/wink.gif" style="vertical-al" /> Forum Übersicht - Vermischtes » Neues Gesetz zum Ablichten von Personen

RE: Neues Gesetz zum Ablichten von Personen

#1 von eugene g. ( gelöscht ) , 30.04.2004 06:40

Hallo,

eh Ihr ins Gefängnis müsst, /laugh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="laugh.gif" /> /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" /> anbei eine Information zum Ablichten von Personen. Im Zeitalter der Digiknipser und sinlosen Klatschpresse gar nicht so vekehrt, finde ich. Die neuen Regelungen beziehen sich wohl nicht nur auf Fotoprofis und Prominente...



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Schutz der Intimsphäre: Paparazzi droht Gefängnis



Ob Boris Becker oder Ex-Frau Barbara, Caroline von Monaco oder ihr als schlagfertig bekannter Prinz Ernst-August - sie sind die Lieblingsopfer der Paparazzi. Doch jetzt können sie vielleicht ruhiger schlafen, denn aufdringlichen Fotoreportern droht künftig in Deutschland der Knast.


Alle Fraktionen stimmten geschlossen


Fotografen, die heimlich Prominente in intimen Situationen abseits der Öffentlichkeit ablichten, müssen in Zukunft mit Gefängnis von bis zu einem Jahr rechnen. Trotz Protesten von Medienverbänden verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend mit den Stimmen aller Fraktionen ein Gesetz, das erstmals einen strafrechtlichen Schutz der Intimsphäre auch vor Bildaufnahmen gewährleistet. Mit dem Gesetz, dem nun noch der Bundesrat zustimmen muss, sollen auch Frauen vor Aufnahmen von Foto-Spannern und Video-Voyeuren geschützt werden. Bislang konnten sie sich nur mit Hilfe von Zivilgerichten wehren.


Pressefreiheit eingeschränkt?
Zuvor hatte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) die Kritik zahlreicher Medienverbände bekräftigt. "Der Schutz der Pressefreiheit ist nicht genügend gewahrt", sagte der Justiziar des Verbandes, Benno Pöppelmann. In die gleiche Kerbe hauen Zeitungsverleger, der deutsche Pressrat sowie ARD und ZDF.


Parteien: Gesetzeslücke geschlossen
In der Bundestagsdebatte wiesen Politiker von Koalition wie Opposition die Vorwürfe zurück. Ihrer Meinung nach wird die Pressefreiheit nicht eingeschränkt. Vielmehr werde eine Gesetzeslücke geschlossen, wonach das eigene Wort bislang besser als das eigene Bild geschützt gewesen sei. Die SPD-Abgeordnete Gisela Hilbrecht sagte, das Gesetz wende sich "gegen Verantwortungs- und Geschmacklosigkeit". Der Rechtsexperte der CDU, Siegfried Kauder, sagte, das Gesetz sei zwar "nicht elegant, aber praktikabel".


Schutz vor Spannern
Ausgangspunkt der Überlegungen für ein neues Gesetz waren Mahnungen des Bundesdatenschutzbeauftragten. Er hatte auf Berichte hingewiesen, nach denen Voyeure verstärkt mit modernen Handy-Kameras oder Webcams (live übertragende Internet-Kameras) arglose Menschen in intimen Situationen fotografieren. So würden Frauen heimlich in Umkleidekabinen fotografiert, Damentoiletten videoüberwacht oder Webcams in Solarien installiert.




Strafen wie beim Abhören
Dem neuen Gesetz zufolge sollen Täter mit Haftstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden können. Bislang existierte nur eine entsprechende Strafbestimmung für das Abhören von Telefonen und dem Bruch des Postgeheimnisses. Folge des Gesetzes ist, dass auch die heimliche Aufnahme eines Menschen in einem Garten strafbar ist, der sichtbar abgeschirmt ist. Das trifft vor allem so genannte Paparazzis, die Prominente fotografieren.


Auch ernster Journalismus betroffen
DJV-Justiziar Pöppelmann meinte jedoch, dass der geplante Tatbestand zu weit gefasst und zu unbestimmt sei. Nach seinen Worten würde mit der Bestimmung auch der investigative politische Journalismus getroffen. So dürfe künftig ein hochrangiger Politiker nicht mehr "in eindeutiger Situation" abgelichtet werden, auch wenn dieser einerseits immer wieder öffentlich den Wert der Ehe hochhalte, andererseits aber Ehebruch begehe.
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eugene g.

   


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