ZITAt (GBayer @ 2006-08-26, 20:09) ZITAt (tbiegel @ 2006-08-26, 9:13) ZITAt (GBayer @ 2006-08-25, 21:47) ZITATNa, Euch hat man schön hergerichtet! /rofl.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="rofl.gif" />[/quote]ZITATZum OP will ich noch sagen: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn die Machart Deiner Bilder auch keinen Anlaß geben, der die abgebildeten Menschen in Aufruhr versetzen könnte, dann wird von denen kaum wer bereit sein, wegen der Prozesskosten in Vorkasse zu gehen. Warum auch? Was gäbe es schon zu holen?[/quote] [/quote]Aber sicher gibt es etwas zu holen: Schadensersatz aus nicht gezahlten Honorarvergütungen. da gibt es nichts daran zu rütteln. Dazu geht man zu einem Rechtsanwalt, der schaut sich diverse Honorarvereinbarungen mit ähnlichen Inhalt an (Auflage, Motive, Kosten) und errechnet daraus den durchschnittlichen Honorarsatz. Dann wird etwas draufgeschlagen (weil der Richter sowieso eher nach unten abweicht), lange und teuer über den Honorarsatz verhandelt. Ergebnis: der Fotograf muß zahlen nebst den Gerichtskosten.Thomas [/quote]
Diese Drohkulisse aufbauen und am köcheln halten ist m.E. verwerflich. Damit wollen Fotoprofis und Agenturen den gewöhnlichen Bildermacher abwehren, der ihnen eventuell den Pfeffer von der Butter ihres Brots streitig machen könnte. Klar machen Juristen freudig mit, weil sie von beiden Seiten leben. Toll ist das nicht.
Ungeachtet aller Bedrohungen seitens Berufsbedroher und Menschenverängstiger sei hier noch einmal darauf verwiesen: Sie alle können gar nichts tun, solange es keine Initiative Betroffener (erkennbar Abgebildeter) gibt. Zum Glück muß man schon sagen, können nur Leute mit viel Geld überhaupt in solchen Sachen vor Gericht ziehen. Allein die Erstauskunft bei einem Anwalt kostet schon 400.- €, wobei da erst zu klären/entscheiden ist, ob die Sache weiter verfolgt werden kann/soll. Bis zu einem "Sieg" in letzter Instanz kostet die Durchsetzung einer Bedrohung soviel Geld in Vorkasse, daß es vermutlich häufiger passiert, daß ein Blitz einen Fotoknipser ins Stativ trifft, als einen solchen mit rechtskräftigem Urteil zu treffen.
Servus
Gerhard
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Da bist Du falsch informiert: Das Anwaltshonorar ist in Deutschland frei aushandelbar. Erst vor Gericht gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Zum 2. kann nach §33 KUG der Verstoß gegen das Gesetz von jedem angezeigt werden, nicht nur von Betroffenen. Zum 3. gibt es in Deutschland ein unsägliches Abmahnverfahren (Homepagebetreiber wissen, wovon die rede ist), das in diesem Fall gerade für Punkt 2 relevant ist.
BTW: Ich weiß ja nicht, wie es in Österreich so ist, aber auch vor Änderung des Anwaltshonorarrechtes war die Erstberatung deutlich preiswerter als 400 Euro.
Zuvor waren die Kosten nach gegenstandswert gestaffelt. Bei weniger als 300 Euro gegenstandswert kostete die Erstberatung 17 Euro, 301-600 Euro dann 30 Euro, 601-900 Euro kommen 47 Euro Anwaltskosten für die Erstberatung in Frage. Maximal waren es 227 Euro bei einem gegenstandswert von 7000 Euro.
Wäre es Dir übbrigens Recht, wenn man Dich fotografiert, Du später in irgend welchen Publikationen das Foto siehst, ohne jedes Entgeld erhalten zu haben?
Abgesehen davon, daß mit Deiner rechtsauffassung es keine privatsphäre mehr gibt. Jeder darf jeden fotografieren und die Bilder ungefragt publizieren. Zumal Fotos ja auch in dritte und vierte Hände weitergereicht werden können. Der Kalenderverlag kann die Fotos weiter verkaufen, irgend wann könnten die Bilder dort publiziert werden, wo man sie eigentlich nicht sehen wollte...
Auch das Posieren für ein Foto darf nie als Einwilligung in eine Publikation interpretiert werden, weil ohne Schriftstück der Publikationsgegenstand nicht benannt ist. Auch auf diese Weise würden dann Fotos dorthin gelangen, wo man sie bzw. sich nicht sehen wollte.
Ciao,
Thomas