RE: Rechte auf Fotos

#16 von Dicker-Moench ( gelöscht ) , 25.08.2006 23:33

[attachment=2141:attachment][attachment=2142:attachment]Danke Leute für die vielen Tips,
ich habe hier mal ein Bild angehängt, wo geplant wäre dieses für den Kalender zu verwenden. Es gibt aber im Gegensatz auch Bild von Kids, die nicht aus der Menschenmenge heraus fotografiert wurden, sondern das eigentliche Motiv.
Mir stellt sich halt die Frage wie das mit den Fotos auf Zeitschriften ist Bildzeitung, Bild der Frau usw. Hier werden Prominente mit nem 800mm oder irgendwann mit dem Satelliten abgelichtet und einfach veröffentlicht. Noch ne Schmierige Geschichte dazu und fertig. Manchmal gibt es halt anklage, weil der Sachverhalt zu dem Bild nicht stimmt. Thema erst Königsfamilie Prinz Harry und The Sun.
Oder Olli Kahn Alles aus? So spannt Millionär ihm Verena aus. Ich bin mir sicher, dass weder Oli Kahn noch Verana das Tächtel-Mächtel für die Veröffentlichung frei geben haben. Und was steht hier Alle Fotos & und pikante Details.
Deshalb auch die Unsicherheit von mir. Also habe jetzt mal zwei Bilder dabei. Das mit dem Wasser wird sicherlich genommen werden. Ach ja es sind alle Kinder angezogen. Nicht einmal freier Oberkörper.
Gruß Andi alias Dicker-Moench

[EDIT: BBCode repariert durch Moderator.]


Angefügte Bilder:
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 f22t14809p179214n1.jpg   f22t14809p179214n2.jpg 

Dicker-Moench

RE: Rechte auf Fotos

#17 von co2 , 25.08.2006 23:52

ZITATNa, Euch hat man schön hergerichtet! rofl.gif
Zusammenfassend könnte man zu dem Trugschluß kommen, Fotografieren sei in DE verboten. wink.gif

Bei uns in AT gibt es auch Regelungen in Sachen Urheberrecht. Dafür interessieren sich allerdings nur Fotoagenturen. Weil diese Gesetze in 1. Linie für solche geschaffen wurden. Von politischer Seite wird auch noch behauptet, es diene dem Schutz irgenderwelcher Schwächeren.

Zum OP will ich noch sagen: Solange Du keine Nacktfotos von fremden Kinder in den Kalender stellen willst, wirst Du kaum von jemanden belangt werden. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn die Machart Deiner Bilder auch sonst keinen Anlaß geben, der die abgebildeten Menschen in Aufruhr versetzen könnte, dann wird von denen kaum wer bereit sein, wegen der Prozesskosten in Vorkasse zu gehen. Warum auch? Was gäbe es schon zu holen?[/quote]
Dass dich das Urheberrecht in der Regel (Ausnahme: Fotografie eines urheberrechtlich geschützten Werks) nicht daran hindert, Fotos zu machen ist unbestritten. Dummerweise besteht unsere liebe Rechtsordnung nicht nur aus Urheberrecht, auch wenn manche Firmen uns dies glauben machen wollen. Es gibt dummerweise noch den Persönlichkeitsschutz und damit können dich Eltern, die ihre Kinder nicht in einem Kalender haben wollen, ganz schön in die Pfanne hauen.



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RE: Rechte auf Fotos

#18 von co2 , 25.08.2006 23:55

ZITATDeshalb auch die Unsicherheit von mir. Also habe jetzt mal zwei Bilder dabei. Das mit dem Wasser wird sicherlich genommen werden. Ach ja es sind alle Kinder angezogen. Nicht einmal freier Oberkörper.[/quote]
Vom Standpunkt des Persönlichkeitsschutzes ist das Bild mit dem Wasser eher unproblematisch, weil das Kind kaum identifizierbar ist. Das Bild des bemalten Jungen würde ich persönlich garantiert nicht ohne Einwilligung in einem Kalender veröffentlichen.



