@happy-friends
ZITATVon meinem Verständnis her sehe ich es so, daß bei Konzerten (die ja nur in den seltensten Fällen eine geschlossene Veranstaltung darstellen) bereits mit der Erteilung der Fotoerlaubnis die grundlegende Erlaubnis zur Veröffentlichung gegeben ist. Wie sonst sollte eine Zeitung tags drauf auch ihren Bericht mit einem Foto abrunden, wenn sie eine Abmahnung oder Klage in den nächsten Wochen von wem auch immer erwarten müßte - man hat ja schon im Vorfeld seine Akkreditierung erhalten. Auch das Web als eine neumodische Art von Medien fällt meiner Meinung nach in die selbe Kategorie wie Zeitungen, ich habe noch nicht davon gehört, daß man nur durch das Präsentieren der Bilder der Künstler, die man ja zuvor mit deren ausdrücklicher Erlaubnis angefertigt hat, von diesen belangt werden wird.[/quote]
Leider deckt sich dein "Verständnis" nicht unbedingt mit dem Kunsturheberrechtsgesetz - KUG und dem Urheberrechtsgesetz - UrhG
Das sich für dich daraus noch keine juristischen Konsequenzen ergeben haben liegt schlicht daran, dass eine strafrechtliche Verfolgung vom Urheber selbst in die Wege geleitet werden muss, solange dir keine finanziellen Vorteile (sprich Verkauf der Bilder) lohnt es sich einfach nicht so richtig. Sollte laku.online einen Bildband von Michael Jackson ohne die Erlaubnis des Managments verlegen wollen, kann er sicher davon ausgehen, dass ein paar Herren in Armani-Anzügen und grossen Aktenkoffern vor seinem Haus auftauchen /biggrin.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="biggrin.gif" />
Anders ist es natürlich, wenn er die Bilder an Herrn Jackson verkauft. Übrigens hat er dann ebenfalls an seinem Bild ein Urheberrecht, dieses ist unveräusserbar, verkaufen kann er allenfalls das Bild und damit verbundene Nutzungsrechte. Die wiederum kann er im Paket verkaufen --> d.h. Michael Jackson kann heute aus Laku.onlines Bildern ein Poster machen und in fünf Jahren nochmal eine Schnabeltasse bedrucken. Oder die Nutzungsrechte werden nur für eine konkrete Nutzung, z.B. die des Posters verkauft, will er später noch die Schnabeltasse, muss Jacko nochmal nachfragen und natürlich nochmal Kohle rausrücken.
Was vielen auch nicht bekannt sein dürfte, ist die Tatsache, dass auch Werke der Baukunst, also jedes Gebäude an sich unter das Urheberrecht fallen. In der Galerie habe ich zwar schon oft bei Personenfotos den Hinweis gelesen, dass die Veröffentlichungsrechte bei Personenfotos vorliegen, einen Hinweis, dass Murphy+Jahn die Veröffentlichung der Bilder des Bonner Posttowers erlaubt haben allerdings noch nie. Doch gerade die "grossen" Architekten haben in den letzten Jahren in den Bildrechten an ihren Werken einen lukrativen Nebenerwerb entdeckt... aber das wäre ja schon wieder ein neues Thema.
Gruss Alex