RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#16 von Kamishi , 15.06.2007 02:47

Hallo zusammen,
erst mal danke fuer eure Anmerkungen!
das ich hier keine Mitleidsnummer brauche, sondern um technische Hilfe bitte ist denke ich klar ersichtlich /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" /> soviel zu dieser Sache..

Der Mietwagen hatte bei uns keine solche Abdeckung fuer den Kofferraum - und das ist in Neuseeland auch kein Standart (genausowenig bei neueren Automodellen wo es oft immer noch Zusatzausstattung ist (z.B. bei Passat).
In der Versicherungsklausel steht auch was davon, dass ein liegenlassen im Kofferraum als fahrlaessig gillt - soweit finde ich meinen Platz im Fussraum der Rucksitzbank noch als am sinnfollsten..
Das man seine Sachen normalerweise mitnimmt war mir auch klar /glare.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="glare.gif" /> - wir sind drei Wochen durchs Neuseelaendische Nirvana gereist und hatten wirklich immer alles dabei (was extrem umstaendlich ist) - am letzten Tag noch jemanden zum Flughafen gebracht und danach eben noch eingekauft - Kameraueberwacht, belebt und nicht weit entfernt, sowie nur kurz - da ich selber kein Dieb bin, wuerde ich das als Laie nicht gefaehrdent einstufen.. naja - hinterher ist man immer schlauen.. /pardon.gif" style="vertical-align:middle" emoid="ardon:" border="0" alt="pardon.gif" />
Diese Versicherung bietet also de facto fuer solche Kombies keinen Versicherungsschutz - heatte ich ein runtergefallene Kamera melden sollen? (was ich irgendwie fuer fahrlaessiger halte..) -

Werde mal reinschreiben wenn sich was neues Ergibt.

Gruesse aus Neuseeland
Christoph

PS: hatte natuerlich bei Abschluss das Problem fahrlaessigkeit angesprochen.. "alles kein Problem" - /tongue.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="tongue.gif" />


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RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#17 von RainerT , 15.06.2007 07:16

ZITAt (OliverN @ 2007-06-14, 21:04) ...
Für meinen geplanten Rom-Besuch schob ich aber dermaßen Panik, daß ich mich für folgende Foto-Versicherung (http://www.fairsicherungsladen-freiburg....-fairsicherung/) entschieden habe.
...[/quote]

Nach allem was ich im Netz je gefunden habe, ist die Versicherung vom Fairsicherungsladen die beste Fotoversicherung für Amateure. Für Profis habe ich bessere (allerdings auch deutlich teurere) Versicherungen gefunden. Meine Ausrüstung ist zur Zeit über eine Reisegepäckversicherung mit ausgehandelten Zusatzklauseln speziel für das Fotoequipment abgesichert (Ich zahle aber auch mehr als für eine normale Reisegepäckversicherung).

Allerdings reicht die Versicherung leider nicht immer.


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RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#18 von manfredm , 15.06.2007 08:09

ZITAt (Kamishi @ 2007-06-15, 2:47) ...
In der Versicherungsklausel steht auch was davon, dass ein liegenlassen im Kofferraum als fahrlaessig gillt - soweit finde ich meinen Platz im Fussraum der Rucksitzbank noch als am sinnfollsten..
...[/quote]
Das habe ich auch so in Erinnerung, als ich mich vor ein paar Jahren für solche Versicherungen interessiert habe, waren alle Angebote so daß
- Die Ausrüstung im Verschlossenen, aber unbewachtem Auto, auch im Kofferraum nicht versichert ist,
- auch nicht im Hotelzimmer, wenn man dieses verlassen hat, man müsste die Ausrüstung in einem Safe haben,
- auch nicht, wenn man sie irgendwo zwar bei sich hat, aber einen Moment nicht im Blick: das hieße also, wenn ich, die Kamera am Stativ fotografiere, der Fotorucksack hinter mir liegt, ist die restliche Ausrüstung in diesem nicht versichert.
Aus diesen Gründen habe ich solche Versicherungen als nicht sinnvoll empfunden.


Gruß,
Manfred


 
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RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#19 von Sonnenkind ( gelöscht ) , 15.06.2007 15:24

@Kamishi
ZITATIn der Versicherungsklausel steht auch was davon, dass ein liegenlassen im Kofferraum als fahrlaessig gillt - soweit finde ich meinen Platz im Fussraum der Rucksitzbank noch als am sinnfollsten..[/quote]

Sorry, Kamishi, aber diese Schlußfolgerung ist etwas gewagt, im Gegenteil, das hätte Dich warnen müssen.
Aber wie Du sagst, hinterher...

