ZITAT(niina @ 2013-01-17, 18:03) bin neu hier und habe mich leider nicht vorher über die Kamera Klinik in Hamburg informiert [/quote]
Auch, wenn's ein trauriger Anlaß ist: Willkommen im Forum!
ZITATRechtliche Schritte habe ich bisher nicht in Betracht gezogen, da ich mir gedacht habe, dass Anwalts- und Gerichtskosten wahrscheinlich sehr viel höher ausfallen würden als meine Kamera wert ist - und ich, wie gesagt, keine Geld habe - allerdings habe ich auch nicht die geringste Ahnung wie sowas abläuft...[/quote]
Geh mal zu Deinem ASTA. Die bieten Dir eine kostenlose Rechtsberatung durch einen Anwalt oder eine andere juristisch fachkundige Person an. Da kannst Du zumindest abklären, welche Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise Du hast und welche Folgen das jeweils hat (z.B. Anzeige bei der Polizei (ggfs. mit Bezugnahme auf bereits existierende Anzeigen anderer Geschädigter), Mahnverfahren selbst oder über Anwalt einleiten, Schuldtitel per Gericht erwirken und durch Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen, außergerichtliche Einigung etc.). Bei einem ggfs. späteren Gerichtsverfahren kannst Du unter bestimmten Bedingungen auch Prozesskostenhilfe beantragen.
Ganz wichtig ist jedenfalls, daß Du über alle Aktionen so Buch führst, daß Du sie später genau belegen kannst, und daß Du die Herausgabe Deines Eigentums formal korrekt anmahnst (schriftlich per Einschreiben/Rückschein, mit Fristsetzung usw.). Eine E-Mail ist in der Regel nicht rechtsverbindlich.
Da Du die Kamera ja persönlich abgegeben hast, vielleicht noch ein Hinweis: Uns sind Berichte von vermeindtlich anberaumten "Übergabetreffen" zu Ohren gekommen. Solltest Du Dich auf sowas einlassen, mache das nur in Begleitung von Zeugen. Solltest Du bei so einer Gelegenheit Deine Kamera repariert zurückbekommen oder für die Herausgabe etwas zahlen müssen (z.B. eine Pauschale für den Kostenvoranschlag, sofern der Preis dafür nicht schon voher vereinbart und abgegolten wurde), verlange unbedingt eine ordentliche Rechnung dafür und laß Dir die Bargeldübergabe schriftlich quittieren. Überprüfe bei dieser Gelegenheit auch die Seriennummer der Kamera.
ZITATDie Zettel an der Eingangstür finde ich schon mal sehr interessant! Danke Dir tanjab!
Den Zettel wegen der Durchsuchung finde ich sehr suspekt, da dort keinerlei Informationen stehen, wer den dort hingeklebt hat.[/quote]
Ich hätte jetzt angenommen, daß auf der Rückseite des Zettels noch mehr steht. (Aber das ist Berichten zufolge und dem Datum nach zu urteilen auch nicht der erste Zettel solcher Art, der da hängt.)
ZITATIch werde jetzt den 31. Januar abwarten und dann noch mal versuchen Kontakt aufzunehmen… bin mal gespannt ob ich die alte Dynax noch mal wiedersehe - die hat auch ohne Autofokus noch gut funktioniert...[/quote]
Zumindest bzgl. der Einleitung des Mahnverfahrens mit Fristsetzung würde ich keinesfalls so lange warten. Dafür brauchst Du auch keinen Anwalt (wobei es sinnvoll ist, einen einzuschalten, wenn die erste oder zweite Mahnung nicht gefruchtet hat). Das Einschalten eines Anwalts solltest Du dann bereits als Folge der Fristverstreichung ankündigen, damit dem Gegenüber klar wird, daß spätestens ab diesem Zeitpunkt Zusatzkosten entstehen, die er später zu tragen hat, sofern Dir Recht zugesprochen wird. Immerhin gibst Du so der Firma ein letztes Mal formal die Chance, durch fristgerechte Rückgabe Deines Eigentums ohne Folgen aus der Sache herauszukommen - damit ist letztlich beiden Seiten gedient.
Viele Grüße,
Matthias