Danke Euch an viele Anregungspunkte /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" /> Dass Geschmäcker unterschiedlich sind, ist klar. Ich werde das mit dem Hinweis einfügen, auf jeden Fall umsetzen.
also vielleicht sollte ich es klarer schreiben: Alek hat das ganze fabriziert unter meiner ästhetischen Anleitung /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />
Musik auf der Homepage würde ich mir sparen! Oder nur wenn du selbst die Musik komponiert hast, obwohl...
Ich habe den Ärger schon hintermir mit den Herren ninja.gif die immer nur dein bestes wollen.
Gruß[/quote]
Ich denke, was bei euch die Gema ist, ist bei uns die SUISA. Und die macht nur Probleme, wenn noch irgendwelche Ansprüche bestehen. Wenn du jetzt ein klassisches Stück nimmst (ich meine richtig klassisch, also schon ein paar Jahrhundertchen alt), hast du keine Probleme damit, denn dann sind sämtliche Ansprüche schon längstens verjährt...
@DAT EI: Das sehe ich auch so! Den ich bezweifel das es noch eine Aufnahme von vor ein PAAR JAHRHUNDERTEN gibt. /biggrin.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="biggrin.gif" /> /laugh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="laugh.gif" />
Und selbst auf Lieder von toten Interpreten haben die Kinder der Kinder der Kinder der Kinder der Kinder die Rechte auf solch ein Stück!
Musik auf HP = Finger Weg oder GEMA zahlen --> ist meine Meinung
ich habe dieses Foto aus dem Flugzeug gemacht. Es ist eine Wolkendecke und drei kleine Wölkchen, die darüber geschwebt haben.
VG
Thomas
Zu Musik:
ich habe darüber nachgedacht, und wir wissen, wie es mit der GEMA aussieht. Deshalb muss ich erstmal darauf verzichten, es sei den, jemand stellt mir sein eigenes Stück zur Verfügung. Es muss musikalisch natürlich passen ( etwas ruhiges in Richtung Elektrojazz).
ZITAT8) Ich will eine Komposition von XY einspielen. Wie lange gelten dessen Schutzrechte? In der BRD erlöschen die Rechte 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Sie gehen im Normalfall nach dessen Tod auf seine Erben über. Im Jahr 2002 sind also "frei" die Kompositionen von bis zum 31.12.1931 gestorbenen Komponisten.
9) Der Komponist ist schon länger als 70 Jahre tot, kann ich ein Werk von ihm dann samplen? Nur wenn die bei der Bearbeitung und der Aufnahme des Werkes mitwirkenden Künstler ebenfalls schon 70 Jahre lang tot sind. Ansonsten muss man deren Rechte beachten.[/quote] Quelle: http://www.rechtsmanagement.de/forum_faq.html Also, wenn du ne alte Aufnahme findest, wo die Interpreten shcon seit 70 Jahren tot sind, dürfte das kein Problem sein ;-) Ansonsten musst du nach Künstlern suchen, welche NICHT in der GEMA sind.
Vielleicht ne uralte Wagneraufnahme ;-) Aber möglicherweise findest du auch im Internet die ein oder andere Aufnahme, welche unter freier Lizenz steht bzw. privat aufgenommen oder per Synthedingser gemacht wurde und somit nicht der GEMAknebelung unterliegt. Ansonsten können auch einige freie Musikprogramme eingelesene Noten abspielen und dies dann als Midifile speichern - die Noten sind bei den Klassikern ja lizenzfrei.