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RE: Rechte auf Fotos

#19 von steffens , 26.08.2006 00:21

Ja, sehe ich auch so.
Kind mit Wasser kein Problem - das kann jedes x-beliebige sein.
Junge direkt - Problem, da man ihn direkt sehen und identifizieren kann.

Tja, zur Sache mit der Zeitung. Zum einen sind das Personen der Zeitgeschichtem, dh die kann man fotografieren und veröffentlichen. Zum anderen, und das solltest du nie vergessen: grosse Zeitungsverlage (oder "Schmierblätter" haben Geld im Hintergrund. Dh die riskieren es sicher öfter mal was zu zeigen, streng nach dem Motto wird sich schon eine melden wenns ihm nicht passt. Wenn einer verklagt, gut, das Geld wird dann über die Auflage wieder reingehol.t Und die Jungs haben grantiert sehr gut funktionierende Rechtsabteilungen.

Frage: hast du Geld im Hintergrund? Wirst du damit was verdienen? Ich denke mal nicht, also würde ich es ganz einfach lassen.

Kann auch sein dass sich der Junge und seine Familie freut abgebildet zu werden, wer weiss. Aber in so einem Fall würde ich das Risiko nicht eingehen. Oder einen Vertrag aushandeln in dem der Verlag alle Kosten und Risiken übernimmt. wirds wahrscheinlich nicht geben, ergo kein Bild /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />



 
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RE: Rechte auf Fotos

#20 von matthiaspaul , 26.08.2006 01:10

ZITAt (Dicker-Moench @ 2006-08-25, 23:33) Deshalb auch die Unsicherheit von mir. Also habe jetzt mal zwei Bilder dabei. Das mit dem Wasser wird sicherlich genommen werden. Ach ja es sind alle Kinder angezogen. Nicht einmal freier Oberkörper.[/quote]
Das Bild mit den Wasserfontänen halte ich für absolut unbedenklich, was die Veröffentlichung angeht. Das Kind ist zwar wichtiger Bestandteil des Bildes, wirkt aber als Silhouette und ist nicht (außer vielleicht mit kriminologischen Methoden ;-) identifizierbar.

Leider gilt das nicht für das Portrait. So schade es darum ist, das würde ich an Deiner Stelle besser nicht veröffentlichen. Erfreu' Dich einfach so daran.

Vielleicht noch eine generelle, absolut gutgemeinte Anmerkung: Auch wenn Du hier im Forum oder in unserer Galerie Bilder zeigst, stellt das faktisch schon eine Veröffentlichung dar, denn wir sind zwar eine privat initiierte Plattform, bewegen uns aber trotzdem im öffentlichen Raum. Die Threads können auch von nicht angemeldeten Gästen gelesen werden, nur zum Posten und für die Einsicht in die Profile sowie zur Nutzung anderer Zusatzfunktionen muß man sich anmelden. Darüberhinaus wird das Minolta-Forum auch regelmäßig von den Bots der einschlägigen Suchmaschinen besucht, so daß es gut sein kann, daß die Threads mitsamt der Bilder schon nach kurzer Zeit im Google Cache landen. Die Diskussion um Veröffentlichungsrechte geht natürlich irgendwo ins Leere, wenn die Sachen bereits veröffentlicht sind... /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" /> Ich würde Dir von daher empfehlen, das zweite Bild in Deinem obigen Beitrag wieder zu entfernen.

Viele Grüße,

Matthias



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RE: Rechte auf Fotos

#21 von Dicker-Moench ( gelöscht ) , 26.08.2006 01:30

von dem Jungen habe ich die Genehmigung, war nur ein Beispiel. Ist nämlich mein Neffe.
Das Problem ist halt, dass es bei einigen Portraits sehr schwierig sein wird an Namen und Adresse ran zu kommen. Oder erst über Umwege, wenn überhaupt.
Na ja jetzt soll die Organisation und der Verlag erst mal überlegen welche Bilder sie gern hätten und dann kann man schauen ob sich die Suche oder Arbeit lohnt oder ob man dann nicht einfach ein anderes Bild nimmt.
Jetzt ist mir auf jeden Fall weitergeholfen.
Danke und gruß vom Dicken-Moench



Dicker-Moench

RE: Rechte auf Fotos

#22 von tbiegel , 26.08.2006 09:01

Hallo!

