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#16 von Gentry , 01.04.2009 06:34

ZITAT(anna_log @ 2009-03-31, 23:17) Der andere Punkt ist der: Ich möchte gerne mit ein öffentliches Gebäude oder einen architektonisch interessanten Strassenzug ablichten und gewerblich ausschlachten. Nun hat vor einem Gebäude jemand seine Skulptur abgestellt, die mich nicht interessiert und auch kein wesentliches Element des Bildes ist. Dieses Foto wäre m.E. nach dem Entwurf für eine gewerbliche Nutzung nicht zulässig.[/quote]

Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Es muss möglich sein zu Fotografieren und diese Art von Fotos auch zu nutzen, sei es privat, gewerblich, journalistisch oder sonst wie.


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#17 von Gentry , 01.04.2009 06:41

ZITAT(Schwupp @ 2009-03-31, 18:43) Ich glaube, wenn man sich die Meinung der Bevölkerung anhören würde, dann würde es die Mehrheit schon wollen. Wenn jemand eine "Butterecke" in ein Astloch eines Baumes steckt (Josef Beus o.ä.) dann ist es doch Quatsch ihm "Rechte" einzuräumen.[/quote]

Kunst zu qualifizieren/quantifizieren halte ich für sehr gefährlich. Unter keinen Umständen sollte gesetzlich geregelt sein was Kunst ist und was nicht. Unabhängig davon wie Mehrheiten/Minderheiten das sehen.


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#18 von Schwupp , 01.04.2009 20:50

ZITAT(Gentry @ 2009-04-01, 5:41) ZITAT(Schwupp @ 2009-03-31, 18:43) ...wenn jemand eine "Butterecke" in ein Astloch eines Baumes steckt (Josef Beus o.ä.) dann ist es doch Quatsch ihm "Rechte" einzuräumen...[/quote]

Kunst zu qualifizieren/quantifizieren halte ich für sehr gefährlich. Unter keinen Umständen sollte gesetzlich geregelt sein was Kunst ist und was nicht. Unabhängig davon wie Mehrheiten/Minderheiten das sehen.
[/quote]

Hallo Gentry.

Ich hatte in meiner obigen Meinung versäumt zu schreiben, das ich die Kunst in der frei zugänglichen Öffentlichkeit meine. Also das "Astloch" an einem See, oder so. Was Kunst ist sollte natürlich nicht geregelt werden. Es darf aber auch nicht so sein, das die Butterecke im Astloch (in einem frei zugänglichen Park) dazu führt, das der Fotograf später latzen soll. "Anna - log" hat das ja auch schon in der Richtung angeführt.

MM,
Oliver


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#19 von opelgt , 19.02.2010 20:08


 
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#20 von clintup , 20.02.2010 10:27

ZITAT(opelgt @ 2010-02-19, 20:08) Fotografieren erlaubt: OLG Brandenburg stärkt Panoramafreiheit[/quote]

Das ist sehr gut. Alles andere würde ja jeden jederzeit kriminalisieren (Ich denke an die vielen Handy-shooter).


Gruß, clintup


 
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