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Zitat von ingobohn
>| Da ich keine Ahnung von Spiegelreflexkameras habe und
>| keinen Bock habe diese für teures Geld überprüfen zu
>| lassen verkaufe ich diese Kamera als defekt. Ich habe
>| keine Ahnung ob diese Kamera defekt ist. Kann auch sein
>| das Sie perfekt funktioniert. Keine Ahnung!
>
> Er scheint sich also absichtlich dumm zu stellen!
Danke, sehr aussagekräftig, dieses Zitat von "stefan220273"... ;-)
Gutes Material für meine Beschwerde bei eBay...
Die Aussage, daß eine Überprüfung Geld kostet, zeigt ja schon zweierlei:
Der Verkäufer weiß sehr wohl, daß es eine Service-Leistung namens
Kamera-Check gibt (die allerdings üblicherweise nur von Profis in
Anspruch genommen wird, solange man nicht sowieso den Verdacht hat,
daß etwas mit dem Gerät nicht stimmt). Er weiß auch, daß Kamera-
reparaturen in der Regel sehr teuer sind. Mit anderen Worten,
der Mann kennt sich (zumindest grob) aus, von "keine Ahnung" kann
überhaupt keine Rede sein.
Hinzu kommt noch, daß ich dem Verkäufer die Inanspruchnahme einer
solchen professionellen Dienstleistung ja quasi durch meine eigene
(genauso stichhaltige) Analyse schon erspart habe.
Obendrein habe ich dem Verkäufer empfohlen, mit den Gerätschaften
zum Fotofachgeschäft seines Vertrauens zu gehen, und sich dort
die Defekte demonstrieren zu lassen (wenn er das wirklich nicht
selbst könne), sich über Reparaturmöglichkeiten und -kosten zu
informieren, und sich ein Angebot einzuholen, was ein Händler
ihm noch für seine Ausrüstung anbieten würde (meiner Ansicht nach
überhaupt nichts, sobald die Fehler offenbar werden). Dabei würde
die Kamera ja ebenfalls von einem Fachkundigen überprüft, noch
dazu kostenlos.
Daß er den Gang zum Fachhändler offensichtlich nicht angetreten hat,
zeigt nur, welche Absichten er verfolgt und daß er genau weiß,
daß ihm das sowieso keine neuen Erkenntnisse gegenüber meiner
Einschätzung bringen würde.
Aufgrund der Vorgeschichte Böses schon ahnend, habe ich dem Verkäufer
sogar noch (unverlangt aber nicht grundlos) eine Kurzbeschreibung der
Fehler formuliert, die er für eine Nachfolge-Auktion verwenden möge
(falls er's nicht lassen könne), falls er das aus Mangel an Sachkenntnis
nicht selbst ausdrücken könne. Zweck der Übung war, daß er sich auch
in diesem Punkt nicht mehr hinter "Unkundigkeit" verstecken könne.
Es gibt also überhaupt keine Ausflüchte: Solange er die Kamera
nur als "defekt?" anbietet und die Fehler verschweigt, handelt es
sich hier ganz klar um einen vorsätzlichen Betrugsversuch, denn
bekannte Fehler müssen (nicht nur nach deutschem Recht) beim
Gebrauchtverkauf angegeben werden - und das ist natürlich völlig
unabhängig vom 12-monatigen Gewährleistungsanspruch nach EU-Recht,
gilt also selbst dann, wenn er die diesbezügliche Anwendung des
EU-Rechts für ihn als Privatmann explizit ausschließt. Solange
die Beschreibung der Ware nicht den Tatsachen entspricht, kann
ein Käufer immer (d.h. auch bei einer Auktion) vom Kauf zurücktreten.
Für eine rechtlich saubere Auktion müßte er die Kamera also als
"defekt!" und mit expliziter Beschreibung der vier Fehler einstellen -
auf die Gefahr hin, dann nur noch den Preis zu erzielen, den der
Fotoschrott auch real wert ist (z.B. als Ersatzteillager), und
den würde ich in diesem Fall auf etwa 10 - 35 Euro schätzen.
Viele Grüße,
Matthias