ZITAT(anna_log @ 2009-03-31, 23:17) Der andere Punkt ist der: Ich möchte gerne mit ein öffentliches Gebäude oder einen architektonisch interessanten Strassenzug ablichten und gewerblich ausschlachten. Nun hat vor einem Gebäude jemand seine Skulptur abgestellt, die mich nicht interessiert und auch kein wesentliches Element des Bildes ist. Dieses Foto wäre m.E. nach dem Entwurf für eine gewerbliche Nutzung nicht zulässig.[/quote]
Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Es muss möglich sein zu Fotografieren und diese Art von Fotos auch zu nutzen, sei es privat, gewerblich, journalistisch oder sonst wie.