Das Oberlandesgericht Brandenburg hat heute ein für Fotografen wichtiges Urteil zur sogenannten „Panoramafreiheit“ gefällt: Gewerbliche Fotoaufnahmen auf dem Gelände der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sind demnach doch erlaubt - sonst könne man unbesorgt ja nurmehr in den eigenen vier Wänden und auf hoher See fotografieren:[url=http://www.photoscala.de/Artikel/Fotografieren-erlaubt-OLG-Brandenburg-entscheidet-pro-Panoramafreiheit">Weiterlesen