#46 von
Kwashiorkor
(
gelöscht
)
, 22.07.2005 13:04
@Holger: Danke für Deinen Beitrag. Wie gesagt, ich habe das jetzt genauso mit ihm geregelt und ihn auch darum gebeten bei Minolta zu erwirken, eine Austauschkamera zu kriegen. Ich denke, ich belasse es erst einmal dabei und schau, was dann am Ende rauskommt.
Nur wenn das Ding nach seinen zwei Versuchen auch nicht funktioniert, dann werde ich sie ihm zurückgeben, ob es ihm passt oder nicht. Es kann doch nicht der Sinn sein, daß ich die ganze Sache ausbaden muß.
Bist Du Dir sicher, daß der Hersteller (hier also KoMi) dem Händler nichts zurückerstattet? Dann verstehe ich natürlich die ablehnende Haltung des Händlers. Trotzdem bin ich nunmal rechtlich abgesichert.
Na mal sehen, ich laß das alles mal auf sich ruhen und warte auf den Anruf des Händlers. Viel mehr kann ich sowieso nicht machen.
@fwiesenberg: jaja, ich weiß ja, daß ich sie ihm gleich bringen hätte müssen. Nur habe ich nicht mit solchen Auswüchsen gerechnet und habe eben gedacht, daß ich es "bequem" von München aus erledigen kann. War ein sehr großer Irrtum. Aber wenigstens habe ich aus der ganze Sache gelernt.
zumindest ist geteiltes Leid halbes Leid. Auch wenn Deine herben Kritiken im Forum Dich selbst teilweise in die Kritik gebracht haben, haben die beiden Diskussionen doch einen hohen Informationswert für diejenigen Teilnehmer des Forums, die in solchen Dingen noch ohne Erfahrung und ohne Rechtsvertreter sind. Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge.
Mein Tip: lass die Kamera über den Händler so oft zum Service schicken, bis sie mit korrekter Funktion zurückkommt. Sollte der Händler Dir nach zwei weiteren erfolglosen Versuchen (was ich nicht glaube) keine neue Kamera aushändigen oder den Kaufpreis zurückerstatten, lass ihn die Kamera solange einschicken, bis er oder KM genug davon haben. Dass Du dem Händler nicht tatsächlich mit dem Anwalt kommst hat er wahrscheinlich schon längst raus, wenn er es nicht gar im Forum nachgelesen hat. Leere Drohungen denen Du keine Handlung nachfolgen lassen kannst, fallen schneller auf als Du glaubst, verschlechtern Deine Gesprächsposition und bringen Dir gar nichts.
E.G.
PS Was ist eigentlich an Deiner Kamera defekt? Ich kann mich nur noch konkret an das Objektiv erinnern.
#48 von
Kwashiorkor
(
gelöscht
)
, 22.07.2005 13:29
@Eugene: Mit dem Anwalt hast Du recht, aber sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, daß es mal hart auf hart hinausläuft, werde ich ihn einfach verklagen und Prozesskostenhilfe beantragen /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />. So wie es momentan läuft, sieht es so aus, als wäre das mit UPS das gleiche. Die kriegen jetzt noch ne Mahnung von mir, dann nen gerichtlichen Mahnbescheid und wenn das nicht hinhaut, geh ich vor Gericht.
Was an der Kamera kaputt ist? Frag lieber, was nicht kaputt ist! Im Ernst: Letztens hatte ich mit meinem Tokina auf längere Entfernung Frontfokus (mal was neues) und alle Bilder waren trotz richtiger Ausrichtung der Kamera schief und sogar ein Stück nach rechts versetzt (!. Scheint mir ein schwerwiegendes Problem mit der Installation des Sensors zu sein. Komischerweise passierte das, als ich erstmals den Antishake bei 300mm Brennweite für längere Zeit einsetzte. Da war dann plötzlich alles schief.
Außerdem habe ich dem Händler auch noch gar nicht mit Anwalt oder sowas gedroht. Ich habe ihn lediglich darauf hingewiesen, was meine Rechte sind.
Ach ja, falls es keiner bemerkt hat: das mit dem Händler verklagen war (bis jetzt) ein Scherz! Mit UPS dagegen nicht.
@Kwashiorkor : Mit Minolta mache ich keine Geschäfte, aber aus der Erfahrung mit vielen Herstellern der letzten 14 Jahe im Vertrieb und Technik (habe mit 16 angefangen) kann ich Dir sagen daß die Hersteller dem Händler gegenüber nicht kulant sind.
Ich habe im Lager einen 62 Seiten Digitale Druck- und Kopiermaschine stehen die unsere Techiker und auch die Techniker des Herstellers nicht hinbekommen haben : Finanzieller Schaden durch Rücknahme ca. 9000 €, wenn man nicht mehr als 200 Kopien am Stück machen möchte funktioniert sie /biggrin.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="biggrin.gif" />, den Hersteller juckt es nicht.
Die Rücknahme verlief von meiner Seite mit Zähneknirschen ohne dem Kunden das zu zeigen Kunde ist nett und freundlich, kauft weiterhin bei mir ein, ich denke in 1 bis 2 Jahren dürfte sich das ganze wieder gerechnet haben.
Als Händler der mit Endkunden zu tun hat muß in der Regel für 2 Jahre seinen Kopf hinhalten, die Hersteller geben in vielen Fällen jedoch dem Händler nur 1 Jahr.
Anderes Beispiel aus dieser Woche: Canoscan 4200F hat einen EVK von 119 € incl. MwSt, bei einer großen Distribution bekommt man den netto für ca. 92 €. Gehe ich von 8 € Vorfracht aus bis das Ding bei mir steht kann ich 2 € + MwST draufschlagen und bin am EVK.
Dieser Deal ist schon ärgerlich genug, richtig fieß wurde es als das Ding nach 3 Tagen kaputt war. Das Ding beim Kunden abgeholt, ca. 10 € Frachtkosten damit das Ding wieder zum Distri geschickt wird, dieser schickt es direkt zu Canon und dann wieder zu uns. Die ganzen Frachtkosten wälzt der Distri auf uns ab. So werden aus 2 € Gewinn (die Briefmarke für die RG und die Arbeitskraft zum Rechnung schreiben mal außen vor gelassen) schnell 30 bis 40 € Verlust.
Ist zum Glück nicht immer so schlimm, aber wenn man dann noch den "idealisierten Bösen" Kunden vor sich hat der denkt man würde sich die Taschen mit Kohle nur so vollstopfen und Händler sind eh nur daran Interessiert sich nicht für den Kunden einzusetzen und diese abzuzocken, der dann noch ausfallend wird dann kann einem schonmal die Hutschnur platzen und dem Kunden das Gerät hinterherschmeißen (in dem Fall habe ich den Kunden rechtzeitig vorgewarnt, bei Übrgabe des Geldes startete der "Countdown" und der Sprint zur Türe gelang ihm noch gerade rechtzeitig, zum Glück habe ich nicht fest genug geworfen sonst wäre die Scheibe kaputtgegangen, die anderen anwesenden Kunden fanden die ganze Aktion genial lustig).
Leider gibt es auch unter den Verkäufern sehr viele schwarze Schafe, oftmals gerade die alt-eingesessenen Fachhändler die sich Denken : Du Kunde vor der Theke bist der König, ich hinter dem Tresen bin der Kaiser ...
Daß es 1a funktionierende Kameras von Minolta gibt sieht man hier im Forum ja auch, insofern Kopf nicht hängen lassen.
ZITATder dann noch ausfallend wird dann kann einem schonmal die Hutschnur platzen und dem Kunden das Gerät hinterherschmeißen (in dem Fall habe ich den Kunden rechtzeitig vorgewarnt, bei Übrgabe des Geldes startete der "Countdown" und der Sprint zur Türe gelang ihm noch gerade rechtzeitig, zum Glück habe ich nicht fest genug geworfen sonst wäre die Scheibe kaputtgegangen,[/quote]
Keine Angst, kam auch nur in dieser Form 1 mal vor, üblicherweise bin ich sehr umgänglich, aber das Maß war übervoll und dieser Typ war auch sicherlich kein normales Maßstab mehr.
Die 4 oder 5 weiteren Kunden im Laden haben das unnötige Spektakel des Kunden (der übrigens rechtlich gesehen unrecht hatte) mitbekommen und fanden meine Reaktion sehr angemessen, ich glaube ein anderer Kunde wollte dem Querulanten schon vorher eins zwischen die Ohren semmeln.
@Holger Was ist das denn für eine asoziale Umgebung, in der Dein Laden liegt? Pöbelnde und prügelnde Kunden. Ich würde mal einen Umzug in eine bessere Gegend in Erwägung ziehen.
Wenn ich eine bei einem Händler gekaufte Dynax 7D im Fehlerfall zum Hersteller schicke nehme ich, soweit sie vorliegt, die freiwillige Herstellergarantie in Anspruch. Meine Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Händler bleibt meines wissens davon unberührt.
Zur Gewährleistung: Sie beträgt 2 Jahre. Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf wirkt die Beweislastumkehr zu gunsten des Kunden (§ 476 BGB). Der Händler muß dem Kunden also Verschulden bzw. unsachgemäßen Umgang nachweisen. Es wird also angenommen der Defekt/Fehler bestand schon zum Auslieferungszeitpunkt. Nach den 6 monaten ist der Kunde in der Beweispflicht den Schaden nicht verursacht zu haben.
Tritt der Fehler auf, so hat der Kunde ein Recht auf Nacherfüllung (§§ 437, 439 BGB) d. h. er hat die Wahl nach Lieferung einer mangelfreien Ware oder der Beseitigung des Mangels. Die Wahlfreiheit des Kunden endet dann, wenn die gewählte Form der Nacherfüllung für den Händler unzumutbar ist. In einem solchen Fall hat der Kunde nur Anspruch auf die andere Art der Nacherfüllung. Kann der Händler die Nacherfüllung nicht leisten so kann der Kunde nach §437 abs.2 vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Wenn Kwashiorkor die Kamera also noch keine 6 Monate besitzt kann er prinzipell die Kamera beim Händler umtauschen. Das Problem das schon die Garantie (§ 443 BGB) des Herstellers in Anspruch genommen hat dürfte an der Gewährleistungspflicht des Händlers nichts ändern.
übrigens das BGB gibt es zum Preis von 5€ in jeder Buchhandlung
@ Kwashiorkor: Wie schon andere angemerkt haben, im Reklamationsfall, so ärgerlich er sein mag, einfach ruhig bleiben und nicht das Kind mit dem Bade ausschütten.
Wo ist eigentlich das Problem? Wenn ich einen Fehler bei einer gekauften Sache entdecke, wende ich mich doch wohl zuerst an den, dem ich mein Geld gegeben habe (Verkäufer). Macht mein neues Auto Probleme, fahre ich doch auch nicht direkt damit nach Stuttgart, oder.
@Kwashiorkor Das mindeste wäre doch gewesen, sich mit dem Händler in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob die Kamera zu ihm zurück soll oder ob Du sie direkt zum Service schicken kannst. Dann hättest Du ihm die Chance gegeben, entsprechend zu reagieren und hättest jetzt nicht die Probleme einer weiteren Nachbesserung.
Als ich bei meiner 7D ein Backfocus und fehlerhafte Blitzbelichtung entdeckte, habe ich mich mit meinem Händler (JürgenM, hier im Forum) in Verbindung gesetzt, damit er informiert war, daß ich direkt damit nach Bremen fahre (hier um die Ecke). Als ich dann mit meinem 'neuen' 50mm/f1.4 immer dann einen leichten Frontfocus hatte, wieder das gleiche Spiel. Es wäre sicher Unsinn gewesen, die Kamera zweimal erst nach Hof (Bayern) zu schicken, von dort nach Bremen, wieder zurück nach Hof und dann zu mir. Aber reden sollte man schon darüber!
@eugene : Das hatte nichts mit der Lage zu tun, solche Fälle hat man in jedem Laden mit fast jeder Klientel schonmal und kommen äußerst selten vor. Mittlerweile mache ich seit 7 Jahren Geschäftkundenvertrieb, körperliche Auseinandersetzungen sind selbst da nicht ausgeschlossen (wenn man versucht aus einer insolventen Druckerei die gerade die Halle ausräumt wenigstens noch den zuletzt neu gelieferten und nicht bezahlten (aber inzwischen runtergenudelten) Drucker versucht zu retten.
Aus eigener Erfahrung kann ich es nachvollziehen daß Produkte die Geld (egal ob viel oder wenig) gekostet haben und nicht funktionieren (massiv) verärgern, aber daran ist in erster Lage der Hersteller und das Produkt schuld dran und nicht der Verkäufer. Wenn der jedoch auf zack ist wird er versuchen beim Hersteller das beste für sich herauszuholen weil jede weitere Reklamation/Reparatur Geld kostet das man vorher kaum verdient hat.
Anders jedoch sieht das bei "Geiz ist Geil" und "Laß Dich nicht verarschen" aus, die knebeln die Hersteller so dermaßen daß sie fehlerhafte Produkte dem Endkunden in der Regel ohne wenn und aber austauschen, und das holen sie sich beim Hersteller wieder zurück (wie Du stellst Dich an? Willst wohl keine Werbung mehr in unserem Wochenprospekt sehen oder?).
Aber das :
Die Wahlfreiheit des Kunden endet dann, wenn die gewählte Form der Nacherfüllung für den Händler unzumutbar ist. In einem solchen Fall hat der Kunde nur Anspruch auf die andere Art der Nacherfüllung.
ist der Knackpunkt. Ab wann ist die Nacherfüllung unzumutbar, ab wann nicht?
Na ja ich will mich nicht beklagen, verkaufen macht ja auch viel Spaß, ich wollte nur mal die andere Seite beleuchten.
Zitat von Kwashiorkor@Eugene: Mit dem Anwalt hast Du recht, aber sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, daß es mal hart auf hart hinausläuft, werde ich ihn einfach verklagen und Prozesskostenhilfe beantragen /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />.
Und was meinst Du, wer diese Prozesskostenhilfe letzendlich bezahlt? Eben, ich und alle anderen! Die Allgemeinheit eben. Und das Ganze, weil Du Fehler um Fehler und Wind bis fast zur Verleumdung machst. Aber da Du ja ein "armer" Dauerstudent bist, der sich zwar ne 7D und Objektive vom Feinsten leisten kann, die Durchsetzung Deiner vermeintlichen Rechte aber angeblich nicht, muß das halt die Allgemeinheit bezahlen.
ist das wirklich so, daß der Händler auf defekter Ware sitzenbleibt? Schließlich hat doch der Hersteller die defekte Ware an den Händler geliefert, und dieser die nur weiterverkauft! Also hat doch der Händler auch einen Anspruch gegenüber dem Hersteller!? Oder sehe ich das zu naiv?
Die Wahlfreiheit des Kunden endet dann, wenn die gewählte Form der Nacherfüllung für den Händler unzumutbar ist. In einem solchen Fall hat der Kunde nur Anspruch auf die andere Art der Nacherfüllung.
ist der Knackpunkt. Ab wann ist die Nacherfüllung unzumutbar, ab wann nicht?[/quote]
Die Nacherfüllung wird wohl nur dort unzumutbar, wo der Hersteller nicht mehr existiert also keine Ersatzbeschaffung oder Reparatur mehr möglich ist.
In jedem anderen Fall ist es für den Händler möglich die Ware wieder zu beschaffen und die Kosten für die Reklamation zu übernehmen. Für solche Fälle bildet ein Kaufmann schlieslich seine Rückstellungen.
Zitat von capy60Und was meinst Du, wer diese Prozesskostenhilfe letzendlich bezahlt? Eben, ich und alle anderen! Die Allgemeinheit eben. Und das Ganze, weil Du Fehler um Fehler und Wind bis fast zur Verleumdung machst. Aber da Du ja ein "armer" Dauerstudent bist, der sich zwar ne 7D und Objektive vom Feinsten leisten kann, die Durchsetzung Deiner vermeintlichen Rechte aber angeblich nicht, muß das halt die Allgemeinheit bezahlen.
Das trift den Punkt, ich habe mich nicht getraut es so deutlich auszudrücken. Es geht doch schon los mit dieser b... Signatur, habe schon darauf hingewiesen, auf diese Art und Weise kann man von KoMi doch keine "Kulanz" erwarten. Und dumm derjenige der glaubt KoMi würde hier nicht mitlesen und sich entsprechend ein Bild zu machen.
Hier ist doch nicht "Bild hilft" oder so was ähnliches, man trägt sachlich die Argumente vor, am besten in schriftlicher Form!
Anwalt, so ein Sch... der sagt immer dass er gewinnt und kein Problem und und und
Stimmt sogar aus seiner Sicht /biggrin.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="biggrin.gif" />
Wie schon ober geschrieben, wenn meine Kiste kaputt ist ist der Händler der Ansprechpartner und nicht VW in Wolfsburg. Ein Händler kommt sich bei dieser etwas, diplomatisch ausgedrückt, unorthodoxen Verhaltensweise mit Recht übergangen vor.
Kopfschüttel, Kopfschüttel und nochmals Kopfschüttel!