ZITAt ("korfri @ 9. 7. 2006 - 15.18 h) Und was ist, wenn er beim Prozeß den richtigen Knopf drückt, und das Ding doch funktioniert?[/quote] Das wäre natürlich blöd.
ZITAt ("korfri @ 9. 7. 2006 - 15.18 h) Das führt nur zur totalen Frustration.[/quote] Ich finde es äußerst frustrierend, wenn ich Leute nicht daran hindern kann, mich zu betrügen, nur weil sie mich um eine nur geringe Summe betrogen haben. Es kann doch nicht sein, daß man Betrug de facto legalisiert, wenn der Betrüger immer nur hinreichend kleinen Schaden anrichtet!?
Ich stimme allerdings zu, daß es von vornherein nicht die allerklügste Idee war, bei einer so windigen Beschreibung überhaupt ein Gebot abzugeben. So gesehen könnte man die 15 Euro auch einfach als Lehrgeld abschreiben. Der Verlust wäre verschmerzbar ... nur gönne ich es dem Empfänger nicht /ninja.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="ninja.gif" />
Danke für die Hinweise, ich bin also im Recht. Dachte ich's mir doch. /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />
Natürlich war es nicht klug von mir, einen Artikel mit so einer Beschreibung zu ersteigern. Wenn es um einen höheren Betrag gegangen wäre, hätte ich mich sicher zurückgehalten. Aber bei 15 EUR schien es mir das Risiko wert. Pech gehabt, würde ich sagen. Bei dem Streitwert lohnt sich allerdings ein Prozess wirklich nicht. Es gibt eine negative Bewertung bei ebay und gut ist.
Mir geht es auch nicht unbedingt darum, die 15 EUR wiederzubekommen. Die kann ich verschmerzen. Es geht mir ums Prinzip. Ich lass mich nicht gern betrügen.
Ich vermute übrigens, dass der Verkäufer bei der Beschreibung noch weiter gelogen hat. Drüber stand noch: ZITATHabe die Anlage bei Ebay ersteigert, aber leider habe ich die Anlage doppelt gekauft.[/quote] Ich habe in seinem Bewertungsprofil geblättert und bei den Auktionen, die noch in der Datenbank waren, war die Anlage nicht dabei. Das kann aber auch Zufall sein.
ZITAt (MajorTom @ 9.07.2006 - 20:18) Mir geht es auch nicht unbedingt darum, die 15 EUR wiederzubekommen. Die kann ich verschmerzen. Es geht mir ums Prinzip. Ich lass mich nicht gern betrügen.[/quote] Kann ich gut nachvollziehen. Aber warum beschwerst Du Dich nicht einfach bei eBay über ihn? Damit stößt Du einen von eBay überwachten Konfliktlösungsprozeß über deren Portal an - der Verkäufer muß antworten, wenn er nicht eine Verwarnung und ggfs. den Ausschluß riskieren will. Zwar gibt es für den Verkäufer genug Möglichkeiten, sich rauszuwinden, aber der Fall bleibt dokumentiert und sollte das öfters vorkommen, wird eBay irgendwann auch so einschreiten (das kann allerdings dauern).
also wer bei ebay kauft, muss halt mal damit rechnen, dass er beschissen wird! da gibt#s auch keinerlei diskussionen, es gibt täglich zig-tausend solcher fälle und die werden meist nicht publiziert oder "angezeigt". v.a. wenn's nur ein paar euro sind. für den einzelnen zwar evtl. schmerzlich aber das hilft halt nix.
ok- es gibt auf der anderen seite auch zig tausend zufriedenstellender auktionen, aber dies sollte ja eigentlich auch der normalfall sein. also nix für ungut ebay-freunde und verfechter.
bei ebay kann man eigentlich ziemlich bedenkenlos kaputtes zeugs verklopfen, denn was soll der käufer schon groß machen? bei ein paar euro artikeln lohnt es sich meist nicht nachzuhaken, einen rechtanwalt zu nehmen etc.
ich hatte vor einiger zeit mal ne digi-cam bei ebay "gekauft". der verkäufer hatte 50 stück (übrigends minolta -"414" glaub ich) zum sensationellen sofortkaufen preis angeboten. nur hatte er die ware leider ned, wollte nur abkassieren. ich hätte die ware damals gerne gehabt, hab ja einen "rechtsgültigen kaufvertrag" abgeschlossen. ich hab damals auch noch eine RA kontaktiert, bin 30 euro losgeworden. die kamera bekam ich ned. aber zumindest war ich ned einer der 23, die dem verkäufer das geld schon überwiesen hatten und leer ausgingen.
das ganze hat jetzt zwar nix mir dem gewährleistungsausschluss zu tun zeigt aber, dass bei ebay ne menge beschissen wird und man als käufer rel. wenig möglickeiten hat, sich wirklich zu schützen. da mag es noch so viele juristische spitzfindigkeiten bei formulierungen geben. recht haben und recht bekommen sind nun mal 2 verschiedene paar stiefel und RA kosten ne menge geld.
das mit ebay kontaktieren ist schön und gut und ist auch wichtig. aber bei ebay wird nun mal in erster linie der verkäufer geschützt, denn nur mit dem verdienen sie. on käufer bekommen sie keinen cent, also was soll's...
ZITAt (americo @ 10.07.2006 - 10:08) ich hatte vor einiger zeit mal ne digi-cam bei ebay "gekauft". der verkäufer hatte 50 stück (übrigends minolta -"414" glaub ich) zum sensationellen sofortkaufen preis angeboten.[/quote] Alleine das sollte schon misstrauisch machen. Auch bei eBay gilt: "Trau schau wem". Das ist im realen Leben selbstverstaendlich, und im virtuellen Leben sollte das ebenfalls sein.
