da das Deutsche Recht vorschreibt, das man Personen nur dann (als wesentlicher Bestandteil seines Hauptmotivs) fotografieren darf, wenn man deren Erlaubnis eingeholt hat (Recht am eigenen Bild) und diese Bilder auch nur nach Einholung der Zustimmung der Abgebildeten veröffentlichen darf, dächte ich, dass es doch ganz sinnvoll wäre, wenn man hier seine Erfahrungen auf diese Anfragen in anderen Sprachen zusammenfassen könnte?!
Hier also (aufgrund meines kürzlichen Toscana-Urlaubs) meine Fragen in der italienischen Übersetzung, die mir der Hotelier freundlicherweise übersetzt hat:
dt.: "Darf ich bitte ein Foto von Ihnen machen?"
ital.: "Posso fare una foto con lei, per favore?"
dt.: "Darf ich dieses Foto zu privaten Zwecken (im Internet) veröffentlichen?"
ital.: "Ti voglio cihiedere, se posso publicare questa foto per interessi privati (nel sito internet)?"
Ich hoffe auf rege Ergänzung (in hoffentlich nicht selbst Wort für Wort) übersetzten weiteren Versionen, es sei denn jemand ist WIRKLICH sattelfest in der jeweiligen Fremdsprache ... man könnte sich ja da außer englisch noch französich, spanisch, griechisch, bayrisch ... vorstellen - die üblichen halt ... (sächsisch könnte ich selber noch bieten - oder besser "säggssch"
Zitat von mullarda das Deutsche Recht vorschreibt, das man Personen nur dann (als wesentlicher Bestandteil seines Hauptmotivs) fotografieren darf, wenn man deren Erlaubnis eingeholt hat (Recht am eigenen Bild) ...
Das stimmt nicht!
Man darf es nur nicht veröffentlichen, fotografieren schon!
Das Recht am eigenen Bild, insbesondere die §§ 22-24, versetzt den Abgebildeten in bestimmten Grenzen in die Lage, über die Verbreitung seines Bildnisses zu entscheiden, es stärkt somit sein Selbstbestimmungsrecht. Es handelt sich um ein Persönlichkeitsrecht zum Schutz vor ungewollter Darstellung, woraus sich die Unzulässigkeit einer Bildnisveröffentlichung schon dann ergibt, wenn sie ohne Einwilligung des Abgebildeten geschieht. Die hier deutlich werdende Stärkung der Persönlichkeit liegt in ihrer starken Verletzlichkeit gerade und vor allem gegenüber Bildveröffentlichungen begründet, die aufgrund ihrer Reichweite und dem daraus hervorgehenden hohen Wirkungsgrad besonders leicht Persönlichkeitsrechte verletzen können.
Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein.
Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit
Zitat von mullar da das Deutsche Recht vorschreibt, das man Personen nur dann (als wesentlicher Bestandteil seines Hauptmotivs) fotografieren darf, wenn man deren Erlaubnis eingeholt hat (Recht am eigenen Bild) ...
Das stimmt nicht!
Man darf es nur nicht veröffentlichen, fotografieren schon!
Unabhängig davon, wie die Gesetzeslage ist, halte ich es für sinnvoll, solche Sätze zu kennen.
Außerdem geht es im Ausland nicht unbedingt nach deutschem Recht.
Mit Höflichkeit und Fragen ist man im Zweifel auf der sichereren Seite.
"excuse me, could i "please take a picture of you"
(ohne das Anführungszeichen, aber sonst wandelt die Forumssoftware das "please" in einen Smilie um)
ist eine Möglichkeit, ein paar einleitende Sätze können aber wesentlich zum Erfolg beitragen. Viele der Personen die abgebildet werden sollen wollen schliesslich wissen worum es geht. Dazu kommt das die meisten Personen im englischsprachigen Raum auch kontaktfreudiger sind und einen gerne in Gespräche verwickeln. Ist eine Hilfe und trägt der Natürlichkeit der Abbildung bei.
Danke für die bisherigen Meinungen, Berichtigungen und aufklärenden Worte, auch wenn Sie im Sinne meines Ansinnens nichts Konstruktives enthielten /unsure.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="unsure.gif" />
Ooops Mark war schneller - Deine Übersetzung ins englische natürlich ausgenommen. Heißt es in dem Fall dann eigentlich:
May I publish the foto for private use in WorldWideWeb?
