#1 von
Dicker-Moench
(
gelöscht
)
, 25.08.2006 01:04
Hallo Leute, ich wurde gebeten für einen guten Zweck Fotos für einen Kalender zur Verfügung zu stellen. Habe natürlich nix dagegen, nur jetzt die Frage wie verhält es sich rechtlich. Die Fotos habe ich gemacht, aber da es ein Kalender mit Kindern sein soll, stellt sich mir die Frage ob diese Bilder öffentlich für diese Zwecke ohne Einverständnis genutzt werden dürfen. Wer macht das nicht einfach auch mal weil das Motiv gerade passt auch fremde Leute zu fotografieren. Nur hier habe ich auch nicht nach Adresse oder Telefonnummer gefragt. Warum, es war ja nicht geplant, sonder vielleicht für die eigene Galerie zu Hause oder vielleicht noch auf der Arbeitsstelle.
Also darf ich Fotos von Personen für einen Kalender der öffentlich und einen guten Zweck bestimmt sind dafür verwenden oder benötige ich hier das Einverständnis. Also öffentlicher Verkauf. Es besteht keine Möglichkeit noch an eine Einverständniserklärung ran zu kommen. Mfg vom Dicken-Moench
Ich bin zwar kein Jurist, aber meine in diversen Zeitschriften über dieses Thema einiges gelesen zu haben. 1. Menschen in der Menge z.B. großen öffentlichen Plätzen, Sportveranstaltungen müssen eine Veröffentlichung ohne Genehmigung hinnehmen, wenn sie nicht das eigentlichge Motiv sind und dadurch voll erkennbar.. 2. Modelle oder Menschen, die direkt das Motiv sind, müssen Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung, bei Kindern immer der/die Erziehungsperechtigte, abgeben. 3. Gibt es ein Honorar, müssen sie beteiligt werden oder im Vorwege schriftlich auf Alles verzichtet haben. 4. Klagen sie auf Schadensersatz, weil sie sich unvorteilhaft potraitiert fühlen, kann es teuer werden. Ich würde Bilder von Menschen ohne Genehmigung nicht zur Veröffentlichung so ohne weiteres weitergeben.
Es ist gefährlich jemandem zu raten ein Gesetz zu konsultieren und ihm den Eindruck zu vermitteln, dass das was man glaubt, daraus herauszulesen, sei geltende Rechtslage. Oftmals übersehen Laien etwas oder interpretieren unjuristisch. Daher ist es empfehlenswert im Ernstfall noch ein einschlägiges Buch zu Rate zu ziehen oder einen Rechtsanwalt zu befragen.
ZITAt (Michael H @ 2006-08-25, 7:03) Als erstes würde ich das Studium des KunstUrhG empfehlen, und wenn dann noch Fragen offen sind, die Konsultation eines Rechtsanwalts.[/quote]
Der ist wirklich gut /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />. Aber du hast natürlich Recht, das ist der sicherste Weg eine Antwort auf die Frage zu finden. Ich merke mir das mal so im Hinterkopf, auf die nächste Frage bei Objektivproblemen kann ich das dann ja auch mal mit dem Verweis auf einen Physikprofessor oder/und eine optische Enzyklopädie kontern...
ZITATAlso darf ich Fotos von Personen für einen Kalender der öffentlich und einen guten Zweck bestimmt sind dafür verwenden oder benötige ich hier das Einverständnis.[/quote]
Der Zweck zu dem du veröffentlichst, hat erstmal mit der Sachlage nichts zu tun. Grundsätzlich gilt das abgelichtete Personen um ihr Einverständnis bemüht werden müssen. Gerade bei Kindern ist das sehr heikel. So wie du die Sachlage beschrieben hast, würde ich auf die Veröffentlichung verzichten.
Davon ab, neben der Lektüre des KunstUrhG würde ich dir noch die Suchfunktion des Forums empfehlen. Wie du dir sicher vorstellen kannst, bist du nicht der Erste der soclhe Probleme hatte. Ich habe leider keinen Thread parat, aber vielleicht kann da ja jemand aushelfen.
Ich wuerde es ohne Einverstaendniserklaerung in so einem Fall auch nicht veroeffentlichen. Kann sein dass sie sich freuen, kann aber auch sein dass sie wuetend werden und dich verklagen. Und dann hast du ein Problem /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />. Ich meine gehoert zu haben, dass auch zB Kalenderverlage teilweise eine Einverstaendniserklaerung verlangen wenn Personen deutlich sichtbar auf dem Bild ist.
