@Rhamsis
Untrennbare Werte wie DSLR oder Computer schreibe ich über eine Dauer von 4 Jahren ab.
Früher waren wohl mal 8 Jahre vorgeschrieben, was sich als unrealistisch herausgestellt hat...
Wenn mal eine externe Festplatte sein muß, dann fällt diese (falls unter 400,-- Euro [oder waren's doch 200,--?] unter GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) und wird im laufenden Jahr "verballert".
Ob das so vollkommen korrekt ist?
Ich bin kein Fachmann in diesem Bereich.
Auf jeden Fall gab's seitens des Finanzamtes keine Nachfragen in den letzten Jahren... /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />