#31 von
Kwashiorkor
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gelöscht
)
, 22.07.2005 11:24
Und wieso hat mir der Händler grad wieder gesagt, daß er sich das überhaupt nicht vorstellen kann, weil er die Kamera dann gebraucht verkaufen muß? Das stimmt doch nicht, oder? Er kann sie doch dann bei den KoMikern zurückgeben? Außerdem dürfte das doch wohl kaum mein Problem sein.
ZITATErstaunlich ist allerdings, daß beide Fachhändler, mit denen ich in letzter Zeit zu tun hatte (einer in München, einer hier in Ingolstadt) eine sehr hohe Meinung von Minolta haben. Obwohl der hier in Ingolstadt normalerweise nichts von Minolta verkauft.[/quote]
Der Customer Service von KoMi ist auch im Vergleich zu Canon und Nikon mindestens gleich gut. Wie gesagt jedem kann man es selten Recht machen. Nur KoMi gelingt das zumindest statistisch häufiger als Nikon und Canon /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />.
ZITATWie sieht das jetzt genau aus, wenn der Verkäufer zweimal eingeschickt hatte und die Kamera ist noch immer nicht in Ordnung, muß er sie also zurücknehmen und klärt das dann mit Minolta? Das heißt, daß im Endeffekt Minolta ihm das Geld für die Kamera ebenfalls zurückerstattet?[/quote]
ZITATWie sieht das jetzt genau aus, wenn der Verkäufer zweimal eingeschickt hatte und die Kamera ist noch immer nicht in Ordnung, muß er sie also zurücknehmen und klärt das dann mit Minolta?[/quote] Genauso isses! /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" />
ZITATDas heißt, daß im Endeffekt Minolta ihm das Geld für die Kamera ebenfalls zurückerstattet?[/quote] Ich schätze mal, daß es da auch die Möglichkeit des Warenersatzes gibt: Sprich, Minolta schickt ihm ein Ersatzgerät. Oder eben eine finanzielle Rückerstattung. Nur sollte das wirklich nicht mehr Dein Problem sein... /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />
Hoffentlich läßt sich diese Sache erfreulicher abschließen als die KoMi/UPS-Story... Ich wünsche auf auf jeden Fall viel Erfolg! clover
Zitat von MikeBErschwerend kommt hinzu du hast den Händler übergangen und das dieser nun auf stur schaltet ist klar, er kann die Kamera in der jetztigen Situation nicht an Minolta zurückgeben.
Natürlich kann er das. Wenn er will. Wenn er nicht will, dann muß er eben den Kaufvertrag gleich wandeln. Vertragspartner ist nachwievor der Händler, und der hat gerade zu stehen. Warum sollte die Tatsache, daß die Kamera schon vorher beim Minolta-Service etwas daran ändern? Er hat ja nicht selber dran rumgefummelt.
Zitat von KwashiorkorUnd wieso hat mir der Händler grad wieder gesagt, daß er sich das überhaupt nicht vorstellen kann, weil er die Kamera dann gebraucht verkaufen muß?
/rolleyes.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="rolleyes.gif" /> Junge, Junge... Er handelt natürlich nicht in Deinem Interesse, sondern primär in seinem. Er verkauft Dir nicht eine Kamera, damit Du Spaß hast, sondern damit er Geld verdient. Auch im Hinblick auf sein Unternehmen ist er aus ökonomischer Sicht geradezu verpflichtet, Kosten zu vermeiden, wo es nur geht. Und so ein Kulanzfall verursacht immer Kosten, auch wenn es nur Opportunitätskosten sind. Es ist doch logisch, daß er am liebsten mit der ganzen Sache gar nichts mehr zu tun haben will. Wenn er das mit ein bißchen Gejammer erreichen kann, hat er das gut gemacht. Glaub doch nicht immer alles, überlege doch mal welche Zielsetzung Dein Gegenüber hat, und aus welcher Motivation heraus er agiert. Und informier Dich endlich mal über Deine Rechte, sonst bist Du selber schuld.
Zitat von KwashiorkorTja Dennis, erklär das mal meinem Händler!
Da gibt es nichts zu erklären, nur ich fürchte, der Händler sieht genau, daß er Dich mit ein paar Phrasen einwickeln kann. Und daß seine Worte auf fruchtbaren Boden fallen, merkt man Deinen Äußerungen hier an. Auf gut deutsch:
Laß Dich nicht belabern!
Wenn er anfängt zu diskutieren, dann beende die Diskussion einfach, und verweise ihin an Deinen Rechtsanwalt.
#39 von
Kwashiorkor
(
gelöscht
)
, 22.07.2005 11:57
Ist schade, daß alles immer erst so weit kommen muß. Wobei er mir auch die ganze Zeit gesagt hat, daß er seinen Rechtsanwalt fragen muß.
