2. Die Kamera hat einen kleinen Gehäuseschaden (Riss um eine der vorderen Befestigungsschrauben, 2 Haarrisse am Prismengehäuse). Die Kamera habe ich gebraucht gekauft und sie hatte die Fehler damals schon. Laut Vorbesitzer gab es keinen Sturz. Konica Minolta bezeichnet dies als "Stoß- oder Fallschaden" und erkennt dies nicht als Garantiefall an.
Und jetzt kommt's:
Der "freundliche" Herr bei KoMi in Bremen behauptet, sie könnten aus rechtlichen Gründen auch den Softwarefehler nicht kostenlos beheben, weil die Kamera noch einen anderen, nicht zur Garantie gehörenden Fehler besitzt. Wenn eine Kamera solch einen Mangel aufweise, seien sie dazu verpflichtet, die gesamte Kamera gegen Berechnung auf Fehler zu untersuchen und würden das Softwareupdate nicht unabhängig davon ausführen.
Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf ca. 250 Euro. Es bleibt mir ansonsten lt. KoMi nur der unreparierte Rückversand zu 16 Euro.
Ist das nicht ein bisschen frech? Ich meine, die Kamera funktioniert FEHLERLOS bis auf die unter o.g. Link stehenden Software-Bugs dieser Serie. Hat jemand von euch schon mal Ähnliches erlebt? Oder ist das ein Fall für die Verbraucherzentrale bzw. den Rechtsanwalt?
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Beim Thema "Riss im Gehäuse" neige ich dazu, dem Vorbesitzer zu glauben. Für mich sieht es am ehesten danach aus, als ob die Befestigungsschraube werksseitig zu tief eingedreht wurde und deshalb das Gehäuse gerissen ist. Die Schraube auf der Seite mit Riss sitzt jedenfalls deutlich tiefer als die auf der gegenüberliegenden Seite. Dies dürfte m.E. nicht sein. Das Gehäuse hat auch keine Schrammen o.ä., die auf eine äußere Einwirkung hindeuten würden.
FRAGE: Hat jemand eine Dynax 7 (analog), bei der sich im Gehäuse einer oder mehrere Risse OHNE äußere Einwirkung gebildet haben? Ich habe so etwas bisher nur bei Nikon erlebt, aber der "freundliche" KoMi-Mitarbeiter behauptet, so einen Serienfehler gäbe es bei der Dynax 7 nicht.
puuh, das hört sich nicht gut an. Ich bin kein "rechtskundiger", aber innerhalb der Garantiezeit liegt meines wissens die Beweislast beim Hersteller, danach beim Kunden. Soweit ja nicht schlecht. Äußerliche Krafteinwirkungen sind mit Sicherheit von der Garantie ausgeschlossen. Darauf pocht ja Minolta nun. Den Gegenbeweis führen ist wohl nur schwer möglich.
Ich hatte was ähnliches mit der AE-1 meines Vaters vor vielen Jahren. Er hatte Sie mal fallen lassen, und da war ein Sprung im Glas einer Sucherecke. Die Cam funktionierte aber dennoch weiterhin. Als ein paar Jahre später die AE-1 nicht auslöste, und mein Vater die zu Canon schickte, sagten die natürlich, Gehäuse gebrochen, Fallschaden, Reparatur einige 100 DM. Was nun tun? Reparieren lassen, oder lassen. Er hatte sie reparieren lassen. Die Cam habe ich heute noch, und mittlerweile nach eigener Reparatur weiß ich, daß das "Nichtauslösen" auf einen verschmutzten shuttermagnet zurückzuführen ist.
ZITAt (OliverN @ 2.03.2006 - 16:11) Ich hatte was ähnliches mit der AE-1 meines Vaters vor vielen Jahren. Er hatte Sie mal fallen lassen, und da war ein Sprung im Glas einer Sucherecke. Die Cam funktionierte aber dennoch weiterhin. Als ein paar Jahre später die AE-1 nicht auslöste, und mein Vater die zu Canon schickte, sagten die natürlich, Gehäuse gebrochen, Fallschaden, Reparatur einige 100 DM.[/quote]
Hm, der Fall scheint in der Tat vergleichbar zu sein. Wobei allerdings ein Nichtauslösen bei so einem sichtbaren schaden (incl. gebrochenes Glas) noch aus Sicht des Technikers einen Zusammenhang vermuten lassen könnte. Das gilt in meinem Fall nicht, handelt es sich doch bei den Softwarefehlern um klar definierte Fehlfunktionen, die von KoMi selbst als Fehler dieser Serie beschrieben wurden. Es ist offensichtlich, dass das mit den Gehäuseschäden in keinem Zusammenhang steht. Ich werde wohl doch einen Rechtsanwalt suchen müssen.
