RE: Rechtliche Situation der Fotografie mit Tele

#16 von Sonnenkind ( gelöscht ) , 30.05.2007 21:33

ZITAt (Peanuts @ 2007-05-30, 21:28) ZITAt (Sonnenkind @ 2007-05-30, 20:43) Hier geht es aber nicht um das Ablichten einer fremden Person an sich, sondern um das Verletzen eines besonders schutzwürdigen Raumes (Wohnung, Umkleidekabine, etc.)[/quote]
Oder eben einen Balkon. Alles Auslegungssache.
[/quote]
Nein, es geht um Räume/ Orte / Plätze, in/an denen man auf eine besondere Intimsphäre vertrauen kann.
Das ist auf einem Balkon nicht der Fall...es sei denn, es geht um Deine quadratisch gebaute Finca auf Malle mit Balkon zum Innenhof...und er muß auf´s Dach klettern, um "ranzukommen". /laugh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="laugh.gif" />


Sonnenkind

RE: Rechtliche Situation der Fotografie mit Tele

#17 von Ausgezeichnet ( gelöscht ) , 30.05.2007 21:36

ZITAt (Peanuts @ 2007-05-30, 21:31) ZITAt (Ausgezeichnet @ 2007-05-30, 20:50) danke, das is ja mal was Konkretes! Dieses Gesetz ist ja arg, insofern, als es bei Prominenten anscheinend ausgehebelt wird.
Aber sonst ist die Gesetzeslage anscheinend recht klar.[/quote]
Wo siehst du den Promi-Malus? Wenn du einen Promi auf dem Klo ablichtest, bist du genau so dran wie bei Lieschen Müller.
[/quote]

Naja...dann könnten aber Publikationen wie "Bild der Frau" oder wie der Käse heißt auch mal zusperren, da werden Promis zwar nicht am Klo gezeigt, aber zumindest teilweise privat, was demnach ja nicht erlaubt wäre.
Anscheinend sind bei "Personen des öffentlichen Interesses" doch gewiße Ausnahmen die Regel.
Außer man photographiert Dieter Bohlen, dann gibt's halt eine die Fresse...
Bernd


Ausgezeichnet

RE: Rechtliche Situation der Fotografie mit Tele

#18 von Peanuts , 30.05.2007 21:38

ZITAt (Sonnenkind @ 2007-05-30, 21:33) Nein, es geht um Räume/ Orte / Plätze, in/an denen man auf eine besondere Intimsphäre vertrauen kann.
Das ist auf einem Balkon nicht der Fall...[/quote]
Aber sicher doch. Wenn der Balkon von der Strasse nicht, von einer gegenüber oder höher gelegenen Wohnung aber sehr wohl einsehbar ist.


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RE: Rechtliche Situation der Fotografie mit Tele

#19 von Sonnenkind ( gelöscht ) , 30.05.2007 21:39

ZITATAußer man photographiert Dieter Bohlen, dann gibt's halt eine die Fresse...[/quote]
Und das nächste Foto, der Mann weiß, wie man im Gerede bleibt...


Sonnenkind

RE: Rechtliche Situation der Fotografie mit Tele

#20 von Sonnenkind ( gelöscht ) , 30.05.2007 21:43

ZITAt (Peanuts @ 2007-05-30, 21:38) ZITAt (Sonnenkind @ 2007-05-30, 21:33) Nein, es geht um Räume/ Orte / Plätze, in/an denen man auf eine besondere Intimsphäre vertrauen kann.
Das ist auf einem Balkon nicht der Fall...[/quote]
Aber sicher doch. Wenn der Balkon von der Strasse nicht, von einer gegenüber oder höher gelegenen Wohnung aber sehr wohl einsehbar ist.
[/quote]
Ach so, Privatsphäre mit eingeschränktem Nutzerkreis, oder wie? /rofl.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="rofl.gif" />

Du wirfst da was durcheinander - Stichwort: Urheberrecht von Architekten /rofl.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="rofl.gif" />


Sonnenkind

RE: Rechtliche Situation der Fotografie mit Tele

#21 von Peanuts , 31.05.2007 02:37

ZITAt (Sonnenkind @ 2007-05-30, 21:43) ZITAt (Peanuts @ 2007-05-30, 21:38) ZITAt (Sonnenkind @ 2007-05-30, 21:33) Nein, es geht um Räume/ Orte / Plätze, in/an denen man auf eine besondere Intimsphäre vertrauen kann.
Das ist auf einem Balkon nicht der Fall...[/quote]
Aber sicher doch. Wenn der Balkon von der Strasse nicht, von einer gegenüber oder höher gelegenen Wohnung aber sehr wohl einsehbar ist.
[/quote]
Ach so, Privatsphäre mit eingeschränktem Nutzerkreis, oder wie? /rofl.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="rofl.gif" />

Du wirfst da was durcheinander - Stichwort: Urheberrecht von Architekten /rofl.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="rofl.gif" />
[/quote]
Nein, du hast vom Tuten und Blasen keine Ahnung.