Aber so wie ich das sehe, ist da leider eine Lücke, durch die er durch kann. Nämlich die zwei Nachbesserungen. Oder weiß das jemand definitiv ohne Zweifel anders?
Wenn der Zweifel ausgeräumt ist, werde ich mich natürlich nicht belabern lassen.
Da gibts keine Lücke. Der Händler ist dir gegenüber verpflichtet. Aber dies gilt nur innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf. Der Händler kann zweimal nachbessern, du kannst ihm eine angemessene Frist setzen (schriftlich), zB zwei Wochen. Wenn der KoMi Service dann drei Wochen braucht ist das nicht dein Problem, sondern das des Händlers, der HÄNDLER steht dir gegenüber in der Pflicht, NICHT der Hersteller. Nach dem der Händler zweimal erfolglos versucht hat nachzubessern (in dem Fall über den KoMi Service) kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten, es kann allerdings sein dass du nicht dein ganzes Geld zurückkriegst da die Kamera zwischendrin ja benutzt wurde und somit einen Wertverlust erlitten hat. Soweit mein Kenntnisstand /smile.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="smile.gif" />. Dass du die Kamera direkt zu Komi geschickt hast erschwert die Sache beträchtlich /wink.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="wink.gif" />
#41 von
Kwashiorkor
(
gelöscht
)
, 22.07.2005 12:22
ZITATDass du die Kamera direkt zu Komi geschickt hast erschwert die Sache beträchtlich [/quote]
Und was heißt das jetzt im Speziellen? Muß ich ihm die zwei Nachbesserungen einräumen oder nicht?
Soweit ich weiß gibt es aber eine zweijährige Gewährleistung. In den ersten sechs Monaten heißt es lediglich, daß der Händler nachweisen muß, daß die Kamera bei Übergabe fehlerfrei war. Die restliche Zeit muß ich nachweisen, daß die Kamera einen Schaden hatte. Die Kamera war doch aber schon nach 3 Monaten in Bremen und die ganze Sache zieht sich eben bis jetzt hin.
@Dennis: ich hab jetzt leider nicht geguckt, wo Du herkommst, deswegen weiß ich nicht, ob Du Dich mit Bayern auskennst. Hier gibt es einige Exemplare von Staatsbürgern, die stur meinen, daß sie im Recht sind und nicht mit sich diskutieren lassen. Da kann man echt nur was mit einem Anwalt erreichen. Daß ich keinen habe, ist leider ein Problem. So ein sturer Bayer hat vor kurzem meine Freundin an ihrer Arbeitsstelle vor die Tür gesetzt und als ich dort war, um mit ihm zu reden, hat er mich einfach rausgeschubst. Nur durch Drohung mit Anwalt hat er dann die zwei Wochen, die als Kündigungsfrist gesetzlich festgeschrieben sind (Probezeit) ausbezahlt.
@Dennis ZITATZITAT(stevemark @ 21.07.2005 - 23:20) Ich persönlich lebe lieber in ner Hochpreisinsel, und dafür funktionieren die Sachen auch.[/quote]
laugh.gif Ja, der war gut! Ich erinnere mich da noch gut an Bilder von Dir, die nur in einer Ecke scharf waren... [/quote]
Ja, ich musste die Dynax 7D auch zweimal nach Bremen einschicken lassen, und Minolta Schweiz konnte mir genausowenig wie bei den Oesterreichern oder den Deutschen sofort eine funktionierende Kamera anbieten.
ABER: Als ich nach der ersten Reparatur die Kamera abholte (und sogleich feststellte, dass Bremen in Bezug auf den schiefen Sensor NIX gemacht hatte, deutsche Servicewüste eben), da klemmte sich der zuständige Marketingleiter bei KoMi Schweiz eine gute halbe Stunde ans Telefon, bis er mit einem vertrauenswürdigen Mitarbeiter in Bremen die ganze Sache durchberaten hatte. Meine Kamera ging zurück nach Bremen (mit über-Nacht-Kurier, nebenbei gesagt) und wurde - aufgrund des Schweizer Drucks - dann erstmals sorgfältig durchgemessen.
ERST AB DANN nahm man in Bremen den "schiefen Sensor" ernst. Kurze Zeit später erschienen hier im Forum die ersten Berichte von erfolgreich reparierten Dynax 7Ds. Eben deswegen, weil drei Personen (ich, der Schweizer Marketingleiter, und der zuständige deutsche Servicetechniker) sich vorgenommen hatten, die Sache seriös anzupacken.
Und Kwashiorkor, Dir fehlt eben genau sowas wie die Schweizer Vertretung im Hintergrund. Leider.
#43 von
Kwashiorkor
(
gelöscht
)
, 22.07.2005 12:40
ZITATDir fehlt eben genau sowas wie die Schweizer Vertretung im Hintergrund.[/quote]
Ganz genau. Besser gesagt fehlt mir jegliche Vertretung in diesem Fall. Der Händler schaut nur, wie er das ganze ohne irgendwelchen Aufwand für sich abwiegelt und Minolta schafft es nicht, die Kamera zu reparieren.