ZITATAber du hast natürlich Recht, das ist der sicherste Weg eine Antwort auf die Frage zu finden. Ich merke mir das mal so im Hinterkopf, auf die nächste Frage bei Objektivproblemen kann ich das dann ja auch mal mit dem Verweis auf einen Physikprofessor oder/und eine optische Enzyklopädie kontern...[/quote] Der Vergleich hinkt, bei Objektivproblemen geht es oft um akademische Diskussionen, die in der Praxis selten merkliche Auswirkungen haben. Bei Rechtsproblemen sind die möglichen praktischen Auswirkungen ungleich schwerwiegender. An deinem Auto bastelt Otto Normalbürger ja auch nicht auf eigene Faust herum.
ZITAt (co2 @ 2006-08-25, 8:58) Der Vergleich hinkt, bei Objektivproblemen geht es oft um akademische Diskussionen, die in der Praxis selten merkliche Auswirkungen haben. Bei Rechtsproblemen sind die möglichen praktischen Auswirkungen ungleich schwerwiegender. An deinem Auto bastelt Otto Normalbürger ja auch nicht auf eigene Faust herum.[/quote]
Ja natürlich hinkt der Vergleich, so richtig ernst ist er ja auch nicht gemeint. Es ging mir nur um ein halbwegs äquivalentes Beispiel contra des Rechtsanwalts. Ich bin wirklich kein Rechtsgelehrter, aber hier erscheint mir die Sachlage recht offensichtlich. Oft genug beleucht und diksutiert haben wir das Thema ja nun auch schon.
Ach so, das akademische Probleme keine merklichen Auswirkungen haben kränkt mich dann doch ein wenig. Gerade die machen doch den Alltag so schön facettenreich /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />, gerade in Deutschland.
ZITAt (Mark @ 2006-08-25, 8:15) ZITAt (Michael H @ 2006-08-25, 7:03) Als erstes würde ich das Studium des KunstUrhG empfehlen, und wenn dann noch Fragen offen sind, die Konsultation eines Rechtsanwalts.[/quote]
Der ist wirklich gut /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />. [/quote] Das ist voellig erst gemeint. Die erste Antwort zeigt ja schon, dass es da ein Halbwissen gibt, das recht gefaehrlich werden kann. Das KunstUrhG ist nur ein paar Seiten lang und auch online verfuegbar. Es ist nicht zuviel verlangt, das einmal durchzulesen. Da wird dann die Rechtslage wenigstens aus erster Hand dargelegt und nicht vom Hoerensagen.
Auch der Hinweis auf den Rechtsanwalt ist voellig erst gemeint. Die sind die Experten auf dem Gebiet, kennen die gaengige Rechtsprechung und koennen und duerfen eine Rechtsberatung bieten. Andere Hobbyfotografen zur Rechtslage zu befragen ist als ob man seinen Metzger fragt, an was die komischen Geraeusche vom Automotor wohl liegen koennten.
ZITAt (Michael H @ 2006-08-25, 9:08) Die sind die Experten auf dem Gebiet, kennen die gaengige Rechtsprechung und koennen und duerfen eine Rechtsberatung bieten. Andere Hobbyfotografen zur Rechtslage zu befragen ist als ob man seinen Metzger fragt, an was die komischen Geraeusche vom Automotor wohl liegen koennten.[/quote]
Was das zitierte Gesetz angeht, dürfte das ("...kennen die gängige Rechtsprechung..." wohl auf die wenigsten Rechtsanwälte zutreffen. Allerdings sind Rechtsanwälte (meist ;-) ) in der Lage, die Formulierungen im Gesetz richtig zu verstehen - im Gegensatz zum Nichtjuristen, der sich ein Gesetz im Eigenstudium erschließen will. Und der Metzgervergleich hinkt etwas: Ein ambitionierter Hobbyfotograph, der sich mit dem Thema eingehend auseinandergesetzt hat, sollte im Einzelfall mehr Ahnung vom Thema haben als ein "Feld-Wald-Wiesen-Anwalt", der sich mit dem Thema bisher nicht beschäftigt hat, und vielleicht auch nicht die Zeit hat, sich richtig einzuarbeiten. Auch aus diesem Grund soll das Rechtsberatungsgesetz demnächst geändert werden. Auch Nichtjuristen können dann (fachspezifische) Rechtsberatungen anbieten. Z.B. der Fotograf zu diesem Thema.
Das was hier bisher geantwortet wurde, dürfte auch dem entsprechen, was ein Rechtsanwalt raten würde: Ohne Genehmigung der gesetzlichen Vertreter besser nichts veröffentlichen.
So, wie Du es beschreibst, ist die Sachlage eindeutig. Du hast keinerlei Rechte, auch für Kinder gilt das Recht am eigenem Bild. Sofern Kinder nur Beiwerk sind (Passanten auf der Straße), benötigst Du keine Einwilligung, auf einem Spielplatz sieht es u. U. schon anders aus.
