Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17.12.2010 entschieden, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gewerbliche Fotoaufnahmen auf ihrem Gelände untersagen darf. Damit herrscht endlich Rechtsklarheit hinsichtlich der Frage der Reichweite der Panoramafreiheit:[url=http://www.photoscala.de/Artikel/BGH-Panoramafreiheit-gilt-Eigentumsrecht-aber-auch">Weiterlesen