RE: Service für Konica Minolta Dynax 5D: AS & Batterie

#1 von tapsbaer , 01.05.2008 10:49

Hallo,

ich habe mir (leider) eine gebrauchte 5D im Internet geschossen. Sie hat - so nach forschen hier im Forum - den AntiShake-Fehler (Rattern beim Einschalten, nicht auslösen und Umgehung mit Ruhezustand -> http://www.mi-fo.de/forum/lofivers...hp/t20033.html) und ferner ist wohl was mit der Batterie nicht ok, da sie immer beim Einschalten das Datum und die Uhrzeit haben möchte.

Ich überlege, das Teil als Bastelgerät zu versteigern oder zum Service zu schicken. Gibt es Erfahrungen, was das in etwa kostet? Kann man gleich den Err58 mitmachen lassen?

Vielen Dank und Grüße
Rüdiger


tapsbaer  
tapsbaer
Beiträge: 108
Registriert am: 01.05.2008


RE: Service für Konica Minolta Dynax 5D: AS & Batterie

#2 von matthiaspaul , 01.05.2008 12:06

Willkommen im Forum!
ZITAt (tapsbaer @ 2008-05-01, 10:49) ich habe mir (leider) eine gebrauchte 5D im Internet geschossen. Sie hat - so nach forschen hier im Forum - den AntiShake-Fehler (Rattern beim Einschalten, nicht auslösen und Umgehung mit Ruhezustand -> http://www.mi-fo.de/forum/lofivers...hp/t20033.html) und ferner ist wohl was mit der Batterie nicht ok, da sie immer beim Einschalten das Datum und die Uhrzeit haben möchte.[/quote]
Wenn Du eine defekte Kamera bekommen hast und ein Transportschaden guten Gewissens ausgeschlossen werden kann (angemessene Verpackung? Beschädigungen an der Verpackung?), warum gibst Du sie nicht einfach zurück und verlangst Dein Geld zurück?

Solange die Kamera nicht als "ungeprüft und in unbekanntem bzw. defektem Zustand" verkauft wurde, darfst Du als Käufer davon ausgehen, daß der Verkäufer die Kamera gewissenhaft vor dem Verkauf geprüft hat. Er ist verpflichtet, sämtliche Mängel wahrheitsgemäß anzugeben. Macht er das nicht, kannst Du vom Kauf zurücktreten und Dein Geld zurück verlangen, selbst wenn er Rücknahme, Garantien oder Gewährleistungen ausgeschlossen haben sollte. Einen defekten AS und eine leere Pufferbatterie erkennt jeder Laie beim ersten Einschalten, so daß niemand sagen kann, er habe von nichts gewußt.
ZITATIch überlege, das Teil als Bastelgerät zu versteigern oder zum Service zu schicken. Gibt es Erfahrungen, was das in etwa kostet? Kann man gleich den Err58 mitmachen lassen?[/quote]
Der Error 58 wird nur repariert, wenn er bereits aufgetreten ist, nicht prophylaktisch. Sollte Deine Kamera aber davon betroffen sein, hättest Du u.U. Glück, da Runtime oft genug auch andere Fehler auf Kulanz mitrepariert, wobei das in deren Ermessensspielraum liegt.

Ansonsten dürfte eine AS-Reparatur bei der Konica Minolta Dynax 5D bezogen auf den Gebrauchtmarktwert inzwischen sehr dicht an einen wirtschaftlichen Totalschaden kommen. Der Austausch der Pufferbatterie ist weniger kritisch.

Viele Grüße,

Matthias


"All the important human advances that we know of since historical times began
have been due to individuals of whom the majority faced virulent public opposition."
--Bertrand Russell

http://www.mi-fo.de/forum/viewtopic.php?t=13448 (Minolta Forum Thread Index)


matthiaspaul  
matthiaspaul
Beiträge: 14.595
Registriert am: 08.06.2004


RE: Service für Konica Minolta Dynax 5D: AS & Batterie

#3 von J-D , 01.05.2008 14:31

Hallo,

meine D7 hatte genau den gleichen Fehler wie von Dir beschrieben.
Nach zwei Wochen kam sie zurück. Runtime hat sie kostenlos
repariert.
Bei einem Anruf in Bremen wurde mir gesagt das es der Err 58 war.

Lg, J-D


J-D  
J-D
Beiträge: 201
Registriert am: 23.11.2005


RE: Service für Konica Minolta Dynax 5D: AS & Batterie

#4 von tapsbaer , 20.05.2008 21:07

Hallo,

war wohl nix. Leider .

Die wollen für die Reparatur 182,- Euro.

Sucht jemand ein Bastelgerät?

Viele Grüße
Rüdiger


tapsbaer  
tapsbaer
Beiträge: 108
Registriert am: 01.05.2008


RE: Service für Konica Minolta Dynax 5D: AS & Batterie

#5 von matthiaspaul , 20.05.2008 21:46

Ich wiederhole mal meinen Beitrag:
ZITAt (matthiaspaul @ 2008-05-01, 12:06) Wenn Du eine defekte Kamera bekommen hast und ein Transportschaden guten Gewissens ausgeschlossen werden kann (angemessene Verpackung? Beschädigungen an der Verpackung?), warum gibst Du sie nicht einfach zurück und verlangst Dein Geld zurück?

