RE: Urheberrecht: Fotos von Kunstwerken

#16 von Mark , 30.08.2006 11:26

Ich habe zu dem Artikel auf Heise auch mal die Diskussionen gelesen. AUch geht es doch recht kontrovers zur Sache, wenn auch (wie leider fast immer) viel blumiger.

Ein Aspekt ist da zur Sprache gekommen, den ich persönlich als logisch ersehe und auch für nachvollziehbar halte.

Die junge Dame die die Bilder in ihrem Blog veröffentlichte ist SPD-Abgeordnete oder Funktionärin. Der Blog bezieht sich in jedem Falle auf ihre Tätigkeit in der SPD. Das Nutzungsrecht für die Bilder ist ja nicht generell versagt, sondern nur explizit ihr. Aus Sicht des Künstlers halte ich das ebenfalls für Konsequent, wie der Anmerkende auf Heise, denn ich vermute mal das er sich von der Parteienlandschaft distanziert.

Zu den Bildern die jetzt gegen Obulus genutzt werden git es ja auch eine Initiative das sie, so im Zusammenhang mit der SPD verwandt, auch kostenfrei genutzt werden dürfen.

Mein Eindruck in diesem speziellen Beispiel das hier viel Lobbyismus und lautstarkes Geschrei im Spiel ist.

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RE: Urheberrecht: Fotos von Kunstwerken

#17 von acoustic_soma , 30.08.2006 14:22

ZITAt (GBayer @ 2006-08-28, 22:57) Was es in DE nicht alles gibt? Aber immerhin wissen wir jetzt, daß für diese schändliche Tat der Veröffentlichung nicht extra die Todesstrafe wieder eingeführt wurde. Schlimm genug, daß ab sofort 24.- € per anno für die weitere Veröffentlichung zu zahlen ist.

In Österreich kann sowas nicht durchgesetzt werden. Da bin ich ziemlich sicher.

Servus
Gerhard[/quote]


/wacko.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wacko.gif" /> Österreich... das Land ohne Urheberrechte?

Um mal kurz an den Fundamenten deiner Überzeugung zu rütteln:
Urheberrechtsgesetz Österreich

mir hätte auch jeder Kunstschaffende in Österreich leid getan, wenn er keinen rechtlichen Schutz an seinen Werken hätte.

Grüsse ins (doch-nicht-so) gesetzlose Österreich,

Alex



 
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RE: Urheberrecht: Fotos von Kunstwerken

#18 von GBayer , 31.08.2006 03:36

ZITAt (acoustic_soma @ 2006-08-30, 14:22) ZITAt (GBayer @ 2006-08-28, 22:57) In Österreich kann sowas nicht durchgesetzt werden. Da bin ich ziemlich sicher.[/quote]
/wacko.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wacko.gif" /> Österreich... das Land ohne Urheberrechte?

Um mal kurz an den Fundamenten deiner Überzeugung zu rütteln:
Urheberrechtsgesetz Österreich

Grüsse ins (doch-nicht-so) gesetzlose Österreich, Alex [/quote]
Klar, das mußte ja kommen!

Mein oben festgehaltener Ausspruch sollte eigentlich nicht so verstanden werden, daß Österreich eine Region der Gesetzlosen wäre. Nicht durchzusetzen sind bei uns - trotz einer Reihe von Gesetzen - jedoch nicht so vertrottelte Prozesse, die die Masse der Normalverbraucher verschrecken und vom Leben ausschließt. Oder hast Du schon einmal von so traurigen "Berühmtheiten", wie den gefürchteten Abmahnanwalt aus D'dorf gehört? Der hat in Österreich keine Chance, obwohl er (nachrichtlich) schon vor 5 Jahren sein Glück versucht hat.

Hierzulande werden Kunstschaffende selbstmurmelnd vom Gesetz vor Ausbeutung geschützt - und nicht mit Hilfe der Gesetze ausgebeutet.

Servus
Gerhard



 
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RE: Urheberrecht: Fotos von Kunstwerken

#19 von ThomasSchneebeli ( gelöscht ) , 31.08.2006 16:46

Wenn Künstler im öffentlichen Raum der von der Allgemeinen Bevölkerung zugänglich ist Ihre Objekte ausstellen und das Kunstwerk den Künstler gehört, dann sollten diese Künstler doch eine Gebühr bezahlen müssen, schliesslich kann ja jeder Künstler daherkommen und behaupten sie verschönern die Gegend. Also mir gefallen nicht alle im öffentlichen Raum ausgestellten Kunstwerke, machmal denke ich man sollte Kunstwerke modifizieren.



ThomasSchneebeli

RE: Urheberrecht: Fotos von Kunstwerken

#20 von tatatu , 31.08.2006 16:53

ZITAt (ThomasSchneebeli @ 2006-08-31, 16:46) Wenn Künstler im öffentlichen Raum der von der Allgemeinen Bevölkerung zugänglich ist Ihre Objekte ausstellen und das Kunstwerk den Künstler gehört, dann sollten diese Künstler doch eine Gebühr bezahlen müssen[/quote] /wacko.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wacko.gif" />

ZITATschliesslich kann ja jeder Künstler daherkommen und behaupten sie verschönern die Gegend.[/quote] /wacko.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wacko.gif" /> /wacko.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wacko.gif" />

ZITATAlso mir gefallen nicht alle im öffentlichen Raum ausgestellten Kunstwerke[/quote] /biggrin.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="biggrin.gif" />

ZITATmachmal denke ich man sollte Kunstwerke modifizieren.[/quote] /wacko.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wacko.gif" /> /wacko.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wacko.gif" /> /wacko.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wacko.gif" />

/ninja.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ninja.gif" />



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RE: Urheberrecht: Fotos von Kunstwerken

#21 von udo , 31.08.2006 20:23

ZITAt (klick @ 2006-08-29, 15:28) versetzt euch doch einfach mal in die Situation des Kunstschaffenden bzw. Kunstbesitzers, dann wird die Sache auf einmal recht einfach, finde ich.

Beispiel 1: Unbezahlte Kunstwerke im öffentlichen Raum (Stichwort: Christo)
Der Künstler schafft ein Werk ohne Bezahlung, das jeder umsonst angucken kann, so oft er möchte. Der Künstler lebt in diesem Fall vom Merchandising: Postkarten, Bildbände, Sticker usw. Der Künstler räumt in diesem Fall allen ein eingeschränktes Nutzungsrecht ein: gucken darf jeder. Alle weiteren Nutzungsformen behält er für sich, daher darf z. B. nicht jeder knipsen.

Beispiel 2: Bezahltes Kunstwerk
Auch in diesem Fall kommts drauf an, was der Künstler mit dem Käufer vereinbart hat - Nehmen wir mal als Beispiel eine Figur im Foyer eines Theaters. Ob im Foyer des Theaters überhaupt fotografiert werden darf, entscheidet grundsätzlich der Hausherr/Besitzer. Wenn er es gestattet, dann bedeutet das aber noch lange nicht, dass auch die Figur fotografiert werden darf und die Bilder davon veröffentlicht werden dürfen, denn die Figur wurde ja mal dazu geschaffen um von Theaterbesuchern betrachtet zu werden und nicht zum abfotografieren. Hat der Künstler die Figur dagegen mit uneingeschränktem Nutzungsrecht an das Theater verkauft, darf sie selbstverständlich auch fotografiert werden und die Fotos davon auch veröffentlicht werden - vorausgesetzt der Hausherr/Besitzer ist damit einverstanden.[/quote]

Hallo,
es macht keinen Unterschied, ob bezahlt oder nicht bezahlt. Bei Kunstwerken ist maßgeblich, ob es zeitlich begrenzt (verhüllter Reichstag) oder fest und bleibende Kunst. Wäre z. B. der Reichstag nie wieder enthüllt worden und ein bleibendes Kunstwerk, hätte Christo nicht solche Einschränkungen machen können. Anders beim Beispiel Kölner Dom (weiter unten), hier gilt das Hausrecht, es könnte sogar ein Fotografierverbot ausgesprochen werden, das gleiche gilt ja auch auf Bahnhöfen.

Udo



 
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RE: Urheberrecht: Fotos von Kunstwerken

#22 von MajorTom , 01.09.2006 07:42

In der Dresdner Frauenkirche gilt übrigens Fotografierverbot. Was aber anscheinend trotzdem niemanden davon abhält zu fotografieren. /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />

Was allerdings passiert, wenn man da ein Stativ aufbaut, weiß ich auch nicht. Wahrscheinlich braucht da aber niemend eingreifen, weil die vielen Leute es eh umreißen, bevor man ein Foto machen kann...



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