Ich schätze mal, daß Deine D7 älter als 12 Monate ist. Dann gilt nämlich meines Wissens nicht mehr die gesetzliche Gewährleistung in Deutschland, sondern die (freiwillig) vom Hersteller gewährte Garantie. Und damit die Garantie-Richtlinien des Herstellers!
KonicaMinolta stünde nicht alleine da, wenn sie sich auf die Position "Gehäuseschäden = CA* >> Bearbeitung des Geräts nur bei (kostenpflichtiger) Beseitigung der (kundenseitig verursachten) Schäden" besteht. Andere Elektronik-Hersteller handhaben das genauso. Ich weiß nicht, ob ein Rechtsanspruch auf Firmware-Update bei gleichzeitigem Verzicht auf Behebung der Gehäuseschäden besteht.
*(Customer Abused = vom Kunden verursachte Schäden)
ZITAt (fwiesenberg @ 2.03.2006 - 17:14) Ich schätze mal, daß Deine D7 älter als 12 Monate ist. Dann gilt nämlich meines Wissens nicht mehr die gesetzliche Gewährleistung in Deutschland, sondern die (freiwillig) vom Hersteller gewährte Garantie. Und damit die Garantie-Richtlinien des Herstellers![/quote]
Hm, ich glaube da verwechselst du was :-)
Die gesetzliche Gewährleistung dauert 24 Monate. Die Garantie des Herstellers in diesem Fall aber nur 12 Monate. Die Kamera ist weniger als 12 Monate alt - laut Garantiekarte. Da ich sie gebraucht gekauft habe, habe ich aber nur die ausgefüllte und datierte Garantiekarte (die noch gilt), aber keinen Kaufbeleg. Somit kann ich wohl nur die Garantie, nicht jedoch die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen.
Dumm gelaufen oder was? Sieht so aus.
Schade, ich mochte die Dynax 7. Aber jetzt vergeht mir gerade vollends das letzte Bisschen Lust, auf eine dazu kompatible Sony DSLR zu warten, soweit mir diese nicht schon nach dem "Selbstmord" der KoMi-Photoabteilung vergangen ist. Ich werde wohl die Dynax 7 für 16 Euro zurückschicken lassen, sie dann bei eBay verscherbeln und die Objektive erst mal einlagern um zu sehen, ob ihr Wert noch steigt wenn Sony endlich was rausbringt. Oder ich schmeiße alles in die Ecke und will erst mal nichts mehr von Minolta hören, bis meine Laune sich irgendwann wieder gebessert hat.
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Ach übrigens - die Beseitigung der Softwarefehler ist so weit ich das der Mitteilung von Minolta/Konica Minolta entnehmen kann nicht an die Garantiezeit gebunden. Aber was nützt es, wenn sie das nur zu machen bereit sind, wenn ich die kleinen Risse im Gehäuse für 250 Euro reparieren lasse. Toll.
ZITAt (JayBee @ 2.03.2006 - 17:36) Stelle dir 'mal selbst die Frage, wie oft du in die Situationen kommst, wo einer der drei beschriebenen Fehler auftritt.
Es hört sich ziemlich weinerlich an, wenn du alleine aus diesem nichtigen Grund die Lust an deiner D7 verlierst.[/quote]
ZITATDa ich sie gebraucht gekauft habe, habe ich aber nur die ausgefüllte und datierte Garantiekarte (die noch gilt), aber keinen Kaufbeleg. Somit kann ich wohl nur die Garantie, nicht jedoch die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen.[/quote]
Versuch, den Kaufbeleg noch zu bekommen und bring das Teil zum Händler. Mal sehen, wie der reagiert. Er muss ja grds. nachbessern - und zwar innerhalb der ersten 6 Monate nach kauf der Kamera ohne Murren (gesetzliche Vermutung, dass der Fehler schon zum Verkaufszeitpunkt bestand). Ansonsten würde ich es drauf ankommen lassen, sofern Du eine Rechtsschutzversicherung hast.
ZITAt (JayBee @ 2.03.2006 - 17:36) Stelle dir 'mal selbst die Frage, wie oft du in die Situationen kommst, wo einer der drei beschriebenen Fehler auftritt.
Es hört sich ziemlich weinerlich an, wenn du alleine aus diesem nichtigen Grund die Lust an deiner D7 verlierst.[/quote] Ja, vielleicht bin ich etwas "weinerlich" drauf heute. Das wird wieder.