ZITATDiese Versicherung bietet also de facto fuer solche Kombies keinen Versicherungsschutz - heatte ich ein runtergefallene Kamera melden sollen? (was ich irgendwie fuer fahrlaessiger halte..) -[/quote]

Fahrlässiger nicht, aber dafür strafbar... Außerdem hättest Du ein Problem, wenn die Versicherung den Schrott sehen will, der gehört dann nämlich ihr! /blink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blink.gif" />


Sonnenkind

RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#20 von 01af , 15.06.2007 16:16

ZITAt (Kamishi @ 15. 6. 2007, 2.47 h) In der Versicherungsklausel steht auch was davon, daß ein Liegenlassen im Kofferraum als fahrlässig gilt ...[/quote]
Als fahrlässig vielleicht, aber nicht als grob fahrlässig. /dry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="dry.gif" />


ZITAt (Kamishi @ 15. 6. 2007, 2.47 h) ... soweit finde ich meinen Platz im Fußraum der Rücksitzbank noch als am sinnvollsten.[/quote]
Ähem -- die Logik dieser Argumentation müßtest du noch einmal erklären ... /wacko.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wacko.gif" />


ZITAt (Kamishi @ 15. 6. 2007, 2.47 h) Hatte natürlich bei Abschluß das Problem Fahrlässigkeit angesprochen ... "alles kein Problem" ...[/quote]
Schade, daß du nicht auch das Problem "grobe Fahrlässigkeit" angesprochen hattest. /pardon.gif" style="vertical-align:middle" emoid="ardon:" border="0" alt="pardon.gif" />

Denn Fahrlässigkeiten bzw. die Folgen davon sind selbstverständlich versichert -- deswegen "kein Problem". Wenn ich niemals fahrlässig wäre und mich immer und in jeder einzelnen Sekunde vollständig umsichtig verhielte, dann kann auch nichts passieren, und ich bräuchte gar keine Versicherung. Eine Versicherung, die nur zahlt, wenn keine Fahrlässigkeit vorlag, ist so sinnlos wie ein Film für eine Digitalkamera. Wir sind alle nur Menschen, und wir machen alle mal Fehler. Dafür ist eine Versicherung da. Interessant ist deshalb immer, wo die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit gezogen wird. Denn die grobe Fahrlässigkeit ist es, die die Versicherung von ihrer Verpflichtung befreit (von Ausnahmen abgesehen).

-- Olaf


Politische Korrektheit und Vernunft sind nicht miteinander vereinbar, Am-Stock-Gehen ist eine Sportart, und Minolta baut keine Kameras mehr.


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RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#21 von Sonnenkind ( gelöscht ) , 15.06.2007 16:32

@01af
/good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" />
Mit Deinen Ausführungen zur Fahrlässigkeit hast Du völlig recht.
Das Beispiel mit dem Kofferraum passt in diesem speziellen Fall allerdings nicht:
Aus der leichten Fahrlässigkeit wäre in diesem Fall grobe Fahrlässigkeit geworden, weil der Kofferraum durch die
fehlende Abdeckung einsehbar war. Ebenso natürlich der Fußraum.

Der Unterschied zwischen leicht und grob kann durchaus vom Einzelfall abhängen.
Ein Dachdecker, der seinem Kollegen einen Dachziegel zuwirft und einen Passanten trifft, handelt zumindest leicht fahrlässig (aber wie gesagt: ein Richter entscheidet vielleicht gleich auf grobe Fahrlässigkeit). Hat der Dachdecker geworfen, obwohl er gesehen hat, daß unten einer läuft, war es mit Sicherheit grob fahrlässig.


Sonnenkind

RE: Fotoversicherung P&P zahlt nicht - Hilfe

#22 von poessi , 16.06.2007 00:44

ZITAt (Kamishi @ 2007-06-15, 2:47) Der Mietwagen hatte bei uns keine solche Abdeckung fuer den Kofferraum - und das ist in Neuseeland auch kein
Standart (genausowenig bei neueren Automodellen wo es oft immer noch Zusatzausstattung ist (z.B. bei Passat).[/quote]

huh? Das wäre mir neu, Abdeckungen sind normalerweise bei den mir bekannten Kombis Serie.
Was oft nicht Serie ist, aber meist kostenloses Sonderzubehör sind Fangnetze. Das ist zumindest bei Audi so
und ich glaube nicht das es VW Konzernintern anders handhabt (im Gegenteil hat der Passat trotz gleicher Plattform
und günstigerem Preis die bessere Serienausstattung).
Das ist auch in Neuseeland so, beim Variant steht da bei Serienausstattung "cargo net / luggage cover"...

Was ich mir vorstellen könnte ist das die Abdeckung, die bei vielen Kombis herausnehmbar ist (zumindest bei denen
mit geteiltumlegbarer Rückbank) , von der Mietwagenfirma entfernt wurde, bevor sie ein Kunde "dauerhaft entfernt"... ;o)

Zurück zum Thema:

ZITATIn der Versicherungsklausel steht auch was davon, dass ein liegenlassen im Kofferraum als fahrlaessig gillt - soweit finde ich meinen Platz im Fussraum der Rucksitzbank noch als am sinnfollsten..[/quote]

Also ich denke eigentlich das der Innenraum eher als grob fahrlässig anzusehen ist, weil eben definitiv immer einsehbar.

Ich fürchte das sich da nichts machen lässt... Versicherungen sichern sich selbst da leider oft am besten ab...

Gruß,
Reinhard


I've seen things you people wouldn't believe. Attack ships on fire off the shoulder of Orion.
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