Wer Gebäude oder Kunstwerke an öffentlichen Plätzen fotografiert und die Aufnahmen dann veröffentlicht, etwa auf Facebook, steht bereits mit einem Bein im Gefängnis. Diesen Eindruck vermitteln jedenfalls Horrormeldungen, die in den vergangenen Tagen durch die Presse geisterten. Doch was ist tatsächlich dran an den Berichten? Schafft die EU die Panoramafreiheit ab? Und was beinhaltet diese eigentlich?
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