Solange die Kamera nicht als "ungeprüft und in unbekanntem bzw. defektem Zustand" verkauft wurde, darfst Du als Käufer davon ausgehen, daß der Verkäufer die Kamera gewissenhaft vor dem Verkauf geprüft hat. Er ist verpflichtet, sämtliche Mängel wahrheitsgemäß anzugeben. Macht er das nicht, kannst Du vom Kauf zurücktreten und Dein Geld zurück verlangen, selbst wenn er Rücknahme, Garantien oder Gewährleistungen ausgeschlossen haben sollte. Einen defekten AS und eine leere Pufferbatterie erkennt jeder Laie beim ersten Einschalten, so daß niemand sagen kann, er habe von nichts gewußt.[/quote]
Viele Grüße,

Matthias


"All the important human advances that we know of since historical times began
have been due to individuals of whom the majority faced virulent public opposition."
--Bertrand Russell

http://www.mi-fo.de/forum/viewtopic.php?t=13448 (Minolta Forum Thread Index)


matthiaspaul  
matthiaspaul
Beiträge: 14.595
Registriert am: 08.06.2004


RE: Service für Konica Minolta Dynax 5D: AS & Batterie

#6 von tapsbaer , 21.05.2008 08:48

Hallo Matthias,

vielen Dank für deinen Hinweis. Du sagst mir aber nix Neues. Soll ich das Geld aus ihm rausprügeln? Der Kerl wohnt in Österreich. Wenn ich einen Anwalt einschalte und es zur Verhandlung kommt, dann ist mir das in der Tat zu viel Stress.

Shit happens

Viele Grüße
Rüdiger


tapsbaer  
tapsbaer
Beiträge: 108
Registriert am: 01.05.2008


RE: Service für Konica Minolta Dynax 5D: AS & Batterie

#7 von matthiaspaul , 21.05.2008 11:06

ZITAt (tapsbaer @ 2008-05-21, 8:48) vielen Dank für deinen Hinweis. Du sagst mir aber nix Neues. Soll ich das Geld aus ihm rausprügeln? Der Kerl wohnt in Österreich. Wenn ich einen Anwalt einschalte und es zur Verhandlung kommt, dann ist mir das in der Tat zu viel Stress.[/quote]
Okay, da steckt implizit die Aussage drin, daß Du bereits versucht hast, das Geld im Guten zurückzubekommen und der Verkäufer sich stur stellt. Physische Gewalt ist mit Sicherheit keine Lösung...

Da es immer noch genug Leute gibt, die überhaupt nicht wissen, was ihre Pflichten, aber auch, was ihre Rechte sind, und daß es z.B. in solchen Fällen völlig egal ist, ob der Verkäufer Rücknahme ausgeschlossen hat oder nicht (wenn der Verkäufer nicht die Ware liefert wie beschrieben, sind solche Klauseln einfach nichtig), deshalb der Hinweis. Das ging ja aus Deinem Eingangsbeitrag nicht hervor...

Ich habe in solchen Streitfällen die Erfahrung gemacht, daß ein zivilisiert geführtes Telefongespräch oft etwas bewirken kann, zumindest hilft es, ein Gefühl für den anderen zu bekommen. Eine sehr gute Entscheidungsgrundlage.

Wenn die Kamera als völlig funktionstüchtig angepriesen wurde, wirst Du ja wenigstens ein paar hundert Euro dafür bezahlt haben. Dafür würde ich, wenn sonst nichts fruchtet, in jedem Fall den Anwalt einschalten, allein schon aus Prinzip, daß solche schwarzen Schafe einen Denkzettel bekommen. Allerdings ist dies natürlich das letzte Mittel, wenn man alles andere mit gutem Willen, eine Lösung gütlich herbeizuführen, bis zuletzt ausgeschöpft hat und der Fall nach bestem Gewissen klar liegt, daß man hier betrogen wurde - ob irgendwelche Mißverständnisse oder -geschicke bei Dir oder ihm möglich waren, kannst nur Du beurteilen.

eBay-Beschwerdeverfahren und Käuferschutz hast Du dann vermutlich auch schon angestoßen?

Viele Grüße,

Matthias


"All the important human advances that we know of since historical times began
have been due to individuals of whom the majority faced virulent public opposition."
--Bertrand Russell

http://www.mi-fo.de/forum/viewtopic.php?t=13448 (Minolta Forum Thread Index)


matthiaspaul  
matthiaspaul
Beiträge: 14.595
Registriert am: 08.06.2004


   

Umhängeriemen WS-5, Kunststoffhalterung?
Konica Minolta Dynax 5D: Wie Klicken ausschalten?

  • Ähnliche Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag
| 2002- © so-fo.de | minolta-forum.de |
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz