Zitat von Sgt_Elias
Der Käufer will im falle eines defektes die Kamera nicht zurück nehmen /sad.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="sad.gif" /> da muss ich wohl einen Anwalt einschalten.
Wenn er Dir die Kamera als funktionstüchtig verkauft hat und nicht etwa
als defekt, dann /muß/ er die Kamera gegen Erstattung Deiner Kosten
zurücknehmen. Das hat nichts mit eBay zu tun, sondern mit allgemein
üblichem Gebrauchtverkaufsrecht, das natürlich auch auf einem "Markt-
platz" wie eBay gilt. Notfalls kannst Du das auch einklagen, aber es ist
natürlich für alle Seiten besser, sich gütlich zu einigen, was in den meisten
Fällen auch möglich ist - Fehler passieren schließlich jedem mal, auch
wenn man sich noch so viel Mühe gibt, sie zu vermeiden.
Klauseln wie "Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen" etc. sind in so
einem Fall unwirksam - damit kann er nur ausschließen, daß Du es Dir
plötzlich anders überlegst, weil Dir die Farbe nicht mehr gefällt, Du doch
lieber etwas anderes kaufen willst, Dein Geld nicht reicht, der Mond nicht
im Aszendent steht, was weiß ich... Aber wenn der Grund für den Rücktritt
auf seinen Fehler zurückgeht, ist Rückgabe für Dich immer möglich.
Sollte es sich um einen gewerblichen Verkäufer handeln, hast Du 12 Monate
Gewährleistung auf den beschriebenen Zustand der gebrauchten Kamera -
das gilt auch, wenn Du die Ware bei eBay ersteigert hast und selbst dann,
wenn er geschrieben hätte, er würde die Ware nur für jemand anderen
verkaufen (in Kommission) und von daher eine Gewährleistung etc.
ausschließen. Solche Klauseln sind nichtig, da er Dein Vertragspartner ist.
Sollte es sich um eine Privatperson handeln, gilt im Prinzip das Gleiche,
außer sie hat die Anwendung des EU-Rechts explizit ausgeschlossen, wobei
ich sagen muß, daß ich es auch völlig praxisfremd finde, eine 12-monatige
Gewährleistung von einer Privatperson zu fordern. Wer kann das mit gutem
Gewissen übernehmen?
Wenn der Verkäufer die 12-monatige Gewährleistung also ausgeschlossen hat,
hast Du 14 Tage nach Erhalt der Ware Zeit, die Ware zu reklamieren, sollte sie
nicht der Auktionsbeschreibung entsprechen, also z.B. einen nicht deklarierten
Defekt aufweisen.
Du kennst schon unseren Dauerbrenner-Thread zum Thema?
http://www.mi-fo.de/forum/viewtopic.php?t=237
Viele Grüße,
Matthias