Ich habe mal eine Frage, bestimmt weiß hier jemand genau was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist. Der Hintergrund ist, ich habe meine Kamera vor 1,5 Jahren gekauft. Nun ist etwas nicht in Ordnung und ich überlege die Cam einzuschicken. Der Internetshop meinte ich kann die Kamera auch direkt zum Hersteller senden, aber das geht doch nicht mehr nach ablauf eines Jahres - dachte ich. Für was muss nun der Laden denn eigentlich noch Garantie leisten?
Garantie gibt es meistens vom Hersteller, und der legt die Vorraussetzungen fest. ( Dauer und Umfang)
Gewährleistung gibt es immer vom Verkäufer und die beträgt bei Neuware 2 Jahre ( Gesetzlich).Im 1 halben Jahr muss der Verkäufer nachweisen,das der Fehler durch einen unsachgmäßen Gebrauch entstand, und das Gerät dadurch beschädigt wurde, z.B. Fallschaden u.s.w. . In der restlichen Zeit musst Du dem Verkäufer nachweisen, das Fehler schon bei der Übergabe bestand.Bei einem unkulanten Händler wird das schon schwer sein.
Viele Grüße Klaus
knipst Du noch? oder fotografierst Du schon?
ich mache beides
"Wer nur einen Hammer besitzt, für den ist jedes Problem ein Nagel" (Abraham Maslow)
QUOTE (klaga @ 2008-07-03, 17:41) Garantie gibt es meistens vom Hersteller, und der legt die Vorraussetzungen fest. ( Dauer und Umfang)
Gewährleistung gibt es immer vom Verkäufer und die beträgt bei Neuware 2 Jahre ( Gesetzlich).Im 1 halben Jahr muss der Verkäufer nachweisen,das der Fehler durch einen unsachgmäßen Gebrauch entstand, und das Gerät dadurch beschädigt wurde, z.B. Fallschaden u.s.w. . In der restlichen Zeit musst Du dem Verkäufer nachweisen, das Fehler schon bei der Übergabe bestand.Bei einem unkulanten Händler wird das schon schwer sein.[/quote]
Danke schonmal, das bedeutet wenn bei meiner Kamera nun plötzlich erst ein Fehler auftritt hilft mir eher keiner mehr (bei mir ist es ein Error 99, die Kamera löst dann nicht mehr aus - erst nach mehrmaligem ein und ausschalten wieder.. (Canon 30D))
ZITAt (huibuh @ 2008-07-03, 17:20) Hallo Forum :-)
Ich habe mal eine Frage, bestimmt weiß hier jemand genau was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist. Der Hintergrund ist, ich habe meine Kamera vor 1,5 Jahren gekauft. Nun ist etwas nicht in Ordnung und ich überlege die Cam einzuschicken. Der Internetshop meinte ich kann die Kamera auch direkt zum Hersteller senden, aber das geht doch nicht mehr nach ablauf eines Jahres - dachte ich.[/quote] Ich würde erst mal klären, wie lange die Herstellergarantie noch läuft, manchmal sind es ja auch zwei Jahre.
ZITATFür was muss nun der Laden denn eigentlich noch Garantie leisten?[/quote] Wenn die Garantie (Sache des Herstellers) noch laufen sollte, muß der Laden die Reparatur abwickeln. Falls nicht, ist der Hersteller schon mal raus. Dann erst greift die zweijährige Gewährleistungspflicht - und die ist ausschließlich Sache des Händlers. Wie Klaga schon sagte, gibt es in diesem Fall eine umgekehrte Beweislast (die bei technischen Artikeln meistens schwerfällt).
Die einzige realistische Chance ist dann nach meiner Erfahrung, beim Händler und auch Hersteller penetrant auf Kulanz zu pochen, Beweislast hin oder her. Manchmal geht dann doch noch was.
Die Mängelhaftung ist eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung beträgt in der Regel 2 Jahre. Bei einem Privatverkauf (privat an privat) kann sie komplett ausgeschlossen werden, für gebrauchte Waren, oder gewerblichen Verkauf kann die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt werden. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf liegt die Beweislast beim Verkäufer. Reklamiert der Käufer später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Die Ansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
Wesentliche Rechte:
Anspruch auf NacherfüllungRücktrittsrechtMinderungAnspruch auf Schadensersatz
Garantie
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Die gesetzlich zugelassene Garantie-Höchstdauer beträgt 30 Jahre. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird. Die Garantie ist jedoch üblicherweise ausgeschlossen, wenn die Ursache des Defekts beim Kunden liegt oder der Kunde versucht hat, selbst eine Reparatur durchzuführen.
In den ersten 6 Monaten nach Kauf würde ich mich bei einem Mangel an den Verkäufer der Ware wenden und Ansprüche aus der Mängelhaftung geltend machen, da die Käuferrechte in der Regel weiter gefasst sind als bei einer Herstellergarantie. Danach macht es mehr Sinn die Herstellergarantie zu nutzen, da, wie schon geschrieben, die Beweislastumkehr meist problematisch ist.
Das Leben ist ein Heidenspass, für Christen ist das nichts.