Wenn ich die Kamera in der normalen Einstellung lasse, komme ich oft in diese Situation, weil ich ungefähr bei jedem zweiten Bild die Abblendtaste benutze, und ca. 30% Bilder im Hochformat mache. Also komme ich bei 15% der Bilder in die Situation, dass die Kamera blockiert. Aber ich kann natürlich auch das Hochformat-Display per Custom-Funktion unterdrücken. Dann tritt dieser Fehler nicht in Erscheinung. Tatsächlich habe ich das bisher schon so gemacht, und ich muss sagen, dass ich auch ohne das Hochformat-Display leben kann. Die anderen beiden Bugs stören mich nicht groß.
Trotzdem fühle ich mich fies behandelt. Naja. Ich gehöre eben nicht zu den Leuten, die immer gleich den Vorgesetzten verlangen und sich "durchbrüllen". Das muss man wohl, um kulant behandelt zu werden. Ich hab selber ne Zeit lang im Service gearbeitet (bei Computern), aber so bin ich nicht mit meinen Kunden umgegangen. Das immer wieder zu hörende Lob über den Service in Bremen kann ich auf Grund dieser Erfahrung nicht nachvollziehen.
ZITAt (TMi @ 2.03.2006 - 17:50) /huh.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="huh.gif" /> Versuch, den Kaufbeleg noch zu bekommen und bring das Teil zum Händler. Mal sehen, wie der reagiert. Er muss ja grds. nachbessern - und zwar innerhalb der ersten 6 Monate nach kauf der Kamera ohne Murren (gesetzliche Vermutung, dass der Fehler schon zum Verkaufszeitpunkt bestand). Ansonsten würde ich es drauf ankommen lassen, sofern Du eine Rechtsschutzversicherung hast.[/quote] Der Händler ist ein (so weit ich weiß rennomierter) Versandhändler. Und das Kaufdatum lt. Garantiekarte war der 28. April 2005. Es ist also mehr als 6 Monate her.
Ehrlich gesagt wundere ich mich ein wenig, dass zu diesem späten Zeitpunkt noch Kameras mit so "alten" Seriennummern verkauft wurden.
Jetzt hab ich erst mal den Vorbesitzer angemailt, mit der Bitte, mir SCHRIFTLICH zu bestätigen, dass der Schaden nicht durch äußere Einwirkung entstanden ist. Naja, das wird aber wohl auch nix bringen. Oder sehe ich das zu negativ?
ZITATTrotzdem fühle ich mich fies behandelt. Naja. Ich gehöre eben nicht zu den Leuten, die immer gleich den Vorgesetzten verlangen und sich "durchbrüllen". Das muss man wohl, um kulant behandelt zu werden. Ich hab selber ne Zeit lang im Service gearbeitet (bei Computern), aber so bin ich nicht mit meinen Kunden umgegangen. Das immer wieder zu hörende Lob über den Service in Bremen kann ich auf Grund dieser Erfahrung nicht nachvollziehen.[/quote]
Auf Grund der derzeitigen Situation bei der KoMi-Foto-Sparte wäre es durchaus möglich, daß die MA in Bremen angewiesen wurden so wenige (Gewährleistungs/Kulanz) Reparaturen wie möglich zuzulassen.
Weitere Fragen: Hast du 'mal in die Liste geschaut, bei welchen Objektiven der Fehler NICHT auftritt? Hast du ein Objektiv, welches dort NICHT in der Liste steht? Wie oft setzt du dieses Objektiv im Hochformat ein?
Sorry, aber dieses Update ist in meinen Augen so unwichtig, daß ich mir deshalb keine Gedanken machen würde...
Wenn es eine Dynax 7D wäre, würde ich allerdings sämtliche Reparaturen und Updates durchführen. Bei dem Haufen Kinderkrankheiten... Ich weiß schon, warum ich mir (noch) keine Dynax 7D kaufe...
ZITAt (JayBee @ 2.03.2006 - 18:02) Weitere Fragen: Hast du 'mal in die Liste geschaut, bei welchen Objektiven der Fehler NICHT auftritt? Hast du ein Objektiv, welches dort NICHT in der Liste steht? Wie oft setzt du dieses Objektiv im Hochformat ein?[/quote] Ja, ich habe geschaut. Und ja, ich habe bisher nur zwei Objektive (bin neu bei Minolta). Beide stehen nicht in der Liste, d.h. der Fehler tritt bei beiden auf: Ein Minolta 70-210/4 und ein Tokina 28-70/2.8. Das Tokina steht natürlich schon deshalb nicht drin, weil es nicht von Minolta ist. Der Fehler tritt damit aber trotzdem auf. Und wie gesagt, ca. 30% Hochformat (vorsichtig geschätzt), ca. 50% mit Abblendtaste. Die könnte übrigens ein bisschen besser positioniert und leichtgängiger sein. Das aber nur am Rande.