Bild 1 ist erlaubt, weil die Person nicht identifizierbar ist. Bild 2 wäre nicht erlaubt, allerdings hast Du ja eine Genehmigung.

Was Prominente angeht: Es handelt sich um Personen der Zeitgeschichte. Diese werden nach dt. Rechtsprechung unterschieden in absolute und relative, wobei diese Unterscheidung durch den Europäischen Gerichtshof (Urteil Caroline von Monaco) aufgeweicht wurde, lt. diesem Urteil haben auch Prominente ein Recht auf Privatsphäre.

Ciao,

Thomas



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RE: Rechte auf Fotos

#23 von tbiegel , 26.08.2006 09:13

ZITAt (GBayer @ 2006-08-25, 21:47) ZITAt (tbiegel @ 2006-08-25, 18:07) Ein Fotograf muß sich keineswegs mit dem KUG befassen. Und wenn er es privat macht, reicht dies definitiv nicht aus. Das wäre dann das gefährliche Halb-, Viertel- und Achtelwissen. Die paar Seiten KUG hat man schnell gelesen. Dann kommen Nebenaspekte in betracht Stichwort "Panoramafreiheit" z. B., Honorarvergütungen und bei (frei)beruflicher Tätigkeit eine ganze Palette Vertragsrecht des BGB nebst Verordnungen, Grundsatzentscheidungen usw. usw. usw.
Thomas[/quote]
ZITATNa, Euch hat man schön hergerichtet! /rofl.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="rofl.gif" />
Zusammenfassend könnte man zu dem Trugschluß kommen, Fotografieren sei in DE verboten. /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />

Bei uns in AT gibt es auch Regelungen in Sachen Urheberrecht. Dafür interessieren sich allerdings nur Fotoagenturen. Weil diese Gesetze in 1. Linie für solche geschaffen wurden. Von politischer Seite wird auch noch behauptet, es diene dem Schutz irgenderwelcher Schwächeren.[/quote]

Die österreichische Rechtsordnung ist auf Deutschland nicht übertragbar. Das Recht am eigenen Bild stellt den Schutz der Privatsphäre in den Vordergrund (§22 KUG). Als Abgrenzung hierzu §23 KUG, allerdings inzwischen aufgweicht durch den europäischen Gerichtshof im Urteil Caroline von Monaco.

ZITATZum OP will ich noch sagen: Solange Du keine Nacktfotos von fremden Kinder in den Kalender stellen willst, wirst Du kaum von jemanden belangt werden. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn die Machart Deiner Bilder auch sonst keinen Anlaß geben, der die abgebildeten Menschen in Aufruhr versetzen könnte, dann wird von denen kaum wer bereit sein, wegen der Prozesskosten in Vorkasse zu gehen. Warum auch? Was gäbe es schon zu holen?[/quote] [/quote]


Aber sicher gibt es etwas zu holen: Schadensersatz aus nicht gezahlten Honorarvergütungen. da gibt es nichts daran zu rütteln. Dazu geht man zu einem Rechtsanwalt, der schaut sich diverse Honorarvereinbarungen mit ähnlichen Inhalt an (Auflage, Motive, Kosten) und errechnet daraus den durchschnittlichen Honorarsatz. Dann wird etwas draufgeschlagen (weil der Richter sowieso eher nach unten abweicht), lange und teuer über den Honorarsatz verhandelt. Ergebnis: der Fotograf muß zahlen nebst den Gerichtskosten.

Hinzu kommt, daß Verstöße eine strafbare Handlung darstellen (§33 KUG). Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Insofern ist eine solche Veröffentlichung ohne Genehmigung kein Kavaliersdelikt.

Ciao,

Thomas



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RE: Rechte auf Fotos

#24 von matthiaspaul , 26.08.2006 11:09

ZITAt (Dicker-Moench @ 2006-08-26, 1:30) von dem Jungen habe ich die Genehmigung, war nur ein Beispiel. Ist nämlich mein Neffe.[/quote]
:-) Alles klar.