Das Problem ist in der Tat daß die Reparaturversuche nicht über den Händler gemacht wurden sondern direkt Endkunde und Hersteller, sogar mit den Folgen des defekten Objektives.
D.h. der Händler hat schon das Recht noch 2 Nachbesserungsversuche zu starten, und glaube mir : Wenn Du ihm normal freundlich kommst und er bei Minolta einigermaßen fit ist wird er schon dafür sorgen daß die Kamera richtig justiert zurück kommt oder nicht. In jeder Servicewerkstatt gibt es solche und solche Monteure und als fitter Händler kennt man seine Ansprechpartner um auch entsprechende Problemfälle zu regeln.
Vor allem wird der Händler alles daran tun daß die Kamera mängelfrei zurückkommt, denn der finanzielle Schaden für den Händler ist riesig : Die Kamera war früher teurer (Kunde könnte ja so böse sein, den gesamten Wert zurückerstatten und dann woander billig kaufen - das unterstelle ich natürlich keinem hier - ist aber selbst erlebte Praxis), er hat ein Gebrauchtgerät vor sich (was in der Regel wie ein Stein im Regal liegen bleiben wird) und daß er eine Gutschrift oder finanzielle Entschädigung seitens des Herstellers bekommt ist eine Illusion, das schert alle Hersteller einen feuchten Dreck.
Der Händler ist bei einem Gerätedefekt eh in den Popo gekniffen. Seine knappe Marge von geschätzen 10% (bei mir in der IT-Szene sind es teilweise nur 1 bis 12%) geht dann für Porto hin- und zurück, Telefonate und Co drauf, der Hersteller verdient an den Produkten.
Also Ball flachhalten, die Kamera dem Händler geben, mit der Bitte ob Minolta diese gegen eine neue, vorher geprüfte Kamera austauscht. Wenn der Händler schlau ist wird er in seinem eigenen Interesse die neue oder reparierte Kamera testen und erst dann rausgeben.
Das drohen mit dem Anwalt bedeutet für beide Seiten unnötigen Streß, derjenige der sich freut ist der Anwalt, bei ihm klingelt die Kasse.
Daß es immer Konflikte zwischen Verkäufer und Kunde kommen wird ist m.E. nach unumstößlich, in der Regel schallt es aus dem Wald raus wie man reinschreit, ich habe schon Kunden aus dem Geschäft geworfen (in dem Fall sogar zurecht).
ZITATGanz genau. Besser gesagt fehlt mir jegliche Vertretung in diesem Fall. Der Händler schaut nur, wie er das ganze ohne irgendwelchen Aufwand für sich abwiegelt und Minolta schafft es nicht, die Kamera zu reparieren.[/quote] Scheint so. /dry.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="dry.gif" />
Also laß die Kamera dann in Gottes Namen noch zweimal nach Bremen reisen. Und wenn der Fehler dann noch immer nicht zu Deiner vollen Zufriedenheit behoben ist, bestehst Du halt auf die Dir zustehende Wandlung des Kaufvertrags (oder Du tritts vom Kaufvertrag zurück - ist mir egal, wie man's jetzt auch immer nennt...). Da der Händler in der Tat noch die Möglichkeit hat, Dir die Nutzung der Kamera finanziell zu Deinem Nachteil anzurechen*, wäre ich an Deiner Stelle um ein möglichst freundliches Klima zum Händler bemüht!
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, geht die Dynax 7D doch jetzt vom Händler aus nochmal nach Bremen. Also ist ein Anfang gemacht: Der Händler hat damit indirekt Deine Reklamtion bestätigt, indem er die Kamera als Reparaturfall anerkannt hat. Damit ist endlich der erste Schritt in die richtige Richtung gemacht!
Weitere Ergüsse in Richtung "Servicewüste Deutschland" oder wie auch immer bringen uns nicht wirklich weiter...
PS: Ob der Händler die Kamera dann endgültig zu KoMi schickt, das Ding irgendjemand anderem verkauft oder sich 'nen schicken digitalen Briefbeschwerer leistet, soll nicht Dein Problem sein. Da würde ich mich auf keine Diskussionen einlassen. Aber freundlich eben... /good.gif" style="vertical-align:middle" emoid="" border="0" alt="good.gif" />
PSS: *Dafür, daß Du ggf. nicht viel von der Dynax 7D gehabt hast, wenn sie so viel Zeit im Hotel KoMi-Bremen verbracht hat, kann der Händler leider nichts. Wenn Du sie direkt beim Händler reklamiert hättest, wäre eine Argumentation im Hinblick auf eine volle Erstattung des Kaufpreises einfacher machbar gewesen...