Ich habe ein riesiges Problem mit meiner Dimáge S414.
Ich habe ein Ansmann Ladegerät und 2000er Ansmann Akkus. Wenn die Akkus vollgeladen sind und ich die Kamera einschalte, sind die Akkus sofort leer.
Wenn ich normale Batterien nehme kann ich die Kamera einschalten aber nur im PLAY Modus. Sobald ich auf Foto - Manuell oder Auto gehe, geht Sie sofort aus. Ohne das dass Objektiv einfährt, also sie ist sozusagen Tod.
Ist die Kamera kaputt?
Ich habe die Kamera im April 04 gekauft. Im Garantie Heft von Minolta steht nur 1 Jahr Garantie. In Deutschland sind es doch aber 2 Jahre oder?
Bevor ich die Kamera abschreibe, würde ich erst einmal einen anderen Akku-Satz versuchen .BATterien sind bei Digicams generell nicht so der Bringer, weil ihre Spannung zusammenbricht, sobald ihnen etwas höhere Ströme abverlangt werden. Ansmann-Akkus müssen nicht zwangsläufig besonders gut sein, hängt immer davon ab, wo die gerade zugekauft haben. Auch bei den Ladegeräten gibt es bei Ansmann sehr unterschiedliche Levels (was die Elektronik und damit die Akku-Behandlung angeht). Kann sogar sein, dass nur ein einzelner Akku seinen Geist aufgegeben hat. Hast Du ein Messgerät, mit dem Du das nachprüfen könntest?
Sollte ein zweiter (intakter) Akkusatz auch keine Hilfe bringen, dann liegt es vielleicht doch an der Kamera. Dann musst Du Dich mal bei Minolta in Bremen erkundigen, wie das mit Einschicken zur Reparatur usw. geregelt wird. Dass Minolta nur ein Jahr Garantie gibt, ist durchaus korrekt. Hier gilt es wieder den feinen Unterschied zwischen (Firmen-)Garantie und gesetzlich vorgeschriebener Gewährleistung zu beachten. Die Garantie ist ein freiwilliger Zusatz zum Gesetz. Was das für Dich bedeutet, können aber andere hier bestimmt besser erläutern.
Zitat von MannheimerAber das mit der Garantie habe ich leider nicht ganz kapiert...
Ich versuch's mal ganz knapp (und hoffe, dass mich einer korrigiert, wenn ich daneben liege... /unsure.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="unsure.gif" />)
Gewährleistung:
Vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dauert für Neuware 24 Monate. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer/Hersteller kostenlos eine Nachbesserung (Reparatur) oder einen Austausch durchführen. Will er die Kosten auf den Kunden abwälzen, muss er nachweisen, dass dieser den Fehler zu verantworten hat (unsachgemäße Bedienung, Gewalteinwirkung...). In den folgenden 18 Monaten liegt die Beweispflicht jedoch beim Kunden. Da muss er glaubhaft machen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war.
Garantie:
Regelt die Serviceleistungen, die der Hersteller dem Kunden über das Gesetz hinaus anbietet. Also z.B. eine Vor-Ort-Garantie, wie sie bei Computer-Monitoren üblich ist, einen kostenlosen Austausch innerhalb der ersten 12 Monate ohne "Beweispflicht" des Kunden o.ä.