Viele Grüße,

Matthias



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RE: Rechte auf Fotos

#25 von GBayer , 26.08.2006 20:09

ZITAt (tbiegel @ 2006-08-26, 9:13) ZITAt (GBayer @ 2006-08-25, 21:47) ZITATNa, Euch hat man schön hergerichtet! /rofl.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="rofl.gif" />[/quote]ZITATZum OP will ich noch sagen: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn die Machart Deiner Bilder auch keinen Anlaß geben, der die abgebildeten Menschen in Aufruhr versetzen könnte, dann wird von denen kaum wer bereit sein, wegen der Prozesskosten in Vorkasse zu gehen. Warum auch? Was gäbe es schon zu holen?[/quote] [/quote]Aber sicher gibt es etwas zu holen: Schadensersatz aus nicht gezahlten Honorarvergütungen. da gibt es nichts daran zu rütteln. Dazu geht man zu einem Rechtsanwalt, der schaut sich diverse Honorarvereinbarungen mit ähnlichen Inhalt an (Auflage, Motive, Kosten) und errechnet daraus den durchschnittlichen Honorarsatz. Dann wird etwas draufgeschlagen (weil der Richter sowieso eher nach unten abweicht), lange und teuer über den Honorarsatz verhandelt. Ergebnis: der Fotograf muß zahlen nebst den Gerichtskosten.Thomas [/quote]
Diese Drohkulisse aufbauen und am köcheln halten ist m.E. verwerflich. Damit wollen Fotoprofis und Agenturen den gewöhnlichen Bildermacher abwehren, der ihnen eventuell den Pfeffer von der Butter ihres Brots streitig machen könnte. Klar machen Juristen freudig mit, weil sie von beiden Seiten leben. Toll ist das nicht.

Ungeachtet aller Bedrohungen seitens Berufsbedroher und Menschenverängstiger sei hier noch einmal darauf verwiesen: Sie alle können gar nichts tun, solange es keine Initiative Betroffener (erkennbar Abgebildeter) gibt. Zum Glück muß man schon sagen, können nur Leute mit viel Geld überhaupt in solchen Sachen vor Gericht ziehen. Allein die Erstauskunft bei einem Anwalt kostet schon 400.- €, wobei da erst zu klären/entscheiden ist, ob die Sache weiter verfolgt werden kann/soll. Bis zu einem "Sieg" in letzter Instanz kostet die Durchsetzung einer Bedrohung soviel Geld in Vorkasse, daß es vermutlich häufiger passiert, daß ein Blitz einen Fotoknipser ins Stativ trifft, als einen solchen mit rechtskräftigem Urteil zu treffen.

Servus
Gerhard



 
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RE: Rechte auf Fotos

#26 von tbiegel , 27.08.2006 08:39

ZITAt (GBayer @ 2006-08-26, 20:09) ZITAt (tbiegel @ 2006-08-26, 9:13) ZITAt (GBayer @ 2006-08-25, 21:47) ZITATNa, Euch hat man schön hergerichtet! /rofl.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="rofl.gif" />[/quote]ZITATZum OP will ich noch sagen: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn die Machart Deiner Bilder auch keinen Anlaß geben, der die abgebildeten Menschen in Aufruhr versetzen könnte, dann wird von denen kaum wer bereit sein, wegen der Prozesskosten in Vorkasse zu gehen. Warum auch? Was gäbe es schon zu holen?[/quote] [/quote]Aber sicher gibt es etwas zu holen: Schadensersatz aus nicht gezahlten Honorarvergütungen. da gibt es nichts daran zu rütteln. Dazu geht man zu einem Rechtsanwalt, der schaut sich diverse Honorarvereinbarungen mit ähnlichen Inhalt an (Auflage, Motive, Kosten) und errechnet daraus den durchschnittlichen Honorarsatz. Dann wird etwas draufgeschlagen (weil der Richter sowieso eher nach unten abweicht), lange und teuer über den Honorarsatz verhandelt. Ergebnis: der Fotograf muß zahlen nebst den Gerichtskosten.Thomas [/quote]
Diese Drohkulisse aufbauen und am köcheln halten ist m.E. verwerflich. Damit wollen Fotoprofis und Agenturen den gewöhnlichen Bildermacher abwehren, der ihnen eventuell den Pfeffer von der Butter ihres Brots streitig machen könnte. Klar machen Juristen freudig mit, weil sie von beiden Seiten leben. Toll ist das nicht.