ZITATEine Aufnahme verletzt den höchstpersönlichen
Lebensbereich im Sinne des § 201a StGB genau dann, wenn
ihr Inhalt im Falle einer Verbreitung dazu geeignet wäre, den
Abgebildeten verächtlich zu machen, öffentlich herabzuwürdigen
oder seine Kreditwürdigkeit zu gefährden.[/quote]

Das bloße Beobachten ist noch nicht strafbar, sondern das Anfertigen einer Aufnahme bzw. deren Verbreitung.


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RE: Rechtliche Situation der Fotografie mit Tele

#22 von Sonnenkind ( gelöscht ) , 31.05.2007 06:39

ZITAt (Peanuts @ 2007-05-31, 2:37) Nein, du hast vom Tuten und Blasen keine Ahnung.[/quote]

/blink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blink.gif" />
Es steht mir nicht zu, Deine Kompetenz beim Blasen zu beurteilen...
Ich dachte mir sowas aber schon...
/give_rose.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="give_rose.gif" /> /give_rose.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="give_rose.gif" /> /give_rose.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="give_rose.gif" /> /give_rose.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="give_rose.gif" /> /give_rose.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="give_rose.gif" /> /give_rose.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="give_rose.gif" />

Am besten, Du liest das Ausgangsposting nochmals und den Knigge gleich dazu.

Ich dachte eigentlich, bei Dir hätte sich nach Deinem unrühmlichen Abgang im Nachbarforum was bewegt.
Dennis hat´s richtig gemacht (= gar nicht reagiert), der kennt Dich nämlich auch noch.

Für mich jedenfalls ist die Diskussion MIT DIR hiermit beendet.

@den Rest
Sollte noch jemand der Meinung sein, die besondere Schutzbedürftigkeit eines bestimmten Ortes hänge vom
möglichen Standort eines Täters ab, der möge bitte ein dementsprechendes Urteil eines deutschen (! Gerichts
mit Aktenzeichen anführen.
Sollte dies geltendes österreichisches Recht sein, bitte ich um Nachsicht!


Sonnenkind

RE: Rechtliche Situation der Fotografie mit Tele

#23 von Peanuts , 31.05.2007 09:10

ZITAt (Sonnenkind @ 2007-05-31, 6:39) Ich dachte eigentlich, bei Dir hätte sich nach Deinem unrühmlichen Abgang im Nachbarforum was bewegt.
Dennis hat's richtig gemacht (= gar nicht reagiert), der kennt Dich nämlich auch noch.[/quote]
Schön dass du alte Kamellen aufwärmst. Der Rausschmiss aus dem d7forum war ein reiner Willkürakt eines pharisäerhaft auftretenden Scheinheiligen. Es gab keinerlei Begründung gegen welche Forenregeln ich denn verstossen haben sollte. Das zu dem.
ZITATFür mich jedenfalls ist die Diskussion MIT DIR hiermit beendet.[/quote]
End of Arguments?
ZITAT@den Rest
Sollte noch jemand der Meinung sein, die besondere Schutzbedürftigkeit eines bestimmten Ortes hänge vom
möglichen Standort eines Täters ab, der möge bitte ein dementsprechendes Urteil eines deutschen (! Gerichts
mit Aktenzeichen anführen.[/quote]
Du setzt fälschlicherweise Ort mit Raum gleich. Und mein Zitat aus einem Strafrechtskommentar hast du weder gelesen noch verstanden. Die Intention des §201a hast du nämlich nicht begriffen. Darüber hinaus solltest du mal drüber nachdenken, welches Verhältnis du zu deiner Nachbarschaft und welches du zu wildfremden Menschen auf der Strasse hast.
ZITATSollte dies geltendes österreichisches Recht sein, bitte ich um Nachsicht![/quote]
Über die Rechtslage in A sollte sich Bernd am besten bei seinem Anwalt informieren.


