Hallo zusammen!
Hier gibt's ja auch hin und wieder ein paar Leute, die was über Ebay kaufen oder verkaufen, und für die wäre es doch sicher mal hilfreich, genau zu wissen, was man nun eigentlich unter die Beschreibung schreiben darf und was nicht, wenn man sich wirksam und möglichst umfänglich von der Gewährleistung befreien will, die man - ohne entsprechende Hinweise - seit 2002 ja auch als Privatverkäufer tragen muß.
Daher hier mal folgender Beitrag zur gefälligen Kenntnisnahme
(Quelle: "weblawg.saschakremer.de")
"(...) Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt ausdrücklich auf den Gewährleistungsausschluss Bezug und lässt Hinweise auf "Garantie" und "EU-Recht" weg. Ein einfache Formulierung wie "Die Gewährleistung ist ausgeschlossen" stößt allerdings unter Berücksichtigung eines kürzlich vom OLG Hamm ergangenen Urteils (Urt. v. 10.02.2005 - Az: 28 U 147/04 = NJW-RR 2005, 1220) ebenfalls auf Bedenken, denn dort wurde eine zumindest ähnliche Formulierung ("Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung" wegen eines Verstoßes gegen § 309 Nr. 7 BGB gänzlich für unwirksam gehalten.
Durch die Formulierung "Die Gewährleistung ist ausgeschlossen" wird zwar anders als durch den Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung deutlich, dass lediglich die kaufvertraglichen Ansprüche iSd § 437 BGB wegen eines Mangels der Kaufsache ausgeschlossen sein sollen, während der Verkäufer im Übrigen für Pflichtverletzungen haftet (etwa nach den §§ 823 ff. BGB). Wer aber angesichts des Urteils des OLG Hamm ganz auf Nummer sichen gehen will, sollte folgendermaßen formulieren: "Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht (1) für Ansprüche auf Ersatz von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (2) für Ansprüche auf den Ersatz von sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen." Das sollte dann wirklich reichen (Ausnahme "Neuware" siehe oben). Und ein ergänzendes "Keine Haftung bei unversichertem Versand" hilft dann, auch den nächsten typischen Streitpunkt schon im Ansatz zu beseitigen. Natürlich nur, wenn der Verkäufer Verbraucher ist. (...)"
Unter dem als Quelle angegebenen Link findet ihr den ganzen Text.
Viele Grüße - Nico