ZITAt (jiorgo @ 2006-11-29, 15:24) Habe seit ca 1 Jahr eine Dynax 5.
[...]
Hat jemand ähnliche erfahrungen oder weis sogar abhilfe?[/quote]
Wenn es nicht an den Batterien liegt, ist es leider ein Fall für den Service. Es läge irgendein Elektronikschaden vor, das kann von einem Defekt im Schaltregler bis hin zu einem ESD-Schaden so ziemlich alles sein. Du kannst höchstens noch versuchen, den Ruhestromverbrauch mal selbst zu messen, aber Deiner Schilderung nach dürfte die Messung nur bestätigen, daß er zu hoch ist.
ZITATIch finde auch leider meine rechnung nicht mehr und gibt es da eine Möglichkeit trotzdem per Garantie die kamera reparieren zu lassen zB. per Seriennummer?[/quote]
Aus der Seriennummer läßt sich nicht auf ein Kaufdatum schließen, allerhöchstens auf ein Herstellungsdatum (aber auch das ist zweifelhaft - jedenfalls für Außenstehende). Über die Seriennummer kannst Du nur die Identität eines Gegenstandes sicherstellen.
Die Garantiezeit beträgt nur 12 Monate, d.h. wenn Du noch Garantie hast, dann nur noch sehr kurz. Aber dafür brauchst Du eine vom Händler zum Zeitpunkt des Kaufs ausgefüllte Garantiekarte. Wenn Du die nicht mehr hast, kannst Du höchstens versuchen, ob der Händler Dir anhand eines noch vorhandenen Kaufbelegs (z.B. bei ihm) irgendwie bestätigt, wann genau Du die Kamera mit der Seriennummer xyz gekauft hast. Ob Runtime das anerkennt, ist fraglich, aber man kann es versuchen - ggfs. vorher mit denen abklären. Da eine 12-monatige Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, kann er auch die Bedingungen dafür festlegen.
Anders bei der 24-monatigen Gewährleistung, die Dein Händler (nicht der Hersteller! Dir gegenüber gewähren muß. Dafür brauchst Du keine Garantiekarte und eigentlich noch nicht mal die Kaufquittung (auch wenn viele Händler das als erstes verlangen). Natürlich muß irgendwie geklärt werden, ob die Kamera tatsächlich bei diesem Händler gekauft wurde und wann, aber angenommen, das ließe sich durch andere Begleitumstände zweifelsfrei erkennen, brauchst Du dem Händler gegenüber keinen schriftlichen Nachweis (der weit verbreitete Glaube, daß das so wäre, stimmt nicht). Auch müßte der Händler selbst darüber Buch führen, so daß es im Prinzip ausreicht, wenn er das bei sich nachhält, ob Deine Angaben den Tatsachen entsprechen.
Natürlich entsteht hier ein schwer lösbarer Interessenkonflikt: Nach 6 Monaten mußt Du ihm gegenüber den Nachweis erbringen, daß der Fehler im Keim schon beim Kauf angelegt war (sonst muß er keine Gewährleistung übernehmen). Nach derselben Zeit kann der Händler die ggfs. auftretenden Reparaturkosten in der Regel auch nicht mehr an seinen Vorlieferanten zurückgeben, d.h. er selbst müßte dafür geradestehen. Das allein führt bei weniger seriösen Händlern oder in nicht absolut eindeutig gelagerten Fällen schnell dazu, daß die Händler versuchen, selbst berechtigte Anliegen abzuschmettern, solange Du den Nachweis eines schon im Keim angelegten Fehlers nicht erbringen kannst (was in jedem Fall schwer ist).
Wenn Du jetzt darüberhinaus noch nicht mal beweisen kannst, daß Du die Kamera überhaupt bei ihm gekauft hast, machst Du es dem Verkäufer noch leichter, Dein Begehren abzuschmettern. Wie gesagt, rein rechtlich gesehen mußt Du keinen Kaufnachweis in Papierform vorlegen (wenn der Kauf irgendwie anders zweifelsfrei geklärt werden kann), in der Praxis ist das aber doch fast immer nötig. Schlechte Karten also.
Viele Grüße,
Matthias