ZITAt (tapsbaer @ 2008-05-21, 8:48) vielen Dank für deinen Hinweis. Du sagst mir aber nix Neues. Soll ich das Geld aus ihm rausprügeln? Der Kerl wohnt in Österreich. Wenn ich einen Anwalt einschalte und es zur Verhandlung kommt, dann ist mir das in der Tat zu viel Stress.[/quote]
Okay, da steckt implizit die Aussage drin, daß Du bereits versucht hast, das Geld im Guten zurückzubekommen und der Verkäufer sich stur stellt. Physische Gewalt ist mit Sicherheit keine Lösung...
Da es immer noch genug Leute gibt, die überhaupt nicht wissen, was ihre Pflichten, aber auch, was ihre Rechte sind, und daß es z.B. in solchen Fällen völlig egal ist, ob der Verkäufer Rücknahme ausgeschlossen hat oder nicht (wenn der Verkäufer nicht die Ware liefert wie beschrieben, sind solche Klauseln einfach nichtig), deshalb der Hinweis. Das ging ja aus Deinem Eingangsbeitrag nicht hervor...
Ich habe in solchen Streitfällen die Erfahrung gemacht, daß ein zivilisiert geführtes Telefongespräch oft etwas bewirken kann, zumindest hilft es, ein Gefühl für den anderen zu bekommen. Eine sehr gute Entscheidungsgrundlage.
Wenn die Kamera als völlig funktionstüchtig angepriesen wurde, wirst Du ja wenigstens ein paar hundert Euro dafür bezahlt haben. Dafür würde ich, wenn sonst nichts fruchtet, in jedem Fall den Anwalt einschalten, allein schon aus Prinzip, daß solche schwarzen Schafe einen Denkzettel bekommen. Allerdings ist dies natürlich das letzte Mittel, wenn man alles andere mit gutem Willen, eine Lösung gütlich herbeizuführen, bis zuletzt ausgeschöpft hat und der Fall nach bestem Gewissen klar liegt, daß man hier betrogen wurde - ob irgendwelche Mißverständnisse oder -geschicke bei Dir oder ihm möglich waren, kannst nur Du beurteilen.
eBay-Beschwerdeverfahren und Käuferschutz hast Du dann vermutlich auch schon angestoßen?
Viele Grüße,
Matthias