Da bei ebay alles schön anonym abgeht, lockt das "zwilichtige Elemente" wohl an, wie das Licht die Motten. Das sollte man einfach wissen, wenn man sich auf so ein elektrisches Geschäft einläßt. Die hier in den Wind geschossenen 15,00 € dürften dabei ein vergleichsweise geringes Lehrgeld sein. Wir (ich arbeite beim Amtsgericht) hatten schon Sachen, wo ein Käufer einer teuren Digicam per Nachnahme einen Sandsack geliefert bekam. Geld vor Übergabe bezahlt, Paket vor den Augen des Postbediensteten geöffnet, Sandsack gefunden. Ergebnis: Post darf das Geld nicht zurückgeben, auch wenn es klar ersichtlicher Beschiss ist. Dann stehste da und musst erst mal zum Anwalt rennen. Ein riesen Aufwand, Kosten, etc. pp.
Deshalb kauf ich nur Sachen bei ebay, bei denen ich bereit bin, den Kaufpreis als Verlust auszubuchen. Ansonsten: Fachgeschäft. Das mag im Einzelfall ein bischen teurer sein, man schläft aber besser.
Und wegen 15,00 € den Aufstand machen (auch wenn ich noch selber in der Lage wäre, das ohne Anwalt hinzukriegen), ist ein fragliches Vergnügen. Dafür wäre mir die Zeit zu schade.
Ich ersteiger bei Ebay nur noch, wenn der Verkäufer persönlichen Kontakt gewährt und man Ohr an Ohr ein paar nette Fragen stellen und sich ein Urteil bilden kann. Die Diskussion um den Haftunsausschluß insgesamt stinkt mir jedoch schon ein wenig zu sehr nach mangelnder Eigenverantwortung.
ZITAt (ausgeburt @ 10.07.2006 - 14:53) Die Diskussion um den Haftunsausschluß insgesamt stinkt mir jedoch schon ein wenig zu sehr nach mangelnder Eigenverantwortung.[/quote] Du zeigst also ausreichend Eigenverantwortung und gibst zwei Jahre Gewaehrleistung auf deine Verkaeufe auf eBay?
ZITAt (korfri @ 2.07.2006 - 12:34) daher verwende ich folgenden passus:
folgende formulierung fand ich auch passend:[/quote] Detail am Rande: Die Erstreckung der Gewährleistungsregelungen auch auf Privatverkäufe wurde keineswegs von der EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie vorgegeben sondern war allein Entscheidung des deutschen Gesetzgebers - was die "EU-Klausel" bei eBay noch dümmlicher macht.
ZITAt (Sonnenkind @ 10.07.2006 - 20:11) Ich würde es evtl. mit einer (kostenlosen) Anzeige wegen Betruges probieren. Mal sehen, wer dann klein beigibt, grade wegen des geringen Betrags...[/quote] Die Anzeige mag kostenlos sein, wenn man aber keinerlei Beweise für seine Behauptung hat, wie das hier der Fall sein dürfte, kann man sich das direkt schenken. Das kostet die Staatsanwaltschaft nur das Standartschreiben an den Anzeigenerstatter, dass die Sache mangels Beweisen nicht verfolgt wird. Der Verkäufer kann mit unschuldigem Augenaufschlag behaupten, er habe doch gesagt dass er nicht wisse, ob das Teil funktioniert. Und falls man doch bei der Staatsanwaltschaft eine magere Aussicht auf Erfolg bejahen würde ("...mir wurde geschrieben, dass die Box funktioniert"...), glaube ich, dass bei einem Blick auf die Höhe des Schadens der Wille zum "Entsenden von Ermittlungstruppen" ganz schnell schwindet.
also im grunde kann man sich sogar die anzeige sparen, denn mit kleinigkeiten gibt sich die staatsanwaltschaft nicht ab. ich ging damals zur polizei, die war recht neugierig, obwohl sie keine anzeige aufnehmen konnte. ich hatte zwar wie gesagt den kaufvertrag geschlossen, aber noch nicht bezahlt. nachdem ich für das anwaltschreiben damals an die 30 euro bezahlt hatte und damit geschädigt war, ging ich nochmal zur polizei und die nahmen die anzeige auf und leiteten dies an die zuständige staatsanwaltschaft weiter. von der habe ich niemals irgendeine antwort erhalten, obwohl ich drum gebeten hatte. ich erfuhr nur von einem der geprellten käufer, die schon bezahlt hatten, dass offenbar eine reihe der geschädigten "bezahler" anzeige erstattet hatten (aber überraschenderweise nicht alle) und einige den ebaykäuferschutz in anspruch genommen hatten. was genau rauskam erfuh ich leider nicht abschliessend, ich weis nur, dass von den 50 käufern dem verkäufer anscheinend knapp die hälfte die fälligen 250 euro überwiesen hatten.
ZITAt (americo @ 11.07.2006 - 12:22) ...von der habe ich niemals irgendeine antwort erhalten, obwohl ich drum gebeten hatte. ...[/quote]
Naja, die StA ist auch kein Service-Unternehmen. Üblich ist aber schon, daß der Anzeigenerstatter einen Brief bekommt, in dem ihm die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt wird - ob aus Mangel an Beweisen oder mangels irgendwelcher Ermittlungsgebnisse... Das kann aber schonmal ein paar Monate dauern. Die haben schließlich ganz schön was zu tun.