QUOTE (Eugene @ 2009-11-16, 20:19) Vielleicht weiss ja jemand, welche gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen in Deutschland gelten, damit ein Hersteller auf sein technisches Produkt 'Made in Germany' schreiben darf.
Da 'Made in Germany' wohl die für Hersteller von technischen Qualitätsprodukten wertvollste 'Made in...' -Kennzeichnung weltweit ist, gehe ich von einem vergleichsweise starken Schutz gegenüber anderen Produktionsstandorten aus.[/quote]
Das ist leider Phantasie. In der Praxis sieht es so aus, dass eine in Thailand hergestellte Unterhose nach Deutschland verfrachtet werden darf, bekommt hier das Wäschelabel und damit das Etikett "Made in Germany" - völlig legal.
Zum Hintergrund:
Die Warenmarkierung geschieht in Verantwortung des Herstellers, sie ist freiwillig und es gibt keine Einrichtung in Deutschland, die deren Richtigkeit autorisiert. Davon zu unterscheiden sind die zollrechtlichen Warenursprünge. Auf Grund der Geschichte des Labels ist die Bezeichnung inzwischen aber geschützt. Ein vollständig in Deutschland hergestelltes Produkt trägt die Bezeichnung selbstverständlich, aber das ist kaum noch der Fall - wo kommt das Design her, wo die Vorproduktion, wo die Endproduktion, wo das Finish, wo die Verpackung, etc.
Rechtliche Regelungen sind das Madrider Abkommen von 1981 über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsbezeichnungen (findest Du über Google), sowie im Artikel 24 des Europäischen Zollkodex zur Beurteilung des handelspolitischen (! Ursprungs (nicht unbedingt produktionspolitisch, das ist wichtig!: die "letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung (...) in einem dazu eingerichteten Unternehmen" - insofern ist das für "Made in Germany" problematisch.
Im Zusammenhang mit den Entscheidungen über unlauteren Wettbewerb heißt das folglich, dass der Verbraucher nicht irregeführt werden darf, da über "Made in Germany" Erwartungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Haltbarkeit und Qualität geweckt werden. Insofern ist die Frage: welche Kriterien bestimmen die Qualität des Produktes?
Insofern sind Madrider Abkommen, UWG, Markengesetz, Zollbestimmungen, etc. nicht immer in Übereinstimmung zu bringen und gegeineinander ausspielbar, weil man einmal auf den letzten wesentlichen Herstellungsschritt abzielt (Wäschelabel) und einmal auf ein Qualitätsmerkmal.
Fazit:
Made in Germany oder Made in Japan sind also nur jeweils nationale Kategorien gemäß national zu erwartenden Qualitätsmaßstäben, über die eine internationale Vereinbarung nicht oder nur sehr rudimentär vorliegt und in der Regel nicht oder kaum einklagbar und durchsetzbar ist.
Anders ausgedrückt:
Gummi, Gummi, Gummi
und das bedarf im Zweifelsfall richterlicher Klärung.
Ich finde das am schönsten:
Es war einmal eine Made, die wollte sich auf die Reise machen und die Welt erkunden, und jedesmal wenn sie irgendwo ankam, schickte sie Post nach Hause und schrieb drauf, wo sie gerade war: Made in Thailand, Made in Taiwan...