Das KUG spricht da eine eindeutige Sprache, sofern es Personen betrifft, die keine Personen der Zeuitgeschichte sind, weder absolut noch relativ.
Du benötigst definitiv das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, anderenfalls kann es teuer werden.
ZITAt (Itscha @ 2006-08-25, 9:31) ZITAt (Michael H @ 2006-08-25, 9:08) Die sind die Experten auf dem Gebiet, kennen die gaengige Rechtsprechung und koennen und duerfen eine Rechtsberatung bieten. Andere Hobbyfotografen zur Rechtslage zu befragen ist als ob man seinen Metzger fragt, an was die komischen Geraeusche vom Automotor wohl liegen koennten.[/quote]
Und der Metzgervergleich hinkt etwas: Ein ambitionierter Hobbyfotograph, der sich mit dem Thema eingehend auseinandergesetzt hat, sollte im Einzelfall mehr Ahnung vom Thema haben als ein "Feld-Wald-Wiesen-Anwalt", der sich mit dem Thema bisher nicht beschäftigt hat, und vielleicht auch nicht die Zeit hat, sich richtig einzuarbeiten. Auch aus diesem Grund soll das Rechtsberatungsgesetz demnächst geändert werden. Auch Nichtjuristen können dann (fachspezifische) Rechtsberatungen anbieten. Z.B. der Fotograf zu diesem Thema.
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Das hast Du aber ziemlich mißverstanden. Ein Autofahrer darf ja auch keine rechtsberatung zur StVO oder ein Mieter eine Rechtsberatung zum Mietrecht aufmachen. Die Novelle, die ich für vollkommen notwendig erachte, setzt eine entsprechende Ausbildung auch in juristischen Bereichen voraus. Architekten müssen sich im Studium mit Baurecht beschäftigen, deswegen könnten sie auch beratend tätig werden. Ein Fotograf muß sich keineswegs mit dem KUG befassen. Und wenn er es privat macht, reicht dies definitiv nicht aus. Das wäre dann das gefährliche Halb-, Viertel- und Achtelwissen. Die paar Seiten KUG hat man schnell gelesen. Dann kommen Nebenaspekte in betracht Stichwort "Panoramafreiheit" z. B., Honorarvergütungen und bei (frei)beruflicher Tätigkeit eine ganze Palette Vertragsrecht des BGB nebst Verordnungen, Grundsatzentscheidungen usw. usw. usw.
Ein Fotograf könnte allenfalls rechtsberatend tätig werden, wenn er/sie an einer Kunsthochschule studiert, in der diese Thematik von Juristen verpflichtend unterrichtet wird.
ZITAt (tbiegel @ 2006-08-25, 18:07) Ein Fotograf muß sich keineswegs mit dem KUG befassen. Und wenn er es privat macht, reicht dies definitiv nicht aus. Das wäre dann das gefährliche Halb-, Viertel- und Achtelwissen. Die paar Seiten KUG hat man schnell gelesen. Dann kommen Nebenaspekte in betracht Stichwort "Panoramafreiheit" z. B., Honorarvergütungen und bei (frei)beruflicher Tätigkeit eine ganze Palette Vertragsrecht des BGB nebst Verordnungen, Grundsatzentscheidungen usw. usw. usw. Thomas[/quote] Na, Euch hat man schön hergerichtet! /rofl.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="rofl.gif" /> Zusammenfassend könnte man zu dem Trugschluß kommen, Fotografieren sei in DE verboten. /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />
Bei uns in AT gibt es auch Regelungen in Sachen Urheberrecht. Dafür interessieren sich allerdings nur Fotoagenturen. Weil diese Gesetze in 1. Linie für solche geschaffen wurden. Von politischer Seite wird auch noch behauptet, es diene dem Schutz irgenderwelcher Schwächeren.
Zum OP will ich noch sagen: Solange Du keine Nacktfotos von fremden Kinder in den Kalender stellen willst, wirst Du kaum von jemanden belangt werden. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn die Machart Deiner Bilder auch sonst keinen Anlaß geben, der die abgebildeten Menschen in Aufruhr versetzen könnte, dann wird von denen kaum wer bereit sein, wegen der Prozesskosten in Vorkasse zu gehen. Warum auch? Was gäbe es schon zu holen?
Urheberrecht? Der Urheber des Bildes ist der Fotograf.
Wenn Du die Bilder weitergibst, solltest Du den "Kalendermacher" drauf hinweisen, dass keine Einverständniserklärung vorliegt. Weil veröffentlichen tust ja nich DU die Bilder, sondern der "Kalendermacher". Wenn ichs richtig verstanden habe, stellst Du ihm die Bilder zur Verfügung.