ich habe mir im November 2004 die 7D zugelegt. Vorgestern habe ich nun mein gutes Stück nach Bremen zum Reparatuservice geschickt, weil einige Dinge (im Prinzip von Anfang an) nicht 100 % in Odnung waren (Unterbelichtung mit Blitz 5600 HS-D, Fokussierprobleme mit Original-Minolta-Objektiv). Bisher konnte ich mit den "kleinen" Macken leben aber da nun alles an Sony übergeben werden soll, dacht ich ich lass die Mängel noch schnell vom guten, altebewährten Minolta-Service beheben, da ich ja 2 Jahre Garantie habe. Dachte ich. Heute kommt nun ein Kostenvoranschlag über 130 €, da "die weltweite Minolta-Garantie 12 Monate beträgt". Haben wir in Deutschland nicht auf alle Produkte dieser Kategorie 24 Monate Garantie? Hätte ich diesen Garantiefall über meinen Fotohändler abwickeln sollen (Photo Koch), bei dem es dann noch länger gedauert hätte?
Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht und / oder weiß Rat?
ich habe mir im November 2004 die 7D zugelegt. Vorgestern habe ich nun mein gutes Stück nach Bremen zum Reparatuservice geschickt, weil einige Dinge (im Prinzip von Anfang an) nicht 100 % in Odnung waren (Unterbelichtung mit Blitz 5600 HS-D, Fokussierprobleme mit Original-Minolta-Objektiv). Bisher konnte ich mit den "kleinen" Macken leben aber da nun alles an Sony übergeben werden soll, dacht ich ich lass die Mängel noch schnell vom guten, altebewährten Minolta-Service beheben, da ich ja 2 Jahre Garantie habe. Dachte ich. Heute kommt nun ein Kostenvoranschlag über 130 €, da "die weltweite Minolta-Garantie 12 Monate beträgt". Haben wir in Deutschland nicht auf alle Produkte dieser Kategorie 24 Monate Garantie? Hätte ich diesen Garantiefall über meinen Fotohändler abwickeln sollen (Photo Koch), bei dem es dann noch länger gedauert hätte?
Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht und / oder weiß Rat?
Gruß, Nils[/quote]
Verkürzt dargestellt ist das in etwa so:
1. HÄNDLERGEWÄHRLEISUNG In Deutschland gilt eine zweijährige, gesetzlich geregelte GEWÄHRLEISTUNG, die Dir Dein HÄNDLER gewähren muß. In den ersten 6 Monaten wird idR davon ausgegangen, daß bei Reklamationen die Ware ab Werk fehlerhalt war. Nach den ersten 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um; das heißt, daß der Kunde nachweisen muß, daß die Ware ab Werk fehlerhaft war und der Fehler nicht durch Fehlbedienung oä verursacht wurde (viel Spaß dabei!.
2. HERSTELLERGARANTIE Darüber hinaus bieten einige Hersteller freiwillig eine Garantie an, die nicht gesetzlichen Vorgaben entsprechen muß. Die Hersteller können ihre Garantie-Richtlinien also frei bestimmen. Und eben auch die Garantie-Dauer und den garantie-Umfang.
Also hättest Du die Kamera über den Umweg des Händlers einschicken müssen.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland nur 6 Monate Garantie. Die 12 Monate von KoMi sind freiwillig. Gegenüber deinem Händler hast Du 24 Monate Gewährleistung. Das bedeutet für Dich in den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen,das Du denSchaden verursacht hast.nach 6 Monaten musst Du dem Händler nachweisen ( durch Gutachten usw.) ansonsten darft Du nur auf die Kulanz hoffen. in deinem Fall würde ich mich an den Händler wenden,in solchen Fällen trennt sich die spreu vom Weizen.
ZITAt (Nils @ 4.03.2006 - 14:24) Heute kommt nun ein Kostenvoranschlag über 130 €, da "die weltweite Minolta-Garantie 12 Monate beträgt". Haben wir in Deutschland nicht auf alle Produkte dieser Kategorie 24 Monate Garantie? Hätte ich diesen Garantiefall über meinen Fotohändler abwickeln sollen (Photo Koch), bei dem es dann noch länger gedauert hätte?[/quote]
Hallo Nils,
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Soll heißen ob überhaupt und wie lange Garantie gewährt wird ist dem Hersteller überlassen. Was dir aber das Gesetz zusichert ist eine 24 monatige Gewährleistung des Verkäufers. Gewährleistung umfasst nur Mängel die schon beim Kauf der Ware vorhanden waren. Das heißt wenn die Kamera von anfang an diese Fehler hatte kannst du zum Verkäufer gehen und Nachbesserung fordern. Das Problem wird sein, dass nur in den ersten 6 Monaten man davon ausgeht, dass der Fehler von Anfang an da war. Der Händler ist in der Beweispflicht, nach diesen 6 Monaten bist du als Käufer in der Beweispflicht und musst beweisen, dass der Fehler von Anfang an das war. Aber mit der Gewährleistung hat der Hersteller nix zu tun.
