RE: Dimage Z1 und Garantie

#1 von schmidt_as ( gelöscht ) , 02.07.2005 10:02

Guten Morgen,

ich habe im Januar 2004 eine Dimage Z1 gekauft. Nun konnte man nicht mehr vom Sucher aufs Display umschalten. Ich habe die Kamera darauf zu meinem Händler gebraucht, der diese eingeschickt hat. Nun erhielt ich heute einen Kostenvoranschlag über 72,11 Euro zuzüglich Transport.

Aber es müsste doch min. 2 Jahre Garantie auf ein Neugerät sein, oder?!

Vielen Dank
Alexander



schmidt_as

RE: Dimage Z1 und Garantie

#2 von Sonnenkind ( gelöscht ) , 02.07.2005 10:29

ZITATAber es müsste doch min. 2 Jahre Garantie auf ein Neugerät sein, oder?![/quote]

NEIn!

1 Jahr Garantie (freiwillig! gegenüber dem Hersteller!
2 Jahre Gewährleistung (gesetzlich) ! gegenüber dem Händler, wobei DU nach einem halben Jahr in der Beweispflicht bist!

Aber es müsste in diesem Forum doch min. 1 Suchfunktion geben, oder?!

Da findest Du alles weitere!



Sonnenkind

RE: Dimage Z1 und Garantie

#3 von sojus12 ( gelöscht ) , 02.07.2005 10:35

Hallo!
Herzlich willkommen im Forum!

1. Hast Du gleich beim Abgeben der Kamera darauf hingewiesen, dass es ein Garantiefall sein müsste? Normalerweise gibt man eine Kopie des Kassenzettels ab und kreuzt auf dem Reparaturauftrag das Feld "Garantie" an, damit die bei Minolta gleich Bescheid wissen.
Ansonsten solltest Du halt jetzt nachträglich mal mit Deinem Kassenzettel zum Händler gehen und ihn auf die Garantie hinweisen. Normalerweise kann er dann den Kassenzettel nachschicken.

2. In der Branche, in der ich arbeite (Elektrowerkzeuge) kommt es öfters vor, dass ein Garantiefall nicht anerkannt wird, weil das Gerät unsachgemäß behandelt wurde bzw. weil die Garantie nur für Herstellerfehler, nicht aber für Verschleißteile gilt.
Das kann aber auch Branchenspezifisch sein; mach Dir da mal nicht zuviel Sorgen.

Falls auf dem Kostenvoranschlag kein Vermerk draufsteht, daß es aus diesem oder jenem Grund keine Garantie ist und falls Dir die Kamera nicht gerade aus dem 15.Stock eines Hochhauses gefallen ist, würde ich auf jeden Fall Klärung beim Händler suchen.

Normalerweise müssten auf Kameras bei Privatpersonen mindestens 2 Jahre Garantie sein.

viele Grüße und Good Luck,
Thomas.



sojus12

RE: Dimage Z1 und Garantie

#4 von sojus12 ( gelöscht ) , 02.07.2005 10:40

UUps, sorry!
"Sonnenkind" ist mir gerade zuvorgekommen.
Falls die Garantie doch nicht solange ist, wie von mir vermutet, ist das mit der Beweispflicht immer so eine Sache...
Im schlimmsten Fall ist vielleicht eine Art "Kulanz" seitens des Herstellers oder des Händlers möglich- vielleicht indem Minolta Dir nur die Teile berechnet und die Arbeitseit erlässt, oder umgekehrt...
Gruß
Thomas.



sojus12

RE: Dimage Z1 und Garantie

#5 von Sonnenkind ( gelöscht ) , 02.07.2005 10:50

@Sojus

ZITATFalls die Garantie doch nicht solange ist, wie von mir vermutet, ist das mit der Beweispflicht immer so eine Sache...[/quote]

Da wirfst Du was durcheinander, eine Beweispflicht gibt es bei der Garantie nicht, sondern bei Gewährleistung (Unterschiede wurden hier schon oft durchgekaut)
Garantie ist ohne Wenn und Aber!
Aber dafür bei Minolta nur ein Jahr.



Sonnenkind

RE: Dimage Z1 und Garantie

#6 von schmidt_as ( gelöscht ) , 02.07.2005 11:30

Die Kamera ist nicht durch unsachgemäßen Gebrauch kaputt gegangen.
Erstens hat die Kamera erst ca. 290 Bilder gemacht und zweitens hat sie überhaupt keine Gebrauchsspuren – sieht aus wie neu.

Was ich jetzt aber nicht versteh. Meines Wissens gibt es doch in der Bundesrepublik seit ein zwei Jahren ein Gesetz das der Hersteller verpflichtet ist auf Geräte mind. 2 Jahre Garantie zu geben. Oder hab ich da was missverstanden?

Ja, der Händler hat den Rep.auftrag ausgefüllt und dabei "Garantiefall" angekreuzt. Kassenbon hatte ich auch dabei.

Ich werde jetzt am Montag selber mal bei Minolta anrufen und versuchen den Fall zu klären. Jedenfalls es das das letzte Gerät, welches ich von Minolta kaufe. Bin wirklich enttäuscht.
Meine alte Analogkamera von Olympus hatte mehr als 10 Jahre auf dem Buckel und wurde an jeden Strand mitgenommen.

Viele Grüße
Alexander



schmidt_as

RE: Dimage Z1 und Garantie

#7 von Dat Ei , 02.07.2005 11:59

Hey Alexander,

Du hast es falsch verstanden. Der Hersteller ist nicht Dein Vertragspartner, sondern der Verkäufer. Die Gesetzgebung nimmt den Verkäufer zwei Jahre lang in die Pflicht, eine Gewährleistung zu erbringen. Innerhalb der zwei Jahre gibt es zwei Perioden, die bereits oben in den Postings dargestellt wurden. In den ersten sechs Monaten geht der Gesetzgeber von einem "Fehler ab Werk" aus. Hier müßte der Verkäufer Dir nachweisen, daß der Defekt durch unsachgemäßen Gebrauch entstand. Ab dem 7. bis zum 24. Monat der Gewährleistung dreht sich die Beweislast allerdings um, so daß der Käufer dem Verkäufer nachweisen muß, daß der Fehler ab Werk und nicht durch unsachgemäßen Gebrauch entstand. In der Regel verzichten aber die Verkäufer in dieser Phase auf den Nachweis durch den Käufer, aber wenn es hart auf hart kommt, muß Du ab dem 7.Monat den Nachweis führen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die sowohl im zeitlichen Umfang, als auch im Leistungsumfang über die gesetzlich geregelte Gewährleistung hinausgehen, aber auch darunter bleiben kann. Bei Minolta ist diese internationale Garantie auf 1 Jahr beschränkt. Nach 1 Jahr ist Minolta als Hersteller also raus aus der Nummer. Somit bleibt Dir nach 1 Jahr bis zum Ende des 2.Jahres bleibt Dir einzig der Verkäufer, um Deine Ansprüche geltend zu machen. Von daher kannst Du Dir den Anspruch bei Minolta sparen.


Dat Ei



Dat Ei  
Dat Ei
Beiträge: 1.863
Registriert am: 11.06.2004


RE: Dimage Z1 und Garantie

#8 von Sonnenkind ( gelöscht ) , 03.07.2005 08:58

...wobei anzumerken ist, da Komi mit 1 Jahr absolut im Schnitt liegt!



Sonnenkind

   


  • Ähnliche Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag
| 2002- © so-fo.de | minolta-forum.de |
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz