Gerade hat mir noch jemand diese Quelle zugeschickt, betrifft aber wohl eher Berufsfotografen:
Schadensersatzpflicht von Fotolabor
Immer wieder kommt es vor, dass bei der Entwicklung von Filmen oder Fotoabzügen Filme falsch entwickelt oder geschnitten werden, Filme zerkratzt oder sonst beschädigt zurückkommen oder gar verloren gehen. Oft beschränkt sich der Ersatz, den Foto-Labore standardmäßig Ihre Kunden anbieten auf Materialersatz. Dabei steht den Geschädigten unter bestimmten Voraussetzungen mehr zu.
Da die Kosten, die der Fotograf für die Erstellung der Fotografien unter Umständen aufgewandt hat (z.B. Reisekosten, Modelhonorare o.ä.), im Regelfall deutlich höher sein werden, als die Gewinnspanne der Fotolabore bei der Filmentwicklung, versuchen diese, ihre Haftung möglichst weitgehend zu beschränken. Dies geschieht in der Regel durch sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs), die z.B. auf dem Abholzettel aufgedruckt sind. Derartigen AGB sehen oft eine Beschränkung der Haftung der Fotolabore auf den Materialersatz, also z.B. einen neuen Film, vor.
Wie das OLG Nürnberg jedoch am 10.08.1999 entschieden hat (Az. 3 U 4350/99), ist die Haftungsbeschränkung eines Fotolabors bei Verlust von Filmen und Bildern in den AGBs auf Materialersatz eine nach dem AGB-Gesetz (Nachtrag: jetzt § 305 ff BGB)) unzulässige Benachteiligung des Kunden. Die Beschränkung der Haftung auf die Fälle ”des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit” sah das Gericht jedoch als zulässig an. Dies gilt sowohl für Groß- als auch für Fachlabore. Letztere sind nach Auskunft ihres Verbands auch gegen derartige Fälle versichert. Fotografen haben also im Falle des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verlustes ihrer Filme oder Fotos Anspruch auf Schadensersatz. Der Fotograf kann entweder Ersatz seiner Aufwendungen für die Herstellung bzw. nochmalige Herstellung der Fotos oder, wenn er eine entsprechende Verkaufsmöglichkeit nachweisen kann, des entgangenen Gewinns verlangen.
Ähnlich hatte bereits das Amtsgericht München entschieden (Urteil vom 20.11.1986, Az. 8 C 18904/86). Hier bekam der Kläger Aufwendungen i.H.v. DM 2.400,- für die Herstellung eines Filmes ersetzt, der verloren gegangen war. Das Labor hatte die Haftung lediglich auf Fälle der Beschädigung von Filmmaterial beschränkt. Das Gericht nahm diese Haftungsbeschränkung wörtlich. Danach war die Haftung nur bei Beschädigung, nicht aber bei Verlust ausgeschlossen. Der Nachweis des entgangenen Gewinns, also der Nachweis darüber, dass man die Fotos sicher zu einem bestimmten Preis hätte verkaufen können, fällt in der Praxis jedoch schwer.
Der Tipp: Legen Sie Fakten auf den Tisch. Geben Sie z.B. üblicherweise die Aufnahmen einer Fotoreisen an ein Bildarchiv zur Vermarktung, so kann die mit Abrechnungen belegte durchschnittliche Honorarsumme der letzen Jahre als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Ein Gutachter kann helfen. Ihm wird viel eher zugetraut, den eventuell entstandenen Verlust einzuschätzen. Schwer werden es jedoch Amateurfotografen haben, wenn sie lediglich einen immateriellen Schaden haben, der im Erinnerungswert der Fotos besteht. Dieser dürfte nur schwer in Geld zu beziffern und kaum ersatzfähig sein.
Bei Fotofachhändlern, die ein eigenes Entwicklungslabor, meist mit Stundenservice, haben oder bei Fotofachlaboren, ist erfahrungsgemäß das Transport-, Verwechslungs-, Verlust- und Beschädigungsrisiko sehr viel geringer als bei der Massenverarbeitung im Großlabor Bei ihnen übernimmt beispielsweise keine Maschine das Schneiden des Films, bei dem es im Falle von Nachtaufnahmen mit schwer erkennbaren Filmstegen immer wieder zu zerschnittenen Filmstreifen kommt. Großlabore arbeiten gerade in Stoßzeiten, etwa nach den Schulferien, mit ungelernten Aushilfskräften, wodurch trotz hoher Automatisierung Fehlerquellen entstehen. Auch ist die Fehlerquote bei Nachtarbeit im Großlabor höher als wenn Sie z.B. Ihrem Fotofachlabor mindestens einen Arbeitstag Zeit lassen.Ob man die Filme jedoch zum Supermarkt, Kaufhaus oder Fotofachgeschäft bring, wirkt sich hinsichtlich der Verarbeitungsqualität nicht aus, wenn alle ihre Filme bei evtl. gar dem gleichen Großlabor entwickeln lassen. Lediglich der Service einschließlich Reklamationsbearbeitung und die Beratung sind im Fotofachgeschäft besser. Die Mehrkosten für die Filmentwicklung bei einem Fotohändler mit eigenem Labor oder einem Fachlabor sind im Regelfall gut investiert. Und wer ganz sicher gehen möchte, legt sich selbst eine Entwicklungsmaschine zu.
Veröffentlicht in Color Foto 8/2000, S. 51
RA David Seiler