Das tut mir leid, daß Du Ärger mit der Reparatur der Kamera hast...
Schwierige Sache, wenn man versucht, unparteiisch zu bleiben und beide Seiten zu verstehen...
Ich habe schon von Fällen gehört, in denen der Minolta Service auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden eine Kamera repariert hat, *ohne* für die Funktionstüchtigkeit garantieren zu müssen. Vielleicht lassen sie sich ja nach gutem Zureden oder schriftlicher Versicherung auf sowas ein?
Wenn man gewillt ist, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen, dann sollte sich eigentlich eine Lösung finden lassen...
Die Gehäuseschale könntest Du Dir natürlich auch bei einer unabhängigen Werkstatt reparieren lassen - oder vielleicht sogar selbst tauschen, wenn Du feinmechanisch Erfahrungen hast.
Oder eben, daß Du irgendwie glaubhaft machst, daß die Kamera wirklich keinen Fallschaden hatte - aber das dürfte schwierig sein.
Du mußt davon ausgehen, daß Minolta - wenn wir mal annehmen, daß sie nicht böswilligerweise die Reparatur verweigern - lange Erfahrung mit Sturzschäden und Spannungsrissen etc. hat und (von wenigen Zweifelsfällen mal abgesehen) anhand des Schadensbildes und unter Berücksichtigung der jeweiligen Konstruktion sehr gut beurteilen kann, wie ein Fehler zustande gekommen sein mag.
Ich halte einen Spannungsriß bei einer so wertig verarbeiteten Kamera wie der Dynax 7 für relativ unwahrscheinlich - jedenfalls an einer unbelasteten Gehäusestelle. Wenn es generelle Schwachstellen gibt, dann sollten sie Minolta mittlerweile bekannt sein. Der Rückwandverschluß ist z.B. eine solche Schwachstelle.
Auch denkbar wäre eine bereits früher erfolgte (unfachmännische) Reparatur, bei der die Schraube nicht mit dem richtigen Drehmoment angezogen wurde... Da auch Du die Vorgeschichte der Kamera nicht kennst, dürfte Dir der Aufbau einer hieb- und stichfesten Beweiskette schwerfallen...
Hoffentlich bekommt die Sache noch eine gute Wendung.
Viele Grüße,
Matthias
PS. Hier übrigens der Link zur Vorgeschichte (hättest IMHO keinen neuen Thread aufmachen müssen):
ZITAt (matthiaspaul @ 2.03.2006 - 23:44) Hoffentlich bekommt die Sache noch eine gute Wendung.[/quote] Hallo Matthias,
vielen Dank für den Zuspruch!. Ja, ich bin eigentlich sicher, dass es eine wie auch immer geartete gute Wendung geben wird.
Falls ich die Gehäuseschale selbst tauschen möchte (ein bisschen Erfahrung hab ich, allerdings bisher nicht mit Minolta AF-Kameras), wo bekäme ich die her? Aber vielleicht werde ich doch zuerst nochmal mit Minolta darüber reden, ob das Software-Update nicht doch auch so gemacht werden kann, auch wenn ich nach dem heutigen Telefonat mit einem der dortigen Mitarbeiter keine große Hoffnung habe.
Die Idee, die Gehäuseschale selber auszutauschen bzw. von einer Werkstatt tauschen zu lassen und die Kamera dann nochmal zum Update einzusenden, ist vermutlich nicht so gut. Mit Sicherheit werden sie den Vorgang mit der Seriennummer in der Datenbank haben und diese Reparatur als Fremdeingriff werten. Vielleicht werde ich diesen Gedanken aber bei meinem nächsten Anruf mit Bremen einfach mal ganz offen ansprechen. Es hängt natürlich auch davon ab, wie aufwändig so ein Tausch ist. Wenn ich stundenlang damit beschäftigt bin oder über 100 Euro für den Tausch bezahlen muss, ist es vermutlich günstiger, wenn ich die Kamera samt deklarierter kleiner Mängel einfach verkaufe. Der Verlust ist dann geringer.
Jetzt werde ich wohl erst mal eine Woche abwarten, weil ich gerade eine Menge anderes um die Ohren habe. Daher reagierte ich vielleicht auch etwas übernervös. Dann wird man sehen. Ich werde dann davon berichten.