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RE: Rechtliche Situation der Fotografie mit Tele

#24 von Dennis , 31.05.2007 12:45

ZITAt (Peanuts @ 2007-05-30, 20:36) Aber hallo! Guckst du §201a StGB...[/quote]
Danke für den Hinweis! Ich zitiere mal:ZITAT§ 201a
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen


(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.[/quote]

Das ist wohl deutlich.
ZITAt (Ausgezeichnet @ 2007-05-30, 21:02) Naja, es ist ja nicht so daß ich partout ins Wohnzimmer eines anderen photographiere, nur weil da gerade eine Taube am Fensterbrett gesessen hat![/quote]
Ja, aber beweise das mal! Die andere Person weiß ja nichts von der Taube, die sieht Dich mit Deiner Telekanone, macht noch ein Beweisbildchen, auf dem zu sehen ist, dass Du mit dem Tele in ihre Richtung zielst. Und jetzt bist Du dran. Selbst, wenn Du es aufklären könntest, ich fürchte, die Kosten der ganzen Affäre bleiben wenigstens auch teilweise an Dir hängen.


Viele Grüße,
Dennis.
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RE: Rechtliche Situation der Fotografie mit Tele

#25 von matthiaspaul , 31.05.2007 13:45

Wäre es nicht naheliegend und zielführend, einfach zu dem in der "Schußlinie" befindlichen Nachbarn zu gehen und (ihm) die Situation zu (er)klären und sie so zu entschärfen? Ihm vielleicht ein paar Fotos der Vögelchen zu zeigen, sprich, zu schenken? Manches läßt sich doch so einfach klären, ohne, daß gleich Gesetzeskeulen geschwungen werden müssen...

Viele Grüße,

Matthias


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have been due to individuals of whom the majority faced virulent public opposition."
--Bertrand Russell

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RE: Rechtliche Situation der Fotografie mit Tele

#26 von Ausgezeichnet ( gelöscht ) , 31.05.2007 16:04

ZITAt (matthiaspaul @ 2007-05-31, 13:45) Wäre es nicht naheliegend und zielführend, einfach zu dem in der "Schußlinie" befindlichen Nachbarn zu gehen und (ihm) die Situation zu (er)klären und sie so zu entschärfen? Ihm vielleicht ein paar Fotos der Vögelchen zu zeigen, sprich, zu schenken? Manches läßt sich doch so einfach klären, ohne, daß gleich Gesetzeskeulen geschwungen werden müssen...

Viele Grüße,

Matthias[/quote]

Tja...ich kenne die ja nicht mal persönlich. Da sind ca. 30 Wohnungen oder mehr vis-á-vis, da würde es allein schon länger dauern, die Leute zu finden, ganz zu schweigen von der Bereitschaft einem Fremden zuzuhören, der da was von Vögel und Photos labbert...
Naja...ich werd das Objektiv einfach nicht mehr beim Fenster raushalten...Ende.
lg,
Bernd


Ausgezeichnet

RE: Rechtliche Situation der Fotografie mit Tele

#27 von Itscha , 31.05.2007 17:07

ZITAt (Ausgezeichnet @ 2007-05-31, 16:04) Naja...ich werd das Objektiv einfach nicht mehr beim Fenster raushalten...Ende.
lg,
Bernd[/quote]
Selber schuld...
Matthias Vorschlag war bisher wohl der pragmatischste. Davon abgesehen, dass die Nachbarn in ihren Wohnzimmern "abzuschießen" in Deutschland strafbar ist, und über die Gesetzeslage in Österreich bisher keiner was wußte, ist es sicher nicht strafbar (und das wohl auch in Österreich nicht), vom Balkon aus Vögel zu knipsen. Selbst wenn jemand auf die Idee käme, sich zu unrecht abgelichtet zu fühlen, kann Dir das doch keiner nachweisen, wenn Du tatsächlich keine Bilder vom Nachbarn in Deinem Besitz hast. Daran scheitert -nachdem wie ich vermute auch in Österreich die Unschuldsvermutung gilt- jede strafrechtliche Verfolgung.
Aber: Um sich jeglichen Streß zu sparen und peinliche Befragungen zu vermeiden (obwohl ich nicht wirklich so etwas befürchten würde), würde ich Matthias Vorschlag umsetzen, bevor ich das Fotografieren ganz sein lasse. So schwer kann es nicht sein. Aber das muss halt jeder für sich entscheiden...


Gruß,

Itscha

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