Zitat von Mark
Hinter dem Schriftzug steht aber immer noch der Konzern KonicaMinolta, egal ob sie den Schriftzug nutzen oder nicht.
ZITATdaß wir eine Schriftart verwenden, die Minolta selbst nicht mehr verwendet (und daher im Internet freigegeben hat)
Nicht alles was im Internet "frei erhältlich" ist, ist für jedermann freigegeben. Ich bin mir sicher das mit der Nutzung des Schriftsatzes AGB's verbunden sind die eine kommerzielle Nutzung ausdrücklich verbieten, eine Nachfrage und schriftliche Nutzungserlaubnis von KoMi halte ich für zwingend notwendig.
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Genau das habe ich ja weiter oben selbst schon geschrieben. Und auch genau deshalb kläre ich das ja mit meinem Patentanwalt. (Habe ich weiter oben übrigens auch schon geschrieben.)
ZITATZITATdaß Minolta eigentlich nichts dagegen haben sollte, wenn alte Minolta-Liebhaber etwas für die alten Schätzchen basteln.[/quote]
Ich will dir in diesem Punkt nicht den Mut nehmen, aber aus den Erfahrungen, hier mit dem Forum basierend, halte ich genau das für sehr unwahrscheinlich. Ich würde vor einem Geschmacksmusterschutz unbedingt eine Genehmigung KoMi's einholen, denn egal wie spitzfindig, die haben mehr Geld und damit mehr Anwälte.
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Da ich/wir so etwas zum ersten Mal machen, kann ich dazu nix sagen und mich nur auf ein "schauen wir mal, was passiert" einlassen.
ZITATZITATAuf unser Beispiel übertragen, heißt das, daß es natürlich genug Handgriffe ähnlicher Art gibt, das aber noch lange nicht heißt, daß man dafür keinen Gebrauchsmusterschutz bekommt. Man muß nur nachweisen, daß eine größere "erfinderische Höhe" vorliegt und sich unser Handgriff in wesentlichen technischen Aspekten unterscheidet resp. besser ist.[/quote]
Mal von den "juristischen Spitzfindigkeiten" abgesehen, für mich bekommt das einen faden Beigeschmack, Du übernimmst die Idee eines anderen und schützt sie für dich damit nur du sie kommerziell nutzen kannst? Hört sich nach Bill Gates an.
Vielleicht bin ich zu sehr vom Freiheitsgedanken geprägt (die Gedanken sind frei), aber ich finde das nicht so schön.
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Und auch der Japaner hat nicht als erster Mensch auf der Erde einen Handgriff für eine Kamera entworfen. /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />
Der Unterschied - und auch das habe ich ja schon geschrieben - ist, daß wir den Griff nicht 1:1 abkupfern, sondern nur die grundsätzliche Idee eines Handgriffes - die aber wie gesagt auch für den Japaner nichts Neues ist - aufgreifen. So wie der Griff gebaut ist und was an Grips drinsteckt hat nichts mehr mit der Japanversion zu tun.
Gates? Na ja...
ZITATZITATZumal wir beim europäischen Patent- und Markenamt anmelden. Es tut also nichts zur Sache, wenn jemand in Amerika oder Asien was ähnliches hat.[/quote]
Übrigens, einem Asiaten steht es völlig frei dasselbe in Europa zu tun, es hat nichts damit zu tun wo der Einreichende herkommt.
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Das habe ich auch nicht verneint. Aber wenn er hier nicht angemeldet hat, dann hat er nicht... /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />
Vielleicht hat ja KoMi schon die Anwälte aktiviert, während wir hier noch diskutieren und sie den Thread mitgelesen haben... /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />