasse? Ich meine ich hätte so was ähnliches mal im Fernsehen gesehen,dort ging es aber um Autos. Na ja das wird mir wahrscheinlich dann der Anwalt auch erklären können.
Es erschiene mir sehr sinnvoll, wenn sich mal ein paar Geschädigte zusammentun würden, um das weitere Vorgehen ALLER betroffenen Kunden zu koordinieren, auch das könnte/sollte über einen Anwalt laufen. Dann kommt vermutlich viel schneller Bewegung in die Sache, es wäre insbesondere auch für die Versicherung der Kameraklinik ein starkes Signal.
#74 von
0604Michael
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, 15.03.2013 11:05
Hallo roseblood 11 Wie schon gesagt ist meine Kamera nicht beim Diebesgut. Also welche Versicherung der Kameraklinik tritt denn dann in diesem Falle ein?
Es ist nicht vorgeschrieben, dass eine Versicherung abgeschlossen wird, die Kamera Klinik GmbH ist verantwortlich. Vermutlich ist mein Objektiv auch nicht gestohlen worden. Vielleicht ist es möglich, das Aktenzeichen zu erfahren, unter dem die Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft geführt werden. Falls dies möglich sein sollte, werde ich der Staatsanwaltschft schreiben, dass er dem Anwalt von Herrn Kembouche rät, die noch vorhandenen Kameras und Objektive zurückzugeben. Das soll den Sinn haben, dass der Staatsanwalt erfährt, dass neben den eingereichten Strafanzeigen weitere Zivilrechtsverfahren gegen die Kamera Klinik GmbH anstehen. Und dass es in der Kamera Klinik GmbH Sachen gibt, die nicht deren Eigentum sind, damit sie nicht "versehentlich" bei einem Insolvenzverfahren der Konkursmasse zugeschlagen werden. Solche Fälle gibt es, vor allem falls - wie ich es leicht für möglich halte - die Sachen keinem anderen Eigentümer zugeordnet werden können. Gerne führe ich dann neben meinem Objektiv auch weitere Artikel an, von denen ich Kenntnis habe. Man kann mir also per PN die genauen Gerätedaten und die Eigentümerdaten mitteilen, dann werde ich sie in meinem Schreiben mit aufführen. Sollte dies nicht möglich sein, werde ich eine Herausgabeklage einreichen. Dafür ist kein Rechtsanwalt notwendig, wenn der Wert der Sache unter ¤ 5.000,00 liegt. Ich habe heute Früh beim Amtsgericht angerufen, woher ich diese Information bekam.