ZITAt (klaga @ 4.03.2006 - 14:36) Grundsätzlich gibt es in Deutschland nur 6 Monate Garantie.[/quote]
Nö, grundsätzlich gibt es gar keine Garantie. Eine Garantie ist ein vom Hersteller freiwillig abgegebenes Versprechen mit beliebigem Inhalt und von beliebiger Dauer. Allerdings muss er sich natürlich daran halten.
ZITATUnd nun kannst du Google zum Unterschied befragen smile.gif[/quote] Nicht nur Google, das hatten wir hier nämlich auch schon hundertmal... ZITATDas bedeutet für Dich in den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen,das Du denSchaden verursacht hast.nach 6 Monaten musst Du dem Händler nachweisen ( durch Gutachten usw.)[/quote] Der Händler muß Dir nicht die Schuld nachweisen, aber ich denke so hat es klaga auch nicht gemeint. Fakt ist, der Gesetzgeber geht in den ersten 6 Monaten davon aus, daß der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war- will der Händler die Gewährleistung ablehnen, steht es ihm frei, Dir das Gegenteil zu beweisen! ZITATBisher konnte ich mit den "kleinen" Macken leben[/quote] Das wäre die nächste Frage, ob es überhaupt ein Garantiefall wäre, offensichtlich geht es hier lediglich um Disharmonie zwischen verschiedenen Komponenten. ZITATNö, grundsätzlich gibt es gar keine Garantie. Eine Garantie ist ein vom Hersteller freiwillig abgegebenes Versprechen mit beliebigem Inhalt und von beliebiger Dauer. Allerdings muss er sich natürlich daran halten.[/quote]Das ist grundsätzlich richtig, entscheidend ist aber nicht nur das Versprechen des Herstellers, sondern auch, daß der Händler die Garantie an den Kunden "durchreicht" /nea.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="nea.gif" /> Wer's nicht glaubt: Ich hab's eben nachgelesen und bin selbst total überrascht... Schaut Euch mal den Link "Garantie & Gewährleistungs-FAQ" innerhalb des Stichworts "Garantie" in der Wikipedia an!
erst mal vielen Dank für die vielen, schnellen Antworten. Ich werde mal bei meinem Fotohändler (Foto Koch) anrufen und ihn zum weiteren Vorgehen fragen. Er hätte die Cam ja wahrscheinlich selbst auch nach Bremen zur Reparatur geschickt. Ich glaube ja nicht, dass die Händeler heutzutage bei der komplizierten Mechanik und Elektronik und den zig verschiedenen Marken und Modellen selbst versuchen die Dinge zu reparieren. Oder?
#10 von
Sonnenkind
(
gelöscht
)
, 05.03.2006 10:07
ZITATIch glaube ja nicht, dass die Händeler heutzutage bei der komplizierten Mechanik und Elektronik und den zig verschiedenen Marken und Modellen selbst versuchen die Dinge zu reparieren. Oder?[/quote] Zumindest MediaOnline hat es mir bei der A1 mal "angedroht" /biggrin.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="biggrin.gif" />
Nachdem Du den Termin leider verschlafen hast, und inzwischen raus ist, dass Konica Minolta abwickelt, kann man wirklich nur noch sagen, wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Du kannst nun aber noch den Händer treten, der so unvorsichtig war, Dir ein mangelhaftes Produkt zu verkaufen. Zwar kann Foto Koch wirklich nix dafür, Du kannst ihn aber zwingen, den Schaden zu bezahlen. Denn ich glaube nicht, daß er bei Minolta noch auf Kulanz hoffen darf; und er kann auch nicht mehr goß damit drohen, Minolta von der Angebotsliste zu streichen, weil Konica Minolta eh schon gestrichen hat.
Also entweder damit leben, oder Foto Koch watschen.
ZITAt (korfri @ 5.03.2006 - 11:46) Zwar kann Foto Koch wirklich nix dafür, Du kannst ihn aber zwingen, den Schaden zu bezahlen.[/quote]
Viel Spaß bei dem Versuch! /wacko.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wacko.gif" />
Foto Koch hat da aus zwei Gründen die besseren Karten:
1. Sind die ersten 6 Monate der Gewährleistung um. 2. Wäre es der richtige Weg gewesen, den Gewährleistungsanspruch beim Händler (Foto Koch) geltend zu machen. Wieso sollte sich der denn genötigt sehen, eine Reparatur zu bezahlen, die er vorher noch nicht einmal begutachten konnte?