ZITAt (Giovanni @ 2.03.2006 - 17:58) Der Händler ist ein (so weit ich weiß rennomierter) Versandhändler. Und das Kaufdatum lt. Garantiekarte war der 28. April 2005. Es ist also mehr als 6 Monate her.
Ehrlich gesagt wundere ich mich ein wenig, dass zu diesem späten Zeitpunkt noch Kameras mit so "alten" Seriennummern verkauft wurden.
Jetzt hab ich erst mal den Vorbesitzer angemailt, mit der Bitte, mir SCHRIFTLICH zu bestätigen, dass der Schaden nicht durch äußere Einwirkung entstanden ist. Naja, das wird aber wohl auch nix bringen. Oder sehe ich das zu negativ?[/quote]
Hi Giovanni,
gleich mal vornweg, ich moechte weder den Service von KoMi in Schutz nehmen noch Dir was unterstellen!
Die Garantie gewaehren die Hersteller in den meisten Faellen (welche Bedingungen KonicaMinolta an die Garantie knuepft weiss ich nicht) nur den Erstkaeufern (die Kamera wurde von Dir nach diesem Text zu urteilen gebraucht gekauft), also haette KoMi ja Recht, wenn sie Dir die Kamerareparatur in Rechnung stellen (mal ganz davon abgesehen, dass es etwas kleinlich ist, wenn man dann noch Geld fuers Firmwareupdate oben drauf haut, obwohl es nach ihren eigenen Aussagen umsonst sein sollte).
Nun zur Gewaehrleistung, die muss Dir ja jeder Haendler 2 Jahre lang gewaehren (nach 6 Monaten gilt Beweislastumkehr), nur der 'private Wiederverkaeufer' muss sie Dir nicht gewaehren. Nach neuem EU-Recht kann er Dir 6 Monate Gewaehrleistung geben (und wenn er diese Gewaehrleistung nicht explizit ausschliesst, dann gilt das Recht automatisch).
Tja, nur wird Dir das alles nichts bringen, da Du die Kamera ja schon eingeschickt hast und diese Erfahrung gemacht hast. Mein Rat waere gewesen -da ja noch eine Garantie gegenueber dem Erstkaeufer besteht- ueber ihn die Garantieleistungen abzuwicklen, mit Uebernahme der Versandkosten (dabei entsteht dem Erstkaeufer ja kein Schaden, nur ein wenig Zeitaufwand, also sollte das bei den meisten Leuten klappen, wenn man sie freundlich darum bittet).
Zum Sevicegebahren mancher Hersteller kann ich aber sagen, dass sie in den meisten Faellen richtig liegen mit ihren Annahmen (ich moechte Dir nichts unterstellen, siehe oben) in Bezug auf Sturz oder Fallschaeden.
Meistens laeuft das so ab, die Hersteller bekommen eine Kamera in deren Fehlerbeschreibung explizit erwaehnt wird, dass der Schaden durch einen Sturz aufgetreten ist. Diesen Fall dokumentieren die Seviceleute in einer Datenbank mit Bilder und urteilen nachher bei aehnlichen Faellen ueber die rechtmaessigkeit des Anliegens, sprich ist es ein Garantiefall, oder flunkert der Kunde.
Nun die ehrlichen Kunden gucken dabei in die Roehre -sofern sie es nicht explizit beweisen koennen, oder es ist ein offensichtlicher Materialfehler- aber in ca. 85-90% der Faelle liegt der Service richtig. Woher ich diese Annahme habe, fragst Du dich, von einem Servicemitarbeiter eines Kameraherstellers (nicht KoMi).
Viele Gruesse und einen guten Ausgang wuenscht
mrbee