@Stefan: Die Frage mit dem Recht des jew. Auslands habe ich mir auch schon gestellt, bin aber zu dem Schluss gekommen, dass wenn ich die Bilder auf einer deutschen page veröffentliche, ich auch Deutsches Recht einhalten muss und dass heißt nunmal Erlaubnis einholen ...
Zitat von Stefan68Unabhängig davon, wie die Gesetzeslage ist, halte ich es für sinnvoll, solche Sätze zu kennen.
Außerdem geht es im Ausland nicht unbedingt nach deutschem Recht.
Mit Höflichkeit und Fragen ist man im Zweifel auf der sichereren Seite.
Gute Idee, Lars!
Behauptungen wie diese (man darf Menschen nur mit Einwilligung fotografieren, außerhalb ihrer Privatsphäre) verbreiten sich im Netz wie ein Buschfeuer als gefährliches Halbwissen!
Wie: "Im Dunkeln lesen ist ungesund für deine Augen"
...im Zweifelsfall frage ich doch aber lieber nach und bin auf der sicheren Seite. Und es ist auch höflicher. "Halbwissen" hin oder her. /dry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="dry.gif" />
ZITATMay I publish the foto for private use in WorldWideWeb?[/quote]
Laut amerikanischem Recht, gilt ebenfalls die erste Phrase, da dort selbst die reine Abbildung der Erlaubnis bedarf. Es ist auch wichtig daran zu denken das es nicht erlaubt ist alles abzulichten was sich im öffentlichen Raum befindet. Dies gilt zum Beispiel für das Chrysler Building. es kann schon passieren das man darauf hingewiesen wird das Abbildungen mit Stativ (egal ob eines mit einem oder drei Beinen, es stellt einen professionellen Charakter der Aufnahme dar) _nicht_ erlaubt sind. Ich habe diese Erfahrung innerhalb von Grand Central machen dürfen, fotografieren ist grundsätzlich erlaubt, nur eben nicht mit Stativ, dafür benötigt man eine Genehmigung (kostet fast 100$ und dauert fast eine Woche bis zur Ausstellung). Seit Juni dieses Jahres gilt in den USA ebenfalls das Abbildungen von Verkehrsanlagen (im Speziellen Bahnanlagen und Flughäfen) strikt verboten sind. Also Vorsicht bei Aufnahmen in Zügen. Ich habe eine Genehmigung durch einen freundlichen Zugführer bekommen, der von meiner XD begeistert war und mit mir nach dem Ende der Fahrt in die Verwaltung gegangen ist und mir geholfen hat eine "permission for photografic work" zu erlangen. Bei NJTransit ist die kostenlos.
@Lars ich hätte auch die Erwähnung des WWW unterlassen und einfach nur nach "professionell use" gefragt, das WWW hat gerade im prüden Amerika einen nicht ganz so seriösen Ruf.
@ Mark: Danke für die durchaus wichtigen Hinweise!
Wie ist das mit dem professional use zu verstehen? Ich mache das Ganze doch eigentlich for private use only?! Dass ich die Bilder hierbei mit Halb-, Voll- oder Nichtprofis diskutiere, tut doch nichts zur Sache - also wirklich mal nur unsere kleine Galerie-Präsentation betrachtet. Ich mache keine Vernisage damit und verdiene auch kein Geld, arbeite in niemandes Auftrag und lasse mich auch von niemandem finanzieren. Ist das professional use?
das "professional use" meint in diesem Falle das du mehr als nur "im Album abheften" damit vorhast. Das ganze ist nicht unbedingt im Wortsinne zu verstehen. Aber eigentlich ergibt das ganze so doch auch einen Sinn, den eine professionelle Nutzung schliesst "Geld verdienen" ja nicht mit ein. Du nutzt die Bilder um deine Profession, die Fotografie zu entwickeln, zu fördern. Der Beruf oder die berufliche Nutzung verbindet man im englischen nicht zwingend mit dem Wort (aus Erfahrungen heraus).
Mich wundert, dass wir keinerlei User mit französischen oder spanischen Sprachkenntnissen haben sollen /huh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="huh.gif" />
Aus aktuellem Anlass: kann mir jemand sagen, was "darf ich ein Foto von Ihnen machen und ins Indernet stellen?" auf indisch heisst? /blum.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blum.gif" />
Kann mir jemand sagen ob ich Bilder die bei einer öffenlichen Veranstaltung aufgenommen wurden (Reitturnier) hier in die Galerie stellen darf? Ich kenne die Leute die ich da fotografiert habe wie gesagt gar nicht und kann keine erlaubnis einholen...