Hallo!
Weil es gerade um das recht am eigenem Bild ging in einem anderen Thread, hier eine aktuelle Nachricht. Es geht um Fotos von Kunstwerken:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77382/from/rss09
Soweit,
Thomas
Hallo!
Weil es gerade um das recht am eigenem Bild ging in einem anderen Thread, hier eine aktuelle Nachricht. Es geht um Fotos von Kunstwerken:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77382/from/rss09
Soweit,
Thomas
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ZITAt (tbiegel @ 2006-08-28, 22:34) Weil es gerade um das recht am eigenem Bild ging in einem anderen Thread, hier eine aktuelle Nachricht. Es geht um Fotos von Kunstwerken:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77382/from/rss09 Thomas[/quote]
Ja, ja, Thomas... ich fühle mich angesprochen.
Was es in DE nicht alles gibt? Aber immerhin wissen wir jetzt, daß für diese schändliche Tat der Veröffentlichung nicht extra die Todesstrafe wieder eingeführt wurde. Schlimm genug, daß ab sofort 24.- € per anno für die weitere Veröffentlichung zu zahlen ist.
In Österreich kann sowas nicht durchgesetzt werden. Da bin ich ziemlich sicher.
Servus
Gerhard
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ZITAt (GBayer @ 2006-08-28, 22:57) Schlimm genug, daß ab sofort 24.- € per anno für die weitere Veröffentlichung zu zahlen ist.[/quote]Plus Mehrwertsteuer, also z. Zt. 27,84 Euro und ab 01.01.07 dann 28,56 Euro. /wacko.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wacko.gif" />
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Ein pauschales Urteil darüber abzugeben ist gewiß nicht einfach. Sicher hat ein Künstler ein Recht auf sein Kunstwerk. Wenn aber jemand etwas in öffentlich, für alle Menschen zugänglich, ausstellt, muß er damit rechnen das das Kunstwerk fotografiert wird. Für mich wäre es selbstverständlich bei der Weiterverbreitung, bei Ausstellung oder Internet, den Namen des Künstlers zu nennen. Wenn Künstler nicht wollen das ihre Kunstwerke fotografiert werden, dann sollen sie sich einen Keller mieten und dort, für niemanden zugänglich, ihre Werke selbst betrachten.
In dem Zusammenhang erinnere ich an Verhüllung des Reichstags. Christo wollte schon das sich viele Menschen sein Kunstwerk ansehen. Er hatte auch nichts dagegen wenn es fotografiert wurde. Aber wehe dem der in einer Fotoausstellung sein Kunstwerk präsentierte.
Er allein hatte das Recht Fotos zu veröffentlichen bzw. zu vermarkten. Mir ist ein Fall bekannt wo ein Foto des verhüllten Reichstags zu einem Fotowettbewerb einreichte wurde. Das Bild wurde nicht angenommen da das Recht am Kunstwerk nicht ihm gehören würde.
Ich finde so etwas reichlich abartig.
Gruß caesar
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ZITAt (caesar @ 2006-08-29, 10:27) In dem Zusammenhang erinnere ich an Verhüllung des Reichstags. Christo wollte schon das sich viele Menschen sein Kunstwerk ansehen. Er hatte auch nichts dagegen wenn es fotografiert wurde. Aber wehe dem der in einer Fotoausstellung sein Kunstwerk präsentierte.
Er allein hatte das Recht Fotos zu veröffentlichen bzw. zu vermarkten. Mir ist ein Fall bekannt wo ein Foto des verhüllten Reichstags zu einem Fotowettbewerb einreichte wurde. Das Bild wurde nicht angenommen da das Recht am Kunstwerk nicht ihm gehören würde.
Ich finde so etwas reichlich abartig.[/quote]
Wenn du eines deiner Fotos in einer oeffentlichen Ausstellung praesentierst, moechtest du dann, dass jemand anders dein Bild abfotografiert und in einem Wettbewerb einreicht? Das ist naemlich genau das gleiche.
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ZITAt (Michael H @ 2006-08-29, 10:45) Wenn du eines deiner Fotos in einer oeffentlichen Ausstellung praesentierst, moechtest du dann, dass jemand anders dein Bild abfotografiert und in einem Wettbewerb einreicht? Das ist naemlich genau das gleiche.[/quote]
Ist es nicht!
Beim Reichstag ist das ursprüngliche Kunstwerk nicht ein Foto, sondern die Arbeit von Christo bestand in der Verhüllung des Reichstags. Wenn ich jetzt diesen Reichstag fotografiert hätte und dieses Foto zum Wettbewerb angemeldet hätte, ginge es um die Bewertung meines Bildes, also die fotografische Umsetzung - und nicht um die Arbeit von Christo.
_Abfotografieren_ ist was anderes. Das ist kopieren. Aber ein Foto vom Reichstag ist keine Kopie.
Jochen
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Nein, ich denke das ist nicht das gleiche. Wenn ich ein Foto einer Skulptur (Michelangelo), eines Gebäudes (Sixtinischen Kapelle), einer Brücke (Golden Gate Bridge) mache, ist das meine Sicht der Dinge und ist auch rechtlich einwandfrei. Lichte ich ein Foto ab und "verkaufe" es als meines dann ist das Diebstahl.
Gruß caesar
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versetzt euch doch einfach mal in die Situation des Kunstschaffenden bzw. Kunstbesitzers, dann wird die Sache auf einmal recht einfach, finde ich.
