was einem so in der elektronischen Bucht entgegen schwimmt, ist schon erstaunlich.
Da wird eine Minolta 9000 von einem Fotohändler angeboten, mit folgendem Text:
ZITATDamals extrem begehrenswerte Profikamera von Minolta
Kamera löst aus, Genauigkeit oder weitere Funktionalität aus Kostengründen NICHT geprüft.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ältere ehemals hochwertige Kameras, die heutzutage im Verhältnis niedrigste Preise um 20-150 Euro erzielen, nicht aufwändig prüfen können auf volle Funktionalität nach modernen Massstäben. Wir bieten Ihnen daher dieses Gerät als reines Sammlerstück oder Bastlergerät an, ausschliesslich an gewerbliche Käufer. Mit Ihrem Gebot bestätigen Sie verbindlich, gewerblicher Käufer zu sein. Eine weitere Überprüfung Ihrer Angaben erfolgt nicht. Es besteht also keine Gewährleistung oder Rückgaberecht etc..[/quote]
Faszinierend ist der letzte Absatz. Da wird offensichtlich Schrott angeboten aber mit dem Hinweis, daß man mit einem Kauf bestätigt, das man gewerblicher Käufer ist, um den Reklamationsansprüchen aus dem Weg zu gehen. Sehe ich das richtig? Wohlgemerkt, es handelt sich dabei um einen Fotohändler aus Frankfurt.
Faszinierend ist der letzte Absatz. Da wird offensichtlich Schrott angeboten aber mit dem Hinweis, daß man mit einem Kauf bestätigt, das man gewerblicher Käufer ist, um den Reklamationsansprüchen aus dem Weg zu gehen. Sehe ich das richtig? Wohlgemerkt, es handelt sich dabei um einen Fotohändler aus Frankfurt.
cu ... Dirk[/quote]
Es muss nun wirklich nicht notwendigerweise Schrott sein - viel naheliegender ist für mich die Annahme, dass die (für solche Fälle völlig inpraktikable) deutsche / EU-Gesetzgebung hier das Problem ist - und nicht der "böse Wille" des Händlers. Oder was denken die andern dazu ? Soll ein Händler eine funktionsfähige Minolta 9000 (oder Minolta XD oder Nikon F2 oder oder ...) wirklich "von Staates wegen" zwangsweise entsorgen müssen, nur weil er im freien Markt keinen für Garantieansprüche ausreichenden Preis mehr erzielen kann??
Was der Händler hier ganz klar macht ist eine Risikoabwälzung - er will selbst gar nicht wissen, was er verkauft - das Risiko trägt der Kunde, auch wenn es in diesem Fall ein "gewerblicher" ist.
Warum hat er das Ding denn angekauft, wenn er nicht weiß, ob und wie er es wieder los wird. Im Einkauf hat er damit den Preis gedrückt - und jetzt beim Verkauf holt er über diese "Fallstricke" sein Maximum heraus.
Ob das Vorgehen juristisch so einwandfrei ist - im Sinne von ebay und auch sonst - das wäre was für die Hausarbeit in einem Jura-Studium... ich bin leider kein Gewerbetreibender und darf dort nicht kaufen - das erspart mir mit Sicherheit eine Menge
Na ja, Händler wollen in erster Linie Geld verdienen und sind am glücklichsten, wenn sie ihre Ware möglichst reibungsfrei an den Mann bringen.
Reklamationen scheuen sie (eigentlich alle) wie der Teufel das Weihwasser.
Hinzu kommt, dass Kameras mit hoher Anzahl Features auch ein höheres Risiko von Fehlfunktionen beherbergen. An einer wenn auch viel viel älteren SRT sind die Fehlerquellen viel überschaubarer.
Wenn ich heute eine neue Kamera o.ä. kaufe, kriege ich im Leben nicht heraus, ob daran wirklich alles bestimmungsgemäß funktioniert,
Als seriös auftretender Händler würde ich eher von solchen Produkten Abstand nehmen, als mit solch halbseidenen Verklausulierungen anzubieten.
Insofern ist diese Offerte schon reichlich paradox.
Ein gewerblicher Verkäufer unterliegt der Gewährleistung, aber wie willst Du bei einer 30 Jahre alten elektronischen Kamera wissen, ob sie noch 3 Monate rege Benutzung aushält? Das ist wie die ganzen ausländischen Auto-Händler entlang den Straßen, die nur an Händler zum Export verkaufen - unter Ausschluss der Gewährleistung.