Ich bin nun kein Jurist, insofern kann ich das nur laienhaft erklären, aber da hier offensichtlich Klärungsbedarf herrscht, versuche ich es dennoch mal (und bitte um Korrekturen und Ergänzungen, wo nötig):
Es ist sicherlich sinnvoll, so einen Fall zur Anzeige bei der Polizei zu bringen. Die Polizei interessiert sich aber nur für die potentiell strafrechtliche Seite eines Vorgangs, z.B. ob es tatsächlich einen Einbruch gab und wer den durchgeführt und/oder in Auftrag gegeben hat, wer die Sachen verhehlt hat etc., ob das Ganze eine Verkettung unglücklicher Umstände war/ist, ob jemand verantwortungslos gehandelt hat, indem er erkennbar drohende Gefahren nicht rechtzeitig abzuwenden versucht hat, wie es seine Pflicht gewesen wäre, oder ob jemand eine Sache gar mit Vorsatz betrieben hat, um sich an anderen Menschen zu bereichern usw.
Da der einzelne jeweils Betroffene nicht wissen kann, was u.U. wirklich dahintersteckt, bringt man solche Sachen zur Anzeige, so daß die Polizei der Sache nachgehen und die Angelegenheit überprüfen kann.
(Das macht man gewiß nicht leichtfertig, denn niemand will ja einen anderen Menschen "ins Unglück" stürzen, aber ab einer gewissen "Schärfe" (was nicht unbedingt mit "Schadenshöhe" gleichzusetzen ist) des Vorgangs und mehr noch, sobald irgendeine Systematik erkennbar wird, würde ich sagen, daß das sogar soetwas wie eine Bürgerpflicht ist, einfach um andere Menschen vor Ähnlichem zu schützen, sollte es sich nicht um einen bedauerlichen Einzelfall handeln. Ich selbst würde es sicherlich auch von der Kooperationsbereitschaft des Gegenübers abhängig machen und wenn möglich, den Schritt vorher ankündigen.)
Durch eine Anzeige bei der Polizei bekommt ihr aber höchstens dann eure Geräte wieder, wenn der Beschuldigte die Sachen freiwillig herausgibt oder diese im Rahmen der Ermittlungen irgendwo gefunden und sichergestellt werden - und zwar in ebendiesem Zustand.
Einen Wertausgleich für entstandenen Schaden an der Sache (z.B. weil Teile fehlen, der Gegenstand nicht mehr wie vorher funktioniert usw.) oder gar einen Wertersatz für nicht mehr auffindbare Geräte bekommt ihr auf diesem Wege nicht, denn das betrifft die zivilrechtliche Seite, nicht die strafrechtliche, und damit hat die Polizei nichts zu tun.
Wenn ihr also eure Geräte, Ersatzgeräte oder Wertersatz für eure Geräte bekommen wollt, müßt ihr dem in einem Zivilverfahren nachgehen. Dafür müßt ihr (oder euer Anwalt) z.B. ein Mahnverfahren einleiten oder Klage erheben. Dabei sind gewisse Formalien einzuhalten und Fristen zu setzen und zu wahren. Bei Erfolg steht am Ende einer solchen Prozedur ein Vollstreckungsbescheid, d.h. ein vollstreckbarer Schuldtitel gegen den Schuldner, in diesem Fall wäre das also eine Firma.
Inwieweit darüber hinaus auch die Privatpersonen haften, die die Firma betreiben, hängt von verschiedenen Dingen ab, u.a. der Rechtsform der Firma. Bei einer GmbH sieht es da in der Regel schlecht aus (außer vielleicht, wenn Vorsatz nachgewiesen werden konnte), denn die Mindesteinlage beträgt gerade mal 25000 EUR (und diese Summe kann durchaus auch selbst in die Firma investiert sein, muß also nicht in "flüssiger" Form vorliegen).
Viele Grüße,
Matthias