Ungeachtet aller Bedrohungen seitens Berufsbedroher und Menschenverängstiger sei hier noch einmal darauf verwiesen: Sie alle können gar nichts tun, solange es keine Initiative Betroffener (erkennbar Abgebildeter) gibt. Zum Glück muß man schon sagen, können nur Leute mit viel Geld überhaupt in solchen Sachen vor Gericht ziehen. Allein die Erstauskunft bei einem Anwalt kostet schon 400.- €, wobei da erst zu klären/entscheiden ist, ob die Sache weiter verfolgt werden kann/soll. Bis zu einem "Sieg" in letzter Instanz kostet die Durchsetzung einer Bedrohung soviel Geld in Vorkasse, daß es vermutlich häufiger passiert, daß ein Blitz einen Fotoknipser ins Stativ trifft, als einen solchen mit rechtskräftigem Urteil zu treffen.

Servus
Gerhard
[/quote]

Da bist Du falsch informiert: Das Anwaltshonorar ist in Deutschland frei aushandelbar. Erst vor Gericht gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Zum 2. kann nach §33 KUG der Verstoß gegen das Gesetz von jedem angezeigt werden, nicht nur von Betroffenen. Zum 3. gibt es in Deutschland ein unsägliches Abmahnverfahren (Homepagebetreiber wissen, wovon die rede ist), das in diesem Fall gerade für Punkt 2 relevant ist.

BTW: Ich weiß ja nicht, wie es in Österreich so ist, aber auch vor Änderung des Anwaltshonorarrechtes war die Erstberatung deutlich preiswerter als 400 Euro.

Zuvor waren die Kosten nach gegenstandswert gestaffelt. Bei weniger als 300 Euro gegenstandswert kostete die Erstberatung 17 Euro, 301-600 Euro dann 30 Euro, 601-900 Euro kommen 47 Euro Anwaltskosten für die Erstberatung in Frage. Maximal waren es 227 Euro bei einem gegenstandswert von 7000 Euro.

Wäre es Dir übbrigens Recht, wenn man Dich fotografiert, Du später in irgend welchen Publikationen das Foto siehst, ohne jedes Entgeld erhalten zu haben?

Abgesehen davon, daß mit Deiner rechtsauffassung es keine privatsphäre mehr gibt. Jeder darf jeden fotografieren und die Bilder ungefragt publizieren. Zumal Fotos ja auch in dritte und vierte Hände weitergereicht werden können. Der Kalenderverlag kann die Fotos weiter verkaufen, irgend wann könnten die Bilder dort publiziert werden, wo man sie eigentlich nicht sehen wollte...

Auch das Posieren für ein Foto darf nie als Einwilligung in eine Publikation interpretiert werden, weil ohne Schriftstück der Publikationsgegenstand nicht benannt ist. Auch auf diese Weise würden dann Fotos dorthin gelangen, wo man sie bzw. sich nicht sehen wollte.


Ciao,

Thomas



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RE: Rechte auf Fotos

#27 von matthiaspaul , 27.08.2006 13:49

Schönen Sonntag, Leute.

Ich bitte Euch, die Zitat-Funktion nicht überzustrapazieren, sonst müssen wir den Verschachtelungs-Modus wieder ausschalten. Vier Zitatebenen sind hier wirklich nicht notwendig, um sich auf die früheren Beiträge zu beziehen, und nur genau das, was notwendig ist, ist auch das, was im Zitat bleiben sollte. Löscht also bitte, was keinen Bezug hat. Danke.

Viele Grüße,

Matthias



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