Beispiel 1: Unbezahlte Kunstwerke im öffentlichen Raum (Stichwort: Christo)
Der Künstler schafft ein Werk ohne Bezahlung, das jeder umsonst angucken kann, so oft er möchte. Der Künstler lebt in diesem Fall vom Merchandising: Postkarten, Bildbände, Sticker usw. Der Künstler räumt in diesem Fall allen ein eingeschränktes Nutzungsrecht ein: gucken darf jeder. Alle weiteren Nutzungsformen behält er für sich, daher darf z. B. nicht jeder knipsen.
Beispiel 2: Bezahltes Kunstwerk
Auch in diesem Fall kommts drauf an, was der Künstler mit dem Käufer vereinbart hat - Nehmen wir mal als Beispiel eine Figur im Foyer eines Theaters. Ob im Foyer des Theaters überhaupt fotografiert werden darf, entscheidet grundsätzlich der Hausherr/Besitzer. Wenn er es gestattet, dann bedeutet das aber noch lange nicht, dass auch die Figur fotografiert werden darf und die Bilder davon veröffentlicht werden dürfen, denn die Figur wurde ja mal dazu geschaffen um von Theaterbesuchern betrachtet zu werden und nicht zum abfotografieren. Hat der Künstler die Figur dagegen mit uneingeschränktem Nutzungsrecht an das Theater verkauft, darf sie selbstverständlich auch fotografiert werden und die Fotos davon auch veröffentlicht werden - vorausgesetzt der Hausherr/Besitzer ist damit einverstanden.
Ich halte solche undurchsichtigen Rechtsauslegungen prinzipiell für verwerflich. Welcher Mensch soll sich wonach richten, wenn überhaupt nur Rechtsgelehrte im stande sind auseinanderzuhalten, wer was tun darf. Ich freue mich auf den Prozess, wo die Frage der Nutzungsrechte für sämtliche Videoaufzeichnungen der Behörden geklärt werden wird. /rofl.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="rofl.gif" />
Servus
Gerhard
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ZITAt (GBayer @ 2006-08-29, 17:48) Ich halte solche undurchsichtigen Rechtsauslegungen prinzipiell für verwerflich.[/quote]
Was ist daran verwerflich? Etwa dass die Regelungen des Nutzungsrechts u. a. dafür sorgen, dass die Kunstschaffenden ein vernünftiges Einkommen erzielen können?
ZITATWelcher Mensch soll sich wonach richten, wenn überhaupt nur Rechtsgelehrte im stande sind auseinanderzuhalten, wer was tun darf.[/quote]
Bin kein Rechtsgelehrter, aber es ist trotzdem einfach: die Arbeit anderer ungefragt zum eigenen Vorteil nutzen ist nun mal nicht OK.
ZITATIch freue mich auf den Prozess, wo die Frage der Nutzungsrechte für sämtliche Videoaufzeichnungen der Behörden geklärt werden wird. /rofl.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="rofl.gif" />[/quote]
Was hat das nun mit Kunst zu tun? Abgesehen davon sind die Nutzungsrechte grade für diese Geschichten mit Sicherheit geklärt. Das Problem bei diesem Beispiel ist eher der Missbrauch und die mangelnden Kontrollinstanzen.
@Guthorst, caesar: Mag ja sein, dass ihr da einen Unterschied seht, nur das Urheberrecht macht da keine Unterscheidung.
Der verhüllte Reichstag ist als Werk der bildenden Künste ein geschütztes Werk, und Christo hat als Urheber des Werks das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird. Er hat auch das ausschliessliche Recht, sein Werk in jedweder Form öffentlich widerzugeben, einschließlich durch Bildträger.
Bei einem abfotografierten Bild aus einer Ausstellung ist die Situation, gemessen am Urheberrecht, genau die gleiche.
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Hallo zusammen,
für mein Rechtsempfinden sehe ich einen entscheidenden Unterschied, ob ich ein Bild eines Kunstwerkes z.B. in einem Forum zur Diskusion stelle, dann frage ich niemanden, oder ob ich einen Bildband o.ä. vermarkten möchte. Dann hat der Künstler, der das Werk geschaffen hat, durchaus einen Anspruch. Theoretisch müßte ich auch die Verwaltung der Stadt Paris fragen, wenn ich den Eiffelturm ablichten möchte (Profis müssen das tatsächlich und bezahlen auch dafür), für meine privaten Aufnahmen fände ich das lächerlich, auch wenn die Bilder in einem Forum öffentlich werden. Es kann nicht sein, daß man legal nur mehr Oma beim Häkeln fotografieren darf.
Gruß Gerald
Der Vergleich mit dem Eiffelturm hinkt, denn dort geht es nicht mehr um das bundesdeutsche Urheberrecht, sondern um das franzoesische. Ausserdem wuerde auch das deutsche Gesetz einige begrenzte Ausnahmen erlauben, deshalb darf man keineswegs nur noch seine Oma fotografieren (wobei man da schnell wieder beim KunstUrhG landet :-).
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ZITAt (Michael H @ 2006-08-30, 9:36) Der Vergleich mit dem Eiffelturm hinkt,...[/quote]
Dann versuch mal IM Kölner Dom ein vernünftiges Foto (sprich: mit Stativ) zu machen.
So schnell kannst Du gar nicht aufbauen bis ein netter Herr Dich freundlich bittet, dies zu unterlassen.
Aber nebenan wird eifrig Kompaktgeblitzt...
Da wird impliziert: Stativ -> Pofi -> Bilder verkaufen
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Da ist die rede davon es seien nur ein par Buchstaben des Kunstwerkes auf dem Foto zu sehen. Wie muss ich mir das vorstellen? Ich mache ein Portrait von jemandem und im Hintergrund steht dummerweise irgendein Kunstwerk rum und deshalb ich darf das Foto dann nicht veröffentlichen? /